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Termpaper, 2005, 29 Pages
Author: Nancy Heß
Subject: Pedagogy - Orthopaedagogy and Special Education
Details
Tags: Entwicklung, Sonderschule, Anstalten, Beschulung, integrative Beschulung
Year: 2005
Pages: 29
Grade: sehr gut
Bibliography: ~ 20 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-36390-7
File size: 300 KB
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Excerpt (computer-generated)
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Erziehungswissenschaften
Vorlesung: Schule in Deutschland – Ein System im Entwicklungsprozess
Semester: 5
Entwicklung der Sonderschule - von den ersten Anstalten
bis zu einer integrativen Beschulung
von: Nancy Heß
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entwicklung der Sonderschule
2.1 Anfänge der Heilpädagogik
2.2 Wandel der Sonderschullehrerausbildung
2.2.1 Ein historischer Abriss
2.2.2 Vergleich der gegenwärtigen universitären Sonderschullehreraus-bildung in Halle und Erfurt
2.3 Entwicklung der Schulen für Kinder mit körperlicher und geistiger Behinderung
2.2.3 Entwicklung der schulischen Bildung für Kinder mit körperlicher Behinderung
2.2.4 Entwicklung der schulischen Bildung für Kinder mit geistiger Behinderung
2.4 Vom Beginn der Integrationsbewegung in den 70er Jahren bis in die Gegenwart
3. Schlusswort
4. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Bemühungen einzelner engagierter Personen zur Zeit der Aufklärung ist es zu verdanken, dass sich ein Wandel im Umgang mit behinderten Menschen vollzog. Erste Anstalten sollten den betroffenen Kindern primär eine medizinische, später auch schulische Betreuung und Pflege bieten. Aus dem anfänglichen Ziel, die Betroffenen zu heilen, wird es zum Leitgedanken der Sonderpädagogik, diese Menschen durch optimale Förderung ihrer Fähigkeiten, zu befähigen, ihr Leben möglichst selbstständig zu bewältigen. Aus den genannten Gründen möchten wir in dieser Arbeit einen Überblick über die anfänglichen Bemühungen um Kinder mit Behinderungen bis hin zu der Herausbildung einer speziellen Pädagogik für diese Kinder und Jugendliche geben. Als wichtig erachten wir es, die Entwicklung der Lehrerbildung in diese Arbeit mit einzubeziehen, da enorme qualitative und quantitative Veränderungen der Ausbildung Auswirkungen auf die Arbeit mit behinderten Kindern sowie auf die Pädagogik und ihre Umsetzung im schulischen Bereich haben. Wie veränderte sich die Sonderschullehrerausbildung? Welche Differenzen sind bei der heutigen universitären Ausbildung zum Sonderpädagogen zu verzeichnen? Zur Klärung dieser Frage werden wir zwei bestehende Ausbildungen unterschiedlicher Universitäten heranziehen und einen vergleichenden Überblick geben, der die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten der einzelnen Bundesländer verdeutlichen soll.
Im Laufe der Jahre kristallisierten sich verschiedene Behindertenpädagogiken heraus, durch die eine professionelle und spezialisierte Arbeit ermöglicht wird, die eine bessere Bildung und Erziehung der Kinder mit Behinderung gewährleistet. Man unterscheidet folgende Bereiche: Geistigbehindertenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, Schwerhörigenpädagogik, Gehörlosenpädagogik, Sehbehindertenpädagogik, Blindenpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik und Verhaltensgestörtenpädagogik. Dabei werden wir aufgrund der vielfältigen Entwicklungen in diesen Bereichen der Sonderpädagogik die zwei Fachrichtungen der Körperbehinderten- und Geistigbehindertenpädagogik aufgreifen. Die Begrenzung auf diese zwei sonderpädagogischen Gebiete haben wir aus dem Grund vorgenommen, da sie unserer Meinung nach die Basis für weitere Behindertenpädagogiken bilden und aus zeitlicher Sicht die ersten Ansätze liefern. So findet beispielsweise die heutige Lernbehindertenpädagogik ihren Ursprung in der Geistigbehindertenpädagogik. Welche Personen waren es, die durch ihr Engagement erste Ansätze lieferten? Des Weiteren gehen wir den Fragen nach, welche Entwicklungen bis zur Gegenwart zu verzeichnen sind. Durch was wurden diese beeinflusst, gefördert oder gar gehemmt? Inwieweit sorgt der Staat durch gesetzliche Regelungen für die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen mit körperlicher und geistiger Behinderung?
Zum Abschluss dieser Arbeit möchten wir auf aktuelle Tendenzen der Schulbildung behinderter Kinder eingehen. Eine bedeutende Rolle spielt dabei die Integration der Kinder und Jugendlichen in die allgemeinbildenden Institutionen. Welchen Verlauf nimmt die Integrationsbewegung? Welche Formen schulischer Integration gibt es? Warum hat es den Anschein, dass trotz der Diskussionen um eine integrative Beschulung diese oftmals bei der Allgemeinheit auf wenig Anerkennung und Interesse stößt? Auf diese und ähnliche Fragen werden wir versuchen im Folgenden näher einzugehen und auf die Wichtigkeit verweisen, dass jedem das gleiche Recht auf Bildung zugesprochen werden muss, egal ob ein Mensch eine Behinderung hat oder nicht.
2. Entwicklung der Sonderschule
2.1 Anfänge der Heilpädagogik
Der Beginn der Behindertenpädagogik lässt sich in die Zeit der Aufklärung einordnen, in der eine allgemeine Volksbildung der Gedanke des Bürgertums war. Das Gedankengut dieser Epoche diente als Quelle sämtlicher pädagogischer Entwicklungen. Der Glaube an die Vernunft und eine starke Betonung der Menschenwürde waren Grundideen der Aufklärung. Im 18. Jahrhundert, noch bevor Sonder- und Sozialpädagogik verbreitet waren, fanden sich einige Erzieher, die sich Kindern mit Behinderungen annahmen. Das Denken der Menschen wandelte sich und somit ebnete es den Weg für einen humanen Umgang mit behinderten Kindern. Besonders in Bezug auf Benachteiligte bemühte man sich um mehr Gleichberechtigung und weniger Ausgrenzung. Grundlegend für diese Sozialität scheint das Nützlichkeitsdenken gewesen zu sein. Man ging davon aus, dass der „Nutzen des Einzelnen gleich der Nutzen der Allgemeinheit ist“ (Buchkremer 1990, S.58). Demzufolge waren Selbstständigkeit, Mündigkeit und Selbstbestimmung primäre Ziele der Gesellschaft zur Zeit der Aufklärung, die es mittels Erziehung zu erreichen galt. Daraus ergab sich, dass man größeren Wert auf eine allseitige Ausbildung von Fähigkeiten und Fertigkeiten benachteiligter Menschen legte (vgl. Buchkremer 1990).
Im 19. Jahrhundert unterschied man erstmals zwischen sozialer Benachteiligung und solcher, die durch Behinderung entstand. Obwohl beide Arten der Benachteiligung eine erschwerte Integration in die Gesellschaft bewirkten, fanden Menschen, bei denen man aufgrund äußerlicher Merkmale organische Defekte vermuten konnte, mehr Aufmerksamkeit. Die Errichtung einer der ersten pädagogischen Erziehungsanstalten in Hallein durch Guggenmoos 1816 für Kinder mit verschiedensten Behinderungen legte den Grundstein für heilpädagogische Betreuung in Institutionen. Weitere Einrichtungen zur Unterrichtung von behinderten Kindern folgten. Entscheidend für das 19. Jahrhundert ist der erstmalige Gebrauch des Begriffs „Heilpädagogik“ durch Georgens und Deinhardt 1861/1863. Diese Begrifflichkeit diente als Grundlage für alle heilpädagogischen Theorien und den daraus resultierenden Handlungsansätzen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts folgte eine Ausdifferenzierung des Schulwesens, so dass auch das Hilfsschulwesen ausgebaut wurde. Alle Kinder hatten ein „angeborenes Recht auf den Besuch aller öffentlichen Bildungsanstalten“ (Merkens 1988, S.83), ausgenommen Kinder, die durch Verwahrlosung oder Krankheiten andere Kinder gefährden konnten. Vorerst wurden Kinder mit Behinderung in Nachhilfeklassen unterrichtet. Eine der ersten Nachhilfeklassen wurde 1859 in Halle gegründet. Private Initiativen ermöglichten den Ausbau von Hilfsschulen. In Deutschland entstand die erste 1867 in Dresden. Nachhilfe- und Hilfsschulen wurden entweder in ‚Normalschulen’ eingegliedert oder entstanden in eigenen separaten Gebäuden. 1889 wurde der ‚Verband der Hilfsschulen Deutschland’ (VdHD) gegründet. Dieser Verband, in dem sich Lehrer, „Ärzte und Wissenschaftler, Behörden und Vereine“ (Bölling 1983, S.94) zusammenschlossen, förderte die weitere Entwicklung der Nachhilfe- und Hilfsschulen, welche zu dieser Zeit lediglich die Funktion hatten, die Volksschule zu entlasten. Deshalb orientierten sich die ‚besonderen Schulen’ auch an dem allgemeinen Bildungsniveau und wurden dadurch in der eigenständigen Entwicklung der Behindertenpädagogik eingeschränkt (vgl. Bölling 1983; Buchkremer 1990; Hamann 1993; Merkens 1988).
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