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Aristoteles: De interpretatione, das 9. Kapitel

Scholary Paper (Seminar), 2000, 20 Pages
Author: Anne-Barbara Knerr
Subject: Philosophy - Philosophy of the Ancient World

Details

Event: Sprache und Logik (Aristoteles, De interpretatione)
Institution/College: University of Koblenz-Landau (Institut für Philosophie)
Tags: Aristoteles, Kapitel, Sprache, Logik
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2000
Pages: 20
Grade: sehr gut
Bibliography: ~ 3  Entries
Language: German
Archive No.: V37562
ISBN (E-book): 978-3-638-36859-9

File size: 110 KB
Notes :
Die Arbeit beinhaltet eine Zusammenfassung und Interpretation des 9. Kapitels von Aristoteles' bekannter Schrift "De interpretatione".



Excerpt (computer-generated)

Universität Koblenz Landau - Abteilung Landau, Institut für Philosophie
Veranstaltung: Sprache und Logik (Aristoteles, De Interpretatione)
2. Fachsemester

Aristoteles: De interpretatione, das 9. Kapitel

von: Anne-Barbara Knerr
 

 

Inhalt

1 Aristoteles und seine Schrift Peri hermenaias S. 1

2 Die Einleitung des 9. Kapitels (18 a 28-34)  S. 2

3 Wie könnte eine Wahrheitswertverteilung auf zukunftsbezogene, kontradiktorische Aussagen aussehen?  S. 3

3.1 Beide Teilaussagen sind wahr (18 a 39-18 b 4)  S. 3
3.2 Eine Teilaussage ist wahr, eine ist falsch (18 a 34-38, 18 b 4-16)  S. 3

3.2.1 Der Zukunftsbegriff des Aristoteles S. 4
3.2.2 Der Zukunftsbegriff des Determinismus S. 4
3.2.3 Die Konsequenzen o.g. Zukunftsvorstellungen für die Überlegungen des Aristoteles S. 5

3.3 Beide Teilaussagen sind falsch (18 b 17-25)  S. 5

4 Widerlegung des Determinismus (18 b 25-19 a 6)  S. 6

4.1 Reductio ad absurdum (18 b 25-34)  S. 6

4.1.1 Untätigkeitsargument S. 7
4.1.2 Überlegtes Handeln als menschliches Prinzip S. 7

4.2 Unabhängigkeit des Determinismus von tatsächlich gemachten Aussagen (18 b 34-19 a 7)  S. 8
4.3 Ausdehnung der Determinismusannahme auf große Zeiträume (18 b 34-36, 19 a 2-7)  S. 8

5 Zwischenergebnis der bisher angestellten Überlegungen S. 9

5.1 Beide Teilaussagen sind wahr S. 9
5.2 Eine Teilaussage ist wahr, eine falsch S. 9
5.3 Beide Teilaussagen sind falsch S.10
5.4 Schlussfolgerung S.10

6 Der Bereich des Kontingenten oder: Was geschieht nicht mit Notwendigkeit? (19 a 7-22)  S.10

6.1 Dinge, die dem menschlichen Handlungsspielraum unterliegen S.10
6.2 Dinge, für die mehrere Möglichkeiten bestehen S.11

6.2.1 Dinge, die geschehen, wie es sich gerade trifft (19 a 19-20)  S.12
6.2.2 Dinge, die in der Regel eintreffen / nicht eintreffen (19 a 21-22)  S.12

7 Der Bereich des Notwendigen (19 a 23-27)  S.12

7.1 Die temporale Notwendigkeit (19 a 23-25)  S.13
7.2 Die schlechthin bestehende Notwendigkeit (19 a 26)  S.14
7.3 Die qualifizierte Notwendigkeit S.14

8 Die Aristotelische Lösung (19 a 27-19 b 4)  S.15

8.1 Was ist an einem zukunftsbezogenen, kontradiktorischen Aussagenpaar wahr? (19 a 7-32)  S.15
8.2 Was ist an den beiden Gliedern einer zukunftsbezogenen Kontradiktion wahr? (19 a 33-39)  S.15

9 Schlussbemerkung (19 b 1-4)  S.16

Literatur S.17


 

1 Aristoteles und seine Schrift Peri hermeneias

Aristoteles (im Folgenden abgekürzt mit Ar.) wurde 384 v. Chr. in Stagira (Thrakien) geboren und lebte bis 322 v. Chr., wo er auf seinem Landsitz auf Euböa starb. Seine Kindheit verbrachte er vermutlich an der königlichen Residenz in Pella, da sein Vater Leibarzt von Amyntas III. von Makedonien, dem Großvater Alexanders des Großen, war.

367 v. Chr., im Alter von 17 Jahren, kam Ar. nach Athen an die Akademie Platons. Seine dortige Lehrzeit endete erst fast 20 Jahre später mit dem Tode Platons 347. Ar folgte daraufhin der Einladung eines Studienkollegen namens Hermias, Herrscher von Atarneus in Assos, nach Mysien (Kleinasien), wo er einige Jahre in einem kleinen platonischen Zirkel verbrachte. 342 wurde Ar. zurück an den makedonischen Hof berufen, wo er als Erzieher des jungen Alexander fungierte. Etwa 335 kehrte er (nach weiterem Aufenthalt in Stagira) nach Athen zurück und gründete dort eine eigene Schule. 323 verließ er die Stadt wieder, weil man ihn der Gottlosigkeit angeklagt hatte und starb kurze Zeit später auf seinem Landgut bei Chalkis auf Euböa. Ausgangspunkt seiner Lehre sind die Ideen Platons, von denen er sich im Laufe seines Lebens zunehmend distanzierte. I. Ggs. zu seinem Lehrer war Ar. die den Sinnen zugängliche Welt des Alltags Grundlage aller wissenschaftlicher Überlegungen. Dadurch wurde er zum Begründer der modernen Logik . Von seinen Werken sind ausgerechnet die, die er selbst zur Veröffentlichung bestimmt hatte, ausnahmslos verlorengegangen. Die uns erhaltenen, zum sog. Corpus aristotelicum zusammengefassten Schriften dienten wohl eher Unterrichts- und Forschungszwecken. Sie wurden in sieben verschiedene Themengebiete eingeteilt (Jugendschriften, Schriften zur Logik, zur Metaphysik, naturwissenschaftliche Schriften, Schriften zur Ethik, zur Kunst, zu Volkswirtschaft und Politik).

Die hier behandelte Schrift Peri hermenaias ist den Schriften zur Logik, dem sog. Organon (=Werkzeug, Instrument für wissenschaftliche Verfahren), zuzuordnen. Das Organon hat von allen Schriften des Ar. die breiteste Wirkung erlangt. Es geht darin um Methoden des Denkens, wie z.B. die Lehre vom Schließen und der Beweisführung. In der Schrift Peri hermenaias geht es nicht um die Auslegung von Texten. Der etwas irreführende Titel stammt höchstwahrscheinlich nicht von Ar. und ist hier nach Zell eher i.S.v. „Von der Rede, als Ausdruck der Gedanken“ zu verstehen (Weidemann S.42). Behandelt werden in dieser Schrift die logischen Strukturen des Behauptungssatzes, des Logos apophanticus.

Das 9. Kapitel dieser Schrift befasst sich mit dem Wahrheitsgehalt kontradiktorischer (d.h. einander entgegengesetzter, im direkten Widerspruch zueinander stehender) Aussagen, die sich auf zukünftige Ereignisse beziehen. Es gehört zu den am meisten diskutierten Texten der Philosophiegeschichte und wird von vielen Autoren als nebelhaft und schwer verständlich bezeichnet (s. Weidemann S.223,S225). Trotz all dieser Bedenken ist das 9. Kapitel ein streng logisch aufgebauter Text mit klaren Argumenten und es ist die Mühe wert, sich ein Verständnis davon zu erschließen.

2 Die Einleitung des 9. Kapitels (18 a 28-34)

Das 9. Kapitel beginnt mit einer Zusammenfassung der zuvor aufgestellten Gegensatzlehre. Ar. legt dar, dass von zwei einander entgegengesetzten Aussagen immer eine wahr und eine falsch sein muss, und zwar dann, wenn diese Aussagen sich auf Vergangenes oder auf Gegenwärtiges beziehen. Dieser Zeitbezug wird hier besonders erwähnt, da Ar. in diesem Kapitel untersuchen möchte, wie es sich mit kontradiktorischen Aussagen verhält, die sich auf die Zukunft beziehen. Ar. in 18 a 32: „Bei Einzelnem, das noch bevorsteht, aber verhält es sich (mit den Aussagen) nicht so.“ Es wird also gleich vorweggenommen, dass die Gegensatzlehre, wie sie bisher dargelegt wurde, auf zukunftsbezogene kontradiktorische Aussagen nicht anwendbar ist. Warum nicht, wird im Folgenden genauer untersucht.

3 Wie könnte eine Wahrheitswertverteilung auf zukunftsbezogene, kontradiktorische Aussagen aussehen?

3.1 Beide Teilaussagen sind wahr (18 a 39 - 18 b 4)

Diese Möglichkeit scheidet von vornherein aus. Ar. dazu in 18a39: „Denn beides kann ja nicht zugleich zutreffen, wenn es sich um Dinge dieser Art handelt.“ Wenn etwas morgen weiß sein wird, kann es unmöglich morgen zugleich nicht weiß sein. Würde man beide Aussagen für wahr halten, ergäbe sich ein Widerspruch.

3.2 Eine Teilaussage ist wahr, eine ist falsch (18 a 34-38, 18 b 4-16)

[...]


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