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Entwicklungen im preußischen Schulwesen im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts - die Schulreformen und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2004, 32 Pages
Author: Nicole Rudolf
Subject: Pedagogy - History of Pedagogy

Details

Event: Die Aufklärung - Bedeutung für die Entstehung des Bildungssystems
Institution/College: Ruhr-University of Bochum
Tags: Entwicklungen, Schulwesen, Drittel, Jahrhunderts, Schulreformen, Auswirkungen, Aufklärung, Bedeutung, Entstehung, Bildungssystems
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2004
Pages: 32
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 14  Entries
Language: German
Archive No.: V36476
ISBN (E-book): 978-3-638-36088-3

File size: 258 KB


Excerpt (computer-generated)

Entwicklungen im preußischen Schulwesen im ersten Drittel
des 19. Jahrhunderts – die Schulreformen und ihre
gesellschaftlichen Auswirkungen

von: Nicole Rudolf

 


INHALT

1. Einleitung  2

2. Die Gesellschaft im Umbruch – Entwicklungstendenzen um 1800 3

3. Die Bedeutung und Intention der preußischen Schulreformen 7

3.1 Die Schulreformen in der preußischen Reformära  7
3.2 Die weitere Entwicklung der Reformbewegung  9

4. Regelungen und Entwicklungen im Schulwesen 11

4.1 Entwicklungen in der Schulverwaltung 12
4.2 Entwicklungen im niederen Schulwesen 13
4.3 Reformen im höheren Schulwesen 16

5. Gesellschaftliche Auswirkungen der Schulreformen 20

5.1 Auswirkungen auf die institutionelle Entwicklung des Schulsystems  21
5.2 Auswirkungen für die Lehrkräfte des Schulwesens  23
5.3 Wertewandel und Veränderung der gesellschaftlichen Sozialstruktur  24
5.4 Auswirkungen auf die allgemeine Volksbildung  28

6. Schlussbemerkung  29

7. Literaturverzeichnis  31

 

1. EINLEITUNG

Eine bedeutende Zeitepoche für die Entstehung des deutschen Bildungssystems war das erste Drittel des 19. Jahrhunderts. Hier wurden aufbauend auf den Entwicklungen im späten 18. Jahrhundert die Weichen für das heutige Bildungswesen gestellt. In der Zeit der preußischen Reformära, wie auch im nachfolgenden Zeitalter der Restauration wurden zahlreiche Reformen zur Modernisierung des preußischen Staates in Angriff genommen – und dies nicht nur im Bereich des preußischen Schulwesens. Nach dem Zusammenbruch des alten Reiches im Jahre 1806 erschien eine grundlegende Reformierung des überkommenen Staats- und Gesellschaftssystems dringend erforderlich. Triebkräfte waren liberale Staatsbeamte, die sich von der Erneuerung des Schulwesens als einem bedeutenden gesellschaftlichen Teilbereich positive Impulse für das gesamtstaatliche bzw. gesamtgesellschaftliche Reformprojekt versprachen. Im Rahmen dieser Hausarbeit steht überwiegend die Realgeschichte im Vordergrund. Nur vereinzelt wird bei Bedarf und zum besseren Verständnis auf die Ideengeschichte oder auf programmatische Entwicklungen verwiesen. Kapitel 2 dient als Einstieg in die Thematik und beschreibt Entwicklungstendenzen in der Gesellschaft um 1800. Auf dieser Grundlage wird anschließend die Bedeutung und Intention der preußischen Schulreformen erörtert. Dabei soll verständlich werden, warum die Reformen insbesondere nach 1806 notwendig bzw. möglich wurden und in welcher Weise sich die Schulreformen in das gesamte Reformenbündel einfügten. Darüber hinaus steht die weitere Entwicklung der Reformbewegung im Mittelpunkt, wobei die Hintergründe für die Kontinuität dieser Bewegung in der konservativen Phase verdeutlicht werden. Kapitel 4 und 5 bilden den Schwerpunkt dieser Arbeit. Zunächst werden die eigentlichen preußischen Schulreformen auf der Ebene der Schulverwaltung und im höheren Schulwesen sowie die Entwicklungen im niederen Schulwesen beschrieben. Die Beschreibung des Entwicklungsprozesses sowie der einzelnen Schulverordnungen und Edikte konzentriert sich hauptsächlich auf die Zeit der Reformära, wobei aufgrund der kontinuierlichen Entwicklung auch auf die Zeit der nachfolgenden konservativen Phase Bezug genommen wird. Darauf aufbauend geht es in Kapitel 5 darum, die von den Schulreformen bewirkten bzw. verstärkten gesellschaftlichen Entwicklungstendenzen, die teilweise bereits im einführenden Kapitel 2 zur Sprache kamen, zu untersuchen. Die vorliegende Arbeit liefert damit einen Überblick über die Entwicklung des Schulwesens im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts. Die gesellschaftlichen Auswirkungen, die von den Veränderungen im Schulwesens bewirkt bzw. verstärkt werden, sind über diese Zeit hinausgehend relevant. So kommt beispielsweise der entstehenden Klasse des Bildungsbürgertums im gesamten 19. Jahrhundert eine wesentliche Bedeutung zu.

2. DIE GESELLSCHAFT IM UMBRUCH – ENTWICKLUNGSTENDENZEN UM 1800

Die preußische Gesellschaft um die Jahrhundertwende war eine Gesellschaft, in der erste Entwicklungstendenzen einen Umbruch des gesellschaftlichen Gefüges andeuteten. Es war eine Übergangsphase, in der traditionelle und moderne Elemente nebeneinander existierten und sich rivalisierend gegenüber standen. 1 Die Entwicklungstendenzen und der sich abzeichnende gesellschaftliche Wandel lassen sich in den Bereichen der Politik, der Wirtschaft, der sozialen Ordnung und der Kultur verfolgen. Diese gesellschaftlichen Teilbereiche dienen dazu, den umfassenden Begriff Gesellschaft einzugrenzen und auf analytischer Ebene zu untersuchen, ohne dass dabei von einer realen Trennung der Bereiche ausgegangen wird.2 Vielmehr sind die einzelnen Teilbereiche interdependent und beeinflussen sich wechselseitig. Im Folgenden soll ein knapper Überblick über die Entwicklungstendenzen in den gesellschaftlichen Teilbereichen gegeben werden, wobei neben dem politischen und wirtschaftlichen System, die soziale Ordnung sowie das Bildungswesen als bedeutender Bestandteil des kulturellen Bereiches im Vordergrund stehen.

Der spätabsolutistische Staat um 1800 verkörperte keinesfalls ein uneingeschränkt absolutistisches Regime, in dem alle Herrschaft vom Monarchen ausging. Vielmehr ist ein Pluralismus konkurrierender Kräfte charakteristisch für die Machtverhältnisse der damaligen Zeit. Fürsten, Grundherren, halbautonome Städte und Kirchen bildeten diverse nichtstaatliche Machtzentren. Ein Hauptziel der entstehenden staatlichen Bürokratie war es, die einzelnen Sondergewalten des Adels, der Stadtverwaltungen und der Kirche zu beschränken, um den neu entstehenden Staat als zentralisierte Verwaltungs- und Steuerungseinheit zu organisieren und einen einheitlichen Staatsuntertanenverband zu schaffen. Die zahlreichen staatlichen Interventionsmaßnahmen stießen jedoch auf enormen Widerstand der Privilegienbesitzer und konnten sich nur vereinzelt durchsetzen. 3 Insbesondere die zunehmende Öffnung und Erweiterung der Märkte für kapitalistisches Wirtschaften erforderte eine Rationalisierung der Regeln bzw. eine juristische Verkehrssicherheit innerhalb einer staatlich garantierten Rechtsordnung, die durch die Monopolisierung der staatlichen Kräfte erreicht werden sollte.

Auch der entstehende neuzeitliche Staat selbst knüpfte zahlreiche Hoffnungen an die aufkommende kapitalistische Wirtschaftsweise. Diese sollte durch eine florierende und produktive Wirtschaft das Steueraufkommen steigern und den Staatshaushalt verbessern.4 Darüber hinaus erhoffte man sich eine gesamtgesellschaftliche Wohlstandssteigerung, denn die rapide Bevölkerungszunahme nach fast 400 Jahren stehender Bevölkerung5 führte zu schweren Versorgungsproblemen und Hungerkrisen. Es war hauptsächlich ein Bevölkerungsanstieg der gesellschaftlichen Unterschichten, deren zunehmende Verelendung Veränderungen in Politik und Wirtschaft, aber auch im Erziehungs- und Bildungssystem, erforderten. Die damalige Gewerbewirtschaft, in der sich die umwälzenden ökonomischen Veränderungen deutlich abzeichneten, war geprägt durch das Handwerk und das Verlags- und Manufakturwesen. Das kleingewerbliche Handwerk bewegte sich um die Jahrhundertwende überwiegend in traditionellen und verkrusteten Strukturen. Die Zünfte des jeweiligen Handwerks regulierten den Marktzugang und garantierten Schutz vor Konkurrenz. Ziel war es, durch das Ausschalten des freien Wettbewerbs allen Mitgliedern ein ausreichendes und möglichst gleiches Einkommen zu gewährleisten. Die Zwangsmitgliedschaft in der Zunft setzte die Beachtung von Vorschriften zu Ausbildung und Produktion voraus und war überdies mit einer strengen sozialen Kontrolle verbunden. Eingeschränkt von starren Zunftrechten und gekennzeichnet durch eine geringe Produktivität sowie durch wenig leistungs- und innovationsorientiertes Verhalten bot das Handwerk keine Ernährungsgrundlage für die verarmenden Bevölkerungsschichten, die überall mehr als die Hälfte der Einwohnerschaft ausmachten. Ferner wurde das Zunftwesen durch Gesellenaufstände und Arbeitskämpfe erschüttert, welche auf das starke Wohlstandsgefälle zwischen Meistern und Abhängigen sowie zwischen Gewerbeunternehmern und Einzelmeistern zurückzuführen waren. 6

Insbesondere das Manufakturwesen, aber auch das Verlagswesen, beschäftigte um die Jahrhundertwende eine vergleichsweise kleine Anzahl an Arbeitern und besaß überdies eine geringe wirtschaftliche Leistungskraft. Vereinzelt existierten bereits sogenannte Protofabriken – Vorläufer der späteren Industriefabriken und erste kapitalistische Organisationsformen mit freier Lohnarbeit und einem arbeitsteiligen, mechanisierten und motorisierten Produktionsprozess, dessen zunächst rudimentäre Planung und Steuerung ein privater Unternehmer übernahm. Die Veränderungen im Wirtschaftssystem, d.h. das Aufkommen der kapitalistischen Wirtschaftsweise zeichnete sich insbesondere im Manufaktur- und Verlagswesen ab. Doch zunächst waren die wenigen Protofabriken nur Vorboten der Industriellen Revolution, so dass das Überangebot an Arbeitskräften durch die Bevölkerungszunahme von dem vorindustriellen Gewerbe nur mühsam aufgefangen werden konnte.7 Auch die Landwirtschaft sah sich angesichts rückständiger Produktionsmethoden außerstande, die zunehmende Bevölkerung angemessen zu ernähren. Auf dem Land, wo die Mehrzahl der Bevölkerung lebte, spaltete sich die Gesellschaft in die Minderheit der Bauern und die Mehrheit der Landlosen bzw. Landarmen, für die der elterliche Hof keine Lebensgrundlage mehr bieten konnte.

[...]


1 Vgl. WEHLER (1989), S. 332.

2 Vgl. LUNDGREEN (1980), S. 9.

3 Vgl. WEHLER (1989), S. 339.

4 Vgl. ebd., S. 333.

5 Vgl. JEISMANN (1987), S. 13.

6 Vgl. WEHLER (1989), S. 92-94.

7 Vgl. ebd., S. 115, 118-119, siehe hierzu ausführlich S. 102 ff.


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