Register or log in at GRIN

Your e-mail-address or password is wrong
Register now
For new authors: free, easy and fast
This will be used as your user name, please specify a valid e-mail address

Lost password

Your e-mail-address or password is wrong

Request a new password
Entstehung und Funktion der Weimarer Verfassung close

Please wait

Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.

Entstehung und Funktion der Weimarer Verfassung

Scholary Paper (Seminar), 2003, 18 Pages
Author: Florian Rolf
Subject: History - World War I, Weimar Republic

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2003
Pages: 18
Grade: Sehr gut (1)
Bibliography: ~ 12  Entries
Language: German
Archive No.: V36825
ISBN (E-book): 978-3-638-36348-8

File size: 249 KB


Excerpt (computer-generated)

Universität zu Köln - Erziehungswissenschaftliches Seminar
Seminar für Geschichte und für Philosophie
Veranstaltungstitel: Der 30.Januar 1933 –
„Machtergreifung“, Machteroberung oder Machtübernahme ?
Semesterzahl: 01

Entstehung und Funktion der Weimarer Verfassung

von: Florian Rolf

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung  2

2. Die Entstehung der Weimarer Verfassung 3

2.1. Waffenstillstandsangebot und Oktoberreform  3
2.2. Die Novemberrevolution 4
2.3.Der Weg zur verfassungsgebenden Nationalversammlung  7
2.4. Erste Entwürfe der Verfassung  9
2.5. Die Nationalversammlung 10

3. Der Aufbau der Weimarer Verfassung 13

3.1. Allgemeines 13
3.2. Die Organe des Reichs  13

3.2.1. Der Reichstag 13
3.2.2. Der Reichspräsident  14
3.2.3.Die Reichsregierung 15
3.2.4. Der Reichsrat  16

4. Würdigung 16

5. Literaturverzeichnis 1


 

1. Einleitung

Mit dem Erlangen eines ersten Überblicks über die Literatur zum Thema Entstehung, Funktion und Bedeutung der Weimarer Verfassung wird bewusst, dass dieser Themenkomplex ein wichtiger Baustein in der deutschen Geschichte darstellt. Die Weimarer Verfassung, als ein Ergebnis der noch relativ jungen demokratischen Geschichte der Deutschen, unter Berücksichtigung der schwierigen Ausgangslage nach dem verlorenen 1.Weltkrieg und der gesellschaftlichen Struktur der Bevölkerung, ist ein interessantes Forschungsobjekt, zumal der Entstehungsprozess des Grundgesetzes ohne die Berücksichtigung der Weimarer Verfassungsgeschichte und der daraus resultierenden „Lehren von Weimar“ nicht nachvollziehbar ist, und somit mittelbar bis heute auf die politischen Entscheidungen in der Bundesrepublik Deutschland einwirkt.

Umso erstaunlicher ist das relativ geringe Forschungsinteresse, dass diesem Themenkomplex bislang entgegengebracht wurde. Ein Grund hierfür ist, dass es zu keiner leidenschaftlich geführten Grundrechtsdebatte kam, die Zeitgenossen und Historiker an die Beratungen der Nationalversammlung 1848/49 fesselten. Der Weimarer Nationalversammlung stand keine vergleichbare Entscheidungsfreiheit zu, da die grundlegenden Verfassungsfragen1 schon vor dem Zusammentreffen der Weimarer Nationalversammlung im Februar 1919 geklärt waren. Darüber hinaus wurde die Arbeit der Nationalversammlung ab Mai von den hitzigen Debatten um den Versailler Vertrag in den Hintergrund gedrängt.2

2. Die Entstehung der Weimarer Verfassung

2.1. Waffenstillstandsangebot und Oktoberreform

Im Juli/August 1918 kam es zu einer rapiden Verschlechterung der militärischen Position der Mittelmächte. Nach dem Zusammenbruch Bulgariens am 27.9.1918 musste die „Oberste Heeresleitung“ (OHL) erklären, dass der Krieg für Deutschland verloren sei. Aus diesem Grund hielt Ludendorff den sofortigen Waffenstillstand und Frieden für unbedingt erforderlich, um eine militärische Katastrophe zu verhindern. Die Beurteilung der militärischen Lage durch Ludendorff war […] vollkommen richtig. Ludendorff erkannte ferner, daß ein solcher deutscher Friedensschritt eine sofortige Veränderung des deutschen Regierungssystems bedinge.3 Die Mehrheitsparteien, die die Parlamentarisierung bis zum Sommer 1918 eher behutsam vorangetrieben hatten, gelangten nun zu der Überzeugung, eine größere Verantwortung übernehmen zu müssen. Keine der großen Parteien trat jedoch entschieden für einen Rücktritt der alten Machthaber ein.

Diese Tatsache veranlasste Rosenberg zu der Aussage, dass „die Parlamentarisierung Deutschlands […] nicht vom Reichstag erkämpft, sondern von Ludendorff angeordnet worden [sei]4“. Auch Eschenburg spricht von einem „oktroyierten Parlamentarismus“ und einer „befohlenen Machtübernahme“5. Diese Aussage ist nach dem Stand der neueren Forschung unzulässig. Keinesfalls waren die Mehrheitsparteien nur „Befehlsempfänger“ auf dem Weg zur „Machtübernahme“. Schon vor dem Beschluss des großen Hauptquartiers Ende September, die Reichsleitung dem Parlament zu überantworten, hatten die Parteien die Initiative für die Reform der Verfassung ergriffen. Zweifellos stärkte der Vorstoß der OHL aber die Bemühungen der Parteien enorm6. Wenn es in jenen Tagen nicht zu einer Auseinandersetzung auf Biegen und Brechen zwischen OHL und Reichstagsmehrheit kam, dann deshalb, weil es Ludendorff unter dem Eindruck der aussichtslosen militärischen Lage für opportun hielt, selber den Parteien das Tor zu Macht zu öffnen…7

Resultierend aus dieser Entwicklung traten am 28.Oktober die Gesetze „zur Abänderung der Reichsverfassung“ in Kraft, die aus dem Reich eine parlamentarische Monarchie machten. Prinz Max von Baden, dessen badische Dynastie sich als erste mit dem Bürgertum verständigte, wurde Reichskanzler8. Jedoch waren Krone und Militär nicht bereit, sich der zivilen Reichsleitung zu unterwerfen. Die Haltung wurde bei mehreren Ereignissen deutlich, gipfelte aber in der für den weiteren Verlauf der Dinge so wichtigen Reise des Kaisers nach Spa, die er gegen den Willen der Regierung unternahm, und dem ohne Wissen der Regierung angeordneten Flottenvorstoß in die Nordsee9.

2.2. Die Novemberrevolution

Am 29. und 30. Oktober widersetzten sich die Mannschaften der „Thüringen“ und „Helgoland“ dem Befehl auszulaufen, da sie nicht bereit waren, ihr Leben für einen bereits verlorenen Krieg zu opfern. Auch die anderen Matrosen in Kiel schlossen sich mit der Überzeugung, im Sinne der Regierung zu handeln, dem Aufstand an und bemächtigten sich am 4.November der Stadt. Sie wählten Soldaten- und Arbeiterräte, hatten aber außer dem Wunsch, den Krieg so schnell wie möglich zu beenden, keine weiterreichenden politischen Ziele 10.

[...]


1 Zu Republik und parlamentarischer Demokratie, dem bundesstaatlichen Reichsaufbau und der starken Position des Reichspräsidenten, gab es zu diesem Zeitpunkt (Februar 1919) keine echte Alternative (vgl. unten).

2 Vgl. Kolb, E., Die Weimarer Republik (Oldenbourg Grundriss der Geschichte Bd. 16), 4. Auflage, München 1998, S.169.

3 Rosenberg, A., Entstehung der Weimarer Republik, 13.Auflage, Frankfurt am Main 1971, S.221.

4 Ebenda, S.212.

5 Eschenburg, T., Die Republik von Weimar, München 1984, S. 48.

6 Vgl. Kolb, E., Die Weimarer Republik, S.3.

7 Ebenda, S.3.

8 Vgl. Rosenberg, A., a.a.O., S.214.

9 Vgl. Kolb, E., Die Weimarer Republik, S.5.

10 Vgl. Rosenberg, A., a.a.O., S.234.


Comments

No comments yet

Add Comment
Your comment is reviewed before being published

Other users also were interested in the following titles:

Minderjährigenhaftung im Straßen-und Schienenverkehr

Author: Nicole Müller
Law - Civil / Private / Law of Obligation / Property Law, 2005 Download as PDF-file for 7,99 EUR

Kommunitarismus - Der neue Weg zur Gemeinschaft

Author: Mike Offermanns
Politics - Political Theory and the History of Ideas Journal, 1999 Download as PDF-file for 10,99 EUR

This text can be quoted and accessed from this url:

http://www.grin.com/e-book/36825/entstehung-und-funktion-der-weimarer-verfassung
please wait Please wait