Register or log in at GRIN

Your e-mail-address or password is wrong
Register now
For new authors: free, easy and fast
This will be used as your user name, please specify a valid e-mail address

Lost password

Your e-mail-address or password is wrong

Request a new password
Die neuen Dokumentationspflichten bei internationalen Verrechnungspreisen gem. §... close

Please wait

Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.

Die neuen Dokumentationspflichten bei internationalen Verrechnungspreisen gem. §§ 90 Abs. 3, 162 Abs. 3 und 4 AO

Scholary Paper (Seminar), 2005, 18 Pages
Author: Stephan Haberkamp
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Event: Seminar zur Betrieblichen Steuerlehre
Institution/College: University of Siegen
Tags: Dokumentationspflichten, Verrechnungspreisen, Seminar, Betrieblichen, Steuerlehre
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2005
Pages: 18
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 26  Entries
Language: German
Archive No.: V39960
ISBN (E-book): 978-3-638-38598-5
ISBN (Book): 978-3-638-76271-7
File size: 215 KB
Notes :
Bundestag und Bundesrat haben am 11.04.2003 im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes (SteVergAbG) erstmals eine Verpflichtung des Steuerpflichtigen kodifiziert, nach der die Ermittlung von Verrechnungspreisen bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen zu dokumentieren ist.


Abstract

In den vergangenen Jahren lässt sich ein zunehmendes Bestreben der inländischen Finanzverwaltung nach weitergehender Prüfung internationaler Verrechnungspreise, die bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden1 festgesetzt werden, feststellen. 2 Der Begriff des Verrechnungspreises ist ein vielschichtiger, häufig verwendeter und aktuell diskutierter Begriff. In der Literatur werden sie als „Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen (Produkte, Zwischenprodukte, Dienstleistungen), die von anderen rechnerisch abgegrenzten Unternehmensbereichen bezogen werden“3 beschrieben. Aufgrund der unterschiedlichen Steuerbelastung in den einzelnen Ländern haben Verrechnungspreise Einfluss auf die effektive Konzernsteuerbelastung. 4 Um willkürliche Gewinnverlagerungen zu vermeiden wurden dementsprechend Dokumentationspflichten, nach denen den betroffenen Steuerpflichtigen besondere Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten auferlegt werden und flankierende Sanktionsmaßnahmen hinsichtlich internationaler Verrechnungspreise im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes5 vom 16.05.2003 gesetzlich festgeschrieben und § 90 AO um einen „auslandsspezifischen“ dritten Absatz ergänzt.6 Aus der Gewinnabgrenzungsverordnung7 vom 13.11.2003 ergeben sich Einzelheiten zu Art, Inhalt und Umfang der Verrechnungspreisdokumentation. 8 Gleichzeitig regelte der Gesetzgeber mit den neu eingeführten Absätzen 3 und 4 des § 162 AO Sanktionen bei Verletzung der besonderen Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 3 AO.9 Diese Neuregelungen stehen vor dem Hintergrund des Urteils des BFH vom 17.10.200110, nach dem der BFH feststellte, dass für deutsche Steuerpflichtige nach dem deutschen Steuerrecht über die §§ 140 ff. AO und §§ 238 ff. HGB hinaus keine weiteren Aufzeichnungspflichten bestehen. 11


Excerpt (computer-generated)

Die neuen Dokumentationspflichten bei internationalen
Verrechnungspreisen gem. §§ 90 Abs. 3, 162
Abs. 3 und 4 AO

von: Stephan Haberkamp

Fachsemester: 5

 


Inhaltsverzeichnis

Einführung 2

1. Formale, inhaltliche und zeitliche Anforderungen einer Verrechnungspreisdokumentation 4

1.1. Formale Voraussetzungen einer Verrechnungspreisdokumentation 4
1.2. Wesentliche Elemente der Dokumentationspflichten 5
1.3. Die Dokumentation von Verrechnungspreisen im Rahmen der Aggregation von Transaktionen 6
1.4. "Muss-Kataklog" einer Verrechnungspreisdokumentation 8
1.5. Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen gem. § 3 GaufzVGaufzV 9

2. Anwendungsregelungen in speziellen Fällen 11

2.1. Verrechnungspreisdokumentation bei kleiner Unternehmen und Steuerpflichtigen gem. § 6 GAufzVGAufzV 11
2.2. Verrechnungspreisdokumentation bei Betriebsstätten und Personengesellschaften gem. § 7 GAufzVGAufzV 11

3. Konsequenzen einer nicht ordnungsgemäßen Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation 11

3.1. Beweislastumkehr zu Ungunsten des Steuerpflichtigen gem. § 162 Abs. 3 AO 12
3.2. Festlegung einer Preisbandbreite durch die Finanzverwaltung gem. § 162 Abs. 3 Satz 2 AO 13
3.3. Strafzuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO 14

Schlussbetrachtung 15

Verzeichnis der Gesetze 17

Rechtsprechungsverzeichnis 17

Internet-Fundstelle 17

Literaturverzeichnis 18


 

Einleitung

In den vergangenen Jahren lässt sich ein zunehmendes Bestreben der inländischen Finanzverwaltung nach weitergehender Prüfung internationaler Verrechnungspreise, die bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden1 festgesetzt werden, feststellen. 2 Der Begriff des Verrechnungspreises ist ein vielschichtiger, häufig verwendeter und aktuell diskutierter Begriff. In der Literatur werden sie als „Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen (Produkte, Zwischenprodukte, Dienstleistungen), die von anderen rechnerisch abgegrenzten Unternehmensbereichen bezogen werden“3 beschrieben.

Aufgrund der unterschiedlichen Steuerbelastung in den einzelnen Ländern haben Verrechnungspreise Einfluss auf die effektive Konzernsteuerbelastung. 4 Um willkürliche Gewinnverlagerungen zu vermeiden wurden dementsprechend Dokumentationspflichten, nach denen den betroffenen Steuerpflichtigen besondere Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten auferlegt werden und flankierende Sanktionsmaßnahmen hinsichtlich internationaler Verrechnungspreise im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes5 vom 16.05.2003 gesetzlich festgeschrieben und § 90 AO um einen „auslandsspezifischen“ dritten Absatz ergänzt.6 Aus der Gewinnabgrenzungsverordnung7 vom 13.11.2003 ergeben sich Einzelheiten zu Art, Inhalt und Umfang der Verrechnungspreisdokumentation. 8 Gleichzeitig regelte der Gesetzgeber mit den neu eingeführten Absätzen 3 und 4 des § 162 AO Sanktionen bei Verletzung der besonderen Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 3 AO.9 Diese Neuregelungen stehen vor dem Hintergrund des Urteils des BFH vom 17.10.200110, nach dem der BFH feststellte, dass für deutsche Steuerpflichtige nach dem deutschen Steuerrecht über die §§ 140 ff. AO und §§ 238 ff. HGB hinaus keine weiteren Aufzeichnungspflichten bestehen. 11

Einige Autoren stellen im Schrifttum Untersuchung an, ob die durchgeführten Gesetzesänderungen einer europarechtlichen Überprüfung standhalten können. Hierbei gehen die Meinungen in der Literatur teilweise weit auseinander.12 Aus Platzgründen wird auf diese Problematik in der vorliegenden Seminararbeit nicht näher eingegangen. Anzuwenden sind die neuen Dokumentationsvorschriften erstmals für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2002 beginnen. 13 Vertragliche Dauerschuldverhältnisse, die bereits existieren und die unter die Kategorie „außergewöhnliche Geschäftsvorfälle“ fallen, müssen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung zu § 90 Abs. 3 AO bereitgehalten werden.14 Demgegenüber gelten die Sanktionsvorschriften der § 162 Abs. 3 und 4 erstmals für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 beginnen (§ 22 EGAO15).16 Von dieser grundlegenden Neuausrichtung der Betriebsprüfungspraxis sind derzeit auch mittelständische Gesellschaften mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen betroffen. 17

1. Formale, inhaltliche und zeitliche Anforderungen einer Verrechnungspreisdokumentation

1.1. Formale Voraussetzungen einer Verrechnungspreisdokumentation

Eine Überprüfung der Verrechnungspreise kann letztlich nur dann erfolgen, wenn seitens der Konzerne gewisse Dokumente erstellt werden, anhand derer die Finanzverwaltung die Angemessenheit der Verrechnungspreis ermitteln kann. Wichtig ist hierbei anzumerken, dass ein multinationaler Konzern die formalen Anforderungen einer Verrechnunspreisdokumentation erfüllen sollte, die in Einklang mit den jeweiligen Steuergesetzen mehrerer Staaten stehen.18 Die GAufzV enthält keine besonderen formalen Anforderungen an die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation.19 Dementsprechend bleibt es dem Steuerpflichtigen selbst überlassen, Kriterien zu wählen, die seiner Meinung nach am geeigneten sind, um die schriftlich oder elektronisch zu erstellenden Aufzeichnungen20 in eine sachgerechte Ordnung zu bringen. 21 Die Dokumentation muss lediglich einen sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Frist in die Lage versetzen, die vom Steuerpflichtigen mit nahe stehenden Personen getätigte Transaktionen unter Berücksichtigung des Fremdvergleichsgrundsatzes nachzuvollziehen. 22 Im Hinblick auf die in der Verrechnungspreisdokumentation verwendete Sprache regelt die Rechtsverordnung, dass die Aufzeichnungen grundsätzlich in deutscher Sprache zu erfolgen haben.23

[...]


1 Vgl. § 1 Abs. 2 AStG.

2 Das BMF-Schreiben vom 12.04.2005 regelt Verfahrensgrundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und zwischen anderen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen nach § 1 Abs. 4 AStG (Verrechnungspreise)

3 Vgl. Ewert, R./Wagenhofer, A., Interne Unternehmensrechnung. S. 7.

4 Vgl. Hervé, Y./ von Jesche, L., BC 2003 Heft 06, S. 125.

5 Im Weiteren mit StVergAbG abgekürzt.

6 Durch die Erweiterung bestehender Mitwirkungspflichten und die Einführung von Sanktionsmechanismen trägt der Gesetzgeber außerdem einer internationalen Entwicklung Rechnung, nach der eine zunehmende Anzahl von Staaten Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation in ihre nationale Gesetzgebung aufgenommen haben. Vgl. Baumhoff, H., IStR 2003, S. 1; Lüdicke, J., IStR 2003, S. 435.

7 Im Weiteren mit GAufzV abgekürzt.

8 Vgl. Braun, G./ Hof, M., IStR 2005, S. 69; Vögele, A./ Vögele, F., IStR 2003, S. 466.

9 Ob Steuerpflichtige dabei beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist unerheblich. Vgl. Graf, M., IStR 2005 Heft 05, S. 175.

10 Vgl. BFH v. 17.10.2001, I R 103/00, IStR 2001, S. 745.

11 Auf Anfrage habe der Steuerpflichtige lediglich tatsächlich vorhandene Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen. Ihn treffe jedoch keinesfalls die Verpflichtung, für die Bestimmung von Verrechnungspreisen eigene Aufzeichnungen zu erstellen. Vgl. BFH, DStR 2001 Heft 50, S. 2149.

12 Während die Autoren Joecks und Kaminski die Auffassung vertreten, dass die Regelungen einen Eingriff in die Grundfreiheiten des EG-Vertrags darstellen (Vgl. Joecks, W./Kaminski, B., IStR 2004 Heft 02, S. 65), vertreten andere Autoren gegenteilige Meinungen (Vgl. Hahn, H./ Suhrbier-Hahn, U., IStR 2003 Heft 03, S. 86; Vögele, A./Brem, M., IStR 2004, S. 52 ).

13 Vgl. § 8 GAufzVGAufzV; Vögele A./Vögele F., IStR 2003, S. 467.

14 Vgl. § 22 Satz 2 EGAO.

15 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung.

16 Vgl. Hervé, Y./ von Jesche, L.: BC 2003 Heft 06, S. 128.

17 Vgl. Finsterwalder, O., IStR 2004 Heft 21, S. 763.

18 Vg. Wehnert, Oliver/Wellens, Ludger, Verrechnungspreise, S. 126.

19 Vgl. IDW, Beiheft zu FN-IDW 6/2004, S. B3.

20 Vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 GAufzVGAufzV.

21 Vgl. IDW, Beiheft zu FN-IDW 6/2004, S. B4.

22 Vgl. Wellens, L., IStR 2004 Heft 18, S. 656.

23 Vgl. § 2 Abs. 5 Satz 1 GAufzVGAufzV.


Comments

No comments yet

Add Comment
Your comment is reviewed before being published

Other users also were interested in the following titles:

Der Cash-Flow-Begriff

Author: Mischa Keller
Economics / Business: Business Management, Corporate Governance, 2002 Download as PDF-file for 7,99 EUR

Vorgehen bei einer Kundenzufriedenheitsanalyse

Author: Wolfgang Klink
Economics / Business: Marketing, Corporate Communication, CRM, Market Research, 2003 Download as PDF-file for 10,99 EUR

This text can be quoted and accessed from this url:

http://www.grin.com/e-book/39960/die-neuen-dokumentationspflichten-bei-internationalen-verrechnungspreisen
please wait Please wait