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Details

Veranstaltung: Cicero und das Naturrecht
Institution/Hochschule: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Klassiche Philologie)
Tags: Naturrecht, Cicero, Naturrecht
Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2004
Seiten: 15
Note: 1
Literaturverzeichnis: ~ 11  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 90 KB
Archivnummer: V39999
ISBN (E-Book): 978-3-638-38631-9

Textauszug (computergeneriert)

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
Seminar für Klassische Philologie
Haupt- und EPG- Seminar: Naturrecht bei Cicero
6. Semester

Das Naturrecht bei Cicero

von: Steffi Rothmund

 


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort  3

2. Das Naturrecht bei Cicero  4

2.1 ,Vorbemerkungen’  4
2.2 Der Naturrechtsgedanke in De officiis 19b-32  6
2.3 ,Fazit’  13

3. Literaturverzeichnis 15


 

1. Vorwort

Das Naturrecht bei Cicero ist ein überaus spannendes Thema, da es Philosophie und Staatstheorie miteinander verbindet. Zerlegt man das Wort „Naturrecht“ in seine substantivischen Einzelteile, gehört das Wort „Natur“ auf die Seite der Philosophie, das Wort „Recht“ zum großen Thema der Staatstheorie. So ist es mir wichtig, nicht nur das Naturrecht in dem philosophischen Werk De officiis zu betrachten, sondern auch ein staatstheoretisches Werk hinzuzuziehen. Hierfür eignet sich besonders das im Jahr 51 v.Chr. veröffentlichte Werk De re publica, wenngleich das Hauptaugenmerk dieser Arbeit auf den Paragraphen 19b-32 im dritten Buch der De officiis liegen soll.

Diese Arbeit will versuchen, einen Überblick über das Thema Naturrecht bei Cicero zu geben. Nach einigen Vorbemerkungen über die Herkunft Ciceros Naturrechtsauffassung und deren Niederschlag in De re publica, werden die oben genannten Textstellen in De officiis analysiert. Es folgen am Schluss dieser Arbeit noch Reflexionen zu diesem Thema, die vor allem die oft vorgebrachte Kritik in der Sekundärliteratur aufgreifen.

2. Das Naturrecht bei Cicero

2.1 ,Vorbemerkungen’

Um die Textstelle besser später in ihrer ganzen Bedeutung erfassen zu können, ist es wichtig, einigen Aspekten vorab nachzugehen. In Ciceros Naturrechtsauffassung mischen sich stoische und platonische Elemente.1 So ist das Naturrecht einerseits nach stoischer Auffassung „nicht nur Norm, sondern tätige Ursache alles Geschehens“2, andererseits aber erscheint das Naturrecht bei Cicero „doch auch als zeitlose, und ideale Rechtsnorm im platonischen Sinn, und in diesem Falle“, so erklärt Flückiger „dient die Idee des natürlichen Rechts nicht mehr zur Rechtfertigung des Bestehenden, sondern als Urbild und ideale Form des gerechten Staates.“3 Die Idee einer zeitlosen und unveränderlichen Rechtsvorstellung lehnt also an platonisches Gedankengut an, dass „diese <Rechts>idee der Natur >>eingesenkt<< sei“4 an stoisches Gedankengut. Auch auf die Stoa zurückzuführen ist das secundum naturam vivere, ohne das keine Gerechtigkeit möglich sei:5 Es bedeutet in jeder Hinsicht nach der vollkommenen Natur des Menschen zu leben, zu welcher neben dem Leib auch die Vernunft gehört.6 So ist gemäß der Stoa „alles, was nicht der Vernunft entspringt, der Menschennatur zuwider“7, da sich das naturgemäße Leben ausschließlich am Vernunftgesetz orientiert. Für Cicero aber muss sowohl die natürliche Triebhaftigkeit als auch die sittliche Tugend unter dem Aspekt des Nutzens übereinstimmen.8 Hierzu bleibt zu sagen, dass der Begriff des Nutzens bei Cicero stets auf das Wohlergehen des Gemeinwesens zu beziehen ist.9

Einer strengen Unterscheidung bedürfen die Begriffe ius naturale und lex naturae, die die stoische Philosophie nicht macht. Wichtig vor einer Unterscheidung beider Begriffe ist zunächst der doppelte Aspekt der lex naturae: Das Naturgesetz „ist als Vernunftgesetz dem Menschen erkennbar und insofern Verhaltensnorm, aber es ist zugleich und sogar primär die der Natur immanente Wirkursache, welche alle Lebewesen zum naturgemäßen Handeln bewegt.“10 Das Naturgesetz treibt also alles an und lenkt alles in einer bestimmten Richtung. Flückiger führt hier als Beispiele naturgesetzliche Triebe an, wie beispielsweise den Selbsterhaltungstrieb, aus denen sich freilich auch ein Recht, nämlich das Recht auf Selbsterhaltung ergeben. So sieht der Autor im Naturgesetz „die der Natur inkorporierte Rechtsnorm“11, im Naturrecht die „sich daraus ergebende positive Rechtsforderung“12. Was Cicero in seinem Werk De re publica über das Thema Naturrecht zu sagen hat, unterscheidet sich in seinem Kern zwar nicht von den Aussagen zum Thema in seinem Werk De officiis, dennoch wird in einem anderen Rahmen über das Thema gesprochen, da es sich mit De officiis um ein philosophisches Werk handelt, bei De re publica allerdings um ein staatstheoretisches. Und wie im Vorwort angesprochen, ist es wichtig das Thema Naturrecht von beiden Seiten zu untersuchen: von der philosophischen Seite aber auch von der staatstheoretischen.

[...]


1 vgl. Flückiger,F.: Geschichte des Naturrechts.Bd.1.Basel 1954.S.221f

2 Flückiger, S.222

3 Flückiger, S.222

4 Flückiger, S.222

5 vgl. Flückiger, S.192

6 Flückiger, S.236

7 Flückiger, S.193

8 vgl. Cicero,M.T.: De officiis.Stuttgart 2003. III,35: „nihil tam secundum naturam quam utilitas“

9 vgl.Flückiger, S.229

10 Flückiger, S.203

11 Flückiger, S..222

12 Flückiger, S.222

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