Methoden und Probleme der Risikoidentifikation im Rahmen des Risikomangements nach KonTraG

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Details

Titel: Methoden und Probleme der Risikoidentifikation im Rahmen des Risikomangements nach KonTraG
Autor: Annika Krause
Fach: Wirtschaft - Controlling
Institution/Hochschule: Fachhochschule Worms
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2005
Seiten: 24
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 24  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 332 KB
Archivnummer: V40687
ISBN (E-Book): 978-3-638-39142-9

Textauszug (computergeneriert)

Methoden und Probleme der Risikoidentifikation im
Rahmen des Risikomangements nach KonTraG

von: Annika Krause

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung S. 1

2. Begriffe S. 2

2.1. KonTraG S. 2
2.2. Risikoidentifikation S. 3
2.3. Risikomanagement S. 5

3. Änderungen durch KonTraG und deren Auswi rkungen S. 7

4. Methoden der Umsetzung von KonTraG S. 9

4.1. Theoretische Umsetzung S. 9

4.1.1. Frühaufklärungssystem S. 9
4.1.2. Risikomanagementsystem S. 11

4.2. Praktische Umsetzung S. 15

4.2.1. DaimlerChrysler AG S. 18
4.2.2. DÜRR AG S. 18

5. Probleme der praktischen Umsetzung S. 19

6. Fazit S. 20

Literaturverzeichnis S. I
 


 

1. Einleitung

Vor dem Hintergrund einer Reihe spektakulärer Unternehmenskrisen und –zusammenbrüchen ist in den letzten Jahren wiederholt Kritik am deutschen System der Unternehmensüberwachung geübt worden. Um den auftretenden Fehlentwicklungen entgegenzusteuern, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, die vorhandenen Kontroll- und Überwachungsstrukturen per Gesetz zu reformieren. Daher wurden mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)“ neue Anforderungen an den Umgang mit betrieblichen Risiken gestellt bzw. bestehende Anforderungen wurden konkretisiert.

Um der Vielfalt der deutschen Unternehmenslandschaft gerecht zu werden, beschränkte sich der Gesetzgeber jedoch auf allgemeine Aussagen hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Risikoerkennung bzw. –identifikation. Dies führte zu erheblicher Unsicherheit in Bezug auf den gesetzlich geforderten Handlungsbedarf. Darüber hinaus betreten viele Unternehmen im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Neuland, da ihnen konkrete Vorstellungen darüber fehlen, wie ein Risikoüberwachungssystem in ihrem Falle ausgestaltet und implementiert werden sollte.

2. Begriffe

2.1. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

Das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG) (BGBl I 1998, S. 786) trat am 1. Mai 1998 in Kraft und ist als endgültiges Ergebnis der zu dieser Zeit durchgeführten Reformen im Bereich des Aktien- und Handelsrechts zu bezeichnen. Anlass dieser Gesetzesänderungen bzw. –modifikationen waren in erster Linie spektakuläre Unternehmenskrisen, die zu Beginn der 1990er stattfanden. Im Zusammenhang mit diesen Unternehmenszusammenbrüchen wurde Kritik an der Art und Weise laut, wie Aufsichtsräte und Abschlussprüfer ihre Überwachungsfunktion ausübten.

Als ein Kernpunkt des KonTraG ist die Verbesserung der Kontrolle und Verwaltung innerhalb der Unternehmen zu nennen. Durch die Verwendung der Instrumente „Kontrolle“ und „Transparenz“ sollen der innerbetriebliche Ablauf hinsichtlich der Strukturierung der Organisation sowie die Informationsweitergabe optimiert und darüber hinaus die Leistung in den Aufsichtsgremien professioneller gestaltet werden. Aus diesem Grund ist nicht allein die Neugestaltung der Rechte des Aufsichtsrats Ziel dieses Gesetzes. So werden nicht nur die Kontrollberechtigungen des Aufsichtsrats, sondern auch die der Hauptversammlung erweitert; der Aufsichtsrat erhält darüber hinaus weitergehende Informationen bzgl. bereits realisierter, latenter oder potentieller Risiken für das Unternehmen. Auf diese Weise erhöhen sich die Kontrollmöglichkeiten des Aufsichtsrats. In gleichem Maße wird die Optimierung von Abschlussprüfungen und deren Qualität angestrebt.

Dies soll erreicht werden, indem nachdrücklichere und eindeutigere gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf Prüfungsinhalt und –bericht gemacht werden. Seminararbeit Des Weiteren soll die Kontrolle des Aufsichtsrats ausgedehnt werden, indem von Seiten des Gesetzgebers eine engere Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfern und Aufsichtsräten angestrebt wird. Die wesentlichen Änderungen des KonTraG haben gemäß der Intention des Gesetzgebers Einfluss auf die Erweiterung der Pflichtangaben in Anhang und Lagebericht (s. § 285 HGB, § 289 HGB) sowie auf die Ausweitung des Prüfungsinhalts bzgl. des internen Überwachungssystems durch den Abschlussprüfer (s. § 317 HGB). Darüber hinaus ändert sich die Rechtsstellung und damit auch die Haftung des Prüfers (s. § 319 HGB, § 323 HGB).

Als zweites zentrales Anliegen des KonTraG ist die Anpassung des Aktienrechts an die geänderten Forderungen des Kapitalmarkts zu nennen. Zu diesem Zweck wird der Unterschied zwischen an der Börse notierten Unternehmen und anderen Gesellschaften massiv betont; die Beseitigung von Stimmrechtsdifferenzierungen und eine Erleichterung des Ankaufs eigener Aktien erfolgen. Anhand dieser Regelungen wird der enge Zusammenhang des KonTraG mit den Neugestaltungen des Unternehmens- und Kapitalmarktrechts, des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), der Absenkung des Nennbetrages der Aktien und dem Gesetz für die kleine Aktiengesellschaft sowie dem Gesetz zur Deregulierung des Aktienrechts deutlich. Dieser Schwerpunkt des KonTraG soll hier auf Grund der Themenstellung vernachlässigt werden. 1

2.2. Risikoidentifikation

[...]


1 vg. Vahlens Großes Controllinglexikon, 2003

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