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Scholary Paper (Seminar), 2004, 29 Pages
Authors: Mathias Urbaczek, Sven Waltert
Subject: Economics / Business: Law
Details
Tags: Zollrecht, Europäischen, Union
Year: 2004
Pages: 29
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 19 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-36872-8
File size: 332 KB
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Excerpt (computer-generated)
FACHHOCHSCHULE PFORZHEIM
Hochschule für Gestaltung, Technik und Wirtschaft
Managementseminar: „Marketing/ Internationales Marketing“
5. Semester
Das Zollrecht der Europäischen Union
von: Mathias Urbaczek und Sven Waltert
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort 2
2. Einführung und allgemeine Grundlagen 3
2.1. Der Zollbegriff 3
2.2. Europäische Union 3
2.3. Rechtsgrundlagen 4
3. Erfassung des Warenverkehrs 5
3.1. Grundlegende Begriffe im Zollrecht 5
3.1.1. Der Warenbegriff 5
3.1.2. Gemeinschaftsgebiet 5
3.1.3. Drittlandsgebiet 5
3.1.4. Räumlicher Geltungsbereich 6
3.1.5. Verbringen 6
3.2. Ablauf einer zollamtlichen Warenbehandlung 6
3.2.1. Zollanmeldung 6
3.2.2 Zollbeschau 7
3.2.3 Zollbefund 8
3.2.4 Zolltarif 9
3.2.5. Zollwert 10
3.2.5.1. Transaktionswerte für eingeführte Waren (Methode 1) 10
3.2.5.2.Transaktionswert gleicher Waren (Methode 2) 10
3.2.5.3. Transaktionswert gleichartiger Waren (Methode 3) 10
3.2.5.4. Deduktive Methode (Methode 4) 11
3.2.5.5. Errechneter Wert (Methode 5) 11
3.2.5.6. Schlussmethode (Methode 6) 11
3.2.6 Zollbescheid 11
4. Zollverfahren 13
4.1. Übliche Zollverfahren 13
4.1.1. Überführung in den freien Verkehr 13
4.1.1.1. Nichtüberwachter freier Verkehr 13
4.1.1.2. Besondere Verwendung 13
4.1.2. Ausfuhrverfahren 14
4.2. Spezielle Zollverfahren 15
4.2.1. Veredelungsverkehr 15
4.2.1.1. Aktive Veredelung 15
4.2.1.2. Passive Veredelung 16
4.2.2. Zolllagerverfahren 17
4.2.3. Vorübergehende Verwendung 18
4.2.4. Umwandlungsverfahren 19
4.2.5. Versandverfahren 20
5. Rechenbeispiel zu den Zollverfahren 22
6 Fazit 24
Anhang Einheitspapier 25
Literaturverzeichnis 27
Abkürzungsverzeichnis
AO = Abgabenordnung
DVO = Durchführungsverordnung: hier zum Zollkodex
KN = Kombinierte Nomenklatur
UStG = Umsatzsteuergesetz
VO = Verordnung
ZK = Zollkodex
1. Vorwort
Europa wächst zusammen. Durch die EU-Osterweiterung ist der größte Binnenmarkt der Welt entstanden. Er hat mehr Einwohnern als die USA, Kanada und Japan zusammen. Im Hinblick auf die kommenden Veränderungen stehen Europa und die Weltgemeinschaft vor großen Herausforderungen. Die Struktur des Welthandels wird sich in den kommenden Jahren immer mehr verändern – dies erfordert von allen Beteiligten größtmögliche Anpassungsfähigkeit. Dies ist auch im europäischen Zollrecht der Fall, so hat das Zollrecht in den letzen 10 Jahren auch immer mehr an Bedeutung gewonnen. Mit der Einführung des einheitlichen Europäischen Zollkodexes im Jahre 1994 wurde ein wichtiger Grundstein gelegt. Das nationale Recht ist hiermit in den Hintergrund getreten und dient nur noch zur Lückenfüllung. In der vorliegenden Seminararbeit haben wir uns mit dem Thema des Zollrechts in der Europäischen Union beschäftigt. Wegen der Komplexität des europäischen Zollrechtes haben wir es zu unserer Aufgabe gemacht, die wichtigsten und gängigsten Zollverfahren und Bestimmungen in der EU auf eine verständliche Art und Weise darzustellen und das Thema nicht bis ins letzte Detail zu zerlegen. Wichtig ist uns vielmehr einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Punkte zu geben, wobei das Ziel der Arbeit ist, auch Lesern, die sich nicht mit Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften auskennen, einen einfachen gut strukturierten Überblick zu geben. In dem ersten Teil dieser Arbeit soll der generelle Ablauf von den Zollverfahren erläutert werden. Der zweite Teil befasst sich mit den wichtigsten Zollverfahren, die in der EU vorkommen sowie deren wirtschaftliche Vorteile und Ablauf. Ein konkreter Praxisfall soll im Anschluss einen Teil des vorher Erklärten noch besser verdeutlichen und die Anwendung in der Praxis zeigen.
2. Einführung und allgemeine Grundlagen
2.1. Der Zollbegriff
Der Zollbegriff stammt eigentlich aus dem griechischen und lateinischen, seine Bedeutung hat sich aber im Laufe der Zeit stark verändert. In früheren Zeiten handelte es sich um eine Abgabe, die zu bezahlen war um Straßen, Brücken oder Flüsse mit Waren passieren zu dürfen. Heute muss Zoll bezahlt werden wenn Warenbewegungen über die Staatsgr enze erfolgen, ohne dass eine Gegenleistung erfolgt. Diese Zölle dienen neben der Funktion der Staatseinnahme auch dem Schutz der inländischen Wirtschaft. Durch die Gedanken des Liberalismus beeinflusst, wurde 1834 der Deutsch Zollverein gegründet, welcher den Aufstieg zur Industrienation möglich machte. In ihm ist eine Vorstufe der politischen Einigung in Deutschland zu sehen; aus diesem Grund kann er auch als ein ganz früher Vorläufer zur EU auf nationaler Ebene angesehen werden. 1
2.2. Europäische Union
Die Europäische Union besteht seit dem 01.05.2004 aus folgenden Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien mit Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Die Europäische Union entstand im Kern als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahre 1958 durch den Abschluss der „Römischen Verträge“. Vorläufer der EWG war die so genannte Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), welche häufig als eine der Grundlagen der europäischen Integration angesehen wird. Aus der EWG erfolgte mit der Aufnahme weiterer 19 Staaten zunächst die EG und seit 1992 mit dem Maastrichter Vertrag die heutige Europäische Union. Das Hauptziel der Europäischen Union besteht darin die Gesetze, Verbote und Richtlinien der Teilnehmerstaaten zu standardisieren um einen gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraum zu schaffen. Eines der wichtigsten Prinzipien der EU ist aber trotzdem stets das Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass eine Problemlösung zuerst auf der Ebene, auf der es ent- standen ist gelöst werden soll und nur bei einem Scheitern die nächsthöhere Instanz (hier die EU Institutionen) eingesetzt werden soll.2
2.3. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen des in Deutschland geltenden Zollrechts sind vorwiegend vom Zollrecht der Europäischen Union und vom Völkerrecht geprägt. Die Rechtsordnung der EU besteht aus dem Primären und dem Sekundären Gemeinschaftsrecht. Zu dem Primären Gemeinschaftsrecht zählen in erster Linie die Gründungsverträge der EU (Pariser Vertrag und die Römischen Verträge). Unter dem sekundären Gemeinschaftsrecht sind die erlassenen Hoheitsakte von den Gemeinschaftsorganen zu verstehen. 3 Die zentrale Rechtsnorm der EU ist der Zollkodex mit 253 Artikeln, der eine Zusammenfassung von einzelstaatlichen Vorschriften und Gesetzen ist. Durch ihn haben alle Mitgliedsstaaten der EU eine gemeinsame Rechtsgrundlage für das Zollwesen. Da im Zollkodex (noch) nicht alle Gesetze für handelspolitische Maßnahmen und Verbote geregelt sind, gilt neben dem Zollkodex weiterhin auch das nationale Recht der einzelnen Staaten. In Deutschland z. B. sind dies das Zollverwaltungsrecht sowie die Zollverordnung mit weiteren Ergänzungen. 4
3. Erfassung des Warenverkehrs
Im internationalen Warenverkehr stellen die Zölle ein Instrument der Außenhandelspolitik dar. Durch das Inkrafttreten des Zollkodex und der damit verbunden Harmonisierung des Zollrechts gibt es nur noch wenig Raum für nationales Zollrecht.5 Der Zollkodex gilt für den Warenverkehr zwischen den Ländern der Gemeinschaft und Drittländern; durch spezielle internationale Vereinbarungen kann das EU Zollrecht auch auf andere Gebiete ausgedehnt werden.
3.1. Grundlegende Begriffe im Zollrecht
3.1.1. Der Warenbegriff
[...]
1 vgl. Witte/ Wolffgang S. 29ff.
2 vgl. Wenzel S. 9 ff.
3 vgl. Witte/ Wolffgang S. 33ff.
4 vgl. http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht/ Datum: 15.09.04
5 vgl. Witte/ Wolffgang S. 61
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