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Die Herrschaft des Tiberius - Der Transformationsprozess von der Republik zum Prinzipat

Scholary Paper (Seminar), 2004, 15 Pages
Author: Daniel Volker
Subject: History - Early and Ancient History

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2004
Pages: 15
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 9  Entries
Language: German
Archive No.: V39813
ISBN (E-book): 978-3-638-38494-0
ISBN (Book): 978-3-638-77476-5
File size: 211 KB

Abstract

Mit dieser Arbeit soll das Verhältnis des zweiten römischen Kaisers Tiberius zum Senat näher beleuchtet werden. Als Tiberius sein Amt als Princeps von seinem Adoptivvater Augustus am 19. August des Jahres 14 n.Chr., nach dessen Tod, übernahm, befand sich das römische Reich in einem Transformationsprozess von der Republik zum Prinzipat. Besonderes Augenmerk wird in dieser Arbeit auf die Festigung des Prinzipats als politische Instanz, mit der, unter Augustus bereits da gewesenen, und unter Tiberius fortgeführten, Entmachtung des Senats und den alten aristokratischen Führungsschichten, gelegt. Zwar sah sich Tiberius anfangs nur als erster Bürger des Staates und nicht als Alleinherrscher, anderseits war er aber mit so weit reichenden Machten ausgestattet, dessen er sich auch bewusst war1, dass er zum Regieren nicht auf den Senat angewiesen war, sondern dieser auf ihn. Die Frage ob er es ehrlich mit dem Senat meinte oder ob es nur darum ging die politische Opposition zu beruhigen wird eine der Hauptfragen sein, die diese Arbeit zu lösen versucht. Das erste Kapitel beschäftigt sich zunächst einmal mit den verschiedenen Positionen der modernen Forschung zu der Frage ob es sich bei der römischen Kaiserzeit um eine Fortführung der res publica oder um eine absolute Monarchie handelte. Im zweiten Kapitel wird die Amtsübernahme des Tiberius und seine Herrschaft untersuchen, welche in zwei Phasen, in die ersten Regierungsjahre nach seinem Amtsantritt und die Herrschaft nach seinem Rückzug auf Capri, unterteilt ist. Im dritten Kapitel wird Tiberius´ Verhältnis zum Senat, die Aufgaben, die dem Senat unter Tiberius zukamen und welche politische Rolle der Senat überhaupt noch während der Herrschaft des Tiberius spielte, behandelt. Das Senatsgericht und die Majestätsprozesse sind hierbei als besonders prägnant für die tiberianische Regierungszeit herausgestellt worden. Beim fünften Abschnitt handelt es sich letztendlich um eine Zusammenfassung der Arbeit. Die Forschungslage über die Herrschaft des Tiberius ist als relativ gut einzustufen und als zeitgenössische Quellen werden besonders die Angaben von Tacitus und Sueton berücksichtigt.


Excerpt (computer-generated)

Universität Bielefeld
Fakultät für Geschichtswissenschaften,
Philosophie und Theologie
Grundkurs: „Zum Verhältnis von Kaiser
und Aristokratie im 1. und 2. Jh. n. Chr.“
1. Semester

Die Herrschaft des Tiberius - Der Transformationsprozess
von der Republik zum Prinzipat

von: Daniel Volker

 


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung S. 2

II. Der Transformationsprozess von der Republik zum Prinzipat in der modernen Forschung S. 3

III. Tiberius Aufstieg zum Princeps und seine Herrschaft

III.1. Die Amtsübernahme des Tiberius S. 4
III.2. Die ersten Regierungsjahre S. 5
III.3. Rückzug auf Capri und die politischen Folgen S. 6

IV. Das Verhältnis Tiberius´ zum Senat

IV.1. Tiberius und der Senat S. 8
IV.2. Das Senatorengericht S. 9
IV.3. Die Majestätsprozesse S. 10

V. Schlusswort S. 12

VI. Literaturverzeichnis S. 14


 

I. Einleitung

Mit dieser Hausarbeit soll das Verhältnis des zweiten römischen Kaisers Tiberius zum Senat näher beleuchtet werden. Als Tiberius sein Amt als Princeps von seinem Adoptivvater Augustus am 19. August des Jahres 14 n.Chr., nach dessen Tod, übernahm, befand sich das römische Reich in einem Transformationsprozess von der Republik zum Prinzipat. Besonderes Augenmerk wird in dieser Arbeit auf die Festigung des Prinzipats als politische Instanz, mit der, unter Augustus bereits da gewesenen, und unter Tiberius fortgeführten, Entmachtung des Senats und den alten aristokratischen Führungsschichten, gelegt. Zwar sah sich Tiberius anfangs nur als erster Bürger des Staates und nicht als Alleinherrscher, anderseits war er aber mit so weit reichenden Machten ausgestattet, dessen er sich auch bewusst war1, dass er zum Regieren nicht auf den Senat angewiesen war, sondern dieser auf ihn. Die Frage ob er es ehrlich mit dem Senat meinte oder ob es nur darum ging die politische Opposition zu beruhigen wird eine der Hauptfragen sein, die diese Arbeit zu lösen versucht. Das erste Kapitel beschäftigt sich zunächst einmal mit den verschiedenen Positionen der modernen Forschung zu der Frage ob es sich bei der römischen Kaiserzeit um eine Fortführung der res publica oder um eine absolute Monarchie handelte. Im zweiten Kapitel wird die Amtsübernahme des Tiberius und seine Herrschaft untersuchen, welche in zwei Phasen, in die ersten Regierungsjahre nach seinem Amtsantritt und die Herrschaft nach seinem Rückzug auf Capri, unterteilt ist. Im dritten Kapitel wird Tiberius´ Verhältnis zum Senat, die Aufgaben, die dem Senat unter Tiberius zukamen und welche politische Rolle der Senat überhaupt noch während der Herrschaft des Tiberius spielte, behandelt. Das Senatsgericht und die Majestätsprozesse sind hierbei als besonders prägnant für die tiberianische Regierungszeit herausgestellt worden. Beim fünften Abschnitt handelt es sich letztendlich um eine Zusammenfassung der Arbeit. Die Forschungslage über die Herrschaft des Tiberius ist als relativ gut einzustufen und als zeitgenössische Quellen werden besonders die Angaben von Tacitus und Sueton berücksichtigt.

II. Der Transformationsprozess von der Republik zum Prinzipat in der modernen Forschung

Bei der Betrachtung der politischen Strukturen der römischen Kaiserzeit stellt sich die moderne Forschung die Frage ob es sich tatsächlich um die Fortführung der res publica oder um eine absolute Monarchie handelte. In der Forschung sind dabei zwei Thesen von zentraler Bedeutung. Die erste These, welche auch von Theodor Mommsen2 befürwortet wird, besagt, dass die republikanische Verfassung in veränderter Form weiterbestanden habe. Obwohl die kaiserliche Macht schrankenlos war, konnte sie keineswegs als Monarchie bezeichnet werden3, hiermit weist Mommsen besonders auf die Diskrepanz zwischen den rechtlichen und den tatsächlichen Verhältnissen in der Kaiserzeit hin. Die zweite These, vertreten von Jean Beranger und Lothar Wickert, besagt im Gegenzug, dass es sich bereits unter Augustus um eine absolute Monarchie gehandelt habe, die Wiederherstellung der res publica war lediglich von Kaisers Gnaden, wodurch dieser somit der absolute Herrscher im Staat war4. Weiterhin gibt es in der Forschung einen weiteren Standpunkt, welche diese beiden Thesen zu verbinden versucht. Vertreter hiervon ist unter anderen Matthias Gelzer, welcher die Meinung vertritt, die Herrschaft des Augustus sei eine Militärmonarchie gewesen, die unter einem republikanischem Schleier verhüllt war. Die Wiederherstellung der res publica, durch Augustus, hatte somit nur den Zweck die Monarchie zu verhüllen5. Dieser Bestand der Täuschung und Verhüllung findet auch unter Tiberius, gerade beim Umgang mit den alten Führungsschichten, eine stete Fortsetzung, wie im weiteren Verlauf dieser Arbeit gezeigt werden soll.

III. Tiberius Aufstieg zum Princeps und seine Herrschaft

III.1. Die Amtsübernahme des Tiberius

[...]


1 Suet. Tib., 29

2 hierzu siehe: Theodor Mommsen, Römisches Staatsrecht, 3.Aufl., Leipzig 1887.

3 Winterling, A., ders. „Staat“ und „Gesellschaft“ in der römischen Kaiserzeit. Zwei moderne Forschungsprobleme und ihr antiker Hintergrund, in: Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld. Mitteilungen 3, 1998, 5-23

4 Ebd., S.

5 Ebd., S.


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