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Der Fall Adolf Eichmann im Pressediskurs der Bundesrepublik Deutschland und der DDR - Eine Inhaltsanalyse aktueller Berichterstattung über den Jerusalemer Eichmann-Prozess am Beispiel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und des "Neuen Deutschland"

Autor: Sylvia Dienel
Fach: Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik

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Details

Kategorie: Diplomarbeit
Jahr: 2005
Seiten: 423
Note: sehr gut
Literaturverzeichnis: ~ 138  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 16467 KB
Archivnummer: V40515
ISBN (E-Book): 978-3-638-39013-2
Anmerkungen :
! sehr großer Anhang !

Textauszug (computergeneriert)

Hochschule Mittweida (FH)
Fachbereich Medien

Der Fall Adolf Eichmann im Pressediskurs der Bundesrepublik Deutschland und der DDR - Eine Inhaltsanalyse aktueller Berichterstattung über den Jerusalemer Eichmann-Prozess am Beispiel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und des "Neuen Deutschland"

Diplomarbeit

eingereicht von

Sylvia Dienel

OBERLAUTERBACH, 2005

 

Referat:

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, empirisch fundierte Erkenntnisse darüber zu gewinnen, auf welche Weise in den gegensätzlichen politischen Systemen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR journalistisch mit der Verantwortung für die gemeinsame nationalsozialistische Vergangenheit umgegangen wurde und welcher Einfluss damit auf die öffentliche Meinung beider Staaten gegeben war. Dies soll anhand einer Inhaltsanalyse der Berichterstattung von FAZ und ND über den Fall Eichmann geschehen, in dem sich Vorgehensweise und Ausmaß der NS-Rassen- und Genozidpolitik zum ersten Mal detailliert vor den Augen der Weltöffentlichkeit offenbarten. Im Anschluss an die Einordnung des Untersuchungsgegenstandes in dessen historischen, publizistischen und methodischen Rahmen werden die gewonnenen Befunde auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Thematisierungsstrukturen, Bewertungs- und Positionierungsmustern überprüft.

 

INHALTSVERZEICHNIS

Bibliografische Beschreibung und Referat ... II

Abbildungsverzeichnis ... VI

Tabellen- und Diagrammverzeichnis ... VII

A. EINLEITUNG 1

1 Problembetrachtung und Motivationshintergrund ... 1

2 Vorgehensweise bei der Bearbeitung des Themas ... 4

3 Vorstellung der forschungsleitenden Frage ... 6

4 Anmerkungen zur vorliegenden Arbeit ... 7

B. THEORETISCHER TEIL ... 9

1 Nationalsozialistische Ideologie und Rassenwahn – Von den Ursprüngen bis zum Völkermord ... 9

1. 1 Ausprägungen des Antisemitismus und Rassismus bis 1933 ... 9
1. 2 Die deutsche Vernichtungspolitik während des „Dritten Reiches“ ... 15
1. 2. 1 Der Weg in den Genozid ... 15
1. 2. 2 Die „Endlösung der Judenfrage“ ... 25

2 Adolf Eichmann – Ein Täterporträt ... 32
2. 1 Kindheit, Jugendzeit und beruflicher Werdegang ... 32
2. 2 Karriere und Funktionsradius innerhalb des NS-Apparates ... 33
2. 3 Eichmann nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ ... 42
2. 4 Person und Charakter in der Diskussion ... 46

3 Freiheit der Presse? – Massenkommunikation im pluralistischen System der Bundesrepublik Deutschland ... 50
3. 1 Definition und Differenzierung der Termini „Kommunikation“ und „Massenkommunikation“ ... 50
3. 2 Das journalistische Berufs- und Selbstbild ... 53
3. 3 Publizistische Arbeitsbedingungen ... 56
3. 3. 1 Das rechtliche Fundament der Pressearbeit ... 56
3. 3. 2 Abgrenzung publizistischer Kompetenzen innerhalb der Verlagshierarchie ... 60
3. 4 Funktionen der Presse und ihrer Akteure im demokratischen Gesellschaftssystem ... 63
3. 5 Bedeutung und Charakteristika der Auslandsberichterstattung ... 69

4 Journalismus unter Parteidiktat – Massenkommunikation im monistischen System der DDR ... 76
4. 1 Theoretische Grundlagen der sozialistischen Journalistik ... 76
4. 1. 1 Die Leninsche Pressetheorie ... 76
4. 1. 2 Das sozialistische Verständnis von „Kommunikation“ und „Massenkommunikation“ ... 78
4. 2 Rahmenbedingungen journalistischen Handelns ... 79
4. 2. 1 Sozialismus und „Pressefreiheit“ ... 79
4. 2. 2 Der Einflussgrad des Lenkungs- und Kontrollapparates auf die mediale Kommunikation ... 82
4. 3 Funktionen der sozialistischen Presse und ihrer Akteure ... 89
4. 3. 1 Grundlegende politische und allgemeine Aufgaben ... 89
4. 3. 2 Die Prinzipien des sozialistischen Journalismus ... 91
4. 4 Bedeutung und Charakteristika der Auslandsberichterstattung ... 95

5 Vergangenheitsbewältigung im Journalismus – Auswirkungen des „Dritten Reiches“ auf die Medienarbeit beider deutscher Staaten ... 100
5. 1 Publizistische Entnazifizierungspraxis in der Nachkriegszeit ... 100
5. 2 Einstellungen ost- und westdeutscher Journalisten zum Nationalsozialismus und dessen Erbe ... 107

C. EMPIRISCHER TEIL ... 114

1 Kurzporträts der untersuchten Zeitungen ... 114
1. 1 Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ ... 114
1. 2 Das „Neue Deutschland“ ... 116

2 Forschungsstandanalyse vor dem Hintergrund des Untersuchungszieles ... 119

3 Entwicklung der Forschungsfrage und Ableitung der Hypothesen ... 127

4 Inhaltsanalyse nach Werner Früh ... 132
4. 1 Theoretische Annäherung an die empirischen Methode ... 132
4. 2 Konzeption des Untersuchungsdesigns und Systematik der Vorgehensweise ... 137

5 Datenauswertung ... 142
5. 1 Beitragsebene ... 142
5. 1. 1 Formale Aspekte ... 142
5. 1. 2 Thematische Gewichtung der Berichterstattung ... 163
5. 1. 3 Der Stellenwert Eichmanns im Akteursgefüge ... 168
5. 1. 4 Themen- und Akteurskonstellationen ... 171
5. 1. 5 Wertungstendenzen ... 180
5. 1. 6 Positionsbezüge gegenüber der Aburteilung Eichmanns ... 186
5. 2 Aussagenebene ... 190
5. 2. 1 Strategien bei der Platzierung der Begriffe „Eichmann“, „Prozess“ und „Verbrechen“ ... 190
5. 2. 2 Thematische Gewichtung der Berichterstattung ... 192
5. 2. 3 Der Stellenwert Eichmanns im Akteursgefüge ... 198
5. 2. 4 Die Darstellung des Angeklagten im Kontext von Person, Prozess und Verbrechen ... 201
5. 2. 5 Wertungstendenzen ... 208

6 Hypothesenprüfung ... 221

7 Zusammenfassung und interpretative Diskussion der Analyseergebnisse ... 227

8 Schlussbetrachtung ... 245

ANHANG

Anhang 1: Inhaltsanalytischer Komplex ... 251
A 1. 1 Codebuch ... 252
A 1. 2 Variablen-/Kategorienexplikation und Codierinstruktion ... 258
A 1. 3 Codierung auf Beitragsebene ... 281
A 1. 4 Codierung auf Aussagenebene ... 302
A 1. 5 Artikelkatalog der Stichprobe auf Aussagenebene ... 358
A 1. 6 Intracoder-Reliabilitätstest ... 361

Anhang 2: Historisch-dokumentarischer Komplex ... 362

Literaturverzeichnis ... 407

 

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

[...]

TABELLEN- UND DIAGRAMMVERZEICHNIS

[...]

 

A. EINLEITUNG
1 Problembetrachtung und Motivationshintergrund
„An dieser Stelle, an der ich vor sie trete, Richter in Israel, stehe ich nicht allein. Mit mir treten zu dieser Stunde sechs Millionen Kläger auf. Aber sie können sich nicht mehr erheben. Sie können mit ihren Fingern nicht drohend auf diese Glaszelle weisen und dem Mann, der in ihr sitzt, zurufen: ´Ich klage an!´ Denn ihre Asche liegt verstreut auf den Hügeln von Auschwitz, auf den Feldern Treblinkas; sie wurde in Polens Flüsse geworfen. Ihre Gräber sind verstreut über alle Länder Europas. Ihr Blut schreit, aber ihre Stimme ist verstummt. Darum werde ich ihr Mund sein; in ihrem Namen werde ich die furchtbare Anklage erheben.“1

Mit jenen Worten leitete Gideon Hausner, Generalstaatsanwalt Israels, im April 1961 in Jerusalem ein Gerichtsverfahren ein, mit dem der internationalen Öffentlichkeit erstmals ein tiefer Einblick in die Abgründe der nationalsozialistischen Genozidpolitik gewährt werden sollte. Es war gegen jenen Mann gerichtet, der sich als ehemaliger „Judenreferent“ im Reichssicherheitshauptamt, der Hauptterrorzentrale des Hitlerstaates, für den Mord an etwa sechs Millionen europäischen Juden in hohem Maße mitverantwortlich zeichnete. Neben dem 1945/46 gegen die nationalsozialistischen Hauptkriegsverbrecher geführten Nürnberger Prozess, bei dem Teile der NS-Elite vor Gericht gestellt und verurteilt worden waren, gilt der so genannte Eichmann-Prozess als das bedeutsamste Strafverfahren gegen die Täter des „Dritten Reiches“. Obwohl von einigen Seiten in formaler und rechtlicher Hinsicht kritisiert, erregte der Prozess weltweit immenses Aufsehen.2 Im Zuge des Verfahrens gegen Adolf Eichmann wurde der Allgemeinheit in detailgenauer wie auch umfassender Darstellung und anhand einer quasi unerschöpflichen Anzahl diverser Beweismittel vor Augen geführt, welcher Verbrechen sich Adolf Eichmann und mit ihm eine Reihe bekannter Nazigrößen sowie zahlreiche namenlose Helfershelfer im Namen des deutschen Volkes schuldig gemacht hatten.3

Der Prozess verursachte in Westdeutschland eine vielfältige öffentliche Resonanz: Er warf die Frage nach Verantwortung und Umgang mit dem NS-Erbe auf, führte zur verstärkten Suche nach den Schuldigen des Völkermordes und zwar nicht zur flächendeckenden, aber dennoch zu einer Intensivierung der in den Jahren zuvor zum Großteil versäumten konsequenten strafrechtlichen Aufarbeitung der Vergangenheit.4 Westdeutsche Politiker und eine Reihe weiterer Personen in verschiedenen hohen Ämtern sahen sich plötzlich in aller Öffentlichkeit mit ihrer unliebsamen Vergangenheit konfrontiert und deshalb mehr oder weniger gezwungen, sich mit ihrer eigenen Rolle im „Dritten Reich“ (intensiver) auseinandersetzen.

Eichmanns Festnahme, die darauf folgenden monatelangen Verhöre in israelischer Haft und vor allem der Prozess selbst trugen in hohem Maße dazu bei, dass die im Laufe der 1960er und 1970er Jahre mehrfach im Deutschen Bundestag debattierte Verjährungsfrist für NS-Tötungsverbrechen 1979 schließlich ganz aufgehoben wurde und demzufolge auch weiterhin eine Verurteilung nationalsozialistischer Täter möglich war.5 Der Fall Eichmann prägte noch während des Prozesses und im Nachhinein jedoch nicht nur politische, sondern auch gesellschaftliche Diskussionen und fand in Form des Versuches einer Täter- bzw. Charakteranalyse als kontroverses Thema Eingang in die geschichtswissenschaftliche und soziologische Forschung Westdeutschlands. Aufgrund dieser Auseinandersetzung mit der Person Eichmanns bekam der große Komplex der Holocaustforschung den entscheidenden Impuls für eine intensivere Analyse und Interpretation.

Während die Bundesrepublik im Zuge des Eichmann-Prozesses also zunehmend dazu überging, sich der Vergangenheit durch juristische, wissenschaftliche, politische und gesellschaftliche Thematisierung zu nähern bzw. zu stellen, fühlte sich die DDR aufgrund ihrer sozialistischen Gesellschaftsordnung und einer permanenten Betonung der kommunistischen Wurzeln nach wie vor nicht für die vom „Hitlerfaschismus“ begangenen Untaten verantwortlich. Die bis dahin längst überfällige Kenntnisnahme nationalsozialistischer Verbrechen im Rahmen der DDRGeschichtswissenschaft und -Literatur erfuhr mit Beginn des Prozesses jedoch einen nicht unerheblichen Anstoß. Allerdings ist diesen „Aufarbeitungswerken“ sämtlich gemein, dass auch sie nicht frei von ideologischen Belangen sind.6 – Die Schatten, welche der Eichmann-Prozess voraus geworfen hat, reichen indes bis in die heutige Zeit, in die Zeit des längst wiedervereinigten Deutschlands hinein und der Gegenstand der Verhandlungen hat bis dato nicht an Bedeutung verloren. „Die Gestalt Eichmanns“, so betont Jochen von Lang völlig angemessen, „hält beides für uns bereit: die Einsicht in das Gewesene und den Schauder vor dem Möglichen.“7

Die gesellschaftliche und moralische Relevanz, die Einzigartigkeit in der Rechtsgeschichte, welche den Eichmann-Prozess letztendlich ausmachten, sowie die Auffassung der generellen Notwendigkeit einer (medienhistorischen) Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Kapitel der deutschen Geschichte veranlassten die Autorin dazu, sich mit der Person Eichmanns und dem Prozessgeschehen in Jerusalem eingehender zu beschäftigen. Geschehen soll dies in Form einer Inhaltsanalyse der Eichmann-Berichterstattung jeweils einer west- und ostdeutschen Tageszeitung. Hier besteht nach Ansicht der Verfasserin medienwissenschaftlicher Nachholebedarf, da eine vergleichende Untersuchung beider Berichterstattungen in dieser Form, d. h. innerhalb einer eigenständigen Arbeit, bisher noch nicht angestellt worden ist. Mit der vorliegenden Studie wird daher das Ziel verfolgt, diese Lücke zu schließen.8 Waren es doch gerade die Medien in ihrer Eigenschaft als Stellvertreter der Öffentlichkeit, welche die im Gerichtssaal zur Sprache gekommenen Vorgänge während des „Dritten Reiches“ der Bevölkerung näher brachten und zu Diskussionen anregten.

[...]


1 Hausner: Eröffnungsplädoyer, 6. Sitzung, 17. April 1961, abgedruckt bei: Nellessen, 1964: Prozess, S. 15.

2 Zu Kritikpositionen siehe u.a. Nellessen, Bernd: Der Prozess von Jerusalem. Ein Dokument. – Düsseldorf; Wien: Econ 1964 sowie Arendt, Hannah: Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. Mit einem Essay von Hans Mommsen. – 9. Aufl. – München: Piper, 1995.

3 Vgl. Wilke, 1999: Massenmedien und Vergangenheitsbewältigung, S. 655 f.

4 Im Gefolge des so genannten Nürnberger Jahrhundertprozesses fanden Ende der 1940er, während der 1950er Jahre und darüber hinaus vor allem in den ehemals besetzten osteuropäischen Ländern, aber auch auf deutschem Boden verschiedene Verfahren statt, welche die nationalsozialistischen Verbrechen zum Verhandlungsgegenstand hatten. Zu nennen sind hier v.a. der 1958 in Ulm geführte Einsatzgruppenprozess, der Frankfurter Auschwitz-Prozess Mitte der 1960er Jahre sowie der Majdanek-Prozess in Düsseldorf 1975 bis 1981. Zu NS-Prozessen in Deutschland und Europa siehe u.a. Rückerl, Adalbert: NS-Verbrechen vor Gericht. Versuch einer Vergangenheitsbewältigung. – 2., überarb. Aufl. – Heidelberg: Müller, 1984; ders. (Hrsg.): NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse. Belzec Sobibor Treblinka Chelmno. – 3. Aufl. – München: dtv, 1979; Götz, Albrecht: Bilanz der Verfolgung von NS-Straftaten. – Köln: Bundesanzeiger, 1986 sowie Langbein, Hermann (Hrsg.): Der Auschwitz-Prozeß. Eine Dokumentation. 2 Bände. – Frankfurt a. M.: Neue Kritik, 1995.

5 Während die 1960 abgelaufene Verjährungsfrist von Totschlagsdelikten aus nationalsozialistischer Zeit nicht verlängert worden war, sollte auch die Frist für NS-Mordtaten ursprünglich im Mai 1965 ablaufen. Zur bundesdeutschen Verjährungsdebatte siehe v.a. Frei, Norbert: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. – München: Beck, 1996; Dubiel, Helmut: Niemand ist frei von der Geschichte. Die nationalsozialistische Herrschaft in den Debatten des Deutschen Bundestages. – München; Wien: Hanser, 1999; Brochhagen, Ulrich: Nach Nürnberg. Vergangenheitsbewältigung und Westintegration in der Ära Adenauer. – 1. Aufl. – Hamburg: Junius, 1994 sowie Herbert, Ulrich; Groehler, Olaf: Zweierlei Bewältigung. Vier Beiträge über den Umgang mit der NS-Vergangenheit in den beiden deutschen Staaten. – Hamburg: Ergebnisse, 1992.

6 Vgl. hierzu: Käppner, 1999: Erstarrte Geschichte, S. 97.

7 Von Lang, Nachwort, in: Less (Hrsg.), 1999: Schuldig, S. 233.

8 Verwiesen sei hier v.a. auf eine Dissertation von Peter Krause, welche sich mit der Berichterstattung westdeutscher Tageszeitungen und Zeitschriften auseinandersetzt und das ostdeutsche Pendant lediglich in Form eines Exkurses beleuchtet. Die Studie liegt als gekürzte Version auch in Buchform vor: Krause, Peter: Der Eichmann-Prozess in der deutschen Presse. – Frankfurt a. M.: Campus, 2002. – Den Kernpunkt der Analyse bildet jedoch die Auseinandersetzung mit den Wirkungen, welche die Berichterstattung in der Bevölkerung Westdeutschlands auslöste. Darüber hinaus erforschten Jürgen Wilke u.a. die Rezeption der Presseberichterstattung über diverse NS-Prozesse in israelischen und deutschen Zeitungen, wobei der Eichmann-Prozess eines von vier in die Untersuchung einbezogenen Verfahren darstellt: Wilke, Jürgen; Schenk, Birgit; Cohen, Akiba A. u.a.: Holocaust und NS-Prozesse. Die Presseberichterstattung in Israel und Deutschland zwischen Aneignung und Abwehr. – Köln; Weimar; Wien: Böhlau, 1995.

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