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Autoren: Klaus Reiners, Maren Sommer
Fach: Pflegemanagement / Sozialmanagement
Details
Institution/Hochschule: Hochschule Bremen
Tags: Pflege-Überleitung, Bewältigung, Schnittstellenproblemen, Gesundheitswesen, Beratung, Pflege
Jahr: 2005
Seiten: 48
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 40 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 758 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-36322-8
Textauszug (computergeneriert)
Pflege-Überleitung zur Bewältigung von Schnittstellenproblemen
im deutschen Gesundheitswesen
von: Maren Sommer und Klaus Reiners
Inhaltsverzeichnis
Einleitung Seite 04
1. Rahmenbedingungen Seite 05
1.1 Übersicht über Aufbau und Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens Seite 05
1.1.1 Sektoren der Gesundheitsversorgung Seite 05
1.1.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Finanzierung Seite 07
1.2 Problemperzeption und bisherige Reformen Seite 10
2. Das Konzept der Pflege-Überleitung Seite 14
2.1 Definition Seite 14
2.2 Hauptziele Seite 15
2.3 Hauptaufgaben Seite 16
2.3.1 Planung und Moderation der Pflege-Überleitung Seite 16
2.3.2 Aufbau und Anwendung eines geeigneten Dokumentationssystems Seite 19
2.3.3 Kontaktpflege und Vernetzung Seite 20
2.3.4 Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen Seite 21
2.4 Voraussetzungen Seite 22
2.4.1 Institutionelle Einbindung Seite 22
2.4.2 Neuformulierung der Zuständigkeiten Seite 23
2.4.3 Finanzierung Seite 24
3. Beratung als wichtiger Bestandteil der Pflege-Überleitung Seite 26
3.1 Erläuterungen wichtiger Begriffe Seite 26
3.1.1 Patientenschulung Seite 26
3.1.2 Beratung Seite 29
3.1.3 Beratung in der Pflege Seite 31
3.2 Beratung in der Pflege-Überleitung Seite 35
4. Das Modell der „Verlaufskurve“ als theoretischer Bezugsrahmen für die Pflege-Überleitung chronisch Erkrankter Seite 36
4.1 Der Bezugsrahmen der Pflege- und Krankheitsverlaufskurve Seite 36
4.2 Ein Orientierungsrahmen für die Pflege-Überleitung Seite 38
Schlussbetrachtung Seite 41
Literaturverzeichnis Seite 43
Anhang Seite 48
Einleitung (Maren Sommer & Klaus Reiners)
Die strikte organisatorische Trennung der Sektoren des deutschen Gesundheitssystems führten bisher zu einem hohen Widerstand an der Schnittstelle zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich. Daraus resultierten sowohl Einbußen in der Versorgungsqualität aufgrund fehlender Versorgungskontinuität als auch unnötige finanzielle Ausgaben. Die „Pflege-Überleitung“ hat sich hier als Konzept zur Bewältigung des genannten Schnittstellenproblems entwickelt. Das Hauptziel dieser Hausarbeit ist, das Konzept der Pflege-Überleitung vor dem Hintergrund der aktuellen Problemlage im deutschen Gesundheitswesen zu beschreiben sowie die „Beratung“ als einen ihrer integralen Bestandteile vorzustellen. Die Arbeit besteht aus vier Hauptkapiteln. Im ersten Teil wird zunächst der sektorale Aufbau des deutschen Gesundheitswesens skizziert. Des Weiteren werden bisherige Reformversuche des Gesetzgebers vorgestellt, die die Grenzen zwischen den Sektoren durchbrechen sollten.
Im zweiten Kapitel wird die „Pflege-Überleitung“ in ihren Zielen und Aufgaben definiert. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um die Wirksamkeit dieser Schnittstellenbewältigung auch langfristig gewährleisten zu können. Der dritte Abschnitt thematisiert „Beratung“ im Kontext der Pflege-Überleitung. Dabei wird erläutert, was unter Beratung in Abgrenzung zu anderen Begriffen, die häufig im gleichen Zusammenhang verwendet werden, verstanden werden kann. Im letzten Kapitel wird das Modell der „Pflege- und Krankheitsverlaufskurve“ von Corbin und Strauss als theoretischer Bezugsrahmen für die Pflege-Überleitung von chronisch erkrankten Menschen vorgestellt.
1. Rahmenbedingungen (Klaus Reiners)
Gemäß Höhmann et al. (1998) wird die Qualität der Gesundheitsversorgung pflegebedürftiger Menschen wesentlich durch die strukturellen Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Handlungsgrundlagen der Akteure bestimmt. In diesem Kapitel soll im Wesentlichen dargestellt werden, wie sich die derzeitigen Rahmenbedingungen im deutschen Gesundheitssystem auf die Kontinuität der Behandlung pflegebedürftiger Menschen auswirken.
1.1 Übersicht über Aufbau und Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens
1.1.1 Sektoren der Gesundheitsversorgung
Gesundheit ist nach deutschem Recht keine rein private Angelegenheit, sondern durch die Gesetzgebung auf Grundlage des Sozialstaatsprinzips umfassend reguliert. Dabei soll jeder Bürger unabhängig von der Höhe seines Einkommens Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung haben. Als Gesundheitswesen wird die Gesamtheit der Einrichtungen und Personen verstanden, welche die Gesundheit der Bevölkerung fördern, erhalten und wiederherstellen sollen. Hierzu gehören staatliche und nicht staatliche Institutionen, wie zum Beispiel der Bund, die Länder, aber auch Krankenkassen, ärztliche Praxen, Krankenhäuser und Gesundheitsämter (Becker-Berke, 1999; Beske & Hallauer, 1999; Bloch & Wolf, 2002).
Das deutsche Gesundheitswesen kann grob in drei Hauptsektoren unterteilt werden, den stationären Sektor, den ambulanten Sektor und den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt öffentlich-rechtliche Aufgaben des Gesundheitswesens auf Landesebene, aber auch auf kommunaler Ebene wahr. Ferner werden unter ihm alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes verstanden, die an den Aufgabenbereichen Gesundheitsschutz, Gesundheitshilfe sowie Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens beteiligt sind, insbesondere die Gesundheitsämter (Becker-Berke, 1999; Beske & Hallauer, 1999).
Stationäre Gesundheitsleistungen werden im Wesentlichen durch Krankenhäuser, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheime erbracht. Becker-Berke beschreibt das Krankenhaus als „Einrichtung, in der durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und die Patienten untergebracht und verpflegt werden...“ (Becker-Berke, 1999, S. 120) Rehabilitation soll durch medizinische, berufsfördernde und ergänzende Maßnahmen körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen möglichst dauerhaft in Arbeit, Beruf und Gesellschaft integrieren (Becker-Berke, 1999). Pflegeheime im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sind stationäre Einrichtungen, die unter Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig oder nur tagsüber oder nachts sowohl Unterbringung als auch pflegerische Versorgung anbieten (Klie, 2001).
Im Mittelpunkt der ambulanten Behandlung stehen klassischerweise die niedergelassenen Ärzte, welche ambulante medizinische Leistungen erbringen. In diesem Sinne beschreiben Bloch und Wolf die ambulante Versorgung als diejenige Krankenbehandlung, die keine zeitweise Unterbringung in einer stationären Einrichtung erfordert. Bei den niedergelassenen Ärzten wird weiter zwischen Haus- und Fachärzten unterschieden. Hausärzte übernehmen dabei die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung der Patienten bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes. Höhmann et al. weisen in diesem Zusammenhang auf die sich aus dem §73 SGB V ergebende zentrale Koordinierungsfunktion des Hausarztes hin, welche die Koordination von Diagnostik, Therapie und Pflege, einschließlich präventiver und rehabilitierender Maßnahmen, die Zusammenführung und Bewertung wesentlicher Befunde und Berichte aus ambulanter und stationärer Versorgung sowie die Integration nicht ärztlicher Hilfen und flankierender Dienste umfasst. Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000) am 1. Januar 2000 hat die Stellung des Hausarztes als zentrale Anlaufstelle des Patienten zusätzlich gestärkt. Im Rahmen so genannter „Primärarztmodelle“ sollen Patienten grundsätzlich auf eine direkte Inanspruchnahme von Fachärzten verzichten und zunächst den Hausarzt aufsuchen.
Die ambulante medizinische Versorgung wird noch durch weitere gesundheits- und sozialpflegerische Dienste ergänzt, zum Beispiel durch ambulante Pflegedienste, welche Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung der Patienten erbringen. Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) am 1. Januar 1993 werden sogar bestimmte Operationen ambulant in Krankenhäusern durchgeführt. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) hat dann schließlich zum Januar 2004 das ambulante Leistungsspektrum der Krankenhäuser weiter ausgedehnt. Diese dürfen seitdem ambulante Leistungen bei Unterversorgung, im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme (Disease Management Programme) sowie zur ambulanten Behandlung hochspezialisierter Leistungen, seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen erbringen (Becker-Berke, 1999; Bloch & Wolf, 2002; Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung – BMGS, 2003; Höhmann et al., 1998).
1.1.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Finanzierung
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