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Autor: Christian Schomaker
Fach: Wirtschaft - Recht
Details
Tags: Deutsche, Corporate, Governance, Kodex
Jahr: 2004
Seiten: 57
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 40 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 278 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-39253-2
Textauszug (computergeneriert)
Christian-Albrechts Universität zu Kiel
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht,
Handels- und Gesellschaftsrecht
Seminar im Gesellschaftsrecht
zum Thema:
“Der Deutsche Corporate Governance Kodex”
eingereicht von
Christian Schomaker
2005
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis ... II
Literaturverzeichnis ... III
Einleitung ... 1
1. Vorbemerkungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex... 2
1.1 Zum Begriff des Corporate Governance ... 2
1.2 Zur Entstehungsgeschichte des Deutschen Kodex ... 3
1.3 Aufbau und Geltungsbereich des Deutschen Kodex ... 4
2. Systematische Darstellung wesentlicher Teile des Deutschen Corporate Governance Kodex ... 6
2.1 Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ... 6
2.1.1 Inhalt der Entsprechenserklärung ... 7
2.1.2 Geltungsbereich und -zeitraum der Entsprechenserklärung ... 8
2.1.3 Haftungsaspekte in Zusammenhang mit Abgabe der Entsprechenserklärung ... 8
EXKURS: Beabsichtige Aufnahme der „Business Judgement Rule“ in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG ... 11
2.2 Regelungen und Empfehlungen zum Vorstand und Aufsichtsrat ... 16
2.2.1 Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ... 16
2.2.2 Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat ... 17
2.2.3 Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat ... 20
2.3 Die veränderte Rolle des Wirtschaftsprüfers ... 25
2.3.1 Änderungen in der Arbeit des Wirtschaftsprüfers ... 25
2.3.2 Die Beurteilung der Entsprechenserklärung im Rahmen der Abschlussprüfung ... 27
3. Umsetzungsgrad und Entwicklungen zur Corporate Governance ... 28
3.1 Umsetzung der Corporate Governance in deutschen Unternehmen ... 29
3.2 US-amerikanische und europäische Parallelen zum Deutschen Corporate Governance Kodex ... 31
4. Zukünftige Entwicklungstendenzen im deutschen System der Corporate Governance ... 33
5. Fazit ... 36
Anhang ... 38
A) Der Deutsche Corporate Governance Kodex ... 38
B) Mitglieder der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ... 50
EINLEITUNG
„Vertrauen fördern“, so lautet die Überschrift zu den Grundsätzen der Corporate Governance Grundsätze der Deutschen Bank aus dem Jahre 2002. Dies könnte auch als Grundtenor und Motivation für die Erarbeitung eines einheitlichen Kodex fester Benimmregeln und Empfehlungen für die Führung und Kontrolle großer börsennotierter Aktiengesellschaften gedient haben, welcher von der Bundesregierung im Jahre 2000 initialisiert und durch die Deutsche Corporate Governance Kommission umgesetzt wurde.
Die großen Bilanzskandale und kleineren Unregelmäßigkeiten der jüngeren Finanzmarktgeschichte (Enron, Worldcom, Parmalat, Holzmann und der Neue Markt in Deutschland) haben die Notwendigkeit gezeigt, dass das bestehende Regelwerk zur Führung und Kontrolle einer Aktiengesellschaft vor dem Hintergrund von Globalisierung und Internationalisierung der Kapitalmärkte und rasanten wirtschaftlichen und technischen Veränderungen einer Überarbeitung bedarf.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden der Kodex) liegt dazu nun ein zusammenfassender Kodex vor, der die grundsätzlichen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften darstellt und zusätzlich international anerkannte Standards guter Unternehmensführung enthält.
Ziel dieser Arbeit ist es, den Kodex in der aktuellen Fassung in seinen wesentlichen Bestandteilen zu erläutern und bestehende Berührungs- und Schnittpunkte mit dem deutschen Gesellschaftsrecht aufzuzeigen. Es soll insbesondere ein Blick auf die rechtlichen Aspekte des § 161 AktG, eingeführt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19. Juli 2002, geworfen werden.
Diese Arbeit befasst sich daher ebenso mit Fragen der Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat im Spannungsfeld der Empfehlungen des Deutschen Kodex und bestehendem geltendem Recht wie mit den Veränderungen in der Arbeit des Wirtschaftsprüfers. Ein Überblick über den aktuellen Umsetzungsgrad in den vom Kodex angesprochenen Unternehmen, eine kurze Zusammenfassung europäischer wie US-amerikanischer Parallelen zum deutschen System der Corporate Governance sowie ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungstendenzen im deutschen Gesellschaftsrecht verbleiben zum Schluss.
1. VORBEMERKUNGEN ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX
1.1 Zum Begriff des Corporate Governance
Unter Corporate Governance wird im weitestgehenden Sinne ein Regelwerk guter Unternehmensführung im Spannungsfeld der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Aktionären und Öffentlichkeit verstanden.1 Es beschreibt dabei keine betriebwirtschaftliche Management-Lehre, sondern die rechtlichen und rechtsnahen Mechanismen der aktiven Führung und Kontrolle einer deutschen Aktiengesellschaft.
Der Kodex in der vorliegenden Form ist eine Zusammenfassung der Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält im weiteren international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.2
Der Kodex soll das deutsche System der Unternehmensführung international transparent und nachvollziehbar machen und Vertrauen bei Anlegern, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit schaffen. Er ist kein Garant für unternehmerischen Erfolg, sondern vielmehr als Instrument zur Erhöhung der Transparenz unternehmerischen Handelns auf internationalen Kapitalmärkten zu sehen.3
Anlässlich der Übergabe des DCG-Kodex an das Bundesjustizministerium hat der Vorsitzende der Regierungskommission Dr. Gerhard Cromme die internationale Bedeutung des Kodex nochmals verdeutlicht:
„Wir wollen mit dem Corporate Governance Kodex den Standort Deutschland für internationale – und nationale Investoren attraktiver machen. [...] Wir wollen, dass die Börsenbewertung deutscher Unternehmen auch ihrem tatsächlichen Wert entspricht. Wir bieten den großen Fondsgesellschaften nachvollziehbare Regeln an, um somit die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland für die Industrie zu sichern“4.
[...]
1 Vgl. Lutter: Corporate Governance: Die Regeln guter Unternehmensführung, Absatz 1.
2 Vgl. Deutscher Corporate Governance Kodex, Präambel. Siehe auch dort zur Berücksichtigung spezifisch deutscher Regelungen wie z.B. der Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
3 Vgl. ebd. bzw. Baums (2001), S. 12: Hier skizziert der Autor das Spannungsfeld zwischen regelbarer Unternehmensführung und rechtlich erfassbaren Handeln und formuliert sehr deutlich das Primat der unternehmerischen Entscheidung („Business Judgement“).
4 Cromme (2002): Pressekonferenz nach Übergabe des Deutschen Corporate Governance- Kodex an die Bundesministerin der Justiz.
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