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Scholary Paper (Seminar), 2003, 17 Pages
Author: Florian Rolf
Subject: History - Middle Ages, Early Modern
Details
Institution/College: University of Cologne (Seminar für Geschichte und für Philosophie)
Tags: Entwicklung, Rates, Stadt, Köln, Institution, Stadtregiment, Köln, Mittelalter
Year: 2003
Pages: 17
Grade: Sehr gut (1)
Bibliography: ~ 9 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-36395-2
File size: 175 KB
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Excerpt (computer-generated)
Universität zu Köln - Erziehungswissenschaftliches Seminar
Seminar für Geschichte und für Philosophie
Veranstaltungstitel: Köln im Mittelalter
Semesterzahl:02
Die Entwicklung des Rates der Stadt Köln zur führenden
Institution im Stadtregiment
von: Florian Rolf
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 2
2. Die Entwicklung bis zur Bildung des Rates von 1216
2.1 Erste Bestrebungen der Bürger zur Selbstverwaltung Seite 2
2.2 Die Kirchspiele (Sondergemeinden) Seite 4
2.3 Das Schöffenkollegium Seite 5
2.4 Die Richerzeche Seite 5
3. Die Entstehung des städtischen Rates von 1216 Seite 6
4. Der Aufstieg des Rates zur herrschenden Instanz in Köln
4.1 Wiederaufleben des Rates als Gremium der städtischen Finanzverwaltung Seite 8
4.2 Aufbau und Organisation des Rates Seite 9
4.3 Bildung des Rheinischen Städtebundes Seite 10
4.4 Das Ende der Geschlechterherrschaft Seite 11
4.5 Die Rückkehr der Geschlechter Seite 12
4.6 Die Vertreibung der Weisen Seite 14
4.7 Der Machtzuwachs des Rates ab 1268 Seite 15
5. Der weite Rat Seite 16
6. Literaturverzeichnis
6.1 Lexika Seite 17
6.2 Literatur Seite 17
1. Einleitung
Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat die Kölner Stadtverfassung mit ihrem Formenreichtum die historische Forschung immer wieder fasziniert. Sieht man einmal von dem Zeitraum des ersten Auftretens eines Kölner Stadtrates 1216 ab, war das Forschungsinteresse im Wesentlichen auf das 12. Jahrhundert gerichtet. Die Entstehung von Schöffenkolleg, Richerzeche, Stadt- und Sondergemeinden wird bis heute unter den Historikern kontrovers diskutiert und wird aufgrund der unzureichenden Quellen wohl ohne abschließendes Ergebnis bleiben. Die Weiterentwicklung der Kölner Verfassung im 13. Jahrhundert hat weniger Beachtung gefunden. Für diesen Zeitraum hat sich die Forschung hauptsächlich auf die gut dokumentierten Auseinandersetzungen der Bürger mit den erzbischöflichen Stadtherren konzentriert. Die Differenzen auf der städtischen Seite gerieten über weite Strecken aus dem Blickfeld der Forschung. Gerade dieser Zeitraum ist jedoch verfassungsgeschichtlich äußerst bedeutsam, da durch Entstehung und Aufstieg des Rates die Verfassungsentwicklung in Köln bis zum Einmarsch der Franzosen wesentlich geprägt worden ist.1 Dieser Zeitraum, von 1216-1321, ist maßgebend für diese Arbeit.
2. Die Entwicklung bis zur Bildung des Rates von 1216
2.1 Erste Bestrebungen der Bürger zur Selbstverwaltung
In der Zeit vom 10.-12. Jahrhundert hat sich das Stadtbild Kölns radikal verändert. Die Grundfläche der Stadt vergrößerte sich um mehr als das vierfache. Damit ging ein starkes Wachstum der Bevölkerung einher, die eine immer größere wirtschaftliche Macht auf sich vereinen konnte. Der stetig wachsende Reichtum der Bevölkerung führte zu einem immer stärker werdenden Streben nach politischem Einfluss. 2 Der Aufstand gegen die Gewaltherrschaft von Erzbischof Anno 1074 stellte einen ersten Versuch der Bürgerschaft dar, politische Macht auf sich zu vereinen.3 Diese Rebellion wurde zwar erst einmal niedergeschlagen, doch war eine Entwicklung angestoßen worden, die nicht mehr aufzuhalten war. Das Fehlschlagen dieser Unternehmung kann nicht als Indiz dafür gewertet werden, dass die Bürgerschaft damals noch keine allgemein anerkannte obere Behörde war, sondern nur als Zeichen dafür, dass das Bürgertum sich seiner Kraft noch nicht bewusst und die Unternehmung schlecht geplant war.4 Dreißig Jahre später stellten sich die Kölner Bürger auf die Seite des alten, bürgerfreundlichen Kaisers Heinrich IV., und kämpften damit gegen ihren Erzbischof Friedrich I., der auf der Seite Heinrichs des V. stand. Diesmal waren die Kölner Bürger erfolgreicher, denn es gelang ihnen, Friedrich I. erst einmal aus der Stadt zu vertreiben. 5 Diese Kämpfe wirkten stärkend und nachhaltig auf die Organisation der inneren Verfassung. 6
Es folgte eine lange Friedenszeit zwischen Bürgerschaft und Erzbischof. Erst 1171 kam es wieder zu einem ernsthaften Konflikt zwischen beiden Parteien. Im Endeffekt nahmen die Bürger bis zu Begin des 13. Jahrhunderts schrittweise immer weitere Rechte für sich in Anspruch und schwächten damit die Position des Erzbischofs. Die Gestaltung des bürgerlichen Gemeinwesens schien gegen Ende des 12. Jahrhunderts zu einem gewissen Abschluss gekommen zu sein. Herr der Stadt war der Kölner Erzbischof. Gesamtstädtische Organe bürgerlicher Selbstverwaltung waren zum einem das Schöffenkollegium, zum anderen die Richerzeche […]Das Stadtgebiet war in 12 Kirchspiele unterteilt, an deren Spitze Amtleutegenossen standen. 8
2.2 Die Kirchspiele (Sondergemeinden)
Im 12. Jahrhundert existierten in Köln die Sondergemeinden St. Columba, St. Peter, St. Laurenz, St. Alban, St. Brigidien, St. Aposteln, St. Martin, Niederich und Airsbach. Nach der Stadterweiterung 1180 kamen die Gemeinden von St. Severin, St. Panthaleon und St. Gereon- Christophorus hinzu9. Die Aufgaben der Sondergemeinden und ihren Organen erstreckten sich zunächst auf die kirchliche Verwaltung. Mit dem Aufblühen der Wirtschaft kam es zu einer Kompetenzerweiterung auf weltlichem Gebiet, wie beispielsweise die Überwachung von Gewebebetrieben und Instandhaltung der Verteidigungsanlagen. 10 Vorsteher der einzelnen Sondergemeinden waren in der Regel zwei jährlich wechselnde Amtleute, die anfänglich von allen Bürgern des Bezirks gewählt wurden, später aber ihre Nachfolger selbst bestimmten. 11
[...]
1 Vgl. Groten, Manfred, Köln im 13. Jahrhundert, Köln, Weimar, Wien 1995, S. IX, X.
2 Vgl. Keussen, Hermann, Köln im Mittelalter, Bonn 1918, S. 55.
3 Vgl. Keussen, a.a.O., S.60.
4 Vgl. Lau, Friedrich, Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln bis zum Jahre 1396, Amsterdam, unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1898, S. 73.
5 Vgl. Keussen, a.a.O., S.60.
6 Vgl. Lau, a.a.O., S 73.
7 Vgl. Keussen, a.a.O., S.66.
8 Groten, a.a.O., S.1.
9 Vgl. Groten, a.a.O., S.160.
10 Vgl. Lau, a.a.O., S.163/4.
11 Vgl. Ebenda S 164/5.
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