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Scholary Paper (Seminar), 2005, 103 Pages
Author: Andreas Bremer
Subject: Law - Civil / Private / Trade / Anti Trust Law / Business Law
Details
Institution/College: University of Osnabrück
Tags: Just-in-Time, Absicherung, Betriebswirtschafliches-Rechtwissenschaftliches, Seminar
Year: 2005
Pages: 103
Grade: 16 Punkte
Bibliography: ~ 163 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-39887-9
ISBN (Book): 978-3-638-87713-8
File size: 557 KB
Die Seminararbeit befasst sich im ersten Teil mit den wirtschaftlichen Grundzügen der Just-in-Time Philosophie. Hieran knüpft sich im zweiten Teil dessen rechtliche Einordnung an, um anschließend im dritten Teil die vertraglichen Absicherungsmöglichkeiten solcher Leistungen anhand ausgewählter Problemfelder darzustellen. Im vierten Teil der Arbeit wird sodann auf den Rechtscharakter und die Rechtsprobleme eines JIT-Zuliefernetzwerkes eingegangen.
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Abstract
Einleitung Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Märkte und der sich damit ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kommt es in der Wirtschaft zu immer intensiveren Kooperationsformen zwischen einzelnen Unternehmen, um so mittels der Arbeitsteilung Kosten einzusparen und wettbewerbsfähig bleiben zu können. Diese neuen Kooperationsformen lassen sich juristisch jedoch nicht immer mit traditionellen bilateralen Vertragstypen erklären. Im Rahmen dieser Seminararbeit soll daher untersucht werden, inwieweit das Zivilrecht gerade auf „Just-in-Time“ - Leistungen als Sinnbild einer engen wirtschaftlichen Kooperationsform noch ohne weiteres Anwendung finden kann. So wird in Teil 1 dieser Arbeit eine Einführung in die „Just-in-Time“ - Philosophie erfolgen, um so die wirtschaftliche Ausgangslage zu skizzieren. Im Anschluss findet sich in Teil 2 sodann eine rechtliche Einordnung von „Just-in-Time“ - Leistungen, an welchen der dritte Teil anknüpft und die rechtliche Absicherung solcher Leistungen näher beleuchtet. Abschließend wird in Teil 4 überdies der Rechtscharakter eines Just-in-Time Zuliefernetzwerkes untersucht und die sich daraus resultierenden Rechtsprobleme dargestellt.
Excerpt (computer-generated)
Universität Osnabrück
Seminar zur Betriebswirtschaftlichen. -
Rechtswissenschaftlichen Simulation eines Unternehmens
Seminararbeit
Sommersemester 2005
„Just-in-time“
Leistungen und ihre vertragliche Absicherung
Andreas Bremer Osnabrück, den 20. Juni 2005
LITERATURVERZEICHNIS [...]
GLIEDERUNG
Einleitung .... 1
Teil 1: Einführung in die Just-in-Time Philosophie .... 1
A. Entwicklung hin zum JIT-Konzept .... 1
I. Ökonomische Beschaffungsentscheidung .... 2
1. Die Bedeutung der Leistungstiefe .... 2
2. Make-or-Buy-Entscheidung anhand der Automobilindustrie .... 4
a) Einführung der „lean production“ .... 4
b) JIT als wesentlicher Bestandteil der „lean production“ .... 5
aa) Wirtschaftliche Ziele von JIT .... 6
bb) Fertigungssynchrone und kurzzyklische JIT-Beschaffung .... 9
II. Transaktionskosten und -theorie .... 10
B. Voraussetzungen zur Realisierung von JIT .... 11
I. Reduzierung der Zuliefereranzahl .... 12
II. Kanban-System und DFÜ .... 14
III. Erhöhte Anforderungen an die Mitarbeiter .... 16
IV. Neuorientierung der Qualitätssicherung .... 17
V. Die Lieferantenauswahl .... 18
VI. Reduzierung des Transportrisikos .... 19
Teil 2: Rechtliche Einordnung von JIT-Leistungen .... 21
A. Vertragstypus von JIT .... 21
I. Dauerschuldverhältnis und Sukzessivlieferungsvertrag .... 21
II. Der JIT-Vertrag als Rahmenvertrag .... 23
1. Austauschvertragliche Elemente .... 24
a) Elemente des Werklieferungsvertrags .... 24
b) Dienstvertragliche Elemente .... 25
2. Gesellschaftsvertragliche Elemente .... 25
3. Elemente der Geschäftsbesorgung .... 26
4. Fazit .... 29
III. Die einzelnen JIT-Ausführungsverträge .... 29
B. Pflichten aus dem JIT-Vertrag .... 30
I. Haupt- und Nebenleistungspflichten i.S.d. § 241 I BGB .... 30
II. Schutzpflichten i.S.d. § 241 II BGB .... 32
Teil 3: Vertragliche Absicherung von JIT-Leistungen .... 32
A. Verwendung von Individualvereinbarungen und AGBs .... 33
I. Wirksamkeitsschranken und Inhaltskontrolle .... 33
1. Sittenwidrigkeit von JIT-Verträgen nach § 138 BGB .... 34
2. Unzulässige Rechtsausübung und Rechtsmissbrauch nach § 242 BGB .... 39
3. Anwendbarkeit der §§ 305ff. BGB auf JIT-Verträge .... 41
II. Abbedingung der Wareneingangskontrolle .... 43
1. Individualvertragliche Vereinbarungen .... 43
2. Abbedingung von § 377 HGB durch AGBs .... 43
a) Normzweck des § 377 HGB .... 43
b) Anwendbarkeit von § 377 HGB auf JIT-Verträge .... 44
c) Folgen für die Inhaltskontrolle aus § 307 BGB .... 45
3. Abbedingung von § 377 HGB durch Qualitätssicherungsvereinbarungen .... 46
a) Zweckerfüllung von § 377 HGB durch Errichtung eines QS-Systems .... 46
b) Abbedingung durch Handelsbrauch .... 47
c) Abbedingung bei angemessener Risikoverteilung .... 47
d) Stellungnahme .... 49
4. Abbedingung der Wareneingangskontrolle kausal für Rückrufaktionen? .... 52
III. JIT-Verträge als Fixgeschäft .... 56
1. Relatives oder absolutes Fixgeschäft .... 57
2. Fixgeschäftsklauseln .... 58
3. Verzugsklauseln .... 59
4. Vertragsstrafen .... 62
IV. Lieferantenkredit unter Verwendung des Eigentumsvorbehalts .... 62
1. Der einfache Eigentumsvorbehalt aus § 449 BGB .... 63
2. Sonderformen des Eigentumsvorbehalts .... 64
a) Verlängerter Eigentumsvorbehalt .... 64
aa) Vorausabtretungsklauseln .... 64
(1) Einziehungsermächtigung .... 65
(2) Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession .... 65
(a) Prioritätsgrundsatz .... 65
(b) Übersicherung .... 66
bb) Verarbeitungsklauseln .... 68
b) Erweiterter Eigentumsvorbehalt .... 69
aa) Kontokorrentvorbehalt .... 69
bb) Konzernvorbehalt .... 69
(1) Nichtigkeit des Konzernvorbehalts .... 70
(2) Umgekehrter Konzernvorbehalt .... 70
B. Versicherungsschutz gegen Lieferstörungen .... 71
Teil 4: Rechtscharakter und Rechtsprobleme eines JIT-Zuliefernetzwerkes .... 73
A. Konzernbildung bei Vertragsnetzwerken .... 74
I. JIT-Zulieferverhältnis als Vertragskonzern .... 74
II. JIT-Zulieferverhältnis als faktischer Konzern .... 75
B. Vertragsnetzwerk und Vertragsgestaltung .... 76
I. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter .... 77
II. Vertragsverbund durch Vertragsgestaltung .... 80
C. Kartellrechtliche Kontrolle von Vertragsnetzwerken .... 81
I. Vertikale Integration: Zulieferkette und Art. 81 EGV .... 81
1. Das Grundsatzurteil „Pronuptia“ .... 82
2. Zulieferbekanntmachung als „verlängerte Werkbank“ .... 83
II. Ausgewählte Vereinbarungen .... 84
1. Bestimmungen über Gegenstand, Menge und Preis .... 84
2. Alleinbezugs-/belieferungsvereinbarungen .... 84
Teil 5: Zusammenfassung .... 85
Einleitung
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Märkte und der sich damit ändern den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kommt es in der Wirtschaft zu immer intensiveren Kooperationsformen zwischen einzelnen Unternehmen, um so mittels der Arbeitsteilung Kosten einzusparen und wettbewerbsfähig bleiben zu können. Diese neuen Kooperationsformen lassen sich juristisch jedoch nicht immer mit traditionellen bilateralen Vertragstypen erklären. Im Rahmen dieser Seminararbeit soll daher untersucht werden, inwieweit das Zivilrecht gerade auf „Just-in-Time“ - Leistungen als Sinnbild einer engen wirtschaftlichen Kooperationsform noch ohne weiteres Anwendung finden kann. So wird in Teil 1 dieser Arbeit eine Einführung in die „Just-in-Time“ - Philosophie erfolgen, um so die wirtschaftliche Ausgangslage zu skizzieren. Im Anschluss findet sich in Teil 2 sodann eine rechtliche Einordnung von „Just-in-Time“ - Leistungen, an welchen der dritte Teil anknüpft und die rechtliche Absicherung solcher Leistungen näher beleuchtet. Abschließend wird in Teil 4 überdies der Rechtscharakter eines Just -in-Time Zuliefernetzwerkes untersucht und die sich daraus resultierenden Rechtsprobleme dargestellt.
Teil 1: Einführung in die Just-in-Time Philosophie
Damit die rechtliche Einordnung von „Just-in-time“ – Leistungen und dessen vertragliche Absicherung überhaupt vorgenommen werden kann, bedarf es zunächst einer wirtschaftswissenschaftlichen Darstellung des „Just-in-time“ (JIT)-Konzepts im Rahmen des Zulieferer- Abnehmer-Verhältnisses, um so Rückschlüsse auf die sich daran anschließenden Rechtstatsachen ziehen zu können.
A. Entwicklung hin zum JIT-Konzept
Zunächst ist die Entwicklung des JIT-Konzepts zu erörtern. Ausschlaggebend hierfür war die ökonomischen Beschaffungsentscheidung, nämlich die Frage nach dem „Make or Buy“. Mit anderen Worten, wann eine Eigenfertigung und wann ein Fremdbezug von Leistungen in Betracht kommt, um so größtmögliche Rationalisierungspotenziale bei gleichzeitig steigender Flexibilität zu realisieren. Diese Entscheidung reduziert sich dabei jedoch keinesfalls auf ein Entweder/Oder, vielmehr sind hierbei eine Vielfalt von Gestaltungsmöglichkeiten im Entscheidungsfeld zwischen der Eigenfertigung (Make) und Fremdbezug (Buy) auf der Grundlage von Arbeitsverträgen intern einerseits und dem spontan zu tätigenden Kaufvertrag am Markt extern andererseits zu berücksichtigten, um so die geeignetste und effizienteste Beschaffungsform zu finden.1
I. Ökonomische Beschaffungsentscheidung
Der Erstellung von Sach- und Dienstleistungen gehen eine Reihe von Wertschöpfungsstufen voraus.2 Ausgehend von der Rohstoffgewinnung über die Be- und Verarbeitung von Vorprodukten bis hin zur Produktion und Vermarktung des Endproduktes sind je nach Art des Produktes eine Vielzahl von Wertschöpfungsstufen notwendig.
Für die ökonomische Beschaffungsentscheidung von Produktteilen eines Endproduktes stellt sich daher prinzipiell die Frage, ob die einzelnen Teilleistungen durch Eigenproduktion oder Fremdbezug in das Endprodukt eingebracht werden sollen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist ein Fremdbezug von Teilen dabei nur sinnvoll, wenn dessen Vorteile die der Eigenproduktion überwiegen.3 Je mehr Wertschöpfungsstufen dabei in einem Unternehmen angesiedelt sind und durchlaufen sowie koordiniert werden müssen, desto höher ist die vertikale Integration oder synonym die Leistungs- respektive Fertigungstiefe4 des jeweiligen Unternehmens.5
Dabei stellt die Leistungstiefe die Anzahl an Leistungsstufen, die ein Produkt in demselben Unternehmen durchläuft, im Verhältnis zu den insgesamt erforderlichen Leistungsstufen für das entsprechende Endprodukt dar.6 Dahingehend lässt sich die Leistungs- oder Fertigungstiefe auch als der Prozentanteil der Eigenfertigung für das Endprodukt charakterisieren. 7 Ein häufig benutztes Maß zur Beurteilung der Leistungstiefe ist die Wertschöpfung bzw. Wertschöpfungsquote. Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen der Gesamtleistung einerseits (beispielsweise Umsatzerlöse und Bestandsveränderungen) und den Vorleistungen (etwa zugekauftes Material und fremde Dienstleistungen) andererseits.8
1. Die Bedeutung der Leistungstiefe
Die Leistungstiefe hat hierbei erhebliche Auswirkungen auf die wettbewerbsstrategische Ausgangsposition und auf die Struktur des Unternehmens selbst.9 Ihr Einfluss auf den Handlungsspielraum und den Erfolg eines Unternehmens ist somit immens.10 So bestimmt die Leistungstiefe u.a. den Umfang der internen Entwicklungs -, Produktions- und Vertriebsaufgaben einerseits und die Anforderung an Fertigungsstandorte, Lagerflächen sowie Produktionsorganisation und Logistik andererseits und somit die Größe, Gestalt und Struktur des Unternehmens.
Das von Henry Ford einst entwickelte Modell „Do it all yourself in your own company“11, ganz nach dem Motto „Selbstmachen ist im Zweifel immer besser” bindet jedoch im erheblichen Umfang Kapital und Managementkapazitäten, die dem Unternehmen für dessen Kernaufgaben dann fehlen können.12 Die Entscheidung über die Leistungstiefe kann dabei, wie oben bereits angesprochen, keine reine Entweder/Oder Entscheidung darstellen, vielmehr lassen sich zwischen der reinen Eigenfertigung und dem reinen Fremdbezug durch spontanen Einkauf am Markt eine Vielzahl von Hybriden ausmachen, die einen unterschiedlichen vertikalen Integrationsgrad ergeben, wie die folgende Abbildung13 verdeutlichen soll: [...] ABB Abnehmender vertikaler Integrationsgrad.
Die Kostenvorteile durch Fremdbezug sind dabei vor allem darauf zurückzuführen, dass Lieferanten nicht selten durch höhere Kapazitätsauslastungen geringere Stückkosten als die Abnehmer selbst erzielen können.14 Die geringen Stückkosten basieren des Weiteren oftmals auf niedrigeren Lohnkosten beim Zulieferer. Die Auslagerung führt insoweit zur Reduzierung von Komplexität im Unternehmen.
Andererseits lassen sich jedoch auch Nachteile gegen einen Fremdbezug anführen. Durch die Auslagerung von Leistungsstufen geht der unmittelbare Einfluss auf die betreffende Leistungsstufe verloren und begründet dadurch Abhängigkeiten15 von den Lieferanten, insbesondere Abhängigkeiten von der Zuverlässigkeit, Lieferfähigkeit, Transportsicherheit, Pünktlichkeit und Qualität.16 Fernerhin muss beim Zukauf von Leistungen auch das Streikrisiko auf Seiten des Zulieferers zusätzlich mit einkalkuliert werden.17
2. Make-or-Buy-Entscheidung anhand der Automobilindustrie
Dem Grundsatz nach basiert die Make-or-Buy-Entscheidung auf einem Kostenvergleich zwischen Eigenproduktion und Fremdbezug von Leistungen.18
In der Automobilindustrie haben sich aufgrund von Marktsättigung und der weltweiten Überkapazitäten die Wettbewerbsbedingungen massiv verschärft, was wiederum auf eine zunehmende Globalisierung der Märkte zurückzuführen ist.19
a) Einführung der „lean production“
Die Auslagerung von Wertschöpfungsstufen aus dem eigenen Unternehmen durch Einbindung von Zulieferern, um so den veränderten Wettbewerbsbedingungen zu begegnen, hatte historisch dabei seinen Ursprung in der japanischen Automobilindustrie und hier insbesondere beim Hersteller Toyota. Dieser hatte mit dem Modell der „lean production“20 eine konsequente Konzentration aller Unternehmensaktivitäten auf die eigentliche Wertschöpfung, die Verringerung der Arbeitnehmer und eine umfassende Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen und Verantwortung in allen Bereichen des Unternehmens bewirkt.
Grundgedanke dieser „schlanken“ Produktion ist demnach ein umfassendes Rationalisierungskonzept, das auf der einen Seite u.a. neben den Einsparungen im personellen Bereich auch geringe Lagerbestände mit sich bringt. Auf der anderen Seite soll dies aber zu höherer Variabilität in den Produkten und zur gesamtheitlichen Verbesserung aller betrieblichen Abläufe wie auch der Qualität führen.21 „Schlank“ nennt sich diese Produktion deshalb, weil sie bei gleichwertigem Output mit erheblich weniger Input als die herkömmliche Massenproduktion auskommt.22
[...]
1 Wellenhofer-Klein, Zulieferverträge, S. 6; vgl. ferner Picot, zfbf 1991, 336 (339).
2 Picot/Franck, FS Witte, 178 (181).
3 Jürgens/Reuter, in: Altmann/Sauer, 119 (128f).; Baur, Make -or-Buy-Entscheidungen, S. 147; Wildemann, Zulieferindustrie im europ. Markt, S. 20.
4 Vgl. zur Synonymität der Begriffe Picot, zfbf 1991, 336 (337).
5 Picot/Franck, FS Witte, 179 (181).
6 Zäpfel, Produktions-Management, S. 132; Picot, zfbf 1991, 336 (337).
7 Eckel, Der Just-in-Time-Vertrag, S. 26.
8 Picot, zfbf 1991, 336 (337).
9 Picot/Franck, FS Witte, 179 (182f.); Baur, Make-or-Buy-Entscheidung, S. 2.
10 Picot, zfbf 1991, 336 (337f.); Ders./Franck, FS Witte, 179 (182).
11 Vgl. Womack/Jones/Roos, The Machine that Changed the World, S. 138.
12 Picot, zfbf 1991, 336 (339).
13 Entnommen aus Picot, zfbf 1991, 336 (340).
14 Zäpfel, Produktions-Management, S. 136; Semlinger, in: Altmann/Sauer, 89 (94). Eger, Langzeitverträge, S. 29.
15 Männel, DB 1976, 1249 (1250); Jürgens/Reuther, in: Altmann/Sauer, 119 (135); Groth/Kammel, Management Zeitschrift 1993, 71 (74).
16 Männel, DB 1976, 1249, (1250f.).
17 Scherer, in: Altmann/Sauer, 207 (235).
18 Baur, Make-or-Buy-Entscheidungen, S. 13ff.; Männel, Eigenfertigung und Fremdbezug, S. 41f.; Picot/Franck, FS Witte, 179 (183) m.w.N.
19 Vgl. hierzu Baur, Make-or-Buy-Entscheidungen, S. 5ff.
20 Grundlegend hierzu Womack/Jones/Roos, The Machine that Changed the World; Krafcik, Sloan Management Review Vol. 30, 1988, Nr. 1, S. 44ff.
21 Vgl. Abend, Strukturwandel in der Automobilindustrie, S. 85, Okamuro, Abhängigkeitsverhältnisse im Zulieferer-Abnehmer-Verhältnis, S. 140.
22 Womack/Jones/Roos, The Machine that Changed the World, S. 13.
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