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Insolvenzrecht

Script, 2002, 21 Pages
Author: Manja Ledderhos
Subject: Economics / Business: Law

Details

Event: Recht der Vermögenssicherung
Institution/College: Christian-Albrechts-University of Kiel (FB Wirtschaft)
Tags: Insolvenzrecht, Recht, Vermögenssicherung
Category: Script
Year: 2002
Pages: 21
Language: German
Archive No.: V3306
ISBN (E-book): 978-3-638-12015-9

File size: 367 KB
Notes :
Sehr dicht - einzeiliger Zeilenabstand. Schöner, übersichtlicher Aufbau.



Excerpt (computer-generated)

Insolvenzrecht

Erstellt zum ,,Recht der Vermögenssicherung"

Semester: WS 01 / 02

Manja Ledderhos

 

Inhaltsverzeichnis

1. Fälle 4


Fall Kran (faktischer Konzern) 4
Beispielfälle für Probleme von Insolvenzgläubigern 4
Konsum Fall 4
Fall Erwerb von Bauträger 5
Fall Horst 5
Fall Flotex 5
Fall Holzhäuser 5
Fall Flintbek 6
Fall Balsam AG 6
Fall Opa 6
Fälle zur Kollision von SÜ und anderen Forderungen 6

2. Allgemeines zum neuen Insolvenzrecht 8


2.1 Gründe für die Zunahme von Insolvenzen 8
2.2 Insolvenzsympome 8
2.3 Ziele des neuen Insolvenzrechtes 8

3. Gläubiger bei drohender Insolvenz 9

4. Möglichkeiten bei Überschuldung 10


4.1 Außergerichtliche Einigung 10
4.2 Gerichtliche Einigung 10
4.3 Typischer Ablauf eines Insolvenzverfahrens 11
4.4 Das Restschuldbefreiungsverfahren 11

5. Rechtswirksamer Eigentumserwerb 12


5.1 Kauf von beweglichen Sachen 12
5.2 Kauf eines Handelsgeschäftes 13
5.3 Eigentumserwerb an unbeweglichen Sachen 14
5.4 Erwerb von Forderungen und Rechten 15

6. Kreditsicherheiten 15


6.1 Allgemeines 15
6.2 Der Eigentumsvorbehalt 16
6.3 Das Verbraucherkreditgesetz 18
6.4 Die Sicherungsübereignung (akzessorisch) 19
6.5 Grundpfandrechte 20

 

Insolvenzrecht

1. Fälle

Fall Kran (faktischer Konzern)

GmbH 1
GmbH 2
GmbH 3
unsichere Verträge
nur sichere Aufträge
unsichere Verträge

Der Unternehmensführer hat mehrere Unternehmen und ist bei allen Geschäftsführer. GmbH2 bekommt alle guten Aufträge, die anderen bekommen die Unsicheren. GmbH 3 geht insolvent: der Insolvenzverwalter verklagt GmbH 2.

Dies ist erfolgreich, da ein faktischer Konzern vorlegt: insbesondere da es keine unterschiedlichen Geschäftsführer gibt = faktischer Konzern.


Beispielfälle für Probleme von Insolvenzgläubigern

  • kapitalersetzendes Darlehen: Befriedigung von kapitalersetzenden Darlehen: Geldkredite von Gesellschaftern zurückgezahlt innerhalb des letzten Jahres gehen zurück, werthaltige Sicherheiten der letzten 10 Jahre werden hinfällig
  • unentgeltliche Leistungen: innerhalb der letzten 4 Jahre aufgetretene gemischte Schenkungen gehen zurück
  • Vorsätzliche Benachteiligung: innerhalb von 10 Jahren günstig abgegebene Wertpapiere bei Nachweis der fehlenden Gegenleistung
  • Befriedigung trotz Zahlungsunfähigkeit: innerhalb der letzten 3 Monate Zahlung aus Barvermögen trotz Zahlungsunfähigkeit: geht zurück (bei nahestehenden Geschäftsbeziehungen)
  • Unberechtigte Sicherung: nachträgliche Sicherung von Forderungen max. 3 Monate vorher ohne Verpflichtung bei mangelnder Gutgläubigkeit des Gläubigers; auch im letzten Monat bei Erstreckung der Grundschuld auf alte Forderungen ist unwirksam


Konsum Fall

Die Spar AG erwirb bei der Treuhand die Konsumkette. Problem: die Unternehmen laufen nicht gut und Spar denkt über die Möglichkeiten der Vertragsbeseitigung nach. Welche sind das?

Möglichkeit der Vertragsbeseitigung ist nicht gut

  • §119 (2) BGB : Spar fechtet an wegen Irrtum (z.B. falsche Prognosezahlen)
  • §123 BGB: Arglistige Täuschung (Problem der Beweisbarkeit
  • §§459, 269 BGB: Sachmängelgewährleistung: Problem: Ertragsfähigkeit ist kein Sachmangel
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage: nur bei speziellen Risiken (Konjunkturflaute zählt nicht)

Möglichkeit der Schadensersatzansprüche

  • §463 BGB: nur bei Garantien über Erträge und Umsatz (Prognose ist keine Garantie)
  • c.i.c. Aufklärungspflichten: bei fehlendem Hinweis auf besondere Verbindlichkeiten und fehlendem Hinweis über drohende Insolvenzreife


- Verbindlichkeiten sind z.B. Steuerrückstände, erkennbare Altlasten, teuere Geschäftsführerverträge
- aber: §254 BGB der Käufer hat Mitschuld, da sorgfältige Due Diligence (Nachprüfen) verlangt wird


Fall Erwerb von Bauträger

Bauträger hat einen Vertrag mit dem Grundstückserwerber (Bank) aus §§433, 313, 873 BGB die Grundpfandrechte aus §607 BGB hat. Mit den Kunden 1-4 schließt er einen Vertrag über Eigentumswohnungen wobei die erste Rate bei Beginn der Erdarbeiten fällig wird. Der Bauherr nutzt die Anzahlungen von K 1-4 für vorherige Projekte und geht insolvent. Was bekommen K1-4 und wie hätten sie sich schützen müssen?

K1-4 bekommen nur was übrig bleibt

  • nach §883 (2) BGB werden die Banken mit den Grundpfandrechten zuerst befriedigt
  • K1-4 werden aus der Insolvenzmasse befriedigt

Schutz

  • Notaranderkonto ist hier nicht sinnvoll, da der Bauträger ja Geld braucht, um zu bauen
  • eine Auflassungsvormerkung über das Trennstück schützt nach §833(2) nur vor späterer Verfügung
  • bei Fertigbaugarantien (von Banken) können Vorauszahlungen insolvenzsicher gemacht werden, oder
  • durch Freigabeklauseln der Banken, die vorher begünstigt werden

[...]


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