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Autor: Robert Nemitz
Fach: Pädagogik - Geschichte der Päd.
Details
Tags: Vaterrolle, Wandel, Zeit
Jahr: 2005
Seiten: 30
Note: 2
Literaturverzeichnis: ~ 15 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 502 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-38609-8
Textauszug (computergeneriert)
Die Vaterrolle im Wandel der Zeit
von: Robert Nemitz
10. Semester
Inhalt
1. Einleitung 3
2. Historischen Betrachtung und Entwicklung der Vaterrolle 4
3. Die Bedeutung des Vaters 9
3.1. Die Bedeutung des Vaters in der Familie 9
3.2. Die Bedeutung des Vaters für die Kindesentwicklung 12
4. Väter in der Erziehung 17
4.1. Prinzipien und Aspekte der Erziehung 17
4.1.1. Restriktion der Einflussnahme 19
4.1.2. Permissiv-kooperative Einflussnahme 19
4.1.3. Restriktiv-autoritäre Einflussnahme 22
4.1.4. Analyse der Einflussnahme 25
5. Zusammenfassung – Die Vaterrolle im Wandel der Zeit? 27
6. Literaturverzeichnis 29
7. Anhang 30
1. Einleitung
Vaterschaft als soziales und familiales Phänomen gewann während der letzten dreißig Jahre zunehmend an Bedeutung. Seit den 1970er Jahren befassen sich zahlreiche Studien mit der Rolle des Vaters in der Familie. Historisch hat sich das Vaterbild in den entwickelten Gesellschaften gewandelt, wenn man Aspekte, wie die Rolle des Vaters als Erzeuger, Ernährer, Beschützer, Erzieher und Identifikationsobjekt betrachtet. Der Vater ist weit mehr, als dies in der Vergangenheit der Fall war, zum Freizeit- und Spielpartner der Kinder geworden. Die Anwesenheit des Vaters bei der Erziehung ist sehr wichtig für die Entwicklung des Kindes. Die vorliegende Hausarbeit hat zum Ziel, den Wandel der Vaterrolle im historischen Kontext, die Bedeutung des Vaters in der Familie und für die Kindesentwicklung und die Vaterfunktion in der Erziehung zu untersuchen.
Die Rolle der Väter in den Familien hat sich im Vergleich zu früheren Generationen sichtbar gewandelt. Diese Entwicklungen haben Einfluss auf die Ausgestaltung von Väterfunktionen bei Sozialisation und Erziehung sowohl im außerfamilialen sekundären als auch im innerfamilialen primären Bereich. Neben gesellschaftspolitischen Entwicklungen, wirken auch die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelten auf die Vaterrolle ein. Aufgrund der Gleichberechtigung der Geschlechter und der veränderten Arbeitsteilung in der Familie wird nunmehr in der Gegenwartsgesellschaft eine Erhöhung der Väter-Partizipation an familialer Arbeit gefordert.
Autoritäre väterliche Erziehungsformen sind zurückgegangen. Heute gibt es immer mehr Väter, die auch verstärkt Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Sie wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und stärker am Leben ihrer Kinder teilhaben. Doch diese neuen Vorstellungen korrelieren mit dem in unserer Gesellschaft auch noch heute weit verbreiteten traditionellen Vaterbild, in dem der Vater die Hauptfunktion des Versorgers, des „Brotverdieners“ in der Familie übernimmt.
2. Historische Betrachtung und Entwicklung der Vaterrolle
Das Wort Vater wird vom lateinischen Wort „pater“ abgeleitet, dessen Bedeutung vor allem in der Funktion des Erzeugers eines Kindes bzw. Inhabers der väterlichen Gewalt zu sehen ist.1
Das Rollenverständnis des Vaters ist einem historischen Wandel unterworfen. So zeigt die Geschichte der Beziehung zwischen Eltern und Kindern, dass die Eltern-Kind-Beziehung, wie wir sie heute für selbstverständlich und wünschenswert halten, in früheren Zeiten ganz anders und verschiedenartig gestaltet war. Die Wurzeln des heutigen Vaterbegriffs und damit auch des heutigen Vaterbildes sind auf die römische Kultur bzw. Gesellschaftsordnung zurück zuführen. In der römischen Kultur war die Funktion des Vaters patriarchalisch ausgerichtet. Er hatte die häusliche Richtergewalt in der Familie inne und somit das recht über Leben und Tod seines Kindes zu richten. 2 Neben der römischen Rollenauffassung prägten aber auch andere Kulturkreise unsere heutigen Wertevorstellungen bzw. unsere heutigen Vaterbilder. In der vorindustriellen Agrargesellschaft bildet das „ganze Haus“ die dominierende Sozialform. Als wichtigste Kennzeichen des ganzen Hauses war „die Einheit von Produktion und Haushalt, die lohnlos mitarbeitenden Familienangehörigen, das in den Hausverband einbezogene Gesinde sowie die Herrschaft des Hausvaters über alle Angehörigen“. EICKELPASCH (1999) erläutert die Funktion des Vaters, der seinerseits die Autorität über Familienangehörige und Gesinde ausübt, die sich ihrerseits in vollkommener Abhängigkeit vom Vater befinden.
Wesentliches Kennzeichen des „ganzen Hauses" war die absolute Dominanz des Hausvaters und die Unterordnung nicht nur der Kinder und des Gesindes, sondern auch der Hausmutter unter seine Autorität. Allein der Hausvater war politisch-rechtlich handlungsfähig. Er vertrat die anderen Hausgenossen nach außen, war für ihr Tun und Handeln verantwortlich und hatte die Funktion der „Hauspolicey“, einschließlich des körperlichen Züchtigungsrechts. Die innere Herrschaftsstruktur des „ganzen Hauses“ spiegelte die Herrschaftsstruktur der patriarchalischen Gesellschaft: Die Hausgemeinschaft wurde vom Hausvater „regiert“, die Summe der Häuser vom Landesvater, und über allen thronte „Gott“, der „himmlische Hausvater“. 3 LIMBACH (1988) beschreibt anhand der Entwicklung der rechtlichen Stellung des Vaters den Wandel von Macht, Autorität und Erziehungsfunktion des Vaters. Die rechtliche Position folgt dabei mit zeitlicher Verzögerung der gesellschaftlichen Entwicklung der Vaterrolle. Auf Grund des sozioökonomischen und soziokulturellen Wandels sowie auf Grund der gesellschaftlichen Entwicklung der Geschlechterverhältnisse verändern sich die Lebensbedingungen und Lebensplangestaltungen, und damit auch die Vaterrolle. Als bedeutende Faktoren des gesellschaftlichen Wandels, die zu Einbußen bei der rechtlichen Herrschaftsmacht des Vaters führen, benennt Limbach die zunehmende Urbanisierung und Industrialisierung sowie die fortschreitende Gleichberechtigung der Frau. Diese gesellschaftlichen Veränderungen werden auch durch einen Wandel im Rechtsverständnis begleitet.
Die Rechtsgeschichte des Vaters ist die Geschichte seines stetigen, sich im 20. Jahrhundert rapide beschleunigenden Machtverlusts. Der für das Familienrecht mit der Formel „von der Institution zur Person“ reklamierte Paradigmawechsel wird an der sich wandelnden Rechtsposition des Vaters in besonderem Maße deutlich. War er doch in der mit der Institution verbundenen Hierarchie die zentrale Gestalt, die Ordnung in Ehe und Familie verbürgte. Die rechtliche Gewalt des Vaters hat von drei Seiten her Einbußen erlitten: zum einen durch die zunehmende staatliche Einflussnahme auf Pflege und Erziehung des Kindes, zum zweiten durch einen Rechtszuwachs für das Kind und nicht zuletzt vor allem durch die Gleichberechtigung der Frau und den rechtlichen Ausbau ihrer Stellung als Mutter.4
Limbach veranschaulicht die These vom Machtverlust des Vaters ausgehend von der Position des Vaters im altrömischen Recht. Die lebenslängliche Hausgewalt des Vaters umfasste das Recht über Leben und Tod der Kinder, das Recht die Kinder zu züchtigen und sie in die Sklaverei zu verkaufen. Auch bei der väterlichen Munt im germanischen Recht konnte der Vater bis ins 13. Jahrhundert die gemeinsamen Kinder, die sein Eigentum waren, töten, aussetzen oder verkaufen. Mit dem Übergang von der bäuerlichen zur städtischen Gesellschaft entwickelten sich Rechte hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit für die Kinder. Mit der Industrialisierung und der charakteristischen Trennung von Haushalt und Arbeitsplatz wandelt sich auch das Eltern-Kind-Verhältnis, da die Existenz weitgehend durch Arbeitseinkommen und im Alter durch Versorgungseinrichtungen gesichert wurde. Dadurch wurde die patriarchalische Struktur und insbesondere die Autorität des Vaters abgeschwächt. Während das römische wie auch das germanische Recht nur eine väterliche Gewalt definierten, führt die Durchsetzung der rechtlichen Gleichstellung der Frau in ihrer Eigenschaft als Ehefrau und Mutter im 20. Jahrhundert zum Autoritätsgewinn der Mutter und zum Verlust an Herrschaftsmacht des Vaters.
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1 Werneck, Harald: Übergang zur Vaterschaft, S.5.
2 Ebd.
3 Eickelpasch, Rolf / Geisen, Richard (Hrsg.) (1999): Grundwissen Soziologie, Stuttgart, S.54.
4 Limbach, Jutta (1988): Die Rolle des Vaters im Wandel des Rechts, In: Zeitschrift für Sozialisationsforschung und Erziehungssoziologie, 8.Jahrgang, Heft 4, S.298.
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