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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2005, 22 Pages
Author: Christian Schwarzkopf
Subject: Economics / Business: Law
Details
Institution/College: University of Tubingen
Tags: Alternative, Reorganisationsmodelle, Hauptseminar, Insolvenzrecht, Sicht
Year: 2005
Pages: 22
Grade: 2,7
Bibliography: ~ 9 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-40089-3
File size: 204 KB
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Excerpt (computer-generated)
Alternative Reorganisationsmodelle
Hausarbeit
im Rahmen des Hauptseminar in der speziellen Betriebswirtschaftslehre
„Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung“, in „Internationalem
Management“ und in „Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre“:
Das Insolvenzrecht aus ökonomischer Sicht
im SS 2005
von
Christian Schwarzkopf
BWL (Diplom)
8. Fachsemester
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
2. Anforderungen an ein Insolvenzverfahren 2
3. Reformvorschläge 3
3.1. Das auktionsbasierte Modell von Roe 4
3.2. Optionsbasierte Reorganisationsmodelle 7
3.2.1. Das Modell von Bebchuk 7
3.2.2. Das Modell von Aghion, Hart und Moore 15
4. Schlussbetrachtung 18
Literaturverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis
Tabelle 1: Anspruch der Beteiligten als Funktion von V Seite 11
1. Einleitung
Was haben die Fälle von Philipp Holzmann, Grundig, Leo Kirch, Walter Bau, und Salamander gemein? Sie zeigen das Insolvenzen allgegenwärtig1 sind, und auch vor großen Konzernen und Unternehmen mit einer langen Tradition nicht halt machen.
Bei der Konzipierung der neuen Insolvenzordnung im Rahmen der Insolvenzrechtsreform2 in Deutschland, diente das US-amerikanische Reorganisationsrecht, Chapter 11 Bankruptcy Code, als Vorbild.3
Insbesondere von den renommierten Harvard Professoren Bebchuk und Hart wird Chapter 11 BC in der Literatur heftig kritisiert. Die in den USA stattfindende Diskussion um Vor- und Nachteile von Chapter 11 BC ist auch für Deutschland von Interesse.
Führende Vertreter des „Law and Economics“, so z.B. Baird, Jackson, Bebchuk und Hart, sprechen sich gar für eine Abschaffung des Reorganisationsverfahrens nach Chapter 11 BC und für eine Ersetzung durch eigene Verfahrensvorschläge aus.
Diese Vorschläge, die weitgehend auf der Grundlage eines ökonomischen Kalküls entwickelt wurden, werden in der Literatur als „Alternative Reorganisationsmodelle“ bezeichnet.4 Die Seminararbeit beschäftigt sich mit diesem Thema der Alternativen Reorganisationsmodelle im Allgemeinen und bezieht sich im Besonderen auf die Diskussion um die optionsbasierten Reorganisationsmodelle. Die wissenschaftliche Diskussion um diese optionsbasierten Reorganisationsmodelle hat in den USA mittlerweile einen beachtlichen Stellenwert erreicht.
Im anschließenden zweiten Kapitel werden die Anforderungen an ein Insolvenzverfahren aus ökonomischer Sicht erläutert. Im dritten Kapital werden die einzelnen Modelle im Zusammenhang mit den jeweiligen Besonderheiten des Insolvenzrechts, die von den Autoren als problematisch erachtet worden sind, dargestellt. Dabei wird die Reformdiskussion unter ausgewählten Wissenschaftlern berücksichtigt. Danach folgt jeweils eine kritische Beurteilung.
Abschließend wird auf die Frage, ob eine Übertragung der vorgestellten Modelle auf Deutschland sinnvoll ist, eingegangen.
2. Anforderungen an ein Insolvenzverfahren
Weltweit herrscht weit verbreitete Unzufriedenheit mit den Insolvenzverfahren. Dafür sprechen Beispiele wie die Insolvenzrechtsreform in Großbritannien und die Reform des deutschen Insolvenzrechts. Der Grund für diese unzufriedene Situation ist, dass sich das Insolvenzrecht in einer eher unsystematischen Weise entwickelt hat. Es wurden relativ wenige Anstrengungen unternommen, einen Schritt zurückzugehen und danach zu fragen, was die Ziele von Insolvenzverfahren sein sollten, und wie ein optimales Insolvenzverfahren aussehen sollte, wenn man es völlig neu entwirft.
In einer idealen Welt, mit perfekten Märkten und vollkommener Information, gäbe es keinen Grund für ein Insolvenzrecht. Die Vertragsparteien, Gläubiger und Schuldner, würden in privatrechtlichen Verträgen alles Nötige regeln, so auch den Fall der Zahlungsunfähigkeit. Die Parteien würden sozusagen ihre eigenen Insolvenzregeln aufstellen. Somit gäbe es keinen Grund, für den Staat, dies zu tun. In der Realität ist es jedoch sehr schwierig und vor allem kostspielig, solche Verträge aufzusetzen. Stattdessen gibt es Vertragsparteien, die es vorziehen, auf allgemeine Insolvenzregelungen, die vom Staat zur Verfügung gestellt werden, zurückzugreifen.5
Das Insolvenzrecht spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Probleme, die im Zusammenhang mit finanziell angeschlagenen und insolventen Unternehmen auftreten, effizient und zeitgerecht gelöst werden.6
Aghion/Hart/Moore haben 1994 vier Anforderungen an ein Insolvenzverfahren aufgestellt.
- Hauptaufgabe eines Insolvenzverfahrens sollte es sein, die Rückflüsse aller Anspruchsberechtigter zu maximieren und den Insolvenzplan zu realisieren, der den höchsten Nutzen für alle Beteiligten bringt. Dieses Verfahren sollte schnell und kostensparend von statten gehen.
- Das Insolvenzverfahren sollte dem Management die richtigen ex-ante Anreize geben, eine Insolvenz zu verhindern. Im Besonderen heißt das, dass das Verfahren das bestehende Management nicht bevorzugen aber ihm auch nicht die Möglichkeit verwehren sollte , ihre Stellung zu behalten, wenn die Insolvenz durch schlechte Konjunktur und nicht durch schlechtes Management ausgelöst wurde.
- Das Insolvenzverfahren sollte sicherstellen, dass der Rang und die Höhe der Ansprüche voll gewahrt bleiben. Eine Beteiligung der nachrangigen Gläubiger oder der Alteigentümer am Unternehmen setzt voraus, dass die vorrangigen Gläubiger voll befriedigt wurden. Man nennt dies die so genannte Absolute Priority Rule. 4. Das Insolvenzverfahren sollte, wann immer möglich, die Entscheidung über die wertmaximierende Verwertung des Unternehmens den Gläubigern überlassen.7
[....]
1 2004: 39 600 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, Quelle: Creditreform 02/2005.
2 Die noch bis 31.12.1998 geltenden insolvenzrechtlichen Regelungen (insbes. die Konkursordnung) wurden durch die, ab dem 1.1.1999 geltende, Insolvenordnung abgelöst.
3 Vgl. Drukarczyk (1995), S. 45.
4 Vgl. Engel (2004), S. 5.
5 Vgl. Aghion/Hart/Moore (1994), S. 153f.
6 Vgl. Aghion/Hart/Moore (1992), S. 523
7 Vgl. Aghion/Hart/Moore (1994), S. 153f.
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