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Internship Report, 2005, 81 Pages
Author: Markus Slamanig
Subject: Economics / Business: Banking, Stock Exchanges, Insurance, Accounting
Details
Tags: BASEL, Anforderungen, Basis, IRB-Ansatz, Ausfallwahrscheinlichkeiten, Kreditrisikominderungstechniken
Year: 2005
Pages: 81
Grade: sehr gut
Bibliography: ~ 8 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-40060-2
ISBN (Book): 978-3-640-42915-8
File size: 597 KB
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Abstract
Basel II basiert auf drei wesentlichen Säulen. Im Rahmen der ersten Säule geht es um die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko, das Marktrisiko und das operationelle Risiko. Das Verhältnis von haftendem Eigenkapital zu gewichteten Risikoaktiva darf nicht geringer als 8 % sein. Die zweite Säule hat das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren zum Inhalt; die dritte Säule hingegen handelt von der Marktdisziplin und Offenlegungsvorschriften. Der primäre Fokus soll im Rahmen dieses Konzeptpapiers jedoch die erste Säule darstellen. Dabei werden insbesondere die Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Aspekt der anerkennungsfähigen Sicherheiten näher beleuchtet. Die Summe aller gewichteten Risikoaktiva wird bestimmt, indem die Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken und operationelle Risiken mit 12,5 multipliziert und zur Summe der gewichteten Risikoaktiva aus dem Kreditgeschäft addiert werden.
Excerpt (computer-generated)
Universität Klagenfurt
Institut für Wirtschaftswissenschaften
Abteilung für Betriebliche Finanzierung, Geld- und Kreditwesen
BASEL II – Anforderungen beim Basis IRB-Ansatz
Ausfallwahrscheinlichkeiten und Kreditrisikominderungstechniken
von
Markus Slamanig
7. Semester
2005
INHALTSVERZEICHNIS
1 BASEL II - INHALT UND ÜBERBLICK ... 1
1.1 Die Drei Säulen ... 1
1.2 Übergangsbestimmungen ... 1
2 DAS KREDITRISIKO IM BASIS-IRB-ANSATZ ... 3
2.1 Grundsätzliches ... 3
2.2 Risikokomponenten ... 4
2.2.1 Ausfallwahrscheinlichkeit PD ... 4
2.2.2 Verlustquote bei Ausfall LGD ... 4
2.2.3 Erwartete Höhe der Forderung zum Ausfallszeitpunkt EAD ... 5
2.3 Begriffsbestimmungen ... 5
2.3.1 Definition „Kreditausfall“ ... 5
2.3.2 Definition „Verlust“ ... 10
2.3.3 Erwarteter vs. Unerwarteter Verlust ... 10
3 KATEGORISIERUNG WICHTIGER AKTIVA ... 11
3.1 Forderungen an Unternehmen ... 12
3.1.1 Klassische Unternehmenskredite ... 12
3.1.2 Projektfinanzierung ... 12
3.1.3 Objektfinanzierung ... 12
3.1.4 Rohstoffhandelsfinanzierung ... 13
3.1.5 Finanzierung von Mietimmobilien ... 13
3.1.6 Hochvolatile gewerbliche Realkredite ... 13
3.2 Forderungen im Retailkreditgeschäft ... 14
3.2.1 Wohnwirtschaftliche Realkredite ... 15
3.2.2 Qualifizierte revolvierende Retailforderungen ... 15
3.2.3 Übrige Retailkredite ... 16
3.3 Behandlung des Kreditrisikos ... 16
3.3.1 Generelle Regelung im Basis-IRB-Ansatz ... 16
3.3.2 Anwendung des IRB-Ansatzes für die Forderungsklassen ... 17
3.3.3 Partial Use Bestimmungen ... 18
4 AUSGESTALTUNG DES RATINGSYSTEMS ... 19
4.1 Einführende Bemerkungen ... 19
4.2 Allgemeine Anforderungen an die Schätzverfahren ... 21
4.2.1 Grundsätzliches ... 21
4.2.2 Schätzung der Risikokomponenten ... 22
4.3 Standards für Kredite an Unternehmen, Staat und Banken ... 25
4.3.1 Ratingkomponenten ... 26
4.3.2 Ratingstruktur ... 27
4.3.3 Aspekte der Datenverwaltung ... 27
4.4 Standards für Retailforderungen ... 28
4.4.1 Ratingkomponenten ... 28
4.4.2 Ratingstruktur ... 29
4.4.3 Aspekte der Datenverwaltung ... 30
4.5 Prozessuale Ausgestaltung ... 30
4.5.1 Aspekte zur organisatorische Eingliederung ... 30
4.5.2 Validierung der internen Schätzungen ... 31
5 DIE SICHERHEITEN UNTER BASEL II ... 32
5.1 Allgemeiner Überblick ... 32
5.2 Anerkennungsfähige IRB – Sicherheiten ... 34
5.2.1 Anerkannte finanzielle Sicherheiten im umfassenden Ansatz ... 34
5.2.2 Forderungsabtretungen ... 36
5.2.3 Wohn- und gewerbliche Immobilien als Sicherheiten ... 37
5.2.4 Sonstige Sachsicherheiten ... 38
5.3 Kreditrisikominderungstechniken ... 39
5.3.1 Besicherte Transaktionen im umfassenden Ansatz ... 39
5.3.2 Bilanzielles Netting ... 42
5.3.3 Garantien und Kreditderivate ... 42
5.3.4 Berücksichtigung von Laufzeitinkongruenzen ... 43
5.4 Risikominderung im umfassenden Ansatz ... 44
5.4.1 Methodik für anerkennungsfähige IRB-Sicherheiten ... 45
5.4.1.1 Allgemeine Vorgehensweise ... 45
5.4.1.2 Methodik für anerkannte finanzielle Sicherheiten ... 46
5.4.1.3 Methodik zur Behandlung von Sicherheitenpools ... 47
5.4.2 Methoden und Anforderungen für weitere Sicherheiten ... 48
5.4.2.1 Methodik zur Behandlung von Garantien und Kreditderivaten ... 48
5.4.2.2 Anforderungen für die Anerkennung von Leasing ...
6 DAS KREDITRISIKO BEI UNTERNEHMENSKREDITE ... 51
6.1 Risikogewichtung der Aktiva ... 51
6.1.1 Klassische Unternehmenskredite ... 51
6.1.2 Spezialfinanzierungen ... 53
6.2 Risikokomponenten ... 54
6.2.1 Ausfallwahrscheinlichkeit PD ... 54
6.2.2 Verlustquote bei Ausfall LGD ... 55
6.2.3 Erwartete Höhe der Forderung zum Ausfallszeitpunkt EAD ... 56
6.2.4 Effektive Restlaufzeit M ... 57
7 DAS KREDITRISIKO BEI RETAILKREDITE ... 58
7.1 Risikogewichtung der Aktiva ... 58
7.1.1 Wohnwirtschaftliche Realkredite (Private Baufinanzierungen) ... 58
7.1.2 Qualifizierte revolvierende Retailforderungen ... 59
7.1.3 Übrige Retailkredite ... 59
7.2 Risikokomponenten ... 60
7.2.1 Ausfallwahrscheinlichkeit PD ... 60
7.2.2 Verlustquote bei Ausfall LGD ... 61
7.2.3 Erwartete Höhe der Forderung zum Ausfallszeitpunkt EAD ...
8 ERKLÄRENDE BEISPIELE ... 64
8.1 Kredit ohne Sicherheiten ... 64
8.2 Kredit mit finanziellen Sicherheiten ... 65
8.3 Kredit mit Immobilie als Sicherheit ... 67
8.4 Kredit mit mehreren Sicherheiten ... 69
Literaturverzeichnis ... 72
ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
Abbildung 1. Forderungsklassen im IRB-Ansatz ... 11
Abbildung 2. Verlustbestandteile des LGD ... 24
Abbildung 3. Verfahren zur Berücksichtigung von Sicherheiten ... 33
Abbildung 4. Behandlung von finanziellen Sicherheiten ... 65
Abbildung 5. Behandlung von CRE/RRE-Sicherheiten ... 67
Abbildung 6. Behandlung von Sicherheitenpools ... 69
Tabelle 1. Aufsichtliche Standardhaircuts ... 41
Tabelle 2. Mindest-LGD und Besicherungsgrad ... 45
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
[...]
1 Basel II - Inhalt und Überblick
1.1 Die Drei Säulen
Basel II basiert auf drei wesentlichen Säulen. Im Rahmen der ersten Säule geht es um die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko, das Marktrisiko und das operationelle Risiko. Das Verhältnis von haftendem Eigenkapital zu gewichteten Risikoaktiva darf nicht geringer als 8 % sein.1
Die zweite Säule hat das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren zum Inhalt; die dritte Säule hingegen handelt von der Marktdisziplin und Offenlegungsvorschriften. Der primäre Fokus soll im Rahmen dieses Konzeptpapiers jedoch die erste Säule darstellen. Dabei werden insbesondere die Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Aspekt der anerkennungsfähigen Sicherheiten näher beleuchtet.
Die Summe aller gewichteten Risikoaktiva wird bestimmt, indem die Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken und operationelle Risiken mit 12,5 multipliziert und zur Summe der gewichteten Risikoaktiva aus dem Kreditgeschäft addiert werden.2
1.2 Übergangsbestimmungen
Für Banken, die einen IRB-Ansatz für das Kreditrisiko oder den Ambitionierten Messansatz für das operationelle Risiko nutzen, wird nach Inkrafttreten dieser Rahmenvereinbahrung eine Untergrenze für die Eigenkapitalanforderungen festgelegt.3
Die Parallelrechnung beginnt für Banken, die den Basis-IRB-Ansatz für das Kreditrisiko verwenden zum Jahresende 2005 und dauert ein Jahr.4
Die Übergangsperiode beginnt mit Tag des Inkrafttretens des überarbeiteten Regelwerks und endet drei Jahre nach diesem Datum. Während dieser Übergangsperiode können folgende Mindestanforderungen im Ermessen der nationalen Aufsichtsinstanzen gelockert werden:5
- Die Anforderung für Forderungen an Unternehmen, Staaten und Banken im Basis- IRB-Ansatz, dass Banken unabhängig von der Datenquelle eine Datenhistorie von mindestens fünf Jahren zur Schätzung der PD verwenden müssen.
- Die Anforderung für Retailforderungen, dass die Banken unabhängig von der Datenquelle eine Datenhistorie von mindestens fünf Jahren zur Schätzung der Ausfallcharakteristiken (EAD und entweder EL oder PD und LGD) verwenden müssen.
- Die Anforderung für Forderungen an Unternehmen, Staaten, Banken und Retailforderungen, dass die Bank nachweisen muss, für mindestens drei Jahre vor der Zulassung zum IRB-Ansatz ein Ratingsystem genutzt zu haben, dass den Mindestanforderungen entspricht.
- Die oben angeführten Übergangsbestimmungen gelten auch für den PD/LGDAnsatz für Beteiligungsbesitz.
Gemäß der Übergangsregelungen müssen Banken über eine Datenhistorie von mindestens zwei Jahren bei Inkrafttreten dieses Regelwerks verfügen. Diese Anforderungen steigen mit jedem abgelaufenen Jahr der Übergangsperiode um ein weiteres Jahr.6
Die Bankenaufsicht kann bestimmte Beteiligungspositionen, die zum Zeitpunkt der Publikation dieses Regelwerks gehalten werden, von der Behandlung im IRB-Ansatz für maximal zehn Jahre unter unten beschriebenen Voraussetzungen ausnehmen. 7
- Die ausgenommene Position bemisst sich nach der Anzahl der Anteile zu diesem Zeitpunkt und jeder weiteren aus diesem Besitz direkt resultierenden Zunahme, solange diese nicht die Beteiligungsquote an diesem Unternehmen erhöht.
- Wenn ein Anteilserwerb die Beteiligungsquote an einem bestimmten Unternehmen erhöht, wird der die vorherige Beteiligungsquote übersteigende Anteil nicht Gegenstand der Ausnahmeregelung. Ebenso wird die Ausnahmeregelung nicht angewandt auf Beteiligungen, die zwar ursprünglich unter die Ausnahmeregelung fielen, zwischenzeitlich jedoch verkauft und anschließend wieder zurückgekauft wurden.8
- Die Kapitalanforderungen für Beteiligungspositionen, die unter diese Übergangsbestimmungen fallen, werden nach dem Standardansatz berechnet.9
2 Das Kreditrisiko im Basis-IRB-Ansatz
2.1 Grundsätzliches
Beim IRB-Ansatz sind zwei Ansätze zu unterscheiden: (1) den Basis-IRB-Ansatz und (2) den fortgeschrittenen IRB-Ansatz. Im Basis-IRB-Ansatz, der den konzeptionellen Bezugsrahmen dieses Arbeitspapiers darstellt, verwenden die Banken für die PD ihre eigenen Schätzungen; für die restlichen Risikokomponenten wird auf bankaufsichtliche Vorgaben zurückgegriffen. Sowohl im Basis-IRB-Ansatz, als auch im fortgeschrittenen IRB-Ansatz sind jedoch die Risikogewichtsfunktionen zur Ableitung der Kapitalanforderungen zu verwenden.10
[....]
1 Vgl. Basel, TZ 40
2 Vgl. Basel, TZ 44
3 Vgl. Basel, TZ 45
4 Vgl. Basel, TZ 263
5 Vgl. hierzu und im folgenden Basel, TZ 264
6 Vgl. Basel, TZ 265
7 Vgl. hierzu und im folgenden Basel, TZ 267
8 Vgl. Basel, TZ 268
9 Vgl. Basel, TZ 269
10 Vgl. Basel, TZ 245
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