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Autor: Maite Kachellek
Fach: Pflegemanagement / Sozialmanagement
Details
Tags: Neue, Steuerung, Sozialverwaltung
Jahr: 2005
Seiten: 17
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 5 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 220 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-38885-6
Textauszug (computergeneriert)
Die „Neue Steuerung“ in der öffentlichen Sozialverwaltung
von: Maite Kachellek
8. Fachsemester
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Geschichte der Verwaltung 3
3. Das „Alte Steuerungsmodell“ 5
4. Das „Neue Steuerungsmodell“ 8
4.1 Die Instrumente des „Neuen Steuerungsmodells“ 1
4.1.1 Mitarbeiterorientierung 1
4.1.2 Budgetierung 2
4.1.3 Dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung 2
4.1.4 Controlling 3
4.1.5 Kontraktmanagement 4
5. Fazit 4
6. Literaturverzeichnis 6
1. Einleitung
Als die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Köln (KGSt) 1991 einen Bericht mit dem Titel "Dezentrale Ressourcenverantwortung: Überlegungen zu einem neuen Steuerungsmodell" veröffentlichte, gab sie das Startsignal für umfangreiche und tief greifende kommunale Verwaltungsreformen und den Anlass zu breiten Diskussionen in der kommunalen Praxis und den wissenschaftlichen Fachdisziplinen. Da bis heute noch an vielen Stellen an der Umsetzung dieses Reformprozesses gearbeitet wird, hat dies, immer noch oder mehr denn je (?), Auswirkungen auf die Soziale Arbeit. Somit bin ich der Meinung, dass sich jeder in diesem Bereich damit beschäftigen und wenn möglich auch bei der Gestaltung und Umsetzung mitwirken sollte. Nach einer kurzen Zusammenfassung über die Geschichte der Verwaltung und einer Beschreibung des „alten Steuerungsmodells“, werde ich mit dem „Neuen Steuerungsmodell“ fortfahren. Dort erörtere ich zuerst einzelne Instrumente des Modells. In meinem Fazit versuche ich zusammen zu fassen wie die bisherige Umsetzung verlaufen ist und welche Lösungsvorschläge die Fachwelt für die weitere Umsetzung macht.
2. Die Geschichte der Verwaltung
Laut Definition ist Verwaltung ein Teil der Exekutive. Nach dem Gewaltenteilungsgrundsatz ist die Macht des Staates in Legislative, Justiz und Exekutive unterteilt. Wobei in der Exekutive die Regierung noch mal von der Verwaltung getrennt gesehen wird. Das bedeutet, die Regierung erlässt Gesetze, nach der die öffentliche Verwaltung handelt. Sie ist jedoch nicht an der Rechtssetzung, noch an der Rechtssprechung beteiligt. Ganz scharf kann man diese Grenzen jedoch nicht ziehen, da die Gesetze oft so allgemein formuliert sind, dass die Verwaltung sie erst noch füllen muss. Dies tut sie z.B. in Verwaltungsvorschriften. Die teilweise noch bis heute vorherrschende Struktur der öffentlichen Verwaltung ist vor fast 200 Jahren entstanden. Sie ist seitdem eine bürokratischmonokratische Verwaltung. 1
Mit den Jahren, hat sich die Verwaltung vergrößert und auf mehr Lebensbereiche ausgeweitet, jedoch wurde ihre Struktur nie grundlegend reformiert. Nach der Reichsgründung 1870 entstanden, im Rahmen des Föderalismus, Landesverwaltungen mit eigenen Fachverwaltungen. Seitdem nimmt ihre Bedeutung zu und ihnen werden immer mehr Aufgaben zugeteilt, die sie im Auftrag des Staates umsetzten müssen. Dazu gehören u.a. Polizei, Schule und Hochschule und Finanzverwaltung. Die Länder bedienen sich wiederum der Gemeinden zwecks Umsetzung von eigenen Aufgaben. Die beiden Weltkriege verschafften der Verwaltung eine enorme Ausweitung, zum Beispiel durch die Versorgung der Soldatenfamilien und der Kriegsopfer. Es wurde jedoch nicht die Struktur verändert, sondern neue Abteilungen wurden an die alten Strukturen angeknüpft. Die einzig nennenswerte Reform, ist die kommunale Gebietsreform in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Sie sollte die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erhöhen.
Durch die Verselbständigung der Kommunen wurden immer mehr Aufgaben auf Gemeinden und Kreise übertragen. Diese sollten professionell ausgeführt werden. Davon waren sie jedoch überfordert und man entschloss sich dazu, kleinere Gemeinden und sogar mittelgroße Städte an größere Gemeinden anzuschließen, sie wurden eingemeindet. Die Gebietsreform und der Modernisierungsdruck der Studenten und SozialarbeiterInnen zu dieser Zeit, gaben den Städten und Kreisen Anlass zum Nachdenken. Verwaltungsstrukturen, Ämtergrenzen und Zuständigkeiten der Sozialverwaltung wurden überdacht und einige Modellversuche gestartet. Diese Modelle brauchten oft bis zu zehn Jahre bis zur end gültigen Umsetzung. Die Reichweite der Veränderungen war unterschiedlich, hier jedoch einige Beispiele:
· „Position der SozialarbeiterInnen in der Hierarchie wurde angehoben und die Kooperation mit den Verwaltungskräften verstärkt
· Trennung von Innen- und Außendienst wurde weitestgehend abgeschafft (im Bezug auf die materiellen Hilfen laut BSHG)
· Verkürzungen der Hierarchieebenen im mittleren Bereich und Verstärkung der horizontalen Kommunikation durch Teamarbeit
· Bürgernähe und Stadtteilorientierung durch die Errichtung von Stadtteilbüros
· Zusammenlegung von Jugend- Sozial- und Teile des Gesundheitsamtes zu einem Amt für Soziale Dienste oder Verselbständigung des früheren Außendienstes (ASD)“ (vgl. Kühn, S. 14f.)
„Die Neuorganisation hat sich jedoch allein auf die Optimierung der Verwaltungsstrukturen konzentriert, ohne komplementäre Personalentwicklungsmodelle zu entwickeln und hat damit letztlich dazu beigetragen, dass die in den Reformphasen möglichen Implementation neuer Arbeitsformen administrativen Routinen zum Opfer gefallen ist.“ (vgl. Flösser aus Kühn, S.16)
3. Das „Alte Steuerungsmodell“
[...]
1 Monokratisch bedeutet, dass jeder Untergebene nur einen Vorgesetzten hat. (vgl. Kühn, S.11)
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