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Hauptseminararbeit, 2005, 19 Seiten
Autor: Jana Walther-Wißmann
Fach: Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Details
Tags: Wohlfahrtssysteme, Vergleich, Weimarer, Republik, Nationalsozialismus
Jahr: 2005
Seiten: 19
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 13 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-39613-4
ISBN (Buch): 978-3-638-80588-9
Dateigröße: 120 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung des sozialpolitischen Systems in unserem Staat. Sozialpolitik an sich lässt sich in zwei Teilbereiche aufspalten. Der eine Bereich, die Politik des sozialen Ausgleichs verfolgt seine Zwecke mit der Gewähr und der Garantie von Rechten sozialer Gruppen, sowie mit Einrichtungen und Verfahren, in denen diese Rechte zu praktischer Geltung gebracht werden können. Die Politik der sozialen Sicherung dagegen verfolgt ihre Zwecke vor allem mit materiellen Leistungen in besonderen Lebenslagen und bei besonderen Belastungen von einzelnen Individuen der Gesellschaft und/oder Gruppierungen, vor allem Familien. In dieser Abhandlung wird sich vorwiegend mit dem zweiten Bereich beschäftigt. Die Entwicklung der Wohlfahrtspflege speziell eingebunden in die Epoche Weimarer Republik bis zum Ende des Faschistischen Regimes Hitlers soll mit all ihren Facetten, ob Profession, Handlungsfeldern, Bewegungen, Anforderungen, aber auch ihren Grenzen dargelegt werden. Auf dem Weg zum Heute soll es einen historischen Abriss dessen geben, was einen Sozialstaat ausmacht und wie damit in unterschiedlichen Systemen umgegangen wurde und wie man durchaus Parallelen zu aktuellen Geschehnissen ziehen kann, auch um hieraus Erkenntnisse für persönliches Handeln zu gewinnen. Leider ist auch mir nur ein kurzer Einblick in das weite Feld der Geschichte der Fürsorge und Wohlfahrtspflege möglich. 2. Eine neue Staatsform - Die Weimarer Republik Die Weimarer Republik entstand nach der Kapitulation Deutschlands im ersten Weltkrieg, sie löste die bisher bestehende Monarchie ab. Die Hoffnungen und Erwartungen des nicht-konservativ eingestellten Teils der Bevölkerung waren vielfältig. Grundsätzlich erhoffte sich die Bevölkerung Reformen der Politik und die Verbesserung der bisherigen Lebensbedingungen. Demokratisierung, soziale Sicherung, sowie aktive Präsenz der Frau in Politik und Öffentlichkeit waren nur einige Beispiele für die Forderungen, die an die neue Regierung gestellt wurden. Eben diese Forderung nach sozialer Sicherung veranlasste die Regierung zu einer wachsenden Übernahme an Verantwortung auf sozialer Ebene. Die Bevölkerung die immer noch in zwei Lager gespalten war, auf der einen Seite die Anhänger der Monarchie, auf der anderen Seite die demokratiebereiten Bürger und die überaus schlechte wirtschaftliche Lage, diesem Druck ausgesetzt war der Staat gezwungen zu handeln.
Textauszug (computergeneriert)
Wohlfahrtssysteme im Vergleich –
Weimarer Republik - Nationalsozialismus
von: Jana Walther-Wißmann
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Eine neue Staatsform - Die Weimarer Republik
2.1. Die Weimarer Verfassung und ihre Neuerungen
2.2. Entwicklung der Wohlfahrtspflege während der Weimarer Republik
2.3. Die neuen Verhältnisse und deren Einfluß auf die Bevölkerung
3. Soziale Arbeit auf dem Weg zur Profession
3.1. Das “soziale Netz” der Weimarer Republik
3.2. Arbeitslosenfürsorge und Arbeitslosenversicherung
3.3. Jugendwohlfahrt: Jugendpflege, Kinder - und Jugendfürsorge
4. Wohlfahrtspflege und ihre Grenzen
5. Machtübernahme durch Hitler
5.1. Nationalsozialistische Wohlfahrtspflege
5.2. Die NS - Volkswohlfahrt
6. Das “soziale Netz” im Nationalsozialismus
6.1. Die Überwindung der Arbeitslosigkeit
6.2. Jugend im Dritten Reich
6.2.1. Die Hitlerjugend
7. Der “Sozialarbeiter” im Netz des Nationalsozialismus
8. Schlussbetrachtungen
9. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung des sozialpolitischen Systems in unserem Staat. Sozialpolitik an sich lässt sich in zwei Teilbereiche aufspalten. Der eine Bereich, die Politik des sozialen Ausgleichs verfolgt seine Zwecke mit der Gewähr und der Garantie von Rechten sozialer Gruppen, sowie mit Einrichtungen und Verfahren, in denen diese Rechte zu praktischer Geltung gebracht werden können. Die Politik der sozialen Sicherung dagegen verfolgt ihre Zwecke vor allem mit materiellen Leistungen in besonderen Lebenslagen und bei besonderen Belastungen von einzelnen Individuen der Gesellschaft und/oder Gruppierungen, vor allem Familien. In dieser Abhandlung wird sich vorwiegend mit dem zweiten Bereich beschäftigt. Die Entwicklung der Wohlfahrtspflege speziell eingebunden in die Epoche Weimarer Republik bis zum Ende des Faschistischen Regimes Hitlers soll mit all ihren Facetten, ob Profession, Handlungsfeldern, Bewegungen, Anforderungen, aber auch ihren Grenzen dargelegt werden.
Auf dem Weg zum Heute soll es einen historischen Abriss dessen geben, was einen Sozialstaat ausmacht und wie damit in unterschiedlichen Systemen umgegangen wurde und wie man durchaus Parallelen zu aktuellen Geschehnissen ziehen kann, auch um hieraus Erkenntnisse für persönliches Handeln zu gewinnen. Leider ist auch mir nur ein kurzer Einblick in das weite Feld der Geschichte der Fürsorge und Wohlfahrtspflege möglich. 2. Eine neue Staatsform - Die Weimarer Republik Die Weimarer Republik entstand nach der Kapitulation Deutschlands im ersten Weltkrieg, sie löste die bisher bestehende Monarchie ab. Die Hoffnungen und Erwartungen des nicht-konservativ eingestellten Teils der Bevölkerung waren vielfältig. Grundsätzlich erhoffte sich die Bevölkerung Reformen der Politik und die Verbesserung der bisherigen Lebensbedingungen. Demokratisierung, soziale Sicherung, sowie aktive Präsenz der Frau in Politik und Öffentlichkeit waren nur einige Beispiele für die Forderungen, die an die neue Regierung gestellt wurden. 1
Eben diese Forderung nach sozialer Sicherung veranlasste die Regierung zu einer wachsenden Übernahme an Verantwortung auf sozialer Ebene. Die Bevölkerung die immer noch in zwei Lager gespalten war, auf der einen Seite die Anhänger der Monarchie, auf der anderen Seite die demokratiebereiten Bürger und die überaus schlechte wirtschaftliche Lage, diesem Druck ausgesetzt war der Staat gezwungen zu handeln. Er selbst stand hier zur Disposition und musste gegenüber seinen Bürgern an Loyalität gewinnen. 2 Es wurde eine Reihe von Verordnungen und Gesetzen zur rechtlichen Verankerung neuer, sozialer Aufgabenfelder erlassen. Die neue Staatsform ermöglichte Veränderungen, durch die erstmals soziale Sicherung in die Hände des Staates gelegt wurden. Ihren Bürgern räumten diese weitreichende Rechte ein, wie es sie zuvor in diesem Ausmaße in keiner bisherigen Staatsform in Deutschland gegeben hatte.
2.1. Die Weimarer Verfassung und ihre Neuerungen
“Die Weimarer Verfassung kristallisierte die Ansätze und Gestaltungen der Wohlfahrtspolitik, die praktisch da waren, in Gesetzesnorm, Grundrechten und Anweisungen für die Zukunft (...) Die Entwicklung hat die Leitung und die Wohlfahrtspolitik in die Hand des Staates gelegt.” 3 In der Weimarer Verfassung wurden wichtige soziale Grundrechte, wie das Recht auf Arbeit, Wohnen, Erziehung und Bildung aufgenommen. Die Fürsorgegesetzgebung begann mit dem 1924 in Kraft getretenen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG), das eine Institutionalisierung kommunaler und öffentlicher Wohlfahrtsverbände vorsah. Die Entlastung von den Fürsorgekosten erfolgte durch die Einführung der Reichsfürsorgepflichtverordnung (RFV) im Februar 1924, ihr Ziel war die finanzielle Entlastung des Staates, durch dieses Gesetz wurden die Fürsorgekosten auf die einzelnen Länder übertragen. Auf dessen Grundlage basierend entstanden Anfang des Jahres 1925 die Reichsgrundsätze (RGr) über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge. RFV und RGr legten so erstmalig in der Geschichte Rechtsansprüche auf Unterstützung durch den Staat innerhalb der bestehenden Verfassung fest. Ein weiteres Novum war das Heraufsetzen der Strafmündigkeit von 12 Jahre auf 14 Jahre im Jugendgerichtsgesetz vom Juli 1923. Hier ist zu bemerken, dass mögliche Erziehungsmaßnahmen einer strafrechtlichen Regelung vorzuziehen waren. Diese Abänderung der Verfassung machte nun eine Institutionalisierung sozialer Arbeit in diversen Einrichtungen möglich und notwendig. “In der ersten Hälfte der 20er Jahre entstanden die klassischen Ämter unserer heutigen Sozialarbeit: das Jugendamt, das Wohlfahrtsamt, das Gesundheitsamt. 1927 wurde der Block von Sozialversicherungen durch die Arbeitslosenversicherung vervollständigt, die durch die Eigenbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern dafür sorgen sollte, dass Berufstätige in Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht der Fürsorge zu Last fallen (...).” 4 Die Weltwirtschaftskrise (ab Oktober 1929) blieb nicht ohne Folgen für den Wohlfahrtsstaat. An die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht, begann die Regierung in allen Bereichen der Fürsorge zu kürzen. Daraus resultierend war die soziale Mindestsicherung kaum noch gegeben. Die Revision des RJWG im November 1932 ist nur ein Beispiel dafür, die Notverordnung besagte, dass keine Fürsorgeerziehung mehr angeordnet werden darf, wenn keine Aussicht auf Erfolg vorliegt. Außerdem wurde das Höchstalter der Fürsorgezöglinge auf 18 Jahre herabgesetzt und Einrichtungen wurden gesetzlich ermächtigt, sich schwierig zu lenkender Kinder zu entledigen. So hielt die selektive Leistungsgewährung und der Auslesegedanke Einzug in die gesetzlichen Fürsorgebestimmungen.
2.2. Entwicklung der Wohlfahrtspflege während der Weimarer Republik
[...]
1 Vgl. Hering,S./Münchmeier,R.: Geschichte der sozialen Arbeit. Eine Einführung. Weinheim und München,2000,S.113ff
2 Vgl. Wendt, W.R.: Geschichte der sozialen Arbeit. Von der Aufklärung bis zu den Alternativen. Enke,Stuttgart,1983,S.305
3 Sachße,C. u. Tennstedt,F.: Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland-Band 2, Kohlhammer,Stuttgart,1988, S. 77; zit. nach Nipperdey,H.C. (Hrsg.): Die Grundrechte und Grundpflichten der Reichsverfassung. Bd.1-3,Berlin 1929/30
4 Müller,C.W. (Hrsg.): Einführung in die soziale Arbeit. Weinheim/Basel,Beltz,1985,S.30
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