Die rechtliche Situation von Frauen in Kenia (Internetrecherche für selbstgewähltes Länderbeispiel)

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Details

Titel: Die rechtliche Situation von Frauen in Kenia (Internetrecherche für selbstgewähltes Länderbeispiel)
Autor: Astrid Gruner
Fach: Afrikawissenschaften
Veranstaltung: Frauen in Afrika-Sozial-historische Aspekte
Institution/Hochschule: Universität Leipzig (Institut für Afrikanistik)
Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2004
Seiten: 16
Note: 2
Literaturverzeichnis: ~ 20  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 197 KB
Archivnummer: V39164
ISBN (E-Book): 978-3-638-38022-5

Textauszug (computergeneriert)

Die rechtliche Situation von Frauen in Kenia
(Internetrecherche für selbstgewähltes Länderbeispiel)

von: Astrid Gruner

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung S. 3

2. Allgemeine rechtliche Situation von Mädchen & Frauen in Kenia S. 3 – 4

3. Verschiedene Themengebiete S. 4

3.1 Soziale Rechte S. 4 – 5
3.2 Bildung S. 6
3.3 Mißhandlung & Sexuelle Gewalt S. 7
3.4 Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation) S. 8 – 9
3.5 HIV/AIDS S. 9 – 10
3.6 Gesundheit S. 10 – 11

4. Hilfsorganisationen und ihre Ziele S. 11

4.1 Kenianische Organisationen/Projekte S. 11

4.1.1 FIDA Kenya S. 11 – 12
4.1.2 KILIFI – KENYA S. 12
4.1.3 SOLWODI – Kenia S. 13
4.1.4 MYWO S. 13

4.2 Weltweite Organisationen/Projekte S. 14

4.2.1 TERRE DES FEMMES S. 14

5. Zusammenfassung S. 15

6. Quellenverzeichnis S. 16


 

1. Einleitung

»Der wesentliche Wert der Frau liegt in ihrer Gebärfähigkeit und in ihrem hauswirtschaftlichen Nutzen.«1 Sehr treffend beschreibt dieser Spruch des Thomas von Aquin, die noch häufig verbreitete Ansicht der Männer über Frauen, vor allem in unterentwickelten Gebieten wie Afrika und Südostasien. Dennoch gibt es Bemühungen und kleine Erfolge, die deutlich zeigen, dass Frauen einen immer höheren Stellenwert in der Gesellschaft erlangen und sich aus ihrer traditionell geprägten Rolle als Untergebene des Mannes sowie ihrer Isolierung befreien.

In der vorliegenden Arbeit soll es speziell um die rechtliche Situation der Frauen in Kenia gehen. Hierzu wird es einen kurzen Überblick über die allgemeine rechtliche Situation von Frauen geben. Um die vielerorts bestehende Diskrepanz von Gesetz und Umsetzung deutlich zu machen, werde ich auf einige schwerwiegende Themenkomplexe genauer eingehen. Weltweit gibt es Organisationen, die sich der Beseitigung von Diskriminierung und Unterdrückung der Frauen verschrieben haben. Die Wichtigsten werde ich mit ihren Zielen und Projekten, speziell in Kenia, vorstellen. Abschließend gibt es eine Zusammenfassung, in der ich die wichtigsten Punkte in Kurzform noch einmal darlege und meine persönliche Meinung mit einfließen lasse.

2. Allgemeine rechtliche Situation von Mädchen & Frauen in Kenia

Die heute vorzufindende Situation der Frauen in Afrika, sprich die Ungleichstellung von Frau und Mann, ist ein Phänomen der Kolonialzeit. Vorher bestanden vielerorts von Frauen geführte Gesellschaften sowie weitestgehend Gleichberechtigung. Auf die näheren Umstände und Gründe, die für das Ungleichgewicht ausschlaggebend waren, werde ich jetzt nicht eingehen, da dies zu weit führen würde. Für nähere Informationen gibt es zahlreiche Literatur und Internetseiten.2 Der heutige Staat Kenia ist eine Republik, in deren Verfassung3 jeder Person - egal welcher Herkunft, Wohnort und Hautfarbe, welchem Glauben und Geschlechts - die grundlegenden Rechte und Freiheiten zugesprochen werden, solange er die der anderen nicht beschneidet. Das müsste bedeuten, dass Frau und Mann vor dem Gesetz gleich sind und es keinerlei Differenzen gibt. Doch leider ist dem nicht so. Gesellschaftliche Benachteiligung der Frauen sowie Gewalt gegen Frauen sind immer noch topaktuelle Themen. Gewalt innerhalb der Familien und sexuelle Übergriffe werden kaum geahndet und wenn nur mit geringen Strafen belegt. Die Regierung hat zwar im März 2003 ein Gesetz zur Gründung einer kenianischen Menschenrechtskommission verabschiedet, welche die Aufgabe hat, die Menschenrechte zu schützen, zu fördern sowie sicherzustellen, dass Kenia die internationalen Menschenrechte einhält. Dennoch kam und kommt es immer wieder zu gewaltsamen Übergriffen der Beamten auf Zivilisten. Auch die neue Verfassung zur Stärkung der Grundrechte, die laut Amnesty International1 2003 verabschiedet werden sollte, war durch Polizisten behindert worden, als sie im November des Jahres den Vorsitzenden und andere Delegierte davon abhielten, an einer Verfassungskonferenz teilzunehmen. Todesstrafen wurden vom 2002 neu gewählten Staatspräsidenten Kibaki verboten und in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Ein Gesetzesverbot der Todesstrafe gibt es jedoch bis heute nicht. Im Parlament sitzen von Jahr zu Jahr mehr Frauen, was sicherlich auch mit der UNFrauenkonvention zusammenhängt, die von Kenia unterschrieben und ratifiziert wurde. Der gehobene Anteil von Frauen führte jedoch trotz Gesetzesverbots leider nicht dazu, die weibliche Genitalverstümmelung einzudämmen. Sie ist weiterhin in der Praxis weit verbreitet, da nur selten Anklage erhoben wird und Urteile gefällt werden. Diese und weitere Probleme werden im nächsten Abschnitt ausführlicher behandelt.

3. Verschiedene Themengebiete

3.1 Soziale Rechte

Zu den sozialen Rechten gehören die Landfrage, das Erbecht, Mitbestimmungsrecht, Sorgerecht, Zugang zu Lebensmitteln und Arzneien sowie viele andere Dinge. Was für uns Europäer selbstverständlich, ist für die Frauen in Kenia ein täglicher Kampf. Nur ca. 5% des Agrarlandes sind im Besitz von Frauen, aber 80% der von Frauen geführten Familien leben in Armut. Seit der Unabhängigkeit Kenias am 12. Dezember 1963, besteht ein universelles Wahlrecht, welches jedoch von den ländlichen Frauen bzw. der ländlichen Bevölkerung kaum wahrgenommen wird. Die Afrikanische Union stimmte am 11. Juli 2003 einem Protokoll zu, das eindeutig die Rechte der Frauen gesetzlich sichern soll. Darin geht es vor allem um die Gleichstellung von Frau und Mann und um die Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper. Es umfaßt auch das Recht zur Abtreibung, wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung verursacht wurde und die weiterführende Schwangerschaft zu mentalen und physischen Komplikationen bei der Mutter führt oder das Leben der Mutter oder des Fötus gefährdet ist (Artikel 14.2c)2. Jedoch widerspricht dieser Punkt der kenianischen Verfassung, in der Abtreibung ausdrücklich verboten ist.

Trotz des Zusatzprotokolls werden die Rechte der Frauen weiterhin permanent beschnitten. Besonders gravierend sind die Eigentumsrechtsverletzungen an Frauen. Schon allein die Tatsache, dass Frauen ca. 80% der Farmarbeit leisten, jedoch nur 5% davon besitzen, ist aussagekräftig genug. Auch die bestehende Kluft zwischen Verfassungsrecht und traditionellem Recht macht es für die Frau nicht einfach. So gibt es beispielsweise den traditionellen Brauch der „Frauenerbschaft“ und der „rituellen Reinigung“ einer Witwe. Hierbei wird die Witwe nach dem Tod ihres Mannes von einem seiner Brüder „geerbt“ und wird von ihren Schwiegereltern gezwungen, mit einem dafür bezahlten Mann von niedrigem sozialen Stand, ohne Kondom Geschlechtsverkehr zu haben, um den bösen Geist des Mannes aus ihr zu vertreiben. Nicht nur das diese Praxis eine massive Entwürdigung darstellt, die Frauen werden dadurch auch noch etlichen gesundheitlichen Gefahren, wie z. B. AIDS ausgesetzt, zu denen ich in einem anderen Abschnitt kommen werde. Doch vielen Frauen bleibt nichts anderes übrig, als sich dieser Praxis zu unterwerfen, um ihren Besitz zu behalten.

[...]


1 http://boost-it.de/denkmal/article.php?sid=91 (11.08.2004)

2 z.B.: http://www.das-parlament.de/2002/13_14/Beilage/005.html (11.08.2004)

3 http://kenya.rcbowen.com/constitution/ (11.08.2004)

1 http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/52d8e8ffcb95f47ac1256e98004c3fdc?Op enDocument (11.08.2004)

2 http://www.hrea.org/erc/Library/display.php?doc_id=806&category_id=31&category_type=3 (12.08.2004)

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