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Diplomarbeit, 2005, 32 Seiten
Autor: MMag. M.A. Gisela Spreitzhofer
Fach: Jura - Europa- und VölkerR, IPR
Details
Institution/Hochschule: Universität Wien (Staats- und Verwaltungsrecht)
Tags: Grundrechtecharta, Europäischen, Union, Menschenrechte, Entwicklungen
Jahr: 2005
Seiten: 32
Note: Sehr gut
Literaturverzeichnis: ~ 20 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-35695-4
ISBN (Buch): 978-3-638-68304-3
Dateigröße: 195 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Die im Jahr 2000 feierlich proklamierte und 2003 in die neue Verfassung inkorporierte Grundrechtecharta der Europäischen Union bildet den vorläufigen Endpunkt einer Entwicklung, die 1689 mit der englischen „Bill of Rights“ ihren (bescheidenen) Ausgang genommen hat. Die durch den Paris-Vertrag 1951 und die Rom-Verträge 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften waren zunächst vorwiegend um die wirtschaftliche Integration Europas bemüht; spätestens seit dem Maastricht-Vertrag über die Europäische Union spielt jedoch die politische Integration eine immer wichtigere Rolle. Sichtbarstes Zeichen der sich beschleunigenden Entwicklung von der Wirtschaftsgemeinschaft über die politische Gemeinschaft bis zur Grundrechtsgemeinschaft auf europäischer Ebene ist zweifelsohne die GRC. Zur Gliederung der Arbeit: Kapitel 1: Einleitung Kapitel 2: Kursorisch soll die steigende Bedeutung der Menschenrechte im Prozess der europäischen Integration skizziert werden. Kapitel 3: War eine eigene GRC für die EU wirklich notwendig? Hätte nicht ein Beitritt zur EMRK oder zur Europäischen Sozialcharta (ESC) genügt? Welche rechtspolitischen Funktionen erfüllt die GRC? Kapitel 4: Wie erfolgte die Ausarbeitung der GRC? Welche Punkte waren besonders strittig? Kapitel 5: Welche Rechte sind in der GRC enthalten, wie ist sie strukturiert? Kapitel 6: Wie verhalten sich die liberalen Grundrechte der GRC zur EMRK bzw. die in ihr enthaltenen sozialen Grundrechte zur ESC? Kapitel 7: Worauf erstrecken sich der persönliche bzw. sachliche sowie der unionsexterne Geltungsbereich der GRC? Kapitel 8: Welche (indirekten) Rechtswirkungen hat die (noch unverbindliche) GRC bisher gezeitigt? Kapitel 9: Worin bestehen die Konsequenzen der Inkorporierung der GRC in die künftige europäische Verfassung? Kapitel 10: Welche gesellschaftspolitischen Aspekte der GRC fallen ins Auge? Kapitel 11: Welches Gesamtzeugnis kann man der GRC ausstellen?
Textauszug (computergeneriert)
Uni Wien
Die Grundrechtecharta der Europäischen Union
Diplomarbeit
eingereicht von
Gisela Spreitzhofer
2005
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungen ... 2
1 Einführung ... 3
2 Die wachsende Bedeutung der Menschenrechte im Zuge des Fortschreitens der europäischen Integration ... 4
2.1 Von den Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Union ... 4
2.2 Die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza ... 6
3 Wozu braucht die EU eine eigene Grundrechtecharta ... 7
3.1 ... angesichts der Existenz der EMRK? ... 7
3.2 ... angesichts der Existenz der ESC? ... 8
3.3 Die rechtspolitischen Funktionen der Grundrechtecharta ... 9
4 Von Köln über Tampere bis nach Nizza: Die Entstehungsgeschichte der Grundrechtecharta ... 10
4.1 Ausarbeitung ... 10
4.2 Strittige Punkte ... 12
5 Struktur und Inhalt der Grundrechtecharta ... 13
5.1 Allgemeines ... 13
5.2 Kapitel I: „Würde des Menschen“ ... 14
5.3 Kapitel II: „Freiheitsrechte“ ... 15
5.4 Kapitel III: „Gleichheit“ ... 16
5.5 Kapitel IV: „Solidarität“ ... 17
5.6 Kapitel V: „Bürgerrechte“ ... 18
5.7 Kapitel VI: „Justizielle Rechte“ ... 19
5.8 Kapitel VII: „Allgemeine Bestimmungen“ ... 19
6 Rechtsvergleichende Würdigung ... 20
6.1 Die liberalen Rechte der Grundrechtecharta im Vergleich zur EMRK ... 20
6.2 Die sozialen Rechte der Grundrechtecharta im Vergleich zur ESC ... 22
7 Der Geltungsbereich der Grundrechtecharta ... 24
7.1 Persönlicher sowie sachlicher Geltungsbereich ... 24
7.2 Unionsexterner Geltungsbereich: Das Verhältnis zur EMRK und zu den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedsstaaten ... 25
8 Die (indirekte) Rechtswirkung der bis dato unverbindlichen Grundrechtecharta ... 26
8.1 Judikatur von EuGH, EuG und nationalen Gerichten zur Grundrechtecharta ... 26
8.2 Erwähnung der Grundrechtecharta an anderen Stellen ... 27
9 Die Grundrechtecharta als Bestandteil der zukünftigen Verfassung für Europa ... 27
10 Gesellschaftspolitische Aspekte ... 28
11 Fazit ... 29
Quellen ... 31
1 Einführung
Die im Jahr 2000 feierlich proklamierte und 2003 in die neue Verfassung inkorporierte Grundrechtecharta der Europäischen Union (GRC) bildet den vorläufigen Endpunkt einer Entwicklung, die 1689 mit der englischen „Bill of Rights“ ihren (bescheidenen) Ausgang genommen hat (vgl. Lang 2002:11f). Die darin enthaltenen beiden Grundrechtskategorien – Menschen- und Bürgerrechte – wurden, in Anlehnung an die 1776 verabschiedete „Virginia Bill of Rights“ und die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten, in der französischen „Déclaration des Droits de l´Homme et du Citoyen“ 1789 vorbildlich ausgebaut. Als Geburtsstunde des humanitären Völkerrechts, einer Vertiefung des menschenrechtlichen Gedankens, gelten die kriegerischen Geschehnisse in Solferino 1859, die Henry Dunant zur Gründung des Roten Kreuzes bewegten; humanitäre Konventionen von Den Haag und Genf folgten später.
Den eigentlichen Wendepunkt im Menschenrechtsschutz stellte schließlich der Zweite Weltkrieg dar, im Anschluss dessen die Vereinten Nationen, der Europarat und die Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurden. Im Rahmen der Vereinten Nationen nahmen die in der Generalversammlung vertretenen Staaten am 10. Dezember 1948 feierlich die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ an; verbindliche rechtliche Instrumente, nämlich die Pakte über zivile und politische Rechte bzw. über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, wurden erst 1966 von der Generalversammlung verabschiedet. Da engere politische, kulturelle und religiöse Bindungen die Konsensfindung auf regionaler Ebene vereinfachen, gelang dem Europarat bereits am 4. November 1950 die Annahme der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die sich unter anderem wegen der für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen Strassburger Rechtssprechung zu einem äußerst effizienten Instrument entwickelt hat. Die durch den Paris-Vertrag 1951 und die Rom-Verträge 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften waren zunächst vorwiegend um die wirtschaftliche Integration Europas bemüht; spätestens seit dem Maastricht-Vertrag über die Europäische Union spielt jedoch die politische Integration eine immer wichtigere Rolle.
Sichtbarstes Zeichen der sich beschleunigenden Entwicklung von der Wirtschaftsgemeinschaft über die politische Gemeinschaft bis zur Grundrechtsgemeinschaft auf europäischer Ebene ist die eingangs erwähnte GRC, die im Zuge dieser Seminararbeit ausführlich beleuchtet werden wird. Zuerst möchte ich aber in Kapitel 2 kursorisch die steigende Bedeutung der Menschenrechte im Prozess der europäischen Integration skizzieren, weil ich dies für das bessere Verständnis der GRC als bisherige „Krönung“ dieses Prozesses für wichtig halte. Im Anschluss sollen insbesondere folgende Fragestellungen Berücksichtigung finden:
- Kapitel 3: War eine eigene GRC für die EU wirklich notwendig? Hätte nicht ein Beitritt zur EMRK oder zur Europäischen Sozialcharta (ESC) genügt? Welche rechtspolitischen Funktionen erfüllt die GRC?
- Kapitel 4: Wie erfolgte die Ausarbeitung der GRC? Welche Punkte waren besonders strittig?
- Kapitel 5: Welche Rechte sind in der GRC enthalten, wie ist sie strukturiert?
- Kapitel 6: Wie verhalten sich die liberalen Grundrechte der GRC zur EMRK bzw. die in ihr enthaltenen sozialen Grundrechte zur ESC?
- Kapitel 7: Worauf erstrecken sich der persönliche bzw. sachliche sowie der unionsexterne Geltungsbereich der GRC?
- Kapitel 8: Welche (indirekten) Rechtswirkungen hat die (noch unverbindliche) GRC bisher gezeitigt?
- Kapitel 9: Worin bestehen die Konsequenzen der Inkorporierung der GRC in die künftige europäische Verfassung?
- Kapitel 10: Welche gesellschaftspolitischen Aspekte der GRC fallen ins Auge?
- Kapitel 11: Welches Gesamtzeugnis kann man der GRC ausstellen?
2 Die wachsende Bedeutung der Menschenrechte im Zuge des Fortschreitens der europäischen Integration
2.1 Von den Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Union
Ein Menschenrechtskatalog war weder explizit im Vertrag von Paris 1951 (EGKS) noch in den Verträgen von Rom 1957 (EWG und EAG) verankert (vgl. Nowak 2002:254). Erste Ansätze finden sich jedoch im Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (Art 141, ex Art 119, EGV), im Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Art 12, ex Art 6, EGV) und in der Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art 39, ex Art 48, EGV). 1977 gaben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine gemeinsame Grundrechtserklärung ab.
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