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Die BRD und die Fluchten aus der SBZ/DDR

Scholary Paper (Seminar), 2002, 11 Pages
Author: Mag.phil. Verena Brunner
Subject: History - Postwar Period, Cold War

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2002
Pages: 11
Grade: gut
Bibliography: ~ 9  Entries
Language: German
Archive No.: V41575
ISBN (E-book): 978-3-638-39814-5
ISBN (Book): 978-3-638-74995-4
File size: 209 KB

Abstract

Nach bundesdeutschem Verständnis waren die DDR-Bürger Teil des einen Deutschland, das durch die Bundesrepublik vertreten wurde unter dem Vorzeichen einer späteren deutschen Wiedervereinigung. Dabei konnte der politische Charakter der Fluchten den Alleinvertretungsanspruch der BRD nur unterstreichen. Die „Abstimmung mit den Füßen“ war ein Beweis für den totalitären und inhumanen Charakter des Deutschen Demokratischen Staates. Folglich konnte den Deutschen der SBZ/DDR der Weg in die BRD nicht versperrt werden. In die Zeit nach dem Mauerbau fällt das Thema der Fluchthilfe, die sowohl von der Bundesrepublik Deutschland als auch von Privatpersonen geleistet wurde. Der Hauptaugenmerk der Arbeitet liegt in der Zeit von 1945 bis 1961, und zeigt, mit welchen Tricks Menschen die Flucht Richtung BRD ermöglicht wurde.


Excerpt (computer-generated)

 

Universität Wien
Institut für Geschichte

Verena Brunner
Abschlussarbeit zum Thema Fluchtgeschichten:

Die BRD und die Fluchten aus der SBZ/DDR

 

 

Inhaltsverzeichnis


Einleitung   3

I. Die Staatliche Einflussnahme der BRD auf Fluchtbewegung von 1945 bis 1961   3

I.1 Das Notaufnahmegesetz vom 22. August 1950   3
I.2 Bundesvertriebenengesetz vom 15.Mai 1953   4
I.3 Notaufnahmelager Berlin-Marienfelde und das Notaufnahmeverfahren   6

II. die westdeutsche Fluchthilfe nach 1961   7

II.1 Der Freikauf ab 1963    8
II.2 Exkurs: Conrad Schumann 1961   9
II.3 Fluchthelfer in Berlin: Organisation „Reisebüro“ und Tunnelbau   10

Fazit   11

Literaturliste   12

 

 

Einleitung

Die vorliegende Arbeit soll zeigen, wie die Bundesrepublik Deutschland mit dem Thema SBZ/DDR-Flüchtlinge umgegangen ist, das heißt wie war die Gesetzeslage und wie sah das Notaufnahmeverfahren aus. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Zeit von 1945 bis 1961, als die Fluchtmöglichkeiten für SBZ- bzw. DDR-müde Personen noch größer waren. In die Zeit nach dem Mauerbau fällt das Thema der Fluchthilfe, die sowohl von der Bundesrepublik Deutschland als auch von Privatpersonen geleistet wurde. Die Staatliche Einflussnahme der BRD auf Fluchtbewegung von 1945 bis 1961

I.1 Das Notaufnahmegesetz vom 22. August 1950

Zusammen mit den Vertriebenen der ehemals reichsdeutschen Gebiete im Osten unmittelbar nach Ende des 2. Weltkrieges, bildeten die Flüchtlinge der SBZ und späteren DDR einen großen Zustrom in die Westdeutsche Zone bzw. die Bundesrepublik Deutschland.

Von der Gründung der DDR 1949 bis zum Mauerbau im August 1961 verließen rund 2,7 Millionen Menschen den ostdeutschen Staat. In diese Zeit fällt in der Bundesrepublik die politische Diskussion um das Flüchtlingsthema. Als Anfang der 50er Jahre die wirtschaftliche Lage sehr angespannt war, wurde eine Restriktion des Flüchtlingsstroms in Betracht gezogen. Das Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22.Aug. 1950 besagt, dass deutsche Staats- und Volkszugehörige, die Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin hatten, für einen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik einer besonderen Erlaubnis bedurften. Die Aufnahme dürfe nicht verweigert werden bei Gefahr für Leib und Leben, für persönliche Freiheit oder sonstigen zwingenden Gründen (§1 Abs.1+2 NAG).

Streitpunkt war unter anderem die Festlegung der Fluchtmotive, die zur Anerkennung als Flüchtling dienen sollten. Zu verstehen ist die Entwicklung in Zusammenhang mit der deutschen Teilung und der Politik der BRD gegenüber der DDR. Die Hauptakzente dieser Politik drückt Volker Ackermann in seinem Werk sehr klar aus:

„Gerade dem Ausland gegenüber betonte die Bundesregierung immer wieder den politischen Charakter der Flucht aus der von ihr nicht anerkannten DDR und bemühte sich, das Flüchtlingsproblem in der internationalen Diskussion zu halten, um den Anspruch auf Wiedervereinigung Nachdruck zu verleihen. (...) Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 hob erstmals die Mediatisierung des einzelnen durch seinen Staat auf, indem sie den Flüchtling als Subjekt des Völkerrechts anerkannte. Die aus den Ostgebieten und aus der SBZ/DDR nach Westdeutschland kommenden Vertriebenen und Flüchtlinge dagegen waren deutsche Staatsbürger.“

Nach bundesdeutschem Verständnis waren die DDR-Bürger Teil des einen Deutschland, das durch die Bundesrepublik vertreten wurde mit dem Ziel der späteren Wiedervereinigung. Dabei konnte der politische Charakter der Fluchten den Alleinvertretungsanspruch der BRD nur unterstreichen. Die „Abstimmung mit den Füßen“ war ein Beweis für den totalitären und inhumanen Charakter des Deutschen Demokratischen Staates. Folglich konnte den Deutschen der SBZ/DDR der Weg in die BRD nicht versperrt werden.

Während also de facto der Flüchtlingsstrom von Seiten der BRD nicht dezimiert werden konnte, so wurde doch die Verteilung der Zuwanderer auf die Länder des Bundesgebietes, und seit 1952 auch auf Berlin, gesetzlich festgelegt. Die Hauptaufnahmeländer waren Nordrhein -Westfalen und Baden- Württemberg. Die Prozentzahlen der Aufzunehmenden wurden durch die Jahre immer wieder entsprechend der Kapazitäten der Länder modifiziert. Nordrhein -Westfalen beispielsweise hatte von 1952 bis 1961 Aufnahmeverpflichtungen von 30,8 % bis zu 64,2 % der Gesamtverteilung aus dem Notaufnahmeverfahren. In dieser Verteilung waren lediglich jene Personen inkludiert, die sich dem vorgeschriebenen Aufnahmeverfahren unterzogen, in den Jahren von 1950 bis 1961 waren dies 72,8 % der in Frage kommenden Personen. Der staatlichen Einflussnahme auf den Flüchtlingsstrom durch dessen Verteilung waren also ebenfalls Grenzen gesetzt.

I.2 Bundesvertriebenengesetz vom 15.Mai 1953

Das Jahr 1953 brachte mit dem Ausbau der innerdeutschen Grenze einen Höhepunkt des Flüchtlingsstroms aus der DDR. Aus dieser Zeit stammt das Bundesvertriebenen gesetz, das bis zur deutschen Wiedervereinigung stellenweise ergänzt wurde. Hier werden die Fluchtmotive, die über die Anerkennung als Flüchtling entscheiden, genau festgelegt und gleichzeitig Ausschließungsgründe definiert.

[...]


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