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Seminararbeit, 2004, 25 Seiten
Autor: Diplom-Kaufmann Christian Reindl
Fach: Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Details
Institution/Hochschule: Universität Regensburg (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Institut für BWL, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Prof. Dr. Dirk Meyer-Scharenberg)
Tags: Investition, Ausland, Betriebsstätte, Tochterkapitalgesellschaft, Betriebswirtschaftliche, Steuerlehre
Jahr: 2004
Seiten: 25
Note: 2,3
Literaturverzeichnis: ~ 9 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-35937-5
ISBN (Buch): 978-3-638-65347-3
Dateigröße: 146 KB
Generalthema: Steuerliche Gestaltungsansätze und Wahlrechte bei unternehmerischen Entscheidungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht
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Zusammenfassung / Abstract
Bei international tätigen Unternehmen stellt die Frage nach der Organisationsstruktur, mit der man im Ausland auftritt, auch in der Steuerplanung eine wichtige unternehmerische Entscheidung dar. Neben reinem Außenhandel ohne Stützpunkt im Ausland (Direktgeschäft) stellen sich grundsätzlich die Möglichkeiten der Begründung einer Betriebsstätte, einer Tochterkapitalgesellschaft sowie einer Tochterpersonengesellschaft zur Wahl (Direktinvestition). Ziel dieser Arbeit ist ein Vergleich der Rechtskonstrukte Betriebsstätte und ausländische Tochterkapitalgesellschaft für den Fall der Auslandsaktivität eines Steuerinländers (Outbound-Fall). Es wird die steuerliche Behandlung der beiden Alternativen bei Gründung, während des laufenden Geschäfts und bei Veräußerung bzw. Liquidation erläutert, und deren Vorteilhaftigkeiten unter dem Ziel der Gesamtsteuerlastminimierung untersucht. Andere aperiodisch anfallende Geschäftsvorfälle wie Umstrukturierungen, Geschäftserweiterungen durch Akquisitionen, sowie erbschafts-, schenkungs- und substanzsteuerliche Aspekte sind nicht Gegenstand der Arbeit.
Textauszug (computergeneriert)
Universität Regensburg
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
8. Semester
Investition im Ausland: Betriebsstätte oder
Tochterkapitalgesellschaft
von: Christian Reindl
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Ziel der Arbeit 1
2. Grundsätzliches 1
2.1 Allgemeine Begriffsdefinitionen 1
2.2 Ermittlung der Bemessungsgrundlage 2
3. Gründung 2
3.1. Gründungsbelastungen 2
3.2. Überführung von Wirtschaftsgütern 3
3.3. Vorbereitungskosten und Anlaufverluste 4
4. Laufendes Geschäft 4
4.1. Inländisches Personenunternehmen als Spitzeneinheit 5
4.1.1. Nicht-DBA-Fall 6
4.1.2. DBA-Fall 7
4.2. Inländische Kapitalgesellschaft als Spitzeneinheit 7
4.2.1. Nicht-DBA-Fall 9
4.2.2. DBA-Fall 9
4.3. Gewinnthesaurierung im Ausland 10
4.4. Verlustfall 10
4.4.1. DBA-Fall 10
4.4.2. Nicht-DBA-Fall 11
5. Liquidation und Veräußerung 11
5.1. DBA-Fall 11
5.2. Nicht-DBA-Fall 12
6. Fazit 13
Anhang IV – XI
Quellenverzeichnis XII
Abkürzungsverzeichnis
BStBl. = Bundessteuerblatt
BMF = Bundesministerium der Finanzen
DBA = Doppelbesteuerungsabkommen
ESt = Einkommensteuer
EStG = Einkommensteuergesetz
EU = Europäische Union
GewSt = Gewerbesteuer
GewStG = Gewerbesteuergesetz
KapEst = Kapitalerstragsteuer
KSt = Körperschaftsteuer
KStG = Körperschaftsteuergesetz
OECD = Organisation for Economic Cooperation and Development
OECD-MA = OEDC-Musterabkommen
RIW = Recht der internationalen Wirtschaft (Zeitschrift)
StuB = Steuer- und Bilanzpraxis (Zeitschrift)
UmwStG = Umwandlungssteuergesetz
VZ = Veranlagungszeitraum
1. Ziel der Arbeit und Themenabgrenzung
Bei international tätigen Unternehmen stellt die Frage nach der Organisationsstruktur, mit der man im Ausland auftritt, auch in der Steuerplanung eine wichtige unternehmerische Entscheidung dar. Neben reinem Außenhandel ohne Stützpunkt im Ausland (Direktgeschäft) stellen sich grundsätzlich die Möglichkeiten der Begründung einer Betriebsstätte, einer Tochterkapitalgesellschaft sowie einer Tochterpersonengesellschaft zur Wahl (Direktinvestition).1
Ziel dieser Arbeit ist ein Vergleich der Rechtskonstrukte Betriebsstätte und ausländische Tochterkapitalgesellschaft für den Fall der Auslandsaktivität eines Steuerinländers (Outbound-Fall). Es wird die steuerliche Behandlung der beiden Alternativen bei Gründung, während des laufenden Geschäfts und bei Veräußerung bzw. Liquidation erläutert, und deren Vorteilhaftigkeiten unter dem Ziel der Gesamtsteuerlastminimierung untersucht. Andere aperiodisch anfallende Geschäftsvorfälle wie Umstrukturierungen, Geschäftserweiterungen durch Akquisitionen, sowie erbschafts-, schenkungs- und substanzsteuerliche Aspekte sind nicht Gegenstand der Arbeit.
2. Grundsätzliches
2.1 Allgemeine Begriffsdefinitionen
Eine ausländische Betriebsstätte ist eine wirtschaftlich selbständige, jedoch rechtlich unselbständige Geschäftseinrichtung die zusammen mit dem inländischen Stammhaus ein so genanntes internationales Einheitsunternehmen bildet. Sie stellt somit kein Steuersubjekt dar, vielmehr werden ihre Gewinne dem inländischen Stammhaus zugerechnet, welches nach dem Einheitsprinzip besteuert wird. Schuldrechtliche Leistungsbeziehungen zwischen den beiden Einheiten können zivilrechtlich nicht bestehen.2 Eine Tochterkapitalgesellschaft ist dagegen als juristische Person ein zivil- und steuerrechtlich anerkanntes eigenständiges Rechtssubjekt. Schuldrechtliche Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern werden auch steuerlich anerkannt. Bei der Besteuerung müssen zwei Ebenen, die der Tochterkapitalgesellschaft als intransparente Einheit und getrennt davon die der Anteilseigner, berücksichtigt werden. Es gilt das Trennungsprinzip.3
2.2 Ermittlung der Bemessungsgrundlage
Durch die rechtliche Unselbständigkeit der Betriebstätte gestalten sich die Vermögens- und Erfolgsaufteilung sowie die Behandlung von Leistungsbeziehungen zum Stammhaus, und somit die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Betriebsstätte problematisch.4 Die allgemein als Regelmethode angesehne direkte Methode der Gewinnermittlung (vgl. Art. 7 Abs. 2 QECD-MA) bedient sich einer Selbständigkeitsfiktion der Betriebstätte. Hiernach sind Aufwendungen und Erträge nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes zuzuordnen.5 Dies kann zu einem erhöhten Beratungsaufwand bei der Betriebsstättenalternative führen.
Bei der Tochtergesellschaft ergeben sich durch deren eigene Buchführung weniger Probleme, zu beachten sind jedoch die Regelungen der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage, und des § 1 AStG, sowie vergleichbare Ausländische Regelungen, die die Möglichkeit der Gewinnverlagerung begrenzen sollen.6
3. Gründung
3.1 Gündungsbelastungen
Bei der Gründung von Tochterkapitalgesellschaften werden im Ausland regelmäßig Gründungssteuern fällig, die z.B. in Abhängigkeit vom eingezahlten Kapital erhoben werden. Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich hier falls nur das ausgewiesene Kapital betrachtet wird und keine Korrekturnormen bei „übermäßiger“ Fremdfinanzierung erfolgt. Auch könnte die Tochtergesellschaft zunächst mit geringem Eigenkapital ausgestattet und später Kapitalerhöhungen durchgeführt werden, falls im Domizilstaat nur auf den Zeitpunkt der Gründung abgestellt wird.
Bei Betriebsstätten wird bei einigen Ländern eine Registrierungsabgabe von 0,1% bis 0,5% des registrierten Kapitals des Stammhauses erhoben. Gründungssteuern werden i. d. R. nicht erhoben, was bei hohem Investitionsbedarf und entsprechend hohem Eigenkapital in Verbindung mit hohen Gründungssteuersätzen bereits ein Argument für eine Betriebsstätte sein kann. 7
3.2 Überführung von Wirtschaftsgütern
[...]
1 vgl. vgl. Djanani, C. / Brähler, G., Steuerrecht, 2003, S. 180
2 vgl. Scheffler, W., Besteuerung, 2002, S. 173
3 vgl. Djanani, C. / Brähler, G., Steuerrecht, 2003, S. 84 f.
4 vgl. vgl. BMF-Schreiben vom 24.12.1999, BStBl. 1999 I, S. 1076, Tz. 2.1 – 2.8
5 vgl. Krawitz, N. / Hick, C., Betriebsstätte, in RIW 10/2001, S. 743 (748)
6 vgl. Schoss, N.-P., Tochterkapitalgesellschaft, in Grotherr 2003, S. 49 (57-60)
7 vgl. Schoss, N.-P., Tochterkapitalgesellschaft, in: Grotherr 2003, S. 49 (50 f.)
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