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Vergleich des Regierungssystems der Weimarer Republik mit dem der Bundesrepublik Deutschland

Autor: Margarita Russeva
Fach: Politik - Pol. Systeme - Historisches

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Details

Veranstaltung: Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft
Institution/Hochschule: Universität Osnabrück
Tags: Vergleich, Regierungssystems, Weimarer, Republik, Bundesrepublik, Deutschland, Einführung, Vergleichende, Politikwissenschaft
Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2003
Seiten: 28
Note: 1.7
Literaturverzeichnis: ~ 36  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 183 KB
Archivnummer: V37457
ISBN (E-Book): 978-3-638-36790-5

Textauszug (computergeneriert)

Universität Osnabrück
Fachbereich Sozialwissenschaften
Seminar: Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft:
Regierungssysteme in der EU I
6. Semester

Vergleich des Regierungssystems der Weimarer Republik
mit dem der Bundesrepublik Deutschland

von: Margarita Russeva

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 1

2. Entstehungsgeschichte der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 2

3. Elemente direkter Demokratie 4

4. Zu vergleichende Elemente der Weimarer Reichsverfassung und des Bonner Grundgesetzes 5

4.1 Reichspräsident und Bundespräsident 5
4.2 Reichskanzler/Reichsregierung und Bundeskanzler/Bundesregierung 8
4.3 Reichsrat und Bundesrat 10
4.4 Reichstag und Bundestag 12
4.5 Parteienspektrum 13
4.6 Wahlsysteme in der Weimarer Republik und in der BRD 17
4.7 Verfassungsschutz 19
4.8 Grund- und Menschenrechte 21

5. Schlussfolgerung 22

6. Schaubild / schematischer Vergleich 24

7 Literaturverzeichnis 26


 

1. Einleitung

Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 diente als Vorbild für die Schaffung des Bonner Grundgesetzes, der neuen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Bei beiden politischen Systemen handelt es sich um eine parlamentarische Demokratie. Das Grundgesetz versucht allerdings die Fehler der Reichsverfassung, die zum Scheitern der Weimarer Republik beigetragen haben, zu vermeiden. Aufgrund verschiedener Veränderungen konnte das Grundgesetz bis heute bestehen und bot Verfassungsfeinden keine Möglichkeit das Regierungssystem zu stürzen. Jedoch darf man nicht vergessen, dass die Weimarer Reichsverfassung zu ihrer Zeit sehr fortschrittlich war. Ihr Konstruktionsfehler lag in dem Optimismus ihrer Entwickler. Auf diese Einstellung wird nachfolgend auch verwiesen.

Das Ziel dieser Hausarbeit ist es, die Unterschiede bzw. die eventuellen Gemeinsamkeiten zwischen der Weimarer Reichsverfassung (WRV) und dem Bonner Grundgesetz (GG) aufzuzeigen. In diesem Rahmen werden die Hauptbestandteile beider Verfassungen gegenübergestellt, um einen Einblick in die Vergleichsmöglichkeiten oder Vergleichsansätze dieses Themas zu geben. Aufgrund dessen wird ein Vergleich zwischen den Entstehungsgeschichten der beiden Verfassungen gezogen, sowie zwischen der Verwendung von Elementen der direkten Demokratie durch die Erschaffer der beiden Verfassungen. Des weiteren erfolgt ein Vergleich der Aufgabenbereiche bzw. Zuständigkeiten von Reichspräsident und Bundespräsident, von Reichskanzler/Reichsregierung und Bundeskanzler/Bundesregierung, von Reichstag und Bundestag sowie von Reichsrat und Bundesrat, um die unterschiedliche Stellung der Verfassungsorgane zu erkennen. Außerdem wurden sowohl die Parteiensysteme, die Wahlsysteme als auch der Verfassungsschutz in den beiden Verfassungen untersucht. Zuletzt werden die Grund- und Menschenrechte in der Weimarer Reichsverfassung und im Bonner Grundgesetz gegenübergestellt. Da das Thema sehr umfangreich ist, beschränkt sich diese Darstellung auf einen Überblick. Es soll auch nicht Aufgabe dieser Hausarbeit sein, die vielfältigen Ursachen des Scheiterns der Weimarer Republik aufzuzeigen.

2. Entstehungsgeschichte der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Nachdem im November 1918 ein Waffenstillstand geschlossen war und Kaiser Wilhelm II. abgedankt hatte, endete der erste Weltkrieg und mit ihm die deutsche Monarchie. Man sah sich gezwungen im Deutschen Reich massive politische Veränderungen durchzuführen, auch weil die Siegermächte vom I. Weltkrieg die Schaffung einer parlamentarischen Demokratie verlangten (Schulze 1982). Zuerst entstand am 28. Oktober 1918 aus der konstitutionellen Monarchie des Kaiserreiches eine parlamentarische Monarchie. Der deutschen Bevölkerung genügte das aber nicht. Sie verlangte die völlige Abschaffung der Monarchie. Am 11. November wurde dann die erste Deutsche Republik durch Philipp Scheidemann, aufgrund der revolutionären Situation in Berlin1, in Weimar ausgerufen. Allerdings blieb die „gesellschaftliche und ökonomische Ordnung des Kaiserreiches [...] weitgehend erhalten“ (zitiert nach Hausmann 1997, S.1).

Die Weimarer Nationalversammlung befasste sich mit der Ausarbeitung einer Verfassung, um ein völlig neues politisches System zu konstruieren. Die Grundlage der Verfassung bildete ein Entwurf von Hugo Preuß2, der allerdings noch abgeändert wurde. Am 11. August 1919 wurde die neue Verfassung und damit die neue politische Ordnung angenommen und somit vollzog sich der Wandel zur parlamentarischen Demokratie: alle Macht des Staates lag von nun an beim Volk als Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt. Auf den ersten Blick könnte man das politische System Weimars und seine vielen Neuerungen, die mit ihr begründet wurden, sehr positiv einschätzen: Die Weimarer Republik gehörte zu den liberal-demokratischen politischen Systemen und außerdem flossen „sozialstaatliche Vorstellungen der Sozialdemokratie“ in die neue Verfassung ein3. Bis zum Juni 1920 blieb die Nationalversammlung als Repräsentant der Volkssouveränität bestehen, danach übernahm diese Aufgabe der Reichstag. Die Verfassung sah einen „dezentralisierten Einheitsstaat“ vor, in dem der Dualismus zwischen Reich und Ländern (besonders Preußen) ausgeglichen sein sollte. Länder sollten auf ihre Kapazitäten als selbständige Staaten verzichten (keine eigenen Heere mehr, keine außenpolitische Vertretung, gleiches Wahlrecht; Länderbahnen endgültig zur Reichsbahn vereinigt), wodurch auch die Autonomiebestrebungen (Rheinland, Oberschlesien) in den ersten Jahre dadurch genährt wurden. Trotz ihrer strukturellen Schwächen bildete die Weimarer Verfassung ein tragfähiges Fundament für den Aufbau eines föderalistischen, demokratischen und sozialen Reichsstaates.

Im Unterschied von den Verfassungsgebern von 1919 ließen sich die Verfassungsväter von 1948/49 bei der Ausarbeitung des Regierungssystems nur wenig von theoretischen Überlegungen leiten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eine bewusste Reaktion auf die Weimarer Reichsverfassung und auf die Verhältnisse im 3. Reich. Die Ausarbeitung des GG hatte zum Ziel, eine Verfassung zu schaffen, die unabhängig von ihrem provisorischen Charakter eine Demokratie gewährleisten sollte, die von ihrem verfassungsrechtlichen Rahmen her einer Diktatur die Machtübernahme nicht nur erschweren, sondern unmöglich machen sollte.

Der Parlamentarische Rat wollte eine Verfassung ausarbeiten, in der die Staatsmacht auf verschiede Organe verteilt wird, ihre Aufgaben stärker abgegrenzt werden und sich die Institutionen gegenseitig kontrollieren. Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 von ihm beschlossen und später von den Länderparlamenten der westlichen Besatzungszonen ratifiziert (Tatsachen über Deutschland 2000, S.118). Die deutsche Bevölkerung wurde somit von der Zustimmung zur Verfassung ausgeschlossen. Das Grundgesetz verweist auf die Grundprinzipien des deutschen Staates: Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat und Republik (Art.20,1 und Art.28,1 GG). Das Bonner Grundgesetz, wurde wie die Weimarer Verfassung nach einem verlorenen Krieg geschaffen. Es gibt dennoch einen Unterschied: nach dem I. Weltkrieg wurde zuerst eine neue Staatsform festgelegt und dann erst eine neue Verfassung. Nach dem II. Weltkrieg wiederum wurde erst eine neue Verfassung ausgearbeitet und danach ein neuer Staat geschaffen. Beide Verfassergruppen mussten die Wünsche oder Ideen der Siegermächte beachten und brauchten deren Zustimmung für den vorgelegten Entwurf. Dabei muss gesagt werden, dass die Alliierten nach dem II. Weltkrieg weitaus mehr Druck auf die Entwurfsdiskussionen ausübten, da Deutschland von ihnen politisch vollkommen kontrolliert wurde, was sich in der Aufsplitterung Deutschlands in Besatzungszonen zeigte. Allerdings waren die Entwickler des Grundgesetzes eher pessimistisch im Gegensatz zu den sehr optimistischen Mitgliedern der Weimarer Nationalversammlung. Man wollte unbedingt die Fehler der Weimarer Verfassung vermeiden und den potentiellen Feinden der Verfassung keine Möglichkeiten geben, das demokratische System abzuschaffen4. Skeptisch betrachtet wurden z.B. die Elemente der direkten Demokratie der Weimarer Verfassung.

[...]


1 Bis zum 10. November 1918 bildeten sich praktisch in allen größeren deutschen Städten revolutionäre Arbeiter- und Soldatenräte, welche die städtische Verwaltung übernahmen. Die Aufständischen stellten über das Militärische hinausgehend politische Forderungen - Abdankung des Kaisers und Umwandlung des Deutschen Reichs in eine demokratische Republik.

2 Hugo Preuß (1860-1925): Mitbegründer der DDP, 1906 Professor an der Handelshochschule Berlin, 1918 Staatssekretär des Innern, 1919 Reichsinnenminister

3 Fragen an die deutsche Geschichte 1994, S.114

4 Vgl. Sebastian Haffner, Geschichte eines Deutschen 1914-1933, 1985

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