Bitte warten
Bitte installieren Sie den Flash Player, wenn kein E-Book erscheint.
Autoren: Tobias Wolf, Stefanie Pollmann
Fach: Wirtschaft - Volkswirtschaftslehre
Details
Tags: Analyse, Schattenwirtschaft
Jahr: 2004
Seiten: 41
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 29 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 425 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-36719-6
ISBN (Buch): 978-3-638-79023-9
Gegenstand der Analyse ist die Schattenwirtschaft im Allgemeinen und die Schwarzarbeit im Besonderen. Zunächst wird der Begriff Schattenwirtschaft definiert, Messverfahren vorgestellt, sowie Statistiken zum Ausmaß präsentiert. Kernpunkt der Untersuchung sind Ursachen und Auswirkungen der Schattenwirtschaft auf die Volkswirtschaft. Es werden sowohl positive als auch negative Effekte behandelt und die Wirksamkeit von angestrebten Gegenmaßnahmen analyisiert.
Zusammenfassung / Abstract
Gegenstand der Ausführungen dieser Arbeit soll die enge Definition der Schattenwirtschaft sein, daher wird der Begriff der Schwarzarbeit hier synonym verwendet. Im Folgenden werden daher zunächst die aktuellen Entwicklungen im Bereich der oben beschriebenen Schwarzarbeit dargestellt. Des Weiteren werden Ursachen und ökonomische Auswirkungen analysiert sowie Mittel zu ihrer Bekämpfung vorgestellt und bewertet. Fraglich ist, ob eine solche überhaupt notwendig ist, fließt doch ein beträchtlicher Teil des in der Schattenwirtschaft verdienten Geldes wieder in die offizielle Wirtschaft zurück. Andererseits hat das Anwachsen der Schattenwirtschaft zahlreiche negative Auswirkungen, auf die im Folgenden eingegangen wird und die eine Bekämpfung sinnvoll erscheinen lassen.
Textauszug (computergeneriert)
Ökonomische Analyse der Schattenwirtschaft
von: Tobias Wolf
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung in die Thematik 1
1.1 Begriffsabgrenzung 1
1.2 Auswahl des Untersuchungsgegenstands 4
2. Schattenwirtschaft in Zahlen 5
2.1 Methoden zur Erhebung der Daten der Schattenwirtschaft 5
2.1.1 Direkte Verfahren 5
2.1.2 Indirekte Verfahren 6
2.2 Die Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland 6
2.3 Deutschlands Schattenwirtschaft im internationalen Vergleich 7
2.4 Die Schattenwirtschaft in Deutschland aufgeteilt nach Sektoren 9
3. Ursachen und Auswirkungen der Schattenwirtschaft 10
3.1 Die gesellschaftlichen Ursachen für die Zunahme der Schattenwirtschaft 10
3.2 Die Steuer- und Abgabenlast als Hauptursache für die Schattenwirtschaft 11
3.2.1 Empirische Evidenz - der Zusammenhang zwischen Steuer- und Sozialabgabenquote und Schattenwirtschaft 12
3.2.2 Die Auswirkungen einer Arbeitszeitrestriktion und einer Steuererhöhung im Einkommen-Freizeit-Modell 13
3.2.2.1 Die Basisversion des Einkommen-Freizeit-Modells 13
3.2.2.2 Die Auswirkungen einer Arbeitszeitregulierung 14
3.2.2.3 Die Effekte der Besteuerung der offiziell geleisteten Arbeit 15
3.2.3 Die Einkommens- und Substitutionseffekte der Besteuerung 16
3.2.4 Der verstärkte Effekt einer progressiven Besteuerung 17
3.3 Die Regulierungsdichte in Deutschland - Eine weitere Ursache der Schattenwirtschaft 18
3.3.1 Die Arbeitszeitverkürzung 19
3.3.2 Der Künd igungsschutz 20
3.3.3 Einschränkungen für Unternehmensgründungen am Beispiel des Meisterzwangs 21
3.3.4 Die staatlichen Transferzahlungen 21
3.4 Die Auswirkungen der Schattenwirtschaft auf die Volkswirtschaft 23
3.4.1 Die allokativen Effekte 23
3.4.1.1 Der funktionierende Preismechanismus ermöglicht einen effizienten Ressourceneinsatz 24
3.4.1.2 Die verbesserte Auslastung des Produktionspotentials 25
3.4.1.3 Die Bekämpfung und Verheimlichung verzehren Ressourcen 25
3.4.1.4 Die Auswirkungen auf den Wettbewerb 26
3.4.1.5 Die Gefährdung des Wirtschaftswachstums 26
3.4.2 Die Verteilungswirkungen 27
3.4.3 Die Stabilisierungseffekte 29
3.4.4 Die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen und die Systeme der sozialen Sicherung 30
3.4.4.1 Der Einkommens- und Steuereffekt der Schattenwirtschaft 31
4. Kritische Würdigung und Ausblick 33
Literaturverzeichnis 36
Abkürzungsverzeichnis
[...]
BfA = Bundesagentur für Arbeit
[...]
BIP = Bruttoinlandsprodukt
[...]
[...]
[...]
[...]
[...]
[...]
[...]
IAW = Institut für angewandte Wirtschaftsforschung
[...]
[...]
INSM = Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
[...]
OECD = Organisation for Economic Cooperation and Development
SchwarzArbG = Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
[...]
UN = United Nations
[...]
VGR = volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
[...]
1. Einführung in die Thematik
1.1 Begriffsabgrenzung
In den Zeiten von dramatisch angestiegener Arbeitslosigkeit und großen Finanzierungsproblemen der öffentlichen Haushalte ist das stetige Wachstum der Schattenwirtschaft in den Fokus von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gerückt und stellt einen zentralen Punkt in der medialen Berichterstattung dar. Im umgangssprachlichen Gebrauch werden jedoch häufig die Begriffe Schattenwirtschaft, Schwarzarbeit und teilweise auch illegale Geschäftstätigkeit vermischt beziehungsweise synonym verwendet. Um die in den Medien genannten Zahlen vergleichbar zu machen, ist es vorab notwendig, den Begriff der Schattenwirtschaft näher zu erläutern und die oben genannten verwandten Ausdrücke einzuordnen. Wird zu diesem Zweck verschiedene Literatur herangezogen, so ist festzustellen, dass keine einheitliche Definition für die Schattenwirtschaft besteht. Vielfach wird angeführt, dass genau dies gewollt und der Begriff je nach Untersuchungsgegenstand unterschiedlich weit zu fassen ist.1 So könnte z.B. im Hinblick auf das fiskalische Interesse des Staates der Steuerentgang oder unter Berücksichtigung eines wohlfahrtsökonomischen Interesses der ausgelassene Teil der tatsächlichen gesellschaftlichen Gesamtproduktion als Bestimmungselement dienen. 2
Ausgangspunkt für eine Definition ist die Überlegung, dass eine zweigeteilte Volkswirtschaft existiert.3 Den einen Teil stellen die offiziellen wirtschaftlichen Aktivitäten der öffentlichen Haushalte und staatlichen Unternehmen sowie der Privatwirtschaft dar, die in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfasst werden.4 Den anderen Teil bilden verschiedenartige Aktivitäten, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in das Bruttoinlandsprodukt eingerechnet werden. Diese können zunächst nach den Kriterien legal oder illegal unterteilt werden. Die legalen nicht erfassten Aktivitäten umfassen den informellen bzw. Haushaltssektor, in dem Tätigkeiten unentgeltlich erbracht werden und teilweise gar keine Markttransaktionen getätigt werden, wie z.B. Haushaltsführung, Do-It-Yourself, Ehrenämter oder Selbsthilfe.5 Diese Aktivitäten sollen laut UN-Konvention nicht in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung eingehen. 6
Die zweite Gruppe der nicht erfassten Aktivitäten bilden diejenigen, die illegal ausgeführt werden. 7 Diese sind weiterhin zu unterteilen, einerseits in Aktivitäten, die nach allgemeiner Konvention in die VGR eingehen sollten, jedoch bei der Messung aufgrund der heimlichen Erstellung der legalen Güter übergangen werden. 8 Hier handelt es sich also um verschiedene Arten der illegalen Leistungserstellung, die ein legales Pendant innerhalb des BIP haben. Diesen Bereich umfasst klassischerweise die so genannte Schwarzarbeit9, worauf im Folgenden noch näher eingegangen wird. Andererseits fällt der kriminelle Sektor in den Bereich der illegalen, nicht erfassten Tätigkeiten, hierbei handelt es sich um gesetzeswidrig erstellte, auch an sich illegale Güter und Dienstleistungen wie z.B. Drogen(-handel), Schmuggel, Glücksspiele oder Menschenhandel.10
Abb. 1: Sektoren der Volkswirtschaft, Quelle Enste, 2002, S. 11 [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]
Soll der Begriff Schattenwirtschaft weit gefasst werden, so können all diese Tätigkeiten des nicht durch die VGR erfassten Teils der Volkswirtschaft unter ihm subsumiert werden.11 Die enge Definition legt die Schattenwirtschaft jedoch als „Tätigkeiten, die im Sinne der Konvention der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eine Wertschöpfung darstellen…“ und daher von dieser erfasst werden sollten, fest.12 Es handelt sich also um die „…Produktion von legalen Gütern und Dienstleistungen, die jedoch vor den staatlichen Behörden verheimlicht wird“. 13 Die Untersuchung der Gründe hierfür wird im Weiteren erfolgen. Unter dieser Annahme deckt sich der Begriff der Schattenwirtschaft weitestgehend mit dem der Schwarzarbeit.14 Dieser ist durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit legal definiert. Demnach zählt die Erbringung von Leistungen zur Schwarzarbeit, wenn gegen deren Meldepflicht an die BfA, einen Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung oder einen Träger der Sozialhilfe verstoßen wird. Des Weiteren zählen Tätigkeiten zur Schwarzarbeit, die ohne vorherige Anzeige als ständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes oder Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl hierzu eine Verpflichtung bestanden hätte, durchgeführt werden. 15
Trotz dieser eindeutigen Definition bestehen teilweise Schwierigkeiten bei der Zurechnung einzelner Tätigkeiten zu den oben beschriebenen Sektoren der Schattenwirtschaft. Insbesondere ist die Frage zu beantworten, welche Aktivitäten zum informellen bzw. Haushaltssektor und welche bereits zum illegalen Sektor, zur Schwarzarbeit, gehören. Hilfe bietet hier das Kriterium der Entgeltlichkeit, bei reiner Nachbarschaftshilfe wird als Gegenleistung eine unentgeltliche Tätigkeit erbracht, so z.B. Gartenumgraben für Babysitten. Unter den Begriff der Schwarzarbeit fallen erbrachte Tätigkeiten dann, wenn sie gegen Entgelt erbracht werden und somit der Anspruch auf eine unentgeltliche, nachbarschaftliche Gegenleistung entfällt. Ein Teil der schwarz erbrachten Leistungen wird nach den Angaben des statistischen Bundesamts basierend auf Schätzungen bereits in das offizielle BIP eingerechnet.16 Nicht zur Schattenwirtschaft gerechnet werden nach h.M. reine Finanztransaktionen mit dem Ziel der Steuerhinterziehung, da sie keine Wertschöpfung darstellen. 17 Abschließend soll an dieser Stelle ein kurzer Überblick über die Träger der Schattenwirtschaft in ihrer weitestgehenden Definition gewährt werden. Die auftretenden Akteure lassen sich in drei Gruppen unterteilen, die privaten Haushalte bzw. Erwerbspersonen, private Organisationen sowie Unternehmen. Diese Gruppen treten in den verschiedenen Bereichen der Schattenwirtschaft in unterschiedlicher Funktion auf. Die ersten zwei sind im Bereich der legalen nicht erfassten Tätigkeiten sehr stark vertreten, weiterhin kommen sie auch als Auftraggeber für die klassische Schwarzarbeit in Frage, sind hier also passiv involviert. Durchgeführt wird diese gesetzeswidrige Erstellung legaler Güter hauptsächlich von den privaten Erwerbspersonen und den Unternehmen. Hier kann weiter unterteilt werden in nebenberufliche Schwarzarbeiter, illegal tätige Unterstützungsempfänger sowie verdeckt Beschäftigte, die in keiner Statistik zu finden sind.18 Der kriminelle Sektor kann prinzipiell von allen Gruppen getragen werden, dürfte jedoch eine untergeordnete Rolle spielen.
1.2 Auswahl des Untersuchungsgegenstands
Gegenstand der Ausführungen dieser Arbeit soll die enge Definition der Schattenwirtschaft sein, daher wird der Begriff der Schwarzarbeit hier synonym verwendet. Im Folgenden werden daher zunächst die aktuellen Entwicklungen im Bereich der oben beschriebenen Schwarzarbeit dargestellt. Des Weiteren werden Ursachen und ökonomische Auswirkungen analysiert sowie Mittel zu ihrer Bekämpfung vorgestellt und bewertet. Fraglich ist, ob eine solche überhaupt notwendig ist, fließt doch ein beträchtlicher Teil des in der Schattenwirtschaft verdienten Geldes wieder in die offizielle Wirtschaft zurück.19 Andererseits hat das Anwachsen der Schattenwirtschaft zahlreiche negative Auswirkungen, auf die im Folgenden eingegangen wird und die eine Bekämpfung sinnvoll erscheinen lassen.
2. Schattenwirtschaft in Zahlen
[...]
1 Vgl. Schäfer, 1984, S. 12 u. 14; Petry, Wied-Nebbeling, 1987, S. 5
2 Vorangegangener Abschnitt: vgl. Gretschmann et al, 1984, S 16
3 Vgl. Enste, 2003, S. 2; Schneider, Enste, 2000, S. 6
4 Vgl. Enste, 2003, S. 3; Schneider 2003, S. 4
5 Vorangegangener Abschnitt: Vgl. Enste, 2003, S. 2-3; Gretschmann et al, 1984, S. 12
6 Vgl. United Nations, 1968, S. 28 ff.
7 Vgl. Enste, 2003, S. 2
8 Vgl. Gretschmann et al, 1984, S. 12
9 Vgl. Schneider, 2003, S. 8
10 Vgl. Enste, 2003, S.2; Gretschmann et al, 1984, S.12
11 Vgl. Schäfer, 1984, S. 15
12 Schneider, 2003, S. 6
13 Schneider, 2003, S. 8
14 Vgl. Schneider, Enste, 2000, S. 8
15 Vgl. SchwarzArbG, § 1 I Nr. 1-3
16 Nach Schneider, 2003, S. 6
17 Vgl. Enste, 2003, S.3; Schneider 2003, S. 7;
18 Vorangegangener Abschnitt nach Döhrn, 1990, S. 32, 33
19 Vgl. IAW, 2004, S. 3
Kommentare
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden: