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Der Boiotische Bund im fünften und vierten Jahrhundert v. Chr. close

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Der Boiotische Bund im fünften und vierten Jahrhundert v. Chr.

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2004, 26 Pages
Author: Sebastian Knobbe
Subject: History - Early and Ancient History

Details

Event: Europäische Strukturen in der Antike II: Bundesstaaten
Institution/College: Otto-von-Guericke-University Magdeburg (Institut für Geschichte)
Tags: Boiotische, Bund, Jahrhundert, Europäische, Strukturen, Antike, Bundesstaaten
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2004
Pages: 26
Grade: 2
Bibliography: ~ 19  Entries
Language: German
Archive No.: V38925
ISBN (E-book): 978-3-638-37853-6
ISBN (Book): 978-3-638-65469-2
File size: 300 KB

Abstract

Die moderne Auffassung von der politischen Kultur des antiken Griechenlands ist heute fast ausschließlich vom Bild des Polisstaates geprägt. Dass sich – zunächst zeitgleich zur Blüte der Polis-Demokratie im 5. und 4. Jahrhundert v.Chr., alsdann speziell in der Epoche des Hellenismus und v.a. im politisch-historischen Geschehen des 3. und 2. Jahrhunderts v.Chr. – auch hochentwickelte Formen föderalstaatlicher Verfassungsordnungen herausgebildet haben, ist außerhalb der althistorischen Fachwissenschaft hingegen weithin unbekannt. Dass die gegenwärtige Vorstellung von der politischen Kultur des antiken Hellas so absolut vom Polisverband geprägt ist, hat mehrere Ursachen, denen hier jedoch nicht nachgegangen werden kann . Ein allgemeines Anliegen dieser Arbeit ist es daher zu zeigen, über welch z.T. ausgeprägte Institutionalisierung bereits die antiken Bundesstaaten verfügten. Im Speziellen soll es dem Verfasser in dieser Arbeit aber darum gehen, eine systematische Analyse der bundesstaatlichen Struktur des Boiotischen Bundes im 5. bzw. 4. Jahrhundert v.Chr. durchzuführen. Interessant ist diesbezüglich die Tatsache, dass wir es im benannten Zeitraum nicht mit einem, sondern mit zwei, von der politischen Struktur her unterschiedlichen Bünden zu tun haben. Der erste Boiotische Bund existierte im Zeitraum von 447/6 bis zum sogenannten Königsfrieden 386 v.Chr. Der zweite Bund bildete sich ab 379/8 heraus und blieb in nahezu unveränderter Form bis zur Zerstörung der Stadt Theben im Jahre 335 v.Chr. bestehen . Der Chronologie folgend, wird der Verfasser zunächst den ersten Bund mit seinen bundesstaatlichen Institutionen vorstellen. Auf der Grundlage der politischen Binnenstruktur wird eine systematische Analyse der relevanten Institutionen des Koinóns durchgeführt. Analog hierzu wird im Anschluss daran der zweite Bund charakterisiert und analysiert werden. Darüber hinaus wird an dieser Stelle speziell über die bestehenden Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Bünde zu sprechen sein. Vor der eigentlichen Analyse der beiden Bünde erweisen sich zudem einige historische Bemerkungen zur Verlaufsgeschichte als hilfreich.


Excerpt (computer-generated)

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG
INSTITUT FÜR GESCHICHTE, Lehrbereich: Alte Geschichte
Hauptseminar: Europäische Strukturen
in der Antike II: Bundesstaaten
8. Semester

Der Boiotische Bund im fünften und
vierten Jahrhundert v.Chr.

von: Sebastian Knobbe

 


INHALTSVERZEICHNIS

1. Problemstellung 1

2. Der Boiotische Bund von 447/6 bis zum Königsfrieden 386 v.Chr. 2

2.1. Die politische Entwicklung in Boiotien bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts v.Chr. 2
2.2. Charakter und Organisation des Bundes 4
2.3. Die politische Struktur der Bundesstädte 6
2.4. Der Bundesrat 7
2.5. Die Boiotarchen 9
2.6. Rechtssystem, Finanzwesen und Heeresstruktur des Bundes 10

3. Der Boiotische Bund von seiner Neugründung 379/8 bis zur Zerstörung Thebens 335 v.Chr. 12

3.1. Von der Auflösung des Bundes 386 v.Chr. bis zur Neugründung 12
3.2. Charakter und Organisation des Bundes 13
3.3. Die Primärversammlung 17
3.4. Die Boiotarchen 18
3.5. Rechtssystem, Finanzwesen und Heeresstruktur des Bundes 20

4. Resümee 21

QUELLENVERZEICHNIS 23

LITERATURVERZEICHNIS 24


 

1. Problemstellung

Die moderne Auffassung von der politischen Kultur des antiken Griechenlands ist heute fast ausschließlich vom Bild des Polisstaates geprägt. Dass sich – zunächst zeitgleich zur Blüte der Polis-Demokratie im 5. und 4. Jahrhundert v.Chr., alsdann speziell in der Epoche des Hellenismus und v.a. im politisch-historischen Geschehen des 3. und 2. Jahrhunderts v.Chr. – auch hochentwickelte Formen föderalstaatlicher Verfassungsordnungen herausgebildet haben, ist außerhalb der althistorischen Fachwissenschaft hingegen weithin unbekannt. Dass die gegenwärtige Vorstellung von der politischen Kultur des antiken Hellas so absolut vom Polisverband geprägt ist, hat mehrere Ursachen, denen hier jedoch nicht nachgegangen werden kann1. Ein allgemeines Anliegen dieser Arbeit ist es daher zu zeigen, über welch z.T. ausgeprägte Institutionalisierung bereits die antiken Bundesstaaten verfügten. Im Speziellen soll es dem Verfasser in dieser Arbeit aber darum gehen, eine systematische Analyse der bundesstaatlichen Struktur des Boiotischen Bundes im 5. bzw. 4. Jahrhundert v.Chr. durchzuführen. Interessant ist diesbezüglich die Tatsache, dass wir es im benannten Zeitraum nicht mit einem, sondern mit zwei, von der politischen Struktur her unterschiedlichen Bünden zu tun haben. Der erste2 Boiotische Bund existierte im Zeitraum von 447/6 bis zum sogenannten Königsfrieden 386 v.Chr. Der zweite Bund bildete sich ab 379/8 heraus und blieb in nahezu unveränderter Form bis zur Zerstörung der Stadt Theben im Jahre 335 v.Chr. bestehen3.

Der Chronologie folgend, wird der Verfasser zunächst den ersten Bund mit seinen bundesstaatlichen Institutionen vorstellen. Auf der Grundlage der politischen Binnenstruk tur wird eine systematische Analyse der relevanten Institutionen des Koinóns 4 durchgeführt. Analog hierzu wird im Anschluss daran der zweite Bund charakterisiert und analysiert werden. Darüber hinaus wird an dieser Stelle speziell über die bestehenden Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Bünde zu sprechen sein. Vor der eigentlichen Analyse der beiden Bünde erweisen sich zudem einige historische Bemerkungen zur Verlaufsgeschichte als hilfreich.

Bezüglich der zur Verfügung stehenden literarischen Quellen zeichnet sich ein ungleiches Bild. Obwohl wir über eine relativ breite Basis zeitgenössischer Quellen zur politischen Geschichte (zumindest) des 4. Jahrhunderts verfügen, werden verfassungsrechtliche Fragen dabei kaum berührt. Eine Ausnahme stellt hier die Helleniká Oxyrhýnchia dar, die uns vergleichsweise genaue Informationen zur politischen Struktur des ersten Bundes liefert. Weiterhin erweisen sich auch Xenophon und Thukydides als brauchbar. Für den zweiten Bund ist primär Diodor, aber auch Pausanias, Plutarch und Isokrates aufschlussreich.

2. Der Boiotische Bund von 447/6 bis zum Königsfrieden 386 v.Chr.

2.1. Die politische Entwicklung in Boiotien bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts v.Chr.

Zweifellsohne ist es im Rahmen dieser Arbeit kaum möglich, die inneren Verhältnisse Boiotiens bis zur Entstehung des ersten Bundes detailliert darzustellen. Um die Entstehung des Bundes im Jahre 447/6 v.Chr. dennoch nachvollziehbar zu gestalten, sind im Folgenden einige elementare Informationen zur politischen Geschichte Boiotiens bis zur Mitte des 5.Jahrhunderts v.Chr. unabdingbar5. Bis in die zweite Hälfte des vorchristlichen 6.Jahrhunderts war das politische Profil Boiotiens von einer Vielzahl autonomer, miteinander rivalisierender Poleis geprägt. Erst im Jahre 525, als die Boioter von den Thessalern bedroht wurden, kam es zur Formierung eines Kampfbündnisses. Die Struktur dieser möglicherweise ersten boiotischen Allianz liegt weitestgehend im Dunkeln. Festzustehen scheint jedoch, dass die damalige Vereinigung bereits das Amt eines Boiotarchen kannte. Dessen Verantwortlichkeit scheint sich dabei auf die militärische Befehlsgewalt beschränkt zu haben6. Weitere Indizien für die voranschreitende Einigung Boiotiens liefern uns numismatische Quellen. Die gefundenen Münzen wurden dabei von mehreren boiotischen Städten im 6.Jahrhundert geprägt7. Diese Bundesmünzen illustrieren dabei recht gut den Umfang des damaligen Verbandes, dem die Städte Theben, Tanagra, Akraiphia, Koroneia, Haliartos, Mykalessos, Pharai und Thespiai angehörten.

Den ersten wirklichen Beweis für die Existenz einer politischen Union in Boiotien macht Larsen am Jahr 519 v.Chr. fest. Die Boioter versuchten zu dieser Zeit Plataiai gewaltsam in den Bund zu holen, was die Stadt mit Hilfe athenischer Unterstützung allerdings zu verhindern wusste. Die Führung in dieser Vereinigung lag zur damaligen Zeit bei den Thebanern. Während der Perserkriege trat der Boiotische Bund dann, obwohl die Landschaft aufgrund ihrer geostrategischen Lage besonders in diese verwickelt war, kaum in Erscheinung8. Der Bund blieb jedoch – entgegen früherer Annahmen – zumindest formal bestehen9. Die folgenden Jahre waren durch eine zunehmende Annährung Boiotiens an Sparta gekennzeichnet, welche auf der anderen Seite in eine offene Feindscha ft zu Athen mündete. Mittelbare Folge dieser Entwicklung war die Niederlage der Boioter gegen die Athener bei der Schlacht bei Oinophyta 457 v.Chr.. Hiernach geriet der Großteil Boiotiens unter die Herrschaftssphäre der Athener. Diese richteten in mehreren boiotischen Städten Demokratien ein. Die Spuren der bis dato bestehenden Verbindung der Boioter verlieren sich in dieser Zeit10.

Für eine grundlegende Änderung der politischen Verhältnisse in Boiotien sorgte schließlich ein Aufstand im Jahre 447 v.Chr.. Nach dem Bericht des Thukydides war es boiotischen Verbannten gelungen, in Chaironeia, Orchomenos und einigen anderen Gebieten Boiotiens Fuß zu fassen11. Diesen Verbannten gelang es, die intervenierenden Athener in der Schlacht bei Koroneia zu besiegen12. Daraufhin wurde zwischen beiden Seiten ein Frieden geschlossen, der u.a. die Freigabe der boiotischen Städte durch Athen festschrieb13. Mit diesem Schritt war die Grundlage für eine tiefgreifende Neugestaltung des politischen Gefüges Boiotiens gelegt.

2.2. Charakter und Organisation des Bundes

[...]


1 Hierzu Lehmann, G.A.: Ansätze zur bundesstaatlichen Ordnung und repräsentativen Verfassung in der Antike und ihre Rückwirkungen auf die Neuzeit, in: Geschichte in Köln, 1981, H. 9, S. 54-88.

2 Der besseren Lesbarkeit wegen wird im Folgenden der Boiotische Bund von 447/6 bis 386 v.Chr. als „erster Bund“, der Bund von 379/8 bis 338/5 als „zweiter Bund“ bezeichnet. Diese Schreibweise soll jedoch nicht ausdrücken, dass es vor 447 keine (in welcher Form auch immer geartete) politische oder militärische Vereinigung auf dem Boden Boiotiens gegeben hat.

3 Das Ende des zweiten Bundes wird in der Forschung mitunter schon in das Jahr 338 v.Chr. gelegt, als die Thebaner bei Chaironeia eine schwere Niederlage hinnehmen mussten (Vgl. Giovannini, A.: Untersuchungen über die Natur und die Anfänge der bundesstaatlichen Sympolitie in Griechenland, Göttingen 1971.).

4 Im Folgenden ist mit „Koinón“ der griechische Bundesstaat gemeint. Es muss jedoch darauf verwiesen werden, dass der Begriff sowohl von den literarischen Quellen als auch von der modernen Geschichtsforschung keineswegs so stringent verwendet wird. Ausführlicher zu den terminologischen Problemen: Beck, H.: Polis und Koinón. Untersuchungen zur Geschichte und Struktur der griechischen Bundesstaaten im 4.Jahrhundert v.Chr., Stuttgart 1997, S. 10-13.

5 Zur Frühgeschichte Boiotiens bis 447 v.Chr. siehe u.a.: Beck, H.: Polis, a.a.O.; Buck, R.J.: The Formation of the Boetian League, in: Classical Philology 67, 1992, S. 94-101.; Larsen, J.A.O.: Greek Federal States. Their Institutions an History, Oxford 1968.

6 Vgl. Beck, H.: Polis, a.a.O., S. 86-87.

7 Diese zeigen auf der Vorderseite einen boiotischen Schild und auf der Rückseite das Initial der jeweils prägenden Stadt (Vgl. Larsen, J.A.O.: Greek, a.a.O., S.29.).

8 Vgl. Beck, Polis, a.a.O., S.88-89.

9 So geht Larsen davon aus, dass im Zuge der Perserkriege jedwede bestehende Vereinigung der Boioter verloren ging (Vgl. Larsen, J.A.O.: Greek, a.a.O., S.32.). Demgegenüber verweist Beck auf eine Urkunde aus Olympia aus der ersten Hälfte des 5.Jahrhunderts, welche die weitere Existenz des Bundes bestätigt (Vgl. Beck, H.: Polis, a.a.O., S.89, Anm. 29.).

10 So u.a. in Theben, demgegenüber blieb z.B. Orchomenos im Nordwesten Boiotiens oligarchisch (Vgl. Beck, H.: Polis, a.a.O., S. 89.).

11 Vgl. Thuk. 1, 113.

12 Larsen vertritt die These, dass die Initiative zur Befreiung Boiotiens von den boiotischen Verbannten aus Orchomenos ausgegangen sei und diese in der Folgezeit auch den Bund dominiert hätten. Er beruft sich dabei auf Thuk. 1, 113 (Vgl. Larsen, J.A.O.: Orchomenos und die Bildung des Boiotischen Bundes im Jahre 447 v.Chr., in: Gschnitzer, F. (Hrsg.): Zur griechischen Staatskunde, Darmstadt, 1969, S. 324-342.). Beck hingegen lehnt diese Annahme aufgrund textkritischer Erwägungen ab. Vielmehr sieht er die Hauptinitiative bei der Schlacht von Koroneia bei den Thebanern. Gleichzeitig verweist er aber auch darauf, dass die Thebaner beim Aufstand sicherlich nicht auf sich allein gestellt gewesen sind (Vgl. Beck, H.: Polis, a.a.O., S. 90, Anm. 35.).

13 Vgl. Thuk. 1, 113.


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