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Die Bedeutung von Arbeit und Beruf für Menschen mit Behinderung

Subtitle: Zur beruflichen Sozialisation als Indikator für Vollwertigkeit eines Individuums in der Gesellschaft

Scholary Paper (Seminar), 2003, 22 Pages
Author: Fabian Göbel
Subject: Sociology - Work, Profession, Education, Organisation

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2003
Pages: 22
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 15  Entries
Language: German
Archive No.: V38666
ISBN (E-book): 978-3-638-37661-7
ISBN (Book): 978-3-638-65452-4
File size: 167 KB

Abstract

Arbeit ist heute mehr als reiner Broterwerb. Durch das Erlernen und die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit wird das Individuum zu einem vollwertigen Mitglied der Gesellschaft, da es nun aktiv zum Erhalt der geltenden Normen beiträgt. Es vollzieht den Schritt von einem in das nächste Lebensalter. Die Aufnahme eines Berufes charakterisiert den Übergang vom Jugendlichen zum Erwachsenen, viel mehr als zum Beispiel das Alter. Die berufliche Sozialisation ist also ausschlaggebender Indikator für die Vollwertigkeit eines Individuums in der Gesellschaft. Ansehen, Selbstwert, sozialer und finanzieller Status sind neben der reinen Existenzsicherung die abhängigen Grundkonstanten der beruflichen Tätigkeit. Wie gestaltet sich nun aber dieser Prozess für Menschen, die aufgrund einer Einschränkung in ihrer Leistungsfähigkeit nicht oder nur unzureichend dazu in der Lage sind, diesen Anforderungen zu entsprechen? Können diese überhaupt zu vollwertigen, akzeptierten und integrierten Mitgliedern der Gesellschaft werden, auch wenn sie die geforderten Qualifikationsmerkmale aufgrund eines Handicaps nicht in dem Maße erfüllen können? Welche Rolle spielt die berufliche Eingliederung und Rehabilitation behinderter Menschen bei der Integration in die Gesellschaft überhaupt, und mit Hilfe welcher Maßnahmen und Institutionen ist dieser Prozess in einem für die Beteiligten befriedigendem Rahmen möglich? Erwähnenswert erscheint in diesem Zusammenhang auch die allgemeine Arbeitsmarktsituation, denn in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation und konjunktureller Schwierigkeiten sind gerade die Leistungsschwächeren der Gesellschaft mögliche erste Opfer rationalisierender Maßnahmen. Da gerade für die Gruppe der Menschen mit Behinderung nicht nur materiell existentielle, sondern vor allem auch integrative und soziale Aspekte im Vordergrund der Erwerbstätigkeit stehen, verdient der Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und sozialer Integration bzw. die Relevanz der Arbeit für Menschen mit Behinderung ein besonderes Interesse.


Excerpt (computer-generated)

Die Bedeutung von Arbeit und Beruf

von: Fabian Göbel

 


1. Einleitung  S.01

2. Begriffserklärungen  S.02

2.1. Behinderung  S.02

2.1.1. Medizinisch-juristische Definition  S.02
2.1.2. Behindertenpädagogische Definition  S.03
2.1.3. WHO-Klassifikationen ..  S.03
2.1.4. Behindertensoziologische Definition  S.04

2.2. Rehabilitation S.04
2.3. Arbeit und berufliche Sozialisation  S.05

3. Arbeit und Beruf als Teil des menschlichen Lebens  S.05

3.1. Die Relevanz von Arbeit und beruflicher Tätigkeit für die Allgemeinbevölkerung S.06

3.1.1. Die Bedeutung der Arbeit als Lebensaltersabschnitt  S.07
3.1.2. Sozialer Status, Identität und Selbstwert  S.07
3.1.3. Finanzieller Status S.08

3.2. Die Relevanz des beruflichen Eingliederungsprozesses für Menschen mit Behinderung  S.08

3.2.1. Gesetzliche Grundlagen der beruflichen Eingliederung  S.09
3.2.2. Schulische Rehabilitation  S.09
3.2.3. Ausbildung  S.10

3.2.3.1. Berufsbildungswerke  S.10
3.2.3.2. Berufsförderungswerke  S.11
3.2.3.3. Maßnahmen der Werkstätten für Menschen mit Behinderung S.11

3.3. Verschiedene Betriebsmodelle S.12

3.3.1. Integrationsfirmen S.12
3.3.2. Integrationsfachdienste  S.13

3.4. Folgen beruflicher Desintegrationsprozesse im Zusammenhang mit Behinderung  S.13

3.4.1. Sozialer Status, Identität und Selbstwert S.14
3.4.2. Finanzieller Status S.15
3.4.3. Die Bedeutung von Arbeit und Beruf als Lebensaltersabschnitt im Zusammenhang mit Behinderung S.16

4. Zusammenfassung  S.17

5. Literaturverzeichnis  S.20


 

1. Einleitung

Arbeit ist heute mehr als reiner Broterwerb. Durch das Erlernen und die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit wird das Individuum zu einem vollwertigen Mitglied der Gesellschaft, da es nun aktiv zum Erhalt der geltenden Normen beiträgt. Es vollzieht den Schritt von einem in das nächste Lebensalter. Die Aufnahme eines Berufes charakterisiert den Übergang vom Jugendlichen zum Erwachsenen, viel mehr als zum Beispiel das Alter. So kann heute ein fünfundzwanzigjähriger Student in den Augen der Gesellschaft „jünger“ oder „unreifer“, also nicht mehr im Status des Jugendlichen wirken als ein neunzehnjähriger Bankkaufmann. Die berufliche Sozialisation ist also ausschlaggebender Indikator für die Vollwertigkeit eines Individuums in der Gesellschaft. Ansehen, Selbstwert, sozialer und finanzieller Status sind neben der reinen Existenzsicherung die abhängigen Grundkonstanten der beruflichen Tätigkeit. Entscheidend für eine möglichst gute berufliche Position ist die Leistungsfähigkeit schon während der Ausbildung. Bildungsqualifikationen und Ausbildungszertifikate ermöglichen dem Einzelnen je nach Kompetenz den Zugang zum Arbeitsmarkt, wobei ein jeder die seinen Interessen und Neigungen entsprechende Laufbahn einschlagen kann. Je besser die Qualifikation, um so breiter ist das Spektrum an Angeboten und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Je schlechter die Qualifikation, umso eher muss man sich mit dem nächstbesten Beruf abgeben, in dem man sich selbst nur schwer verwirklichen kann, da die persönlichen Bedürfnisse so nicht befriedigt werden können.

Wie gestaltet sich nun aber dieser Prozess für Menschen, die aufgrund einer Einschränkung in ihrer Leistungsfähigkeit nicht oder nur unzureichend dazu in der Lage sind, diesen Anforderungen zu entsprechen? Können diese überhaupt zu vollwertigen, akzeptierten und integrierten Mitgliedern der Gesellschaft werden, auch wenn sie die geforderten Qualifikationsmerkmale aufgrund eines Handicaps nicht in dem Maße erfüllen können? Ist der Beruf, wie SCHELSKY formuliert, „[...] immer noch der wichtigste Faktor für die soziale Bestimmung des menschlichen Lebens in unserer Kultur“1? Welche Rolle spielt die berufliche Eingliederung und Rehabilitation behinderter Menschen bei der Integration in die Gesellschaft überhaupt, und mit Hilfe welcher Maßnahmen und Institutionen ist dieser Prozess in einem für die Beteiligten befriedigendem Rahmen möglich? Besonders interessant erscheint hierbei auch, ob sich der Begriff der Behinderung nicht ausschließlich über den Faktor Leistungsfähigkeit - und damit Arbeitsfähigkeit - definiert und somit das Erlangen einer gesicherten sozialen Position innerhalb der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderung überhaupt möglich ist. In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein vorbildlich ausgebautes berufliches Rehabilitationssystem, das in weitem Umfang eine qualitativ hochwertige und anerkannte Ausbildung für Menschen mit Behinderung ermöglicht. Dennoch verlassen viele junge Behinderte die Schule ohne eine wirkliche berufliche Perspektive. Die gewohnte individuelle Förderung bricht ohne Überleitung ab, sowohl im Bereich der vorberuflichen Förderung und Ausbildung, als auch bei der Eingliederung in die Erwerbstätigkeit, „das Ende der Schulzeit [wird] als existenzielle Bedrohung“2 empfunden. Erwähnenswert erscheint in diesem Zusammenhang auch die allgemeine Arbeitsmarktsituation, denn in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation und konjunktureller Schwierigkeiten sind gerade die Leistungsschwächeren der Gesellschaft mögliche erste Opfer rationalisierender Maßnahmen. Da gerade für die Gruppe der Menschen mit Behinderung nicht nur materiell existentielle, sondern vor allem auch integrative und soziale Aspekte im Vordergrund der Erwerbstätigkeit stehen, verdient der Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und sozialer Integration bzw. die Relevanz der Arbeit für Menschen mit Behinderung ein besonderes Interesse.

2. Begriffserklärungen

2.1. Behinderung

Der Begriff der Behinderung wird in verschiedenen Zusammenhängen unterschiedlich definiert. Aus Gründen der Vollständigkeit gehe ich kurz auf die medizinische und pädagogische Definitionen und deren Mängel ein, danach komme ich zu der behindertensoziologischen Sichtweise. Die Art der Behinderung soll hierbei weniger interessieren, da die Reaktion der Gesellschaft auf die „Andersartigkeit“ entscheidend ist und es in diesem Bezug nicht relevant ist, ob ein Mensch eine kommunikative bzw. soziale, körperliche oder geistige Beeinträchtigung hat.

2.1.1. Die medizinisch-juristische Definition

Eine typische Begriffsbestimmung findet sich in §39 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG). Dort heißt es im Zusammenhang mit dem betroffenen Personenkreis: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.[...]“3. Diese Definition ist aus soziologischer Sicht ungenügend, da sie nichts über die Auswirkungen auf den einzelnen Menschen und dessen Umwelt aussagt, sondern nur dessen Mängel feststellt.

2.1.2. Die behindertenpädagogische Definition

Eine weitergefasste Definition findet man in der Behindertenpädagogik. Bei BLEIDICK4 heißt es dazu: „Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen so beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erschwert werden.“ Hierbei kommen wesentliche Aspekte der Reaktion auf Behinderung als aus soziologischer Betrachtung wichtige Kernpunkte bei der Definition von Behinderung vor, allerdings ist der Begriff der als behindert geltenden Personen sehr allgemein gefasst, da Zeitraum und Dauer der Beeinträchtigung außer acht gelassen werden. Die erwähnte Unterscheidung zwischen „Behinderung“ und „Schädigung“ soll im folgenden näher erörtert werden.

2.1.3. Die WHO-Klassifikationen

[...]


1 Schelsky, H. 1965, S.27

2 Ellger Rüttgardt/Blumenthal, Hrsg., 1997, S.1

3 Bundessozialhilfegesetze (BSHG) 2003, §39


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