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Gründung und Leitung einer AG

Scholary Paper (Seminar), 2003, 34 Pages
Author: Winfried Düll
Subject: Company formation, Business Plans

Details

Event: Praxisseminar
Institution/College: University of Applied Sciences Nuremberg
Tags: Gründung, Leitung, Praxisseminar
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2003
Pages: 34
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 8  Entries
Language: German
Archive No.: V32913
ISBN (E-book): 978-3-638-33507-2
ISBN (Book): 978-3-638-73562-9
File size: 211 KB
Notes :
Zusätzlich enthalten: 15 ergänzende Präsentationsfolien


Abstract

Der Entschluss eine bestehende und am Markt eventuell erfolgreich agierende Firma nunmehr in eine Aktiengesellschaft zu verwandeln muss schon schwerwiegende Gründe haben. Im folgenden wird sich zeigen, dass damit immense Anstrengungen verbunden sind und die Komplexität, die diese Entscheidung birgt von allen Körperschaften die Gewaltigste ist.


Excerpt (computer-generated)

Gründung und Leitung einer AG

von: Winfried Düll

 


Inhalt

1. Einleitung und Vorbemerkung

1.1. Sinn der Gründung einer Aktiengesellschaft

1.1.1. Vorteile
1.1.2. Nachteile

2. Die Unternehmensgründung

2.1. Voraussetzungen zur Gründung einer AG

2.1.1. Die Gründer
2.1.2. Kapital
2.1.3. Gegenstand des Unternehmens
2.1.4. Firma

2.2. Form- und Publizitätsvorschriften

2.2.1. Satzung
2.2.2. Notarielle Protokollierung
2.2.3. Handelsregistereintragung
2.2.4. Korrespondenz der AG

2.3. Die Organe der AG und deren Funktion

2.3.1. Der Vorstand
2.3.2. Der Aufsichtsrat
2.3.3. Die Hauptversammlung

3. Besteuerung und abschließende Würdigung


 

1. Einleitung und Vorbemerkung

Man erinnert sich noch an die Zeit, als die Börse Ende der 90er Jahre boomte und täglich neue Unternehmen sich entschlossen, eine Aktiengesellschaft zu gründen bzw. Aktien an der Börse zu emittieren und die bestehende Gesellschaftsform umzuwandeln. Seinerzeit wurde hierdurch viel Kapital aufgebracht, welches - wie man heute weiß - jäh verloren wurde, wovon auch der Autor dieser Seminararbeit nicht verschont blieb. Auch nach den tragischen Kursverlusten, die aus dem benannten Boom resultierten wurde seitens der Arbeitsmarktpolitik immer wieder im Rahmen der Existenzgründung die AG Gründung angeregt – Stichwort „Die Ich - AG“. Welche Vorteile der Gang an die Börse hat, welche Umstände und Pflichten damit verbunden sind, soll im Folgenden näher aufgezeigt werden.

1.1. Sinn der Gründung einer Aktiengesellschaft

Der Entschluss eine bestehende und am Markt eventuell erfolgreich agierende Firma nunmehr in eine Aktiengesellschaft zu verwandeln muss schon schwerwiegende Gründe haben. Im folgenden wird sich zeigen, dass damit immense Anstrengungen verbunden sind und die Komplexität, die diese Entscheidung birgt von allen Körperschaften die Gewaltigste ist.

1.1.1. Vorteile

Der wohl markanteste Vorteil liegt klar auf der Hand, keine Gesellschaftsform hat die Möglichkeit sich derart einfach Kapital am Kapitalmarkt zu beschaffen wie die AG. Sie kann sich durch Ausgabe von Aktien viel leichter Eigenkapital beschaffen und ist daher weniger auf die Mittelbeschaffung bei Banken angewiesen. Aktien können mit Kleinstbeträgen von mindestens 1 EURO ausgegeben werden. Daher steht mit der Ausgabe auch an Kleinanleger sowie Freunde, Bekannte, Geschäftspartner etc. keine Hürde im Weg.1 Auf diese Weise ist auch ein großer Kapitalbedarf zu decken.2 Die Anteile sind höchst fungibel, der Erwerb der Anteile sowie deren Übertragbarkeit ist weitestgehend unproblematisch.3 Als weiterer Vorteil wird die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung erachtet, sowie die strikte Trennung von Management und Kapital,4 was dazu führt, dass auf der Kapitalseite nicht zwingend qualifizierte Personen zur Geschäftsführung zur Verfügung stehen müssen, sondern Dritte damit betraut werden können.5 Dieses wiederum ist eine gute Akquisitionsmöglichkeit für qualifizierte Führungskräfte.6 Ein wohl nicht unbedingt geläufiges aber weniger schwerwiegendes Argument zur Gründung einer AG ist die Lösung einer problematischen Unternehmensnachfolge, gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen. Schätzungen zufolge stehen in den nächsten 10 Jahren rund 700.000 Unternehmen an, bei denen die Nachfolge geregelt werden muss. Nicht selten findet sich kein geeigneter Nachfolger in der nächsten Generation. Hier kann die Einsetzung eines Fremdmanagers die Lösung sein. Zudem lassen sich Aktienanteile auf die nächste Generation nach und nach übertragen und so die erbschaftssteuerlichen Belastungen mindern.7

1.1.2. Nachteile

Ein Eingangs schon genannter Nachteil sind die Komplexität der Gründung, die relativ hohen Kosten sowie die umfassenden Prüfungs- und Publizitätspflichten.8 Auch die Satzungsstrenge und die strengen Regelungen des AktG schränken die Gestaltungsmöglichkeiten enorm ein.9

2. Die Unternehmensgründung

Sollten jedoch nach Abwägung der Vorteile gegenüber den Nachteilen erstere überwiegen, ist der Gründungsvorgang der nächste Schritt zur Erschaffung einer neuen Aktiengesellschaft. Hier befindet man sich nunmehr in einem fast unüber- schaubaren Konstrukt von Auflagen und Vorschriften, die es zu erfüllen gilt und die ich im nachfolgenden erläutern werde.

2.1. Voraussetzungen zur Gründung einer AG

Um eine Aktiengesellschaft gründungsfähig zu machen sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

2.1.1. Die Gründer

Vor dem in Kraft treten der Gesetzesnovelle 1994 war hier eine Mindestanzahl von 5 Gründern nach dem damals geltenden AktG vorgeschrieben.10 Diese Vorschrift wurde danach radikal verändert, so dass nach aktueller Gesetzeslage eine Aktiengesellschaft bereits von einer einzigen Person gegründet werden kann, die dann die Stammaktien zeichnet und gleichzeitig zum geschäftsführenden Vorstand bestimmt werden kann. Ferner muss ein mit mindestens 3 Personen bestehender Aufsichtsrat benannt werden. Aufgrund dieser Vorschrift ist die „kleine AG“ erst möglich geworden. Solange die AG weniger als 500 Beschäftigte hat, muss kein Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat gewählt werden.11 Bei Gesellschaften mit über 3 Mio. € Grundkapital hat der Vorstand aus mindestens 2 Personen zu bestehen.12

2.1.2. Kapital

[...]


1 www.notare-marktplatz.de/informationen/kleine_ag.htm

2 Eisenhardt, Ulrich Gesellschaftsrecht 9. Auflg. (2000) S. 262 Rdn. 476

3 Hopfenbeck, Waldmar Allg. Betriebsiwrtschafts- und Managementlehre 12. Auflg. (1998) S. 122

4Hopfenbeck, Waldmar Allg. Betriebsiwrtschafts- und Managementlehre 12. Auflg. (1998) S. 122

5 Internet www.notare-marktplatz.de/informationen/kleine_ag.htm

6 Hopfenbeck, Waldmar Allg. Betriebsiwrtschafts- und Managementlehre 12. Auflg. (1998) S. 122

7 Internet www.notare-marktplatz.de/informationen/kleine_ag.htm

8 Hopfenbeck, Waldmar Allg. Betriebsiwrtschafts- und Managementlehre 12. Auflg. (1998) S. 122

9 Internet www.notare-marktplatz.de/informationen/kleine_ag.htm

10 Alpmann, Josef Gesellschaftsrecht 7. Aufl. (1994) S.194

11 http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/kleine_ag/index.html

12 www.notare-marktplatz.de/informationen/kleine_ag.htm


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