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Zur NS-Herrschaftspraxis: Statt Sozialismus - Sozialdarwinismus und Rassenideologie

Scholary Paper (Seminar), 2005, 20 Pages
Author: Sarah Spangenberg
Subject: History - National Socialism, World War II

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2005
Pages: 20
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 12  Entries
Language: German
Archive No.: V40343
ISBN (E-book): 978-3-638-38880-1

File size: 217 KB


Excerpt (computer-generated)

Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Politikwissenschaft
Proseminar: „Politisches Denken vor dem Nationalsozialismus –
Zur Entwicklung der politischen Ideen in der Weimarer Republik“
3. Fachsemester

Zur NS-Herrschaftspraxis: Statt Sozialismus –
Sozialdarwinismus und Rassenideologie

von: Sarah Spangenberg

 


Inhalt

1. Einleitung 1

2. Die NS-Rassenideologie – Die „arische Rasse“ und das „Untermenschentum“ 2

2.1. Theoretische Grundlagen – „Rassenkampf“ und „Rassenhygiene“ 2
2.2. Arier versus „Untermensch“ – eine nationalsozialistische Charakterisierung 3

3. Die „Gegenrasse“ – Der Jude als Todfeind der arischen Rasse 5

4. Die NS-Euthanasie – Die Zerstörung „lebensunwerten Lebens“ 7

4.1. Das Sterilisationsgesetz 7
4.2. Die Kinder-Euthanasie 9
4.3. Die „Aktion T 4“ in den Jahren 1939 bis 1941 10
4.4. Die Sonderbehandlung 14f13 und die „Wilde Euthanasie“ 1941 bis 1945 11

5. Die soziale Ausgrenzung und Verfolgung von „Asozialen“ 12

5.1. Maßnahmen zur „Endlösung der sozialen Frage“ 12
5.2. Die „Endlösung des Zigeunerproblems“ im Dritten Reich 14
5.3. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich 15

6. Resümee 16

7. Literaturverzeichnis 18


 

1. Einleitung

„Um dem auf Deutschlands Erde gewachsenen Volke wieder zur Blüte zu verhelfen, müssen wir das Unkraut ausjäten und Fremdrassiges entfernen.“1 Der Ursprung des nationalsozialistischen Rassenwahns und der daraus resultierenden Verbrechen im Dritten Reich lag in den rassenideologischen und sozialdarwinistischen Theorien des 19. Jahrhunderts und in dem Wunsch der Nationalsozialisten, eine Volksgemeinschaft zu erschaffen, die allen anderen Völkern körperlich als auch geistig überlegen ist und somit die Weltherrschaft auf ewig für sich in Anspruch nehmen kann. Voraussetzung für diese Überlegenheit war jedoch die gleichzeitige Eliminierung aller minderwertigen, artfremden bzw. fremdrassigen, gemeinschaftsunfähigen und erbkranken „Elemente“. Zu Beginn des NS-Regimes erfolgte die Eliminierung, hier noch im Sinne von Ausgrenzung, auf dem Wege der Gesetzgebung. Mit der Radikalisierung des Krieges gab es jedoch nur noch eine Lösung - den Genozid von Millionen unschuldiger Menschen, die nicht in das Bild einer idealen Volksgemeinschaft passten.

In der hier vorliegenden Hausarbeit werden die rassentheoretischen Grundlagen der NSRassenideologie näher betrachtet und deren praktische Anwendungen und Auswirkungen auf die für „minderwertig“ erklärten Gruppen untersucht. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, welche Maßnahmen sich die Nationalsozialisten bei der Produktion einer rassisch überlegenen Volksgemeinschaft zunutze machten und mit welchen rassenideologischen Grundannahmen sie diese Maßnahmen rechtfertigten. In Kapitel 2 wird zunächst die NSRassenideologie vorgestellt, die von der Ungleichheit verschiedener Rassen und der Überlegenheit der arischen Rasse ausgeht, bevor in den nachfolgenden Kapiteln diejenigen Gruppen vorgestellt werden, die als „minderwertig“ und „fremdrassig“ stigmatisiert wurden und die es zu eliminieren galt. Dazu gehörten in besonderem Maße die Juden (Kap. 3), von denen Millionen der „Endlösung“ zum Opfer fielen. Doch auch die Ermordung behinderter Menschen im Rahmen der NS-Euthanasie (Kap. 4) sowie die Verfolgung und Ausgrenzung so genannter „Asozialer“ (Kap. 5), wie etwa Verbrecher, Zigeuner und Homosexuelle, gehörten zur NS-Herrschaftspraxis. Materialbasis dieser Hausarbeit bilden ausschließlich Monographien, die sich gut fundiert und tiefgründig mit der Thematik der NS-Rassenideologie auseinandersetzen. Generell gestaltete sich die Literaturrecherche als einfach, da die Auswahl an Werken zu diesem Thema relativ umfangreich und vielfältig ist.

2. Die NS-Rassenideologie – Die „arische Rasse“ und das „Untermenschentum“

2.1. Theoretische Grundlagen – „Rassenkampf“ und „Rassenhygiene“

Darwin, Gobineau, Chamberlain – diese Namen sind für das Verständnis der NS-Ideologie von umfassender Bedeutung, da sie mit ihren rassentheoretischen Lehren und Ideen im 19. Jahrhundert die Grundlagen für die Rassenideologie der Nationalsozialisten gelegt haben. Der englische Naturforscher Darwin entwickelte die Lehre vom „Kampf ums Dasein“, der zufolge die stärkeren Individuen, bei gleichzeitiger Eliminierung der schwächeren Individuen durch natürliche Selektion, überleben („survival of the fittest“). Gobineau, der den Begriff „arische Rasse“ prägte, versuchte die Ungleichheit der menschlichen Rassen zu beweisen und teilte diese in kulturbegründende, kulturtragende und kulturzerstörende Rassen ein. Chamberlain, auf den die Formel „arisch = germanisch = deutsch“ zurückgeht, vertrat die Ansicht, die „arische Rasse“ sei die allein kulturträchtige.2 Aufgrund der intensiven Lektüre und Auseinandersetzung mit diesen Theoretikern während seiner Inhaftierung in Landsberg entwickelte Hitler in „Mein Kampf“ seine eigene Rassenlehre. Ausgangspunkt der NS-Rassenideologie bildete die Überzeugung von der unveränderbaren, im Blut bzw. den Genen liegenden Verschiedenheit der Rassen, die somit auf biologische Aspekte und nicht auf Einflüsse der Umwelt oder Erziehung zurückgeführt wurde. So ging auch Hitler in „Mein Kampf“ von der Ungleichheit der Menschen aus, die sich höher- und minderwertigen Rassen zuordnen lassen. Dabei stehen sich die unterschiedlich starken Rassen in einem „Rassenkampf“ gegenüber, in dem die stärkere, auf Rassereinheit basierende Rasse als Sieger hervorgehen wird, während sich die schwächere der überlegenen Rasse unterzuordnen hat. Denn Hitler war der festen Überzeugung, dass die Natur den Trieb zur Rassereinheit habe. Dies impliziere den Untergang des Rassemischlings, den Hitler „Bastard“ zu nennen pflegte, da die Natur ihn mit Unfruchtbarkeit strafe und die „Rassereinen“ zur Blutreinheit treibe.3 An den Untergang des „Bastards“ sei jedoch die Voraussetzung geknüpft, dass eine „höher stehende unvermischt gebliebene Rasseeinheit“4 bzw. ein „Grundstock rassisch reiner Elemente“5 vorhanden bleibe, wie sich Hitler ausdrückte. Die Vermischung von Blut unterschiedlicher Rassen, häufig auch „Durchrassung“ bezeichnet, senke das Niveau der Rasse, führe somit zu einer Abartung der reinen Rasseeinheit und verstoße gegen die Natur. Deshalb galt es im Nationalsozialismus alle Maßnahmen zur „Aufartung“ bzw. „Aufnordung“ zu ergreifen.

Das „Endziel“ der Nationalsozialisten war eine von „minderwertigen Elementen“ befreite Volksgemeinschaft, die jedem anderen Volk in der Welt körperlich und geistig überlegen ist und die Weltherrschaft auf ewig für sich beanspruchen kann. Als minderwertig galten all diejenigen, die nicht in das Bild einer rassisch homogenen, körperlich und geistig leistungsfähigen, erbgesunden und gemeinschaftsfähigen „Herrenrasse“ passten. Daraus leitete Hitler die dringendste Aufgabe des Staates ab. Diese bestand in der Reinhaltung und Gesundung der Erbmasse des Volkes. Damit verbunden war die Pflicht zur „Ausmerze“ aller minderwertigen und parasitären Individuen, d. h. der Staat hatte dafür zu sorgen, alle erblich Kranken und Belasteten für zeugungsunfähig zu erklären sowie alle „Fremdrassigen“ zu eliminieren. Es galt also, den rassisch wertvollsten, gesündesten und kulturspendenden Kern des Volkes und dessen Fruchtbarkeit zu fördern. Für Hitler und die NS-Ideologen stellte die nordisch-arische Rasse den für die Menschheit wertvollsten Kern dar. In Anlehnung an Gobineau galt sie für die Nationalsozialisten als die kulturbegründende und kulturtragende Rasse, denn sie allein habe die menschliche Kultur und Zivilisation sowie die Sprache hervorgebracht und Ergebnisse in Kunst, Wissenschaft und Technik seien das Produkt des Ariers.6 Die Rassenhygiene wurde somit zum „heiligsten Menschenrecht“ erklärt, gleichzeitig aber auch zur „heiligen Verpflichtung“ für alle erhoben, und der Arier, der sein Blut mit „minderrassigen Elementen“ vermischte, wurde der Rasseschande bezichtigt und als Verbrecher gebrandmarkt.

2.2. Arier versus „Untermensch“ – eine nationalsozialistische Charakterisierung

[...]


1 Saller, Kurt: Die Rassenlehre des Nationalsozialismus in Wissenschaft und Propaganda, Darmstadt 1961, S. 136.

2 Vgl. Scheffler, Wolfgang: Judenverfolgung im Dritten Reich 1933-1945, Berlin 1960, S. 10.

3 Vgl. Essner, Cornelia: Die Nürnberger Gesetze oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933-1945, Paderborn u. a. 2002, S. 60.

4 Ebd., S. 57.

5 Ebd., S. 58.

6 Vgl. Saller: Die Rassenlehre, S. 95.


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