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Hauptseminararbeit, 2004, 29 Seiten
Autor: Melanie Marek
Fach: Wirtschaft - Volkswirtschaftslehre
Details
Institution/Hochschule: Universität Leipzig
Tags: Stabilitäts-, Wachstumspakt, Funktionsweise, Umsetzung, Deutschland, Hauptseminar
Jahr: 2004
Seiten: 29
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 24 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-33849-3
Dateigröße: 666 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Universität Leipzig
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut für Finanzen / Finanzwissenschaft
Fachsemester: 7./6.
Stabilitäts- und Wachstumspakt: Funktionsweise
und Umsetzung in Deutschland
von: Melanie Marek
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
1.1 Zielstellung 1
1.2 Aufbau der Arbeit 1
2 Entstehungsgeschichte des Stabilitäts- und Wachstumspaktes 2
3 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt 3
3.1 Ziele 3
3.1.1 zentrale Ziele 3
3.1.2 weitere Ziele 5
3.2 Regelwerk 6
3.2.1 primärrechtlich 6
3.2.2 sekundärrechtlich 7
4 Funktionsweise 10
4.1 Überwachungsverfahren 10
4.2 Defizitverfahren 12
5 Umsetzung in Deutschland 14
5.1 Defizitverfahren gegen Deutschland 14
5.2 nationaler Stabilitätspakt 15
6 Fazit 18
1 Einleitung
1.1 Zielstellung
Johann Wolfgang von Goethe äußerte sich einst: “Wie furchtbar ist der kleinste Kreis, wenn man ihn wohl zu pflegen weiß.“ Das Thema der Hausarbeit befasst sich mit der Untersuchung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP). Es handelt sich dabei um einen Vertrag, der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) einstimmig beschlossen wurde, um die Sicherstellung sowie den Schutz der Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten. Der SWP basiert auf den Vertrag von Maastricht. Abgeleitet von dem lateinischen Wort stabil wird ein Grundsatz des Paktes mit Beständigkeit übersetzt und der andere ergibt sich aus dem größer werden von etwas Bestimmten. Diese Definition bildet die Grundlage des SWP. Obwohl die Vereinbarung bereits 1997 beschlossen wurde, ist der Pakt immer noch umstritten. Uneinigkeiten entstehen besonders durch die bestehenden Spielräume. Sie ergeben sich infolge der vielfältigen Auslegungsmöglichkeiten der zugrundeliegenden Gesetze beziehungsweise Verordnungen.
1.2 Aufbau der Arbeit
Speziell für weitreichende Diskussion zu den unterschiedlichen Ansichten soll sich diese Hausarbeit gezielt mit der Analyse des SWP beschäftigen. In der vorliegenden Arbeit sollen zunächst die Ziele definiert werden. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit der Budgetdisziplin eingegangen. Im Anschluss daran sollen die rechtlichen Bestimmungen bezüglich ihres primärrechtlichen und sekundärrechtlichen Charakters in Augenschein genommen werden. Darauf aufbauend wird im vierten Kapitel die Funktionsweise, das heißt das multilaterale Überwachungsverfahren sowie das Defizitverfahren, des Paktes beschrieben. Gliederungspunkt 5 beschreibt das laufende Verfahren gegen Deutschland, wobei sich folgende Frage stellt: Konnte der SWP, gemäß seinen Bestimmungen, einen Teilnehmer wie Deutschland zur Haushaltsdisziplin anhalten? Auf Grundlage der Situationsanalyse in Deutschland wird im fünften Abschnitt die Handlungsmöglichkeit auf nationaler Ebene näher beleuchtet. Dieses Kapitel bezieht sich auf den nationalen Stabilitätspakt in der Bundesrepublik und stellt die Koordinierung zwischen Bund und Ländern dar. Abschließend wird untersucht, inwieweit der SWP eine Verschärfung der primärrechtlichen Regelungen darstellt.
2 Entstehungsgeschichte1 des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
Auf dem EU-Gipfeltreffen in Amsterdam wurde 1997 der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) beschlossen. Auf die Empfehlung von Theo Waigel ein “Stabilitätspakt für Europa“ zu schaffen, wurde er bereits 1996 in Dublin ausgehandelt.
Nach dem Vorschlag von Theo Waigel sollten die Haushaltskriterien auch nach dem Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Währungsunion eingehalten werden. Er forderte, dass die Defizitgrenze lediglich 1% betragen soll und die 3%-Marke auch in Ausnahmesituationen nicht überschritten werden darf, es sei denn, es handelt sich um einen “extremen“ Ausnahmetatbestand oder die Mitgliedstaaten (MS) der Währungsunion genehmigen durch die Zustimmung mit qualifizierter Mehrheit eine solche Überschreitung.2 Als “extreme“ Ausnahmesituation gelten Naturkatastrophen und eine schwere Rezession, d.h. eine Minderung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 2% innerhalb von einem Jahr.3 Außerdem werden die Teilnehmer der Währungsunion, deren Schuldenstand größer als 50% ist, aufgefordert das Defizit unter 1% zu senken. Hält ein Teilnehmerstaat die Defizitobergrenze nicht ein, so muss er eine unverzinsliche Einlage (0,25% des BIP je Prozentpunkt der Defizitüberschreitung) hinterlegen, die wieder zurückgezahlt wird, sobald der Referenzwert unterschritten wird. Wenn der Staat indes nach 2 Jahren das Defizit nicht unter 3% gesenkt hat, wird die Einlage in eine Geldstrafe umgewandelt.4 Hinsichtlich der Überschreitung des Defizits sah der Finanzminister zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten vor, wie zum Beispiel den Zugang zu Mitteln des Strukturfonds einzugrenzen. All diese Strafen treten automatisch in Kraft und ohne Bestimmung des Ministerrates. Um den finanzpolitischen Spielraum zu erweitern, empfahl der Bundsfinanzminister einen Schuldenabbau auch bei Nichtüberschreitung der 60%-Marke. Des weiteren sollte ein Europäischer Stabilitätsrat gegründet werden, der die Ziele des SWP überprüft und beschließt, ob es die Verfehlung der Obergrenze durch eine “extreme“ Ausnahmesituation hervorgerufen wird.5
Im Dezember 1996, auf dem Gipfel von Dublin, wurde die “Strenge“ des Vorschlages von Waigel gelockert. Eine Überschreitung der Defizitgrenze war bereits bei schwacher Rezession, also bei einem BIP-Rückgang von 0,75%, gestattet. Der Beschluss in Dublin sieht ebenfalls eine unverzinsliche Einlage bei Übersteigen der Obergrenze vor. Allerdings nur in Höhe von 0,2% des BIP und zusätzlich ein Zehntel des Betrages, der die 3%-Grenze überschreitet. Die Einlage ist insgesamt auf maximal 0,5% des BIP begrenzt. Ein weiterer Unterschied ist, dass Sanktionen nur mit Zustimmung des Ministerrates verhangen werden dürfen. Auch die Umwandlung der Einlage in eine Geldbuße erfolgt nur auf Beschluss des Ministerrates.6 Auf der Basis der Vereinbarung von Dublin wurde 1997 schließlich der SWP verabschiedet. Er ist eine sekundärrechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des Maastricht-Vertrages. Somit verlangt der Pakt die dauerhafte Erfüllung der Konvergenzkriterien, einen ausgeglichenen Haushalt sowie die Aufrechterhaltung der Stabilität der gemeinschaftlichen Währung. Weiterhin enthält der SWP Bestimmungen zur Präzisierung und Beschleunigung des Defizitverfahrens und im besonderen des Sanktionsverfahrens.7
3 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
3.1 Ziele
3.1.1 zentrale Ziele
[...]
1 Anhang 1 stellt einen kurzen Überblick über die Entstehungsgeschichte des SWP dar.
2 Sutter (2000), S. 29.
3 Steuer (1997), S.13.
4 Steuer (1997), S. 2f..
5 Peters (2002), S. 19.
6 Steuer (1997), S.7.
7 Uni Paderborn (2003), S.2f.
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