Stille Reserven im Jahresabschluss Bildung, Auflösung, Erkennbarkeit close

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Details

Kategorie: Studienarbeit
Jahr: 2003
Seiten: 20
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 15  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 310 KB
Archivnummer: V38991
ISBN (E-Book): 978-3-638-37899-4
Anmerkungen :
Diese Studienarbeit beschäftigt sich mit dem Thema stille Reserven im Jahresabschluss. Sie gibt einen Überblick über dieses umfangreiche Themengebiet. Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand

Zusammenfassung / Abstract

INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 3 1 EINFÜHRUNG IN DAS THEMA 4 2 BEGRIFF DER STILLEN RESERVEN 4 2.1 Definition der stillen Reserven 4 2.2 Stille Reserven im weiteren Sinne 4 2.3 Stille Reserven im engeren Sinne 4 2.4 Abgrenzung zu offenen Rücklagen 5 3 ARTEN STILLER RESERVEN 5 3.1 Stille Zwangsreserven 5 3.2 Stille Schätzungsreserven 5 3.3 Stille Willkürreserven 6 3.4 Stille Ermessensreserven 6 4 STILLE RESERVEN IN DER HANDELSBILANZ UND STEUERBILANZ 6 4.1 Die Zulässigkeit stiller Reserven in der Handels- und Steuerbilanz 6 4.2 Die Vereinbarkeit stiller Reserven mit den Zielsetzungen von Handels- und Steuerbilanz 8 4.3 Bildung und Entstehung stiller Reserven 9 4.3.1 Entstehung durch niedrigere Bewertung von Vermögensgegenständen 9 4.3.2 Entstehung durch Nichtaktivierung aktivierungsfähiger Vermögensgegenstände 10 4.3.3 Entstehung durch Unterlassen der Zuschreibung von Wertsteigerungen 10 4.4 Die Auflösung von stillen Reserven 10 5 STILLE RESERVEN ALS INSTRUMENT DER BILANZPOLITIK 11 5.1 Kritische Betrachtung der stillen Reserven 11 5.1.1 Betriebswirtschaftliche Kritik an den stillen Reserven 11 5.1.2 Volkswirtschaftliche Kritik an den stillen Reserven 12 5.2 Vorteile der stillen Reservenpolitik 13 5.3.1 Die quantitative Erfolgskorrekturrechnung 14 5.3.2 Die qualitative Erfolgskorrekturrechnung 15 5.3.3 Die Auswertung der Börsenkursentwicklung 16 6 VERGLEICH DER BEHANDLUNG STILLER RESERVEN NACH INTERNATIONALEN ABSCHLÜSSEN 16 6.1 Stille Reserven im IAS-Abschluss 16 6.2 Stille Reserven im US-GAAP-Abschluss 17 ZUSAMMENFASSUNG 19 LITERATURVERZEICHNIS 20

Textauszug (computergeneriert)

Stille Reserven im Jahresabschluss Bildung,
Auflösung, Erkennbarkeit

von: Patrick Rieger

 


INHALTSVERZEICHNIS

1 EINFÜHRUNG IN DAS THEMA 5

2 BEGRIFF DER STILLEN RESERVEN 5

2.1 Definition der stillen Reserven 5
2.2 Stille Reserven im weiteren Sinne 5
2.3 Stille Reserven im engeren Sinne 5
2.4 Abgrenzung zu offenen Rücklagen 6

3 ARTEN STILLER RESERVEN 6

3.1 Stille Zwangsreserven 6
3.2 Stille Schätzungsreserven 6
3.3 Stille Willkürreserven 7
3.4 Stille Ermessensreserven 7

4 STILLE RESERVEN IN DER HANDELSBILANZ UND STEUERBILANZ 7

4.1 Die Zulässigkeit stiller Reserven in der Handels- und Steuerbilanz 7
4.2 Die Vereinbarkeit stiller Reserven mit den Zielsetzungen von Handels- und Steuerbilanz 9
4.3 Bildung und Entstehung stiller Reserven 10

4.3.1 Entstehung durch niedrigere Bewertung von Vermögensgegenständen 10
4.3.2 Entstehung durch Nichtaktivierung aktivierungsfähiger Vermögensgegenstände 11
4.3.3 Entstehung durch Unterlassen der Zuschreibung von Wertsteigerungen 11

4.4 Die Auflösung von stillen Reserven 11

5 STILLE RESERVEN ALS INSTRUMENT DER BILANZPOLITIK 12

5.1 Kritische Betrachtung der stillen Reserven 12

5.1.1 Betriebswirtschaftliche Kritik an den stillen Reserven 12
5.1.2 Volkswirtschaftliche Kritik an den stillen Reserven 13

5.2 Vorteile der stillen Reservenpolitik 14

5.3.1 Die quantitative Erfolgskorrekturrechnung 15
5.3.2 Die qualitative Erfolgskorrekturrechnung 16
5.3.3 Die Auswertung der Börsenkursentwicklung 17

6 VERGLEICH DER BEHANDLUNG STILLER RESERVEN NACH INTERNATIONALEN ABSCHLÜSSEN 17

6.1 Stille Reserven im IAS-Abschluss 17
6.2 Stille Reserven im US-GAAP-Abschluss 18

ZUSAMMENFASSUNG 19

LITERATURVERZEICHNIS 21

 

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

[...]
AfA Absetzung für Abnutzung (Abschreibung)
[...]
[...]
EStG Einkommensteuergesetz
[...]
FASB Financial Accounting Standards Board
[...]
GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
IAS International Accounting Standards
IASC International Accounting Standards Commitee
[...]
[...]
[...]
HGB Handelsgesetzbuch
SEC Securities and Exchange Commission
[...]
US-GAAP Generally Accepted Accounting Principles
[...]
[...]
[...]


1 EINFÜHRUNG IN DAS THEMA

Diese Studienarbeit beschäftigt sich mit dem Thema stille Reserven im Jahresabschluss. Sie soll einen Überblick über dieses umfangreiche Themengebiet geben. Den stillen Reserven kommt in der nationalen Rechnungslegung eine enorme Bedeutung zu, während sie in der internationalen Rechnungslegung einen geringeren Stellenwert besitzen. Wegen der wachsenden Bedeutung international anerkannter Abschlüsse, wird die Legitimität stiller Reserven kritisch diskutiert. Nach einer Erläuterung des Begriffes und der verschiedenen Arten, wird näher auf die Bedeutung von stillen Rücklagen in der Handels- und Steuerbilanz eingegangen und es werden die Entstehungs- und Auflösungsmöglichkeiten beschrieben. Darauf aufbauend, werden die Vorteile sowie ihre Bedeutung als Bilanzierungsinstrument in der deutschen Rechnungslegung kritisch betrachtet. Um die Bedeutung der Thematik im Kontext internationaler Abschlüsse zu erörtern, folgt eine Gegenüberstellung der stillen Reservenpolitik nach HGB, IAS und US-GAAP.

2 BEGRIFF DER STILLEN RESERVEN

2.1 Definition der stillen Reserven

Nach Busse von Colbe und Pellens sind stille Reserven im Gegensatz zu offenen Rücklagen nicht im Jahresabschluss zu erkennen. Sie entstehen durch die Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder die Überbewertung von Schulden. Somit ergibt sich der Betrag der stillen Reserven erst durch einen Vergleich des Bilanzansatzes mit einem anderen Wert, der auf der Aktivseite unter- und auf der Passivseite überschritten wird. Tatsächlich zeigt sich die Höhe der stillen Reserven erst bei Verkauf des Vermögensgegenstandes bzw. bei der Rückzahlung der Schulden (vgl. Busse von Colbe/Pellens 1998, 674). „Stille Reserven werden wegen ihres Eigenkapitalcharakters häufig auch als stille Rücklagen bezeichnet“ (Heinhold 1995, 425). Man unterscheidet stille Reserven im weiteren und im engeren Sinne. Im Folgenden wird auf die beiden Definitionen eingegangen.

2.2 Stille Reserven im weiteren Sinne

Heinen bezeichnet stille Reserven im weiteren Sinne bei Vermögensgegenständen, als die Differenz zwischen den Buchwerten und den höheren tatsächlichen Werten sowie bei Verbindlichkeiten die Differenz zwischen den Buchwerten und den niedrigeren tatsächlichen Werten. Sie entstehen automatisch, wenn aufgrund von Preisänderungen der handelsrechtlich zulässige Wertansatz unter dem Marktwert der Aktiva bzw. über dem Wert der Passiva liegt. Sie lassen sich wegen handelsrechtlicher Bewertungsvorschriften nicht vermeiden und werden daher auch als „Zwangsreserven“ bezeichnet (vgl. Heinen 1986, 323 f).

2.3 Stille Reserven im engeren Sinne

Stille Reserven im engeren Sinne beschreibt Heinen als realisierte Gewinne, die durch Aufwandsantizipation, wie z.B. überhöhte Abschreibungen, verdeckt werden. Sie entstehen i.d.R. durch autonome Bewertungsakte des Bilanzierenden. Sie sind im Gegensatz zu den offenen Gewinnrücklagen nicht aus der Bilanz zu ersehen. Dies hat zur Folge, dass in Jahren mit guter Ertragslage gebildete Reserven den Jahresüberschuss des Jahres mindern. In Jahren mit geringerem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag, kann ein Unternehmen durch die Auflösung von stillen Rücklagen den Jahresüberschuss höher ausweisen, wie es nach der tatsächlichen Ertragslage möglich wäre. Stille Reserven gestatten dem Betrieb über mehrere Jahre einen ausgeglichenen Gewinn auszuweisen (Gewinnglättung) (vgl. Heinen 1986, 323 f.).
 
2.4 Abgrenzung zu offenen Rücklagen

Stille Rücklagen unterscheiden sich von offenen Rücklagen darin, dass sie dem externen Bilanzleser verborgen bleiben. Offene Rücklagen hingegen sind als eigenständiger Bilanzposten in der Bilanz ersichtlich. Weiterhin unterliegen stille Reserven bei ihrer Aufdeckung erstmalig in voller Höhe der Besteuerung. Sie bewirken keine endgültige Steuerersparnis, sondern lediglich eine Steuerstundung. Daraus entstehen eine Erhöhung der Liquidität und ein Zinsgewinn für den Zeitraum der Bildung bis zu Auflösung. Offene Rücklagen sind stets Eigenkapitalbestandteil und stellen, soweit sie aus dem Jahresüberschuss gebildet wurden, verwendeten Gewinn dar (vgl. Küting/Weber 1990, 1384)

3 ARTEN STILLER RESERVEN

Stille Reserven sind durch den Bilanzierenden nicht beeinflussbar, man bezeichnet sie als Zwangsreserven. Darüber hinaus unterscheidet man durch den Bilanzierenden beeinflussbare stille Reserven. Zu diesen werden die Schätzungs-, Er-messens- und Willkürreserven gezählt.

Durch den Bilanzierenden Durch den Bilanzierenden beeinflussbar nicht beeinflussbar
- Schätzungsreserven
- Zwangsreserven - Ermessensreserven - Willkürreserven

Bild 1: Arten stiller Reserven [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]

3.1 Stille Zwangsreserven

Stille Zwangsreserven entstehen zwangsläufig aufgrund der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Steuerrechts (vgl. Wöhe 1997, 607 f.).

3.2 Stille Schätzungsreserven

Nach Heinhold sind Bewertungen häufig zu schätzen. Dies ist z.B. bei der Bestimmung der Nutzungsdauer eines abnutzbaren Anlagegutes der Fall. Schätzungsreserven sind auch bei Rückstellungen, insbesondere bei ungewissen Verbindlichkeiten (Prozesskosten-, Garantie- und Schadensersatzrückstellungen), bei drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften sowie Aufwandsrückstellungen von großer Bedeutung (Heinhold 1995, 427).

3.3 Stille Willkürreserven

Stille Willkürreserven werden durch einen willkürlichen Bewertungsakt gebildet, der nicht mehr in dem durch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) vorgegebenen Rahmen liegt. (vgl. Busse von Colbe/Pellens 1998, 674). Die Trennschärfe zwischen Schätzungs- und Willkürreserven ist gering. Eine leichte Überschätzung der drohenden Zahlungsverpflichtungen bei Rückstellungen ist aufgrund des Vorsichtsprinzips noch als Schätzungsreserve zu betrachten. Eine bewusst zu hohe Überbewertung von ungewissen Verbindlichkeiten oder drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften ist als stille Willkürreserve zu werten (vgl. Heinhold 1995, 427f.).

3.4 Stille Ermessensreserven

Stille Ermessensreserven entstehen durch die Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechte. Der Bilanzierende kann zwischen Aktivierung oder Nichtaktivierung bzw. zwischen zwei oder mehreren erlaubten Wertansätzen wählen (vgl. Heinhold 1995, 428.).

4 STILLE RESERVEN IN DER HANDELSBILANZ UND STEUERBILANZ

4.1 Die Zulässigkeit stiller Reserven in der Handels- und Steuerbilanz

[...]

Kommentare

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