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Research Paper, 1985, 13 Pages
Author: Dr. Wilma Ruth Albrecht
Subject: Sociology - Miscellaneous
Details
Tags: AMTSSPRACHE, Historisch-kritische, Hinweise, Recht, Verwaltung, Deutschland
Year: 1985
Pages: 13
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-37672-3
ISBN (Book): 978-3-638-85171-8
File size: 133 KB
Frau Dr.rer.soc. W.-Ruth Albrecht ist Sprach- und Sozialwissenschaftlerin mit den Arbeitsschwerpunkten: Literatur-, Sprach-, Politik-, Bau- und Planungsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts und war beruflich als Wissenschaftlerin, Lehrerin und Stadt- und Regionalplanerin tätig; e-Postkontakt/mailto dr.w.ruth.albrecht@gmx.net
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Abstract
BÜROKRATIE - VERWALTUNG - RECHT Recht, Verwaltung, Bürokratie, Sprache und Kirche haben mehr Gemeinsamkeiten als es auf den ersten blick scheinen mag. Es sind herkömmliche, eherne Einrichtungen, die die da unten beeinflussen, ja nicht selten: bändigen (sollen). Insofern ist auch die Kritik an diesen Einrichtungen da oben so alt wie die Institutionen selbst. Freilich gibt es bei allen Gemeinsamkeiten von Kirche, Sprache, Bürokratie, Verwaltung und Recht einen wesentlichen Unterschied: Kirche hatte schon vor Jahrhunderten ihren Reformator, er – als Bibelübersetzer – dem Volk „aufs Maul schaute“ ... ein Anliegen, das bis heute noch keine und auch nicht die modernste Verwaltung fertigbrachte. Insofern ist - und bleibt bis auf weiteres - auch die Sprache von Recht, Verwaltung und Bürokratie - die wir als Amtssprache bezeichnen - ein so geschichtliches wie aktuelles Ärgernis - drückt sich doch nicht zuletzt in der Amtssprache ein grundlegendes Dilemma und Machtungleichgewicht von Bürokratie, Verwaltung und Recht zuungunsten des einzelnen und zugunsten der Institution aus – ein inzwischen auch machtsoziologisch erkannter gesellschaftlicher Grundzusammenhang, den James S. Coleman 1982 in der Leitmetapher „abstract society“ markierte. Doch bevor wir unsere historisch-kritischen Hinweise auf die in der Tat bis heute viele Bürger verärgernde Amtssprache entfalten - sei an ihre Grundlagen, vor allem die Form der Bewältigung der anfallenden Verwaltungsaufgaben in der entwickelten bürgerlichen Gesellschaft durch eine moderne Verwaltung und ihre Bürokratie erinnert. Der prominente Sozialwissenschaftler Max Weber formulierte im Rahmen seiner Herrschaftssoziologie mit Blick auf legitime Organisationsherrschaft und den Organisationsbedarf des Großstaats und seine Verwaltungsaufgaben ein ´dickes Lob´ der Bürokratie: [...]
Excerpt (computer-generated)
Dr.rer.soc. W.-Ruth Albrecht
AMTSSPRACHE
HISTORISCH-KRITISCHE HINWEISE AUF ÄRGERNISSE
DURCH RECHT UND VERWALTUNG IN DEUTSCHLAND
Dieser Text ist die gekürzte und überarbeitete Fassung des ersten (geschichtlichen) Kapitels (m)eines vor zwanzig Jahren abgeschlossenen (unveröffentlichten) Forschungsberichts für die Hans-Böckler-Stiftung unter dem Titel: „Möglichkeiten und Grenzen der Verbesserung von Texten aus der Verwaltung“ (Mannheim: zukunftsorientierte planung [zop], Juli 1985, 156 Seiten; hier Seiten 9-37). Eine Zusammenfassung des Forschungsberichts erschien als Aufsatz: „Ansätze und Ergebnisse der Textverständnis- und Textverständlichkeitsforschung zur Verbesserung von Texten aus der Sozialverwaltung“ in der Fachzeitschrift: deutsche sprache, 4.1986, Seiten 245-280. Die hier online-publizierte Textfassung entspricht dem (gemeinsam mit Dr. Richard Albrecht erarbeiteten) SWF-Radiovortrag (Reihe DIE AULA, SWF 2, Baden-Baden, Erstsendung 29. Mai 1988). Der Vortragscharakter des Textes wurde bewußt nicht verändert; es wurden lediglich geringe sprachliche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. - Die Autorin ist Sprach- und Sozialwissenschaftlerin mit den Arbeitsschwerpunkten: Literatur-, Sprach-, Politik-, Bau- und Planungsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts und war beruflich als Wissenschaftlerin, Lehrerin und Stadt- und Regionalplanerin tätig; e-Postkontakt/mailto dr.w.ruth.albrecht@gmx.net
Zum Thema passende Empfehlung: Der Artikel „Lebendige Menschen“ als „tote Registraturnummern..." - Eine Bürokratie-Kritik nach Franz Kafka" von Dr. Richard Albrecht (http://www.wissen24.de/vorschau/38678.html).
BÜROKRATIE - VERWALTUNG - RECHT
Recht, Verwaltung, Bürokratie, Sprache und Kirche haben mehr Gemeinsamkeiten als es auf den ersten blick scheinen mag. Es sind herkömmliche, eherne Einrichtungen, die die da unten beeinflussen, ja nicht selten: bändigen (sollen). Insofern ist auch die Kritik an diesen Einrichtungen da oben so alt wie die Institutionen selbst. Freilich gibt es bei allen Gemeinsamkeiten von Kirche, Sprache, Bürokratie, Verwaltung und Recht einen wesentlichen Unterschied: Kirche hatte schon vor Jahrhunderten ihren Reformator, er – als Bibelübersetzer – dem Volk „aufs Maul schaute“ ... ein Anliegen, das bis heute noch keine und auch nicht die modernste Verwaltung fertigbrachte. Insofern ist - und bleibt bis auf weiteres - auch die Sprache von Recht, Verwaltung und Bürokratie - die wir als Amtssprache bezeichnen - ein so geschichtliches wie aktuelles Ärgernis - drückt sich doch nicht zuletzt in der Amtssprache ein grundlegendes Dilemma und Machtungleichgewicht von Bürokratie, Verwaltung und Recht zuungunsten des einzelnen und zugunsten der Institution aus – ein inzwischen auch machtsoziologisch erkannter gesellschaftlicher Grundzusammenhang, den James S. Coleman 1982 in der Leitmetapher „abstract society“ markierte.
Doch bevor wir unsere historisch-kritischen Hinweise auf die in der Tat bis heute viele Bürger verärgernde Amtssprache entfalten - sei an ihre Grundlagen, vor allem die Form der Bewältigung der anfallenden Verwaltungsaufgaben in der entwickelten bürgerlichen Gesellschaft durch eine moderne Verwaltung und ihre Bürokratie erinnert. Der prominente Sozialwissenschaftler Max Weber formulierte im Rahmen seiner Herrschaftssoziologie mit Blick auf legitime Organisationsherrschaft und den Organisationsbedarf des Großstaats und seine Verwaltungsaufgaben ein ´dickes Lob´ der Bürokratie:
"Präzision, Schnelligkeit, Eindeutigkeit, Aktenkundigkeit, Kontinuierlichkeit, Diskretion, Einheitlichkeit, straffe Unterordnung, Ersparnisse an Reibungen, sachlichen und persönlichen Kosten, sind bei streng bürokratischer, speziell monokratischer Verwaltung durch geschulte Einzelbeamte gegenüber allen kollegialen oder ehren- und nebenamtlichen Formen auf das Optimum gesteigert [...]. Vor allem bietet die Bürokratisierung das Optimum an Möglichkeit für die Durchführung des Prinzips der Arbeitszerlegung in der Verwaltung nach rein sachlichen Gesichtspunkten, unter Verteilung der einzelnen Arbeiten auf spezialistisch abgerichtete und in fortwährender Übung sich immer weiter einschulende Funktionäre. Sachliche Erledigung bedeutet in diesem Fall in erster Linie Erledigung ´ohne Ansehen der Person´ nach berechenbaren Regeln."
Was sich hier als bürokratischer Fortschritt darstellt - sachliche Aufgabenerledigung ohne Ansehen der Person nach berechenbaren Regeln - drückt die Durchsetzung der bürgerlichen Erwerbs- und Verkehrsgesellschaft, also auch von Tauschhaftigkeit und Versachlichung, aus und ist von Rechts- und Staatsgeschäften, ihrer Willkürlichkeit und Symbolhaftigkeit früherer Entwicklungsperioden wesentlich unterschieden. Bis zur Gründung der Feudalstaaten nämlich gab es ein "mundgerechtes" Recht, ein plastisches und lebendiges Recht "in aller Munde", wurden Rechtsgeschäfte in Symbolen und Bildern dargestellt und vollzogen. Es gab noch keine besondere Berufsgruppe der Juristen: Der berühmte, die preußische Advokatur betreffende „Spitzbubenerlaß“ – die Kabinettsordre von Friedrich Wilhelm I.: "Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennet“ – erfolgte zum Beispiel erst Ende 1726; Rechtsgeschäfte wurden unter Zeugen durch symbolische Handlungen vollzogen: wechselte beispielsweise ein Grundstück den Besitzer, so empfing der Erwerber zunächst symbolisch ein Stück Erde...
Zum weiten Feld von „Amtssprache“ in Deutschland und ihrer historisch-kritischen Bewertung gehört auch ein Zusammenhang, auf den Hannah Arendt in ihrem Eichmann-Prozess-„Bericht von der Banalität des Bösen“ (1964) aufmerksam machte: Die Sprache des SS-Obersturmbannführers Adolf Eichmann, dem Organisator der „Endlösung“ –ein Wort, das selbst entsprechend den Geheimhaltungsvorschriften „Tarnsprache“ war- war ebenso damalige „Amtssprache“ wie der Sprecher nach Hannah Arendts Beoachtung/en höchstanfällig „für Schlagworte und Phrasen“, unfähig, „sich normal auszudrücken“ und auch nur „einen einzigen Satz zu sagen, der kein Klischee war“.
[...]
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