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Die Verwaltung und ihre Akteure - am Beispiel der bezirklichen Frauenbeauftragten

Termpaper, 2000, 28 Pages
Authors: Heidrun Schwarz, Franziska Dally
Subject: Organisation and Administration

Details

Category: Termpaper
Year: 2000
Pages: 28
Grade: 1,7
Language: German
Archive No.: V3354
ISBN (E-book): 978-3-638-12055-5

File size: 232 KB
Notes :
Prämierte Arbeit!



Excerpt (computer-generated)

Hausarbeit
im Rahmen der Vorlesung Politisch-Administratives Handeln

vorgelegt von:
Franziska Dally, Rangsdorf
Heidrun Schwarz, Berlin
sechster Jahrgang, zweites Semester

Die Verwaltung und ihre Akteure
- am Beispiel der bezirklichen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
des Landes Berlin -


Inhaltsverzeichnis

1. Hauptamtliche Frauenbeauftragte?
1.1 politischer Entwicklungsprozess auf Landesebene
1.2 politische Beschlussfassung(en) im Abgeordnetenhaus von Berlin

2. Administrative Umsetzung
2.1 im Bezirk Kreuzberg
2.2 im Bezirk Pankow
2.3 im Bezirk Tempelhof
2.4 im Bezirk Treptow
2.5 im Bezirk Weißensee
2.6 im Bezirk Zehlendorf

3. Handlungs- und Wirkungsmechanismus der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten
3.1 politische Theorie(n) kontra verwaltungsinterne Praxis
3.2 bezirkstypische Unterschiede
3.3 Differenzierung Ost / West
3.4 Differenzierung Senat / Bezirke

4. Politisches Verwaltungshandeln oder verwaltende Politik?
4.1 Integriert(e) Verwaltung die Aufgabenstellung der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten?
4.2 Akzeptiert Verwaltung die Querschnittsfunktion der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten?
4.3 Realisiert eine Frauen-/Gleichstellungs-beauftragte als Verwaltungsangestellte die politischen Aufgabenstellung?
4.4 Kontrolliert oder funktionalisiert die Politik die selbst erteilte Augabenstellung?

5. Eigene Schlussfolgerungen und Handlungsvorschläge
5.1 Konzentrat der Erkenntnisse
5.2 Was wäre administrativ verbesserungswürdig und wie?
5.3 Gibt es eine aktuelle politische Herausforderung?

1. Hauptamtliche Frauenbeauftragte?

1.1 politischer Entwicklungsprozess auf Landesebene

In zwei persönlichen Schreiben vom 16. Februar 1976 regt die damalige Bundesministerin für Familie, Jugend und Gesundheit, Frau Katharina Focke, SPD, an, sich dem Fragenkomplex zur Stellung der Frau in der Gesellschaft und - daraus schlussfolgernd - der Installation einer hauptamtlichen Landesfrauenbeauftragten anzunehmen. Empfänger dieser beiden identischen Schreiben sind zum einen der Regierende Bürgermeister von Berlin, damals Klaus Schütz, SPD, und der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin, damals Peter Lorenz, CDU.
Die kurz darauf erfolgte Große Anfrage der Freien Demokratischen Partei (F.D.P.) vom 20. Mai 1976 im Abgeordnetenhaus von Berlin1 greift dies auf und stellt Zusammenhänge zwischen bisherigen - nationalen - Erkenntnissen über die Stellung der Frau in der (unserer) Gesellschaft und denen des im Jahr zuvor durchgeführten UN-Frauenkongreß her. Sie fragte nach dem weiteren Vorgehen des Senates von Berlin zu diesem Thema und erwartete auch Informationen über die Vorkommnisse in Nordrhein/ Westfalen, wo die 1. hauptamtliche Frauenbeauftragte eines Bundeslandes ihre Stellung gekündigt hatte und daraufhin ihre Stelle vom Präsidium in das Ministerium für Bundesangelegenheiten ,,verlegt" wurde, was eine eindeutige Herabqualifizierung bedeutete.
In seiner Antwort zeigte sich der Senat, vertreten durch Klaus Schütz, SPD, der Bitte der Bundesministerin und der Zielrichtung der obenbezeichneten Großen Anfrage sehr aufgeschlossen gegenüber und versprach, diesbezüglich tätig zu werden.
1978 wurde mit Senatsbeschluss Nr. 2620/78 vom 14. September des gleichen Jahres ein Referat für beschäftigungs- und berufspolitische Belange der Frauen bei der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales, damals geführt von Olaf Sund, SPD , eingerichtet. Es beschäftigte sich mit frauenrelevanten Gesellschaftsfragen unter beruflichem Schwerpunkt (Leichtlohngruppen, Wiedereingliederung in den Beruf, Ausbildung von Mädchen, geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen u.a.), mit der Fertigung eines Frauenberichtes, mit Auswertungen von Erhebungen und war Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden von Frauen aus der Bevölkerung, die ein breites Spektrum umfassten wie Sozialhilfeansprüche, Ausbildungsförderung, Krisenberatung. Es wurde beteiligt an Berichten und Veranstaltungen anderer Referate des Hauses, z.B. einem Bericht über soziale Hilfen und Angebote für Schwangere, einer Stellungnahme zur Reform des Arbeitsschutzes, der Rentenreform 1984, der Tagung zur Situation ausländischer Frauen, zur Frauenforschung etc.
1981 wechselte das Referat von der Senatsverwaltung Arbeit und Soziales zur neu formierten Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales, was von der damaligen Alternativen Liste (AL) - heute Bündnis90/DieGrünen - entsprechend kritisiert wurde.
Senatsdirektor Hasinger von SenGesSoz allerdings hebt in einer Sitzung des Ausschusses für Frauenfragen vom 7.10.1981 den positiven Aspekt dieses Wechsels hervor, da sich dadurch die Kompetenzen und Zuständigkeiten erweitert hätten. So sei das Referat nun auch für die Probleme der Frauenhäuser und Frauenfragen insgesamt zuständig und habe den Auftrag erhalten, Frauenförderungspläne zu erstellen. Die Förderung der Frau im Beruf und in der Ausbildung sei für den (neuen) Senat einer der Schwerpunkte in der künftigen Frauenpolitik, wobei er (als Verwaltungsbeamter!) einleitend unterstreicht, dass das Problem der beruflichen Weiterbildung nicht nur für die berufstätige Frau mit Kindern bestünde, sondern auch für den Mann, der der Kinder wegen aus dem Beruf ausscheide. So sei die neue Entwicklung im Teilzeitbereich und Jobsharing beachtenswert und an die Einführung eines Erziehungsgeldes für den erziehenden Elternteil gedacht.
Die quasi erste Frauenbeauftragte des Landes Berlin trat als Leiterin dieses Referates ihren Dienst am 1. Juni 1979 an. Allerdings kündigte sie innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen. Spekuliert wurde in Fachkreisen über den Mangel an Kompetenzen, mit dem diese Stelle behaftet war; offiziell bestätigt wurde das nicht.
Die Stelle sollte nach Aussage des Senates zum 31. Oktober 1979 wieder besetzt werden, was erst zum 1.3.1980 mit einer SPD-Frau gelang. Das Referat war zu diesem Zeitpunkt mit drei Ganztags-Mitarbeiterinnen voll besetzt.
1984 tritt Frau Carola von Braun als neue (also 3.) Frauenbeauftragte des Landes Berlin ihren Dienst an. Frau von Braun ist Mitglied der Freien Demokratischen Partei (F.D.P.). Die Stelle blieb als Referat bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Familie unter Senator Ulf Fink (CDU) angesiedelt und wurde im Bereich der Mitarbeiterinnen leicht aufgestockt. Die bisherige Leiterin des Referates erhielt innerhalb der Senatsverwaltung ein anderes Aufgabengebiet.
Die Kompetenzen des Referates ergaben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan 1981 des Senates, der u.a. eine Mitzeichnungsberechtigung bei Senatsvorlagen mit wichtigen frauenpolitischen Belangen und einen Etat von 7 Mio. DM zugestand. Für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, so Senator Fink damals, bestehe weniger ein rechtliches, wohl aber ein Vollzugsdefizit, so dass die Stelle zu Recht nicht unmittelbar dem Parlament, sondern der Verwaltung zugeordnet worden sei2.
1986 ersuchte das Parlament mit Beschluß vom 15. Mai 1986 den Berliner Senat, die personalwirtschaftliche Möglichkeit zu prüfen, Stellen für bezirkliche Frauenbeauftragten einzurichten, und verbindliche Vorgaben für deren stellenplanmäßige Behandlung zu geben. Der Senat tat dies unter Einbeziehung des Rates der Bürgermeister und berichtete dazu am 10.09.19863, siehe auch 3.1. Dieser Bericht enthält auch sehr ausführliche Hinweise zur Gestaltung der Kompetenzen dieses Aufgabenbereiches.
Für die (ab 1989) einzurichtenden Stellen der bezirklichen Frauenbeauftragten legte der Senat 1987 der (einheitlichen) Aufgabenkreisbeschreibung dann vorerst die unterschiedlichen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlungen zugrunde, welche durchweg ein breites frauenspezifisches Aufgabenspektrum auf konzeptionellem und praktischem Gebiet bestätigten, sich aber eigenständiger politischer Verantwortung und konkreten Beteiligungsrechten für die Stelleninhaberinnen in Anlehnung an die Ausführungen und Hinweise des Senates verweigerten, siehe auch 3.1.

1.2 politische Beschlussfassung(en) im Abgeordnetenhaus von Berlin
Der Ausschuss für Frauenfragen des Abgeordnetenhauses von Berlin hat sich seit 1976 wiederholt in seinen Sitzungen von den Aufgaben und der Aufgabenerledigung des Referates für Frauenfragen berichten lassen, die Zuständigkeiten und Kompetenzen aber mitunter sehr eng ausgelegt. So lehnte es die Mehrheit der Mitglieder (CDU/F.D.P.) in der Sitzung vom 7.10.1981 z.B. ab, über das Instrument ,,Erziehungsgeld" zu diskutieren, da dies kein ausgesprochenes Frauen-, sondern vielmehr ein Familienproblem sei. Gleiches galt für den Nulltarif in Kindertagesstätten und den Konsequenzen aus der Neugestaltung des Mutterschaftsrechtes.
1984 stellte die SPD, nachdem sie aus der politischen Verantwortung in die Opposition gewechselt war, einen Antrag auf Errichtung einer Gleichstellungsstelle beim Regierenden Bürgermeister. Es wurde erstmals in einer Ausschusssitzung über ein Mitzeichnungsrecht der Frauenbeauftragten, bisher lediglich verankert in der Geschäftsordnung des Senates, diskutiert und festgehalten, dass die Aufgabenerledigung der Frauenbeauftragten auch ohne besondere rechtliche Grundlage erfolgen könne. Offiziell wird nun auch von der ,,Frauenbeauftragten" gesprochen, die dem Grunde nach die Leiterin des bisherigen Frauenreferates war; der Senat habe hier lediglich dem Wunsch des Parlamentes entsprochen.
Die Alternative Liste (AL) bemängelte, dass die Namensänderung von Frauenreferat zu Frauenbeauftragte keine inhaltliche Aufgabenänderung bewirkt habe und forderte ein Antidiskriminierungsgesetz. Sie beantragte die Einrichtung einer ressortübergreifenden Gleichberechtigungsstelle für Frauen sowie einzelne Frauenbeauftragte in den Fachressorts der Verwaltung.
Die F.D.P.-Fraktion hielt jedoch die bisherige Ansiedlung und Aufgabenbeschreibung für ausreichend und lobt die Bereitschaft des Parlamentes, die frauenpolitische Arbeit der Verwaltung durch entsprechende Stellenausstattung zu unterstützen.
Beide Anträge wurden mit CDU/F.D.P.-Mehrheit abgelehnt.

[...]


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