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Gesellschaftsvertrag contra sozialgeschichtliche Evolution: Jean-Jaques Rousseau und Friedrich A. von Hayek

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2002, 22 Pages
Author: Franziska Moschke
Subject: Politics - Political Theory and the History of Ideas Journal

Details

Event: Hauptseminar: Der Gesellschaftsvertrag
Institution/College: University of Bamberg
Tags: Gesellschaftsvertrag, Evolution, Jean-Jaques, Rousseau, Friedrich, Hayek, Hauptseminar, Gesellschaftsvertrag
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2002
Pages: 22
Grade: 1,5
Bibliography: ~ 13  Entries
Language: German
Archive No.: V37799
ISBN (E-book): 978-3-638-37050-9

File size: 238 KB


Excerpt (computer-generated)

Otto-Friedrich Universität Bamberg

Gesellschaftsvertrag contra sozialgeschichtliche Evolution
Jean-Jaques Rousseau und Friedrich A. von Hayek

von

Franziska Moschke

 

 

INHALT

I. EINLEITUNG  3

II. DIE GRUNDLEGUNG DER VERTRAGSIDEE  4
II.1 ROUSSEAUS ERKENNTNISINTERESSE  4
II.2 DER NATURZUSTAND  5
II.2.1 Der Naturzustand im Diskurs über die Ungleichheit  6
II.2.2 Der Naturzustand im Contract Social  7
II.3 DER BEGRIFF DER FREIHEIT  8
II.4 DER GESELLSCHAFTSVERTRAG  10
II.4.1 Der Souverän  11
II.4.2 Grenzen souveräner Gewalt  13

III. HAYEKS IDEALE LIBERALE GESELLSCHAFTSORDNUNG 13
III.1 FREIHEIT UND ZWANG  14
III.2 DIE EVOLUTION DER MORAL  15
III.3 DAS KRITERIUM DER INDIVIDUALITÄT  15
III.4 KRITIK AM RATIONALISMUS  16

IV. SYNTHESE ROUSSEAU – HAYEK  17
IV.1 ÄHNLICHKEITEN  18
IV.2 GEGENSÄTZE  19

V. ZUSAMMENFASSUNG  20

VI. LITERATUR  22

 

 

I. EINLEITUNG

Notwendigerweise stellen sich Theoretiker der politischen Philosophie seit jeher Fragen nach dem Funktionieren menschlichen Zusammenlebens. Sei es, dass besonders gut funktionierende politische Gesellschaften das Rätsel der idealen Mechanismen aufgeben, oder aber das Scheitern mit schmerzhaften Folgen wie Kriegen und Diktaturen die Frage nach dem Warum aufwerfen. Neben verschiedensten Lösungen gilt die vertragliche Regelung menschlichen Miteinanders als Mittel, um im Rahmen einer normativen Diskussion Argumente für die Legitimation politischer Herrschaft zu entwickeln. In dieser Arbeit soll der Argumentationsgang in Jean Jacques Rousseaus Theorie des Gesellschaftsvertrags unter die Lupe genommen werden.

Der traditionellen Vertragstheorie des französischen Rationalisten soll anschließend ein völlig andersartiger Zugang zum Gesellschaftsproblem gegenübergestellt werden. Zwar ist Friedrich A. von Hayeks Lösung der evolutionistischen Theorie gesellschaftlicher Funktionen nicht neu. Seine deutliche Kritik an der bewussten Konstruktion einer Gesellschaftsordnung insbesondere im vierten Kapitel seines Werkes „Die Verfassung der Freiheit“ stellt gleichzeitig ein Argument für seinen Entwurf dar. Zentrale Punkte der Untersuchung in der Synthese werden Freiheit, Moral und Zwang sein. Auch soll geklärt werden, ob sich neben den grundsätzlichen Unterschieden Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Theorieansätzen finden lassen. Da Hayeks Werk noch relativ aktuell ist, werde ich direkt davon ausgehend argumentieren. Zwar verwende ich zu Rousseau die übliche Sekundärliteratur. Dennoch möchte ich so nah wie möglich am Original bleiben. Nicht die Frage, was sagen andere Autoren über die Aussagen der Theoretiker, interessiert, sondern, was sagen Rousseau und Hayek selbst zu den oben genannten Punkten.

II. DIE GRUNDLEGUNG DER VERTRAGSIDEE

Aus einer Zeit des Umbruchs, dem Übergang „from status to contract, von der geburtständischen Privilegienordnung zu einer vertraglich geregelten Ordnung freier und gleicher Rechtssubjekte“1, stammt der Anreiz für politische Theoretiker, darüber nachzudenken, wie sich angesichts der freien Geburt des Menschen politische Herrschaft rechtfertigen ließe. Die traditionellen „authoritätsverleihenden Instanzen“2 Natur, Gott und Abstammung reichten aus Sicht der neuzeitlichen Denker nicht mehr aus, um Herrschaft zu begründen. Prinzipiell galt es, Herrschaft aus der Zustimmung der ihr unterworfenen Individuen zu legitimieren und Staat und Verfassung als kontraktualistisch zu bertrachten.3 Dieser konstruktive Kontraktualismus nahm eine dreistufige Reflexionsform an: vom Naturzustand über den Vertrag bis hin zum Staat führte die Argumentation in einem kategorialen Rahmen, der noch in der modernen politischen Philosophie wirksam ist.4 Auch Rousseau begreift ganz in der Tradition seiner Zeitgenossen die Gesellschaft nicht als göttliche Anordnung, „sondern [als] eine Einrichtung, die aus katastrophalen Notsituationen entstanden ist: Die Menschen müssen sich vereinigen, weil sie isoliert den Kräften der Natur nicht widerstehen können.“5

II.1 ROUSSEAUS ERKENNTNISINTERESSE


„Ich will untersuchen, ob es in der bürgerlichen Ordnung irgendeine rechtmäßige und sichere Regel für das Regieren geben kann [...].“6 (CS I, Einleitung; S. 5)

Dieses Ziel setzt sich Rousseau am Anfang seines Werkes „Vom Gesellschaftsvertrag“. In diesem Satz werden bereits die Art des Untersuchungsverfahrens, als auch die Untersuchungsgegenstände angeschnitten. So wird deutlich, dass Rousseau von einem gegebenen Zustand, dem der bürgerlichen Ordnung, ausgeht, um in einer rekursiven Untersuchungsweise Rechtmäßigkeit und Normen einer Regierungsform zu entwickeln, die dem von ihm entworfenen Idealtypus entsprechen.7 


„Es geht ihm weniger um einen bestimmten Modus der Gesetzgebung, sondern um die Rechtlichkeit eines gesellschaftlichen Zustandes.“8 

Bei der Setzung von Normen als allgemeiner Leitfaden für den Gesellschaftsvertrag orientiert sich Rousseau am Maßstab eines Lebens in einer sittlichen Gemeinschaft freier Bürger. Die Theorie der legitimen Herrschaft, wie sie bereits Hobbes und Locke vorgezeichnet hatten, verknüpft er dabei mit der antiken politischen Philosophie, „der Klugheitslehre vom guten Regieren.“9

[....]


1 Graf Ballestrem, Karl: Vertragstheoretische Ansätze in der politischen Philosophie. In: Zeitschrift für Politik 30, S. 1-17. Köln, Berlin 1983, S. 2.

2 Kersting, Wolfgang: Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrages. Darmstadt 1994, S. 11 f.

3 Vgl. ebd.

4 Vgl. ebd.

5 Menschig, Günther: Rousseau zur Einführung. Hamburg 2000 (=Zur Einführung 214), S. 51.

6 Rousseau, Jean-Jacques: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts. Durchgesehene u. bibliographisch ergänzte Ausgabe. Stuttgart 1986. Im Folgenden direkt im Text zitiert als CS (Contract Social), mit Buch-/Kapitel- und Seitenangabe.

7 Vgl. Menschig (2000), S. 53. Und Zerb, Peter: Zur Semantik gesellschaftlicher Freiheit. Eine Analyse des Freiheitsbegriffs bei Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau, Thomas Paine und John Stuart Mill. Frankfurt am Main 1987, S. 76.

8 Zerb (1987), S. 78.

9 Nonnenmacher, Günther: Die Ordnung der Gesellschaft. Mangel und Herrschaft in der politischen Philosophie der Neuzeit: Hobbes, Locke, Adam Smith, Rousseau. Weinheim 1989, S. 245.


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