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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2003, 28 Pages
Author: Steve Bezler
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Tags: Ansatz, Bewertung, Wirtschaftsgütern, Handels-, Steuerbilanz
Year: 2003
Pages: 28
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 11 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-36118-7
File size: 187 KB
Die vorliegende Arbeit wurde im 5. Semester 2003/2004 im Hauptseminar "Jahresabschluss und Steuern" angefertigt.
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Excerpt (computer-generated)
Ansatz und Bewertung von beweglichen Wirtschaftsgütern
in Handels- und Steuerbilanz
von: Steve Bezler
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
A. EINLEITUNG 0
B. HAUPTTEIL 1
1 BEGRIFFE AUS DEM THEMA 1
1. 1 DEFINITION VON BEWEGLICHEN WIRTSCHAFTSGÜTERN DES ANLAGEVERMÖGENS 1
1. 2 DEFINITION VON ANSATZ UND BEWERTUNG 2
1. 3 BEDEUTUNG DER HANDELSBILANZ 2
1. 4 BEDEUTUNG DER STEUERBILANZ 3
1. 5 MAßGEBLICHKEIT DER HANDELSBILANZ FÜR DIE STEUERBILANZ BEI DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG 3
2 BILANZIERUNG VON BEWEGLICHEN WIRTSCHAFTSGÜTERN DES ANLAGEVERMÖGENS 5
2. 1 BILANZIERUNGSFÄHIGKEIT – BILANZIERUNGSGEBOTE 5
2. 1. 1 Bilanzierungsfähigkeit – Bilanzierungsgebote in der Handelsbilanz 5
2. 1. 2 Bilanzierungsfähigkeit – Bilanzierungsgebote in der Steuerbilanz 6
2. 2 BILANZIERUNGSWAHLRECHTE 7
2. 2. 1 Bilanzierungswahlrechte in der Handelsbilanz 7
2. 2. 2 Bilanzierungswahlrechte in der Steuerbilanz 8
2. 3 BILANZIERUNGSVERBOTE 8
2. 3. 1 Bilanzierungsverbote in der Handelsbilanz 8
2. 3. 2 Bilanzierungsverbote in der Steuerbilanz 8
3 BEWERTUNG VON BEWEGLICHEN WIRTSCHAFTSGÜTERN DES ANLAGEVERMÖGENS 9
3. 1 ALLGEMEINE BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE FÜR BEWEGLICHE WIRTSCHAFTSGÜTER DES ANLAGEVERMÖGENS NACH HANDELSRECHT 9
3. 2 ALLGEMEINE BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE FÜR BEWEGLICHE WIRTSCHAFTSGÜTER DES ANLAGEVERMÖGENS NACH STEUERRECHT 9
3. 3 WERTANSATZ FÜR BEWEGLICHE WIRTSCHAFTSGÜTER DES ANLAGEVERMÖGEN NACH HANDELS- UND STEUERRECHT 10
3. 3. 1 Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach Handels- und Steuerrecht 10
3. 3. 2 Herstellungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach Handels- und Steuerrecht 10
3. 4 WERTVERÄNDERUNGEN BEI BEWEGLICHEN WIRTSCHAFTSGÜTERN DES ANLAGEVERMÖGENS 11
3. 4. 1 Wertminderungen durch Abschreibungen nach Handelsrecht 11
3. 4. 1. 1 Wertminderungen durch planmäßige Abschreibungen 11
3. 4. 1. 1. 1 Lineare Abschreibung 12
3. 4. 1. 1. 2 Geometrisch-degressive Abschreibung 13
3. 4. 1. 1. 3 Leistungsabhängige Abschreibung 13
3. 4. 1. 1. 4 Sonstige Abschreibungsmöglichkeiten 15
3. 4. 1. 2 Abschreibungsvereinfachungen 15
3. 4. 1. 3 Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen 15
3. 4. 2 Wertminderungen durch Abschreibungen nach Steuerrecht 17
3. 4. 2. 1 Absetzung für Abnutzung 17
3. 4. 2. 1. 5 Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen 17
3. 4. 2. 1. 6 Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung 17
3. 4. 2. 1. 7 Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen 17
3. 4. 2. 2 Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung 18
3. 4. 2. 3 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 18
3. 4. 2. 4 Steuerliche Sonderabschreibungen und Erhöhte Abschreibungen 18
3. 4. 3 Wertaufholung durch Zuschreibung nach Handelsrecht 19
3. 4. 4 Wertaufholung durch Zuschreibung nach Steuerrecht 19
C. SCHLUSS 20
D. LITERATURVERZEICHNIS 21
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AfA = steuerrechtlich: Absetzung für Abnutzung; handelsrechtlich: Abschreibung
AfaA = Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung
AHK = Anschaffungs- oder Herstellungskosten
AK = Anschaffungskosten
AV = Anlagevermögen
BFH = Bundesfinanzhof
BGA = Betriebs- und Geschäftsausstattung
BV = Betriebsvermögen
BW = Buchwert
EB = Eröffnungsbilanz
EStDV = Einkommensteuer Durchführungsverordnung
EStG = Einkommensteuergesetz
EStR = Einkommensteuerrichtlinie
EU = Einzelunternehmen
GoB = Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GWG = geringwertige Wirtschaftsgüter
HB = Handelsbilanz
HGB = Handelsgesetzbuch
HK = Herstellungskosten
HR = Handelsrecht
IAS = International Accounting Standard
KapGes = Kapitalgesellschaft(en)
LG = Leasinggeber
LN = Leasingnehmer
LO = Leasingobjekt
ND = Nutzungsdauer
PersGes = Personenhandelsgesellschaft(en)
PV = Privatvermögen
SB = Schlussbilanz
StB = Steuerbilanz
StR = Steuerrecht
US- GAAP = US- Generally accepted accounting principles
VG = Vermögensgegenstand
WG = Wirtschaftsgut
A. EINLEITUNG
Diese Hausarbeit im Rahmen des Hauptseminars „Jahresabschluss und Steuern“ beschäftigt sich mit den Ansatz- und Bewertungsvorschriften für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Handels- und Steuerbilanz. Die hier angesprochenen Vorschriften müssen sich nicht ausschließlich auf bewegliche WG des AV beziehen. Sie können auch für andere WG wie Finanzanlagen oder eventuell auch für WG des Umlaufvermögen angewendet werden, was hier aber nicht extra angesprochen wird. Ebenfalls wird hier in dieser Ausarbeitung nicht auf die buchhalterische Behandlung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften eingegangen. Ebenso werden allgemeine buchhalterische Grundlagen wie Buchungssätze, die GoB oder die Zusammenhänge zwischen Inventur, Inventar und Bilanz, aufgrund der quantitativen Vorgaben der Ausarbeitung vorrausgesetzt. Da sich das Thema der Arbeit lediglich auf das Handels- und Steuerrecht bezieht, bleiben internationale Vorschriften nach IAS oder US-GAAP unberücksichtigt. Ziel dieser Arbeit soll es sein, dem Leser die Unterschiede und Verflechtungen von HB und StB zu zeigen. Weiteres Ziel soll sein, die handels- und steuerrechtlichen Möglichkeiten der Bilanzierung und Bewertung von beweglichen WG des AV zu erklären. Die Anwendung dieser Möglichkeiten soll dazu dienen, bilanzpolitische Ziele der Unternehmensleitung, wie z. B. hoher oder niedriger Vermögensausweis oder Gewinn, durch gezielte Bilanzgestaltung zu erreichen. In den einzelnen Abschnitten werden jeweils die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften separat betrachtet. Hinweise auf unterschiedliche Vorschriften für verschiedene Unternehmensrechtsformen wie EU, PersGes oder KapGes, sind innerhalb der einzelnen Abschnitte gegeben. Im ersten Abschnitt des Hauptteils werden die Begriffe „Ansatz und Bewertung“, „bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“, „Handelsbilanz“, „Steuerbilanz“, sowie der Grundsatz der „Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz“ erklärt. Der Zweite Abschnitt behandelt die Ansatzgebote, -wahlrechte und -verbote, die für die beweglichen WG des AV in der HB und StB gelten. Der dritte Abschnitt beschreibt die wertmäßigen Ansatzvorschriften dieser Güter bei der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden Wirtschaftsjahren.
B. HAUPTTEIL
1 B E G R I F F E A U S D E M T H E M A
1. 1 Definition von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
Der Begriff „Wirtschaftsgut“ ist zwar gesetzlich nicht definiert, er wurde aber durch den BFH näher beschrieben. Der BFH bezeichnet als WG alle am Bilanzstichtag realisierten, positiven (aktive) VG im Sinne des Zivilrechts und vermögenswerte Vorteile, die selbständig bewertbar und übertragbar sind. (z. B. Gebäude, Grundstücke, Wertpapiere, Maschinen, Vorräte, Forderungen, Lizenzen, usw.). Zusätzlich, im Sinne des Steuerrechts, kommen auch die negativen (passiven) WG hinzu (z. B. Verbindlichkeiten, Darlehen, Rückstellungen, usw.). Positive (aktive) WG werden eingeteilt nach ihrer Beweglichkeit (bewegliche und unbewegliche WG), nach ihrer Abnutzbarkeit (abnutzbare und nicht abnutzbare WG) und nach ihrer Materialität (materielle und immaterielle WG). Des weiteren wird unterschieden zwischen WG des AV und UV. Grundsätzlich stimmt der steuerrechtliche Begriff der positiven WG mit dem handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstandes überein, weswegen die beiden Begriffe in dieser Arbeit synonym verwendet werden. Bewegliche WG sind körperliche VG, also nicht lediglich Rechte wie Lizenzen oder Wertpapiere.1 Zum Anlagevermögen gehören „die Gegenstände (..), die bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen“2. Dauerhaft dienen bedeutet hier, dass der VG über längere Zeit im Betrieb vorhanden sein muss. Dies können Finanzanlagen, Rechte, Grundstücke oder Gebäude und BGA sein. Dauerhaft dienen können auch schneller abnutzende VG wie Maschinen und Werkzeuge, die zwar längere Zeit im Betrieb vorhanden sind aber nach mehrmaligem Gebrauch verschleißen und aus dem Betriebsvermögen ausscheiden.3 Aus dieser Definition ergibt sich, dass es in dieser Arbeit weitgehend um VG geht, die in der Bilanzgliederung des HGB in § 266 Abs. 2 unter den Punkten A. II. 2. technische Anlagen und Maschinen, sowie unter 3. andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung zusammengefasst werden.
1. 2 Definition von Ansatz und Bewertung
Unter Ansatz versteht man die Aufnahme eines WG (sowohl VG als auch Schulden) in die Bilanz. Man bezeichnet dies auch als Bilanzierung. Bilanzierungsfähig sind WG, die dem Bilanzierenden zurechenbar sind und deren Ansatz nicht gesetzlich verboten ist. Bilanzierungsfähige WG müssen selbständig bewertbar und einzeln verkaufsfähig sein.4 (siehe dazu Abschnitt 2) Die Bewertung umfasst den wertmäßigen Ansatz der bilanzierungsfähigen VG. Bewertet werden müssen die WG sowohl bei der Anschaffung oder Herstellung, als auch in darauffolgenden Wirtschaftsjahren, in denen sie dem BV angehören und in der Bilanz auftauchen. Vor allem unter Berücksichtigung von Wertminderungen. 5 (siehe dazu Abschnitt 3)
1. 3 Bedeutung der Handelsbilanz
Den §§ 238, 242 HGB entsprechend hat jeder Kaufmann Handelsbücher zu führen und ist verpflichtet, zu Beginn der Geschäftsaufnahme (=Eröffnungsbilanz) und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres (=Jahresabschluss), eine Bilanz aufzustellen, die seine Vermögens- und Schuldverhältnisse darstellt. Der § 264 Abs. 1 HGB gibt ergänzende Vorschriften für den Jahresabschluss von KapGes. Die HB richtet sich in der Regel an die Geschäftsleitung und Anteilseigner. Aber auch Gläubiger, Staat, Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit haben berechtigte und vor allem recht unterschiedliche Interessen an der Bilanz eines Unternehmens. Aufgabe der HB und des gesamten Jahresabschlusses nach HR ist es die Geschäftsvorfälle des Unternehmens zu dokumentieren und den Adressaten gegenüber Rechenschaft abzulegen. Außerdem ist die HB Grundlage für die handelsrechtliche Gewinnermittlung und Gewinnverteilung.6 Durch die relativ großen Spielräume, welche das HR der Unternehmensleitung einräumt, hat diese die Möglichkeit, durch gezielte Bilanzgestaltung die verschiedenen Interessen ihrer Adressaten zu befriedigen.7
1. 4 Bedeutung der Steuerbilanz
[...]
1 Vgl. Crezelius in Kirchhof, EStG §4 Rn 66 ff, § 5 Rn 60 ff.
2 § 247 Abs. 2 HGB.
3 Vgl. Hoyos/ Schmidt-Wendt in Beck’scher Bilanz-Kommentar, HGB § 247 Rn 352 ff.
4 Vgl. Coenenberg, S. 95 f.
5 Vgl. Coenenberg, S. 110.
6 Vgl. Heno, S. 5 ff.
7 Vgl. Heno, S. 30.
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