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Die sozialdemokratische Frauenbewegung Österreichs am Beispiel des § 144 close

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Die sozialdemokratische Frauenbewegung Österreichs am Beispiel des § 144

Scholary Paper (Seminar), 2001, 11 Pages
Author: Nicole Hänel
Subject: Politics - International Politics - Region: Western Europe

Details

Event: Proseminar: Politik in Österreich
Institution/College: University of Marburg (Politikwissenschaften)
Tags: Österreich, Frauenbewegung, Abtreibung, sozialdemokratisch, § 144, § 128, Emanzipation
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2001
Pages: 11
Grade: 1
Language: German
Archive No.: V3590
ISBN (E-book): 978-3-638-12213-9
ISBN (Book): 978-3-638-77077-4
File size: 160 KB

Abstract

Die Frauen bilden in der SPÖ, der Sozialdemokratischen Partei Österreichs, keine eigene Organisation, sondern gelten als "Referat" der Partei. Dies führt zu einer Unselbständigkeit der Frauenarbeit in der Partei. Sie haben keinen eigenen Finanzhaushalt und dürfen erst ab 1989 eine eigene Führungsriege wählen. Die Frauen erkämpften sich allerdings im Laufe der Zeit eine nicht niedergeschriebene Unabhängigkeit, so daß man heute von einer Frauenorganisation und nicht von einem Frauenreferat spricht. Der Frauenanteil in der SPÖ lag immer bei ca. 30%. Diese Frauen engagierten sich größtenteils im Frauenreferat und kämpften dort für die Rechte der Frauen in Österreich. Die Rolle der Frau wurde bereits im ersten Parteiprogramm von 1947 besprochen. Damals wurde der Schwerpunkt aber auf die Frau als Mutter und die Familie gelegt. Ich gehe auf die Geschichte der Frauenbewegung in Österreich ein, um die Ereignisse der letzten 20 Jahre in einen geschichtlichen Kontext bringen zu können und gehe ich darauf ein, welche beständigen Veränderungen die Frauen bewirkt haben und was noch zu verändern ist.


Excerpt (computer-generated)

Die sozialdemokratische Frauenbewegung Österreichs am Beispiel des § 144

von Nicole Hänel

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3
2. Geschichte der Frauenbewegung in der SPÖ seit 1945 3
3. Streit um den §144 5
4. Welche Änderungen haben die Frauen durchgesetzt? 9
5. Was wird bzw. muß sich noch ändern? 10
6. Fazit 10
Literaturverzeichnis 11

1. Einleitung

Die Inhalte meines Referates mit dem Thema "Die sozialdemokratische Frauenbewegung Österreichs der letzten 20 Jahre am Beispiel des §144" entnehme ich größtenteils aus dem Buch "Frauen in Bewegung - Frauen in der SPÖ", da dieses Thema noch nicht sehr intensiv von der Forschung berücksichtigt wurde und die Quellenlage somit leider nicht sehr ergiebig ist.
Ich gehe kurz auf die Geschichte der Frauenbewegung in Österreich ein, um die Ereignisse der letzten 20 Jahre in einen geschichtlichen Kontext bringen zu können.
Dann erläutere ich die Inhalte und Entwicklung des §144, um anschließend ausführlich aufzuzeigen, welche Veränderungen die Frauenbewegung dort bewirkt hat.
Zum Schluß gehe ich darauf ein, welche beständigen Veränderungen die Frauen bewirkt haben und was noch zu verändern ist.

2. Geschichte der Frauenbewegung in der SPÖ seit 1945

Die Frauen bilden in der SPÖ keine eigene Organisation, sondern gelten als "Referat" der Partei.
Dies führt zu einer Unselbständigkeit der Frauenarbeit in der Partei. Sie haben keinen eigenen Finanzhaushalt und dürfen erst ab 1989 eine eigene Führungsriege wählen.
Die Frauen erkämpften sich allerdings im Laufe der Zeit eine nicht niedergeschriebene Unabhängigkeit, so daß man heute von einer Frauenorganisation und nicht von einem Frauenreferat spricht.
Der Frauenanteil in der SPÖ lag immer bei ca. 30%. Diese Frauen engagierten sich größtenteils im Frauenreferat und kämpften dort für die Rechte der Frauen in Österreich.
Die Rolle der Frau wurde bereits im ersten Parteiprogramm von 1947 besprochen. Damals wurde der Schwerpunkt aber auf die Frau als Mutter und die Familie gelegt.
Bei einer Frauenkonferenz, die am selben Parteitag stattfand, wurden folgende Punkte gefordert:
· das Recht der Frau auf Arbeit
· Gleichstellung der Geschlechter im Familienrecht
· Mutterschaft und Schwangerschaftsabbruch
Dort sieht man bereits die Unterschiede der geforderten und der erfüllten Wünsche.
1958 gab es dann ähnliche Verhandlungen. Die Frauen forderten die selben Dinge wie schon 1949 und die Partei kam ihnen in einigen Details entgegen.
Man stellt fest, daß "auch nach Herstellung der juristischen Gleichstellung die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen ein langwieriger und mühseliger Erziehungsprozeß an beiden Geschlechtern sein wird" .
Der Schwangerschaftsabbruch, der für die SPÖ-Frauen immer ein wichtiger Punkt war, wurde im Schlußprogramm nicht mehr erwähnt. Einer Mutterschaftsversicherung wurde zugestimmt, das Recht der Frau auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit wurde anerkannt.

[...]


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