Subtitle: Problematik der Immunschwächekrankheit im Strafvollzug
Scholary Paper (Seminar), 2002, 29 Pages
Author: Jörg John
Subject: Law - Criminal process, Criminology, Law Enforcement
Details
Tags: Aids, Strafvollzug
Year: 2002
Pages: 29
Grade: 13 Punkte
Bibliography: ~ 24 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-37801-7
ISBN (Book): 978-3-638-65461-6
File size: 163 KB
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Abstract
Strafgefangene gelten als besonders gefährdet, sich mit dem HI-Virus zu infizieren. Natürlich ist "AIDS im Strafvollzug" nicht ansteckender als sonst, hier treffen allerdings mehr Menschen aus den sogenannten Risikogruppen zusammen, die als potentielle Überträger gelten können . Die relevanten Übertragungsmöglichkeiten sind hier ebenfalls der ungeschützte Geschlechtsverkehr, das Verwenden unsteriler Nadeln beim Tätowieren und das sogenannte „needle - sharing“ beim intravenösen Drogenkonsum. Eine Infektion in den Arbeitsbereichen der Vollzugsanstalt ist ebenso auszuschließen, wie es auch außerhalb des Vollzugs ausgeschlossen wird. Oft wird aber eine Infektionsgefahr heraufbeschworen und dadurch eine Hysterie ausgelöst. Selbst im Bereich der Wundversorgung ist eine Ansteckungsmöglichkeit nur gegeben, wenn die entsprechenden Hygienevorschriften missachtet werden. Auch im Strafvollzug könnte die Infektionsgefahr drastisch gesenkt werden. Bedingung ist jedoch die Zusammenarbeit zwischen Strafgefangenen und Vollzugsanstaltspersonal einerseits und Gesetzgeber und Politik andererseits.
Excerpt (computer-generated)
Aids im Strafvollzug
von: Jörg John
Gliederung
A) Allgemeines zur Immunschwäche AIDS 1
I. Ursprung des HI – Virus 1
II. Definition und Wirkung des HI – Virus 2
III. Übertragung von HIV 2
IV. Definition des Begriffs AIDS 2
V. Gefährlichkeit der Immunschwäche AIDS 2
B) Problematik der Immunschwächekrankheit im Strafvollzug 3
I. Ansteckungsgefahr in Vollzugsanstalten 3
II. Mögliche Maßnahmen gegen die Infektionsgefahr 3
1. Sexualität und Drogen in den JVA 3
2. Aufklärung 4
3. AIDS – Prophylaxe bei sexuellen Kontakten von Gefangenen 5
4. AIDS – Prophylaxe bzgl. Drogenabhängiger 6
a. Strafbarkeit gem. § 29 I 10 BtMG 7
b. Verstoß gegen den Behandlungsauftrag gem. § 2 StVollzG 8
c. Möglichkeiten der Vergabe von Spritzbestecken 8
aa) Ermessen und Geeignetheit 8
bb) Ritual der Drogenkonsumenten 9
cc) Fundus der „Stationspumpen“ 9
dd) Aufforderung zum Konsum von Drogen 9
ee) Kriminalisierung der HIV – Infizierten 10
d. Zusammenfassung 10
III. HIV – Antikörpertest im Strafvollzug 11
1. Beobachten der Gefangenen 11
2. Zwang eines HIV – Antikörper – Tests gem. § 101 I StVollzG 11
a. Eingriff in die körperliche Integrität, Einwilligung 11
b. Aufklärung bzgl. des Tests 12
c. Notwendigkeit des HIV – Antikörpertests 12
aa) 1. Meinung 12
bb) 2. Meinung 13
d. Zwischenergebnis 14
IV. Umgang mit HIV – Infizierten im Strafvollzug 15
1. Unterbinden von infektionsbegünstigenden Verhaltensweisen 15
a. Getrennte Unterbringung in der Nacht 15
b. Arbeit und Freizeitgestaltung 15
aa) Anspruch auf gemeinsame Unterbringung 16
bb) Ausschluss des HIV – Infizierten 16
c. Überwachung der Besucher 16
2. Datenschutzproblem, ärztliche Schweigepflicht 16
a. Ärztliches Schweigerecht 17
b. Ärztliche Schweigepflicht 17
c. Rechtfertigender Notstand 18
aa) 1. Meinung 18
bb) 2. Meinung 18
cc) Vorliegen einer Gefahr 18
dd) Geeignetheit und mildestes Mittel 19
d. Zwischenergebnis 20
C) Zusammenfassung 20
I. Problematik 20
II. Zwangsreihenuntersuchung 22
III. Zwang zum Bluttest 22
IV. Ärztliche Schweigepflicht 22
V. Maßnahmen 23
A) Allgemeines zur Immunschwäche AIDS1:
I. Ursprung des HI - Virus:
Die HIV-1-Epidemie lässt sich nach aktuellen Erkenntnissen auf Viren zurückführen, die von Affen auf Menschen übertragen wurden. Es wurden SIV - Stämme vom gemeinen Schimpansen (Pan troglodytes) identifiziert, die genetisch mit HIV-1 eng verwandt sind. Das geographische Vorkommen von Pan troglodytes entspricht den Gebieten in Zentralafrika (Südkamerun, Äquatorial - Guinea, Gabon und Zaire), in denen seit 1997 auch HIV-Varianten der Gruppen O und N nachgewiesen wurden. Hier wurde auch die erste HIV – Infektion nachgewiesen, dies war bereits 1959. Heute wird angenommen, dass die erste Übertragung vom Affen auf Menschen bereits im Jahre 1930 stattfand. Der wahrscheinlichste Übertragungsweg war damals - wie auch im Falle von HIV-2 angenommen wird - Jagd, Zubereitung und Verzehr von Affenfleisch. Die zunehmende Mobilität Mitte der 70er Jahre führte vermutlich zum Ausbruch von HIV-1 aus einem Endemiegebiet auf alle anderen Kontinente.
II. Definition und Wirkung des HI – Virus:
HIV steht für "Human Immunodeficiency Virus", es wurde 1983 erstmals am Pasteur – Institut isoliert. Wie alle Viren kann sich das HI-Virus nur mit Hilfe einer Wirtszelle vermehren. Es kopiert seine genetische Information in die DNA der Wirtszelle und funktioniert dadurch die Zelle zu einer Virusfabrik um. Da das HI-Virus bevorzugt Schlüsselzellen des Immunsystems (T-Helferzellen) befällt, schwächt es die Immunabwehr des Infizierten. Dabei werden viele Immunzellen zerstört oder die Funktionalität der Zellen herabgesetzt. Robert Gallo und andere Wissenschaftler haben HIV – 1 und HIV – 2 ähnliche Viren isoliert, was bedeutet, dass wir es mit einer Virusfamilie zu tun haben. Demnach ist auch mit einer Isolierung weiterer Viren zu rechnen.
III. Übertragung von HIV:
HI-Viren finden sich im Blut, in der Scheidenflüssigkeit und im Ejakulat von HIV-Infizierten. Übertragen werden kann das Virus nur, wenn diese Körperflüssigkeiten ausgetauscht werden. Im menschlichen Speichel können zwar mit Hilfe von Laboranalysen ebenfalls Spuren von Viren nachgewiesen werden, die Konzentration reicht aber für eine Infektion bei Weitem nicht aus. Hauptübertragungswege sind demnach:
1. Gemeinschaftlich benutzte Injektionsnadeln bei Drogenkonsumenten.
2. Ungeschützter Geschlechtsverkehr sowohl bei homo- als auch bei heterosexuellen Paaren.
3. In der Schwangerschaft oder beim Stillen von der infizierten Mutter zu ihrem Kind.
IV. Definition des Begriffs AIDS:
Der Begriff Aids steht für "Acquired immune Deficiency Syndrom" (frei übersetzt erworbenes Immunschwäche Syndrom). Aids ist die Folge der zunehmenden Schwächung und Schädigung des Immunsystems durch den HI-Virus. Die angegriffene Immunabwehr kann den Körper nicht mehr ausreichend vor eindringenden Bakterien, Pilzen und Viren schützen, deshalb treten sogenannte "opportunistische Infektionen" auf. Die Symptome, Anzeichen und der Krankheitsverlauf ist bei jedem Menschen unterschiedlich, da es auf den „opportunistischen Erreger“ ankommt, der dann erst sein typisches Krankheitsbild hervorruft.
V. Gefährlichkeit der Immunschwäche AIDS:
Wer sich mit AIDS infiziert, wird nach heutigen medizinischen Kenntnissen nach einigen Jahren erste AIDS – typische Krankheiten bekommen und mit höchster Wahrscheinlichkeit dann binnen drei Jahren sterben2. Laut Bericht der „United Nation“ sind weltweit bereits 16 Millionen Menschen an AIDS gestorben. Weitere 33 Millionen sind HIV positiv oder bereits an AIDS erkrankt. Die besondere Gefährlichkeit des HI – Virus liegt in der Unwissenheit in Bezug auf die Krankheit, d.h. 9 von 10 Infizierten wissen nicht, dass sie infiziert sind und demnach als potentielle Überträger gelten. Jeden Tag infizieren sich ca. 16000 Menschen am HI-Virus, das bedeutet 5, 6 Millionen HIV - Infizierte im Jahr. Auf Grund dieser Zahlen erscheint es einleuchtend, dass im Bereich Prophylaxe und Aufklärung noch sehr viel getan werden muss.
B) Problematik der Immunschwächekrankheit im Strafvollzug:
I. Ansteckungsgefahr in Vollzugsanstalten:
Strafgefangene gelten als besonders AIDS - gefährdet. Natürlich ist AIDS im Strafvollzug nicht ansteckender als sonst, hier treffen allerdings mehr Menschen aus den sogenannten Risikogruppen zusammen, die als potentielle Überträger gelten können3. Die relevanten Übertragungsmöglichkeiten sind hier ebenfalls der ungeschützte Geschlechtsverkehr, das Verwenden unsteriler Nadeln beim Tätowieren und das sogenannte „needle - sharing“ beim intravenösen Drogenkonsum. Eine Infektion in den Arbeitsbereichen der Vollzugsanstalt ist ebenso auszuschließen, wie es auch außerhalb des Vollzugs ausgeschlossen wird. Oft wird aber eine Infektionsgefahr heraufbeschworen und dadurch eine Hysterie ausgelöst. Selbst im Bereich der Wundversorgung ist eine Ansteckungsmöglichkeit nur gegeben, wenn die entsprechenden Hygienevorschriften missachtet werden.
II. Mögliche Maßnahmen gegen die Infektionsgefahr:
1. Sexualität und Drogen in den JVA:
[...]
1 Aus: hiv-aids-education.de/lexikon; Laufs/Laufs, NJW 1987, 2257 [2257ff].
2 Herzog, Nestler-Tremel; Strafverteidiger 1987, 360 [S. 360, linke Spalte].
3 Bruns, Strafverteidiger 1987, 504 [S. 504, linke Spalte].
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