Alternative Finanzierungsformen frei-gemeinnütziger Träger außerhalb öffentlicher Mittel

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Details
Autor: Tobias Karpf
Fach: Pflegemanagement / Sozialmanagement
Veranstaltung: Vertiefungsgebiet
Institut: FH Niederrhein
Jahr: 2002
Seiten: 26
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 45 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 294 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-40208-8
ISBN (Buch): 978-3-638-67704-2
Angesichts rückläufiger öffentl. Mittel sehen sich gemeinnützige Träger zunehmend gedrängt, alternative Finanzierungsformen zu finden, um so den Fortbestand ihrer Einrichtung mittels Fundraisings durch Spenden, Erbschaften, Sponsoring usw. zu sichern. Diese Arbeit wurde bewusst wie ein Handbuch verfasst und gemäß den 4 Sektoren des Gemeinnützigkeitsrechts in §§ 51-68 AO (ideeller Bereich; Vermögensverwaltung; Zweckbetrieb; steuerpflichtiger wirtschaftl. Geschäftsbetrieb) untergliedert.
Zusammenfassung / Abstract
Angesichts eines stagnierenden oder rückläufigen öffentlichen Mittelzuflusses sehen sich frei-gemeinnützige Träger zunehmend gedrängt, auch andere als öffentliche Finanzierungswege zu finden und zu beschreiten. Wollen sie die Trägerzwecke und die damit verbundenen Sachziele weiterhin optimal verfolgen, kommen sie nicht umhin, zumindest eine volle Kostendeckung durch erfolgreiches Wirtschaften zu erreichen. Die Akquisition alternativer Finanzmittel stellt dabei eine gewichtiger werdende Aufgabe dar, um den Fortbestand einer Einrichtung langfristig zu sichern. Diese Arbeit ist ähnlich einem Handbuch nach gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekten aufgebaut, da sie nicht nur großes Gewicht bei grundlegenden Entscheidungen für und wider eine Finanzierungsalternative besitzen, sondern weil sie auch die Gesamtkonstitution eines Trägers berühren bzw. infrage stellen können. Ausgehend von einigen grundlegenden Begriffsklärungen werden alternative Finanzierungsmöglichkeiten und –wege aufgezeigt und beschrieben, ihr aktuelles Ausmaß, soweit bekannt, dargelegt und Entwicklungschancen benannt. Dabei kommt es nicht nur auf zusätzliche Finanzierungsformen in Geld, sondern auch auf solche in Geldeswert an, da sie Kosten vermeiden helfen.
Textauszug (computergeneriert)
Alternative Finanzierungsformen frei-gemeinnütziger
Träger außerhalb öffentlicher Mittel
von: Tobias Karpf
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung 3
2. Grundlegende Begriffsklärungen 4
2.1. Finanzierung 4
2.2. Frei-gemeinnützige Träger 4
2.3. Öffentliche Mittel 5
2.4. Gründe für die Notwendigkeit alternativer Finanzierungsformen 5
2.5. Fundraising 6
3. Finanzierungsalternativen des steuerbefreiten ideellen Bereichs 7
3.1. Mitgliedsbeiträge, -gebühren und Umlagen 7
3.2. Spenden 8
3.2.1. Geldspenden 8
3.2.2. Sachspenden 10
3.2.3. Dienstleistungs-, Wissens- und Zeitspenden 10
3.3. Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen 11
3.4. Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen 12
4. Finanzierungsalternativen aus steuerbegünstigter Vermögensverwaltung 13
5. Finanzierungsalternativen aus steuerbegünstigtem Zweckbetrieb 13
6. Finanzierungsalternativen aus steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 15
6.1. Sponsoring und Werbung 15
6.2. Bußgelder, Gelder von Lotterien, Sparkassen und Wohlfahrtsmarken 16
6.3. Verkauf von Dienstleistungen und Gegenständen 17
7. Bereichsübergreifende Finanzierungsalternativen 18
8. Schlußbetrachtung 20
Literaturverzeichnis 21
1. Einleitung
Angesichts eines stagnierenden oder rückläufigen öffentlichen Mittelzuflusses und weiterer, später noch zu nennender Gründe sehen sich frei-gemeinnützige Träger bzw. die Einrichtungsleiter und Geschäftsführer zunehmend gedrängt, auch andere als öffentliche Finanzierungswege zu finden und zu beschreiten. Wollen sie die Trägerzwecke und die damit verbundenen Sachziele weiterhin optimal verfolgen, kommen sie nicht umhin, zumindest eine volle Kostendeckung durch erfolgreiches Wirtschaften zu erreichen. Die Akquisition alternativer Finanzmittel stellt somit eine gewichtiger werdende Aufgabe für Sozialwirte dar, um den Fortbestand einer Einrichtung langfristig zu sichern.
Ausgehend von einigen grundlegenden Begriffsklärungen werde ich im Folgenden diese alternativen Finanzierungsmöglichkeiten und –wege aufzeigen und beschreiben, ihr aktuelles Ausmaß, soweit bekannt, darlegen und Entwicklungschancen benennen. Dabei kommt es mir jedoch – entsprechend des allgemeinen Fundraising-Verständnisses – nicht nur auf zusätzliche Finanzierungsformen in Geld, sondern auch auf solche in Geldeswert an, da sie Kosten vermeiden helfen.
Bezüglich der Untergliederung dieser Hausarbeit habe ich mich für eine Aufteilung nach gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekten entschieden, da diese nicht nur großes Gewicht bei grundlegenden Entscheidungen für und wider eine Finanzierungsalternative besitzen, sondern weil sie auch die Gesamtkonstitution eines Trägers berühren bzw. infrage stellen können. Somit sind die Überschriften und Inhalte der Kapitel 3 bis 6 den vier Sektoren des Gemeinnützigkeitsrechtes (vgl. Tipke/Kruse 2001: § 64 AO: 81) nachempfunden.
Auch wenn in der Praxis die Prinzipien eines Trägers, wie z.B. ethische Grundsätze oder kunden- und mitarbeiterbezogene Orientierung, nie verloren gehen dürfen, so beschränkt sich diese Arbeit doch großteils auf eine finanziell-wirtschaftliche Betrachtungsweise. Weiterhin lege ich, auch aufgrund des Umfangs dieser Hausarbeit, das Hauptaugenmerk auf die Sicht- und Handlungsweise frei-gemeinnütziger Träger, ohne dabei die Motive der jeweiligen Geldgeber und Kooperationspartner völlig außer Acht zu lassen.
Beginnen möchte ich nun jedoch mit einigen grundlegenden Begriffsklärungen.
2. Grundlegende Begriffsklärungen
2.1. Finanzierung
Der Begriff der ′Finanzierung′ wird aus betriebswirtschaftlicher Sicht "definiert als Deckung des Kapitalbedarfs für die Erreichung des Betriebszieles, das unter Rentabilitäts- und Liquiditätsgesichtspunkten betrachtet wird" (Knorr/Offer 1999: 135). Besonders der Aspekt der Liquidität steht dabei für die jederzeitige Fähigkeit einer Körperschaft, Zahlungsverpflichtungen zeit- und betragsgenau nachzukommen, und ist deshalb zwingend notwendig für den Fortbestand einer Körperschaft. Die Aufgaben und Funktionen, die sich daraus unter institutioneller Betrachtung ergeben, umfassen die Planung, Beschaffung, Verwaltung und Disposition von Finanzmitteln. Die Beschaffung schließt die Systematisierung nach der Herkunft der Finanzmittel mit ein: Dementsprechend wird unterschieden nach der Innenfinanzierung, d.h. der Finanzbedarfsdeckung aus eigenen Mitteln wie z.B. Überschüsse, Spenden und Mitgliedsbeiträge, und der Außenfinanzierung in Form von Beteiligungs-, Kredit- und Subventionsfinanzierung. (vgl. Ebd.: 136-142)
Auch wenn bei frei-gemeinnützigen Trägern die Innenfinanzierung an Gewicht gewinnt, so macht die Subventionsfinanzierung, z.B. in Form öffentlicher Zuwendungen, in Verbindung mit Leistungsentgelten immer noch den überwiegenden Anteil aus (vgl. Bäcker u.a. 2000: 374; 377).
2.2. Frei-gemeinnützige Träger
Unter frei-gemeinnützigen Trägern werden im Rahmen dieser Hausarbeit private soziale Non-Profit-Organisationen verstanden, die karitative oder entgeltliche Unterstützungsleistungen an bedürftige Kreise der Bevölkerung im Sozial- und Gesundheitsbereich erbringen. Der Begriff ′frei′ steht dabei für die Freiwilligkeit sowohl des Zusammenschlusses als auch des Tätigwerdens von Bürgern zur Aufgabenübernahme im Sozialbereich. Diese im Folgenden kurz ′freie Träger′ genannten Organisationen umfassen somit nicht nur die zumeist unter dem Dach der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege vereinigten Träger sondern auch die Wohlfahrtsverbände selbst. (vgl. Olk 2001: 1910. Schwarz u.a. 1996: 19)
Freie Träger besitzen überwiegend die Rechtsform eingetragener Vereine, seltener der Stiftung, der gGmbH oder der (kleinen) AG. Da sie ihre Leistungen nicht aus Gewinnerzielungsabsicht, sondern zum Wohle der Allgemeinheit erbringen, besitzen sie "die Anerkennung der ′Gemeinnützigkeit′ auf der Basis der Steuergesetzgebung und der Gemeinnützigkeitsverordnung durch die Finanzbehörden" (Olk 2001: 1910). Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips (vgl. §§ 10 und 93 BSHG) wird freien Trägern zudem ein bedingter Vorrang "gegenüber öffentlichen Trägern bei der Schaffung sozialer Einrichtungen und Dienste" eingeräumt (Ebd.: 1917). Dies schließt das Gebot zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit und eine Förderverpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen gegenüber freien Trägern mit ein (vgl. Ebd.).
2.3. Öffentliche Mittel
Die Finanzierung freier Träger erfolgt überwiegend aus Mitteln der öffentlich-rechtlichen Haushalte, d.h. der Gebietskörperschaften und der Sozialleistungsträger. 1991 lag der Finanzierungsanteil der Wohlfahrtsverbände durch öffentliche Mittel bei über 90 % (Bäcker u.a. 2000: 377). Dies geschieht auf der Grundlage bundes- und landesrechtlicher Gesetzgebung und des kommunalen Haushaltsplanes.
Hinsichtlich der Finanzierungsformen unterscheidet man Zuwendungen, die entweder durch institutionelle oder projektgebundene Förderung stattfinden und je nach Finanzierungsart nach Anteils-, Fehlbedarfs-, Festbetrags- oder Vollfinanzierung unterschieden werden; Leistungsentgelte, die auf der Grundlage von Leistungsentgeltvereinbarungen festgelegt werden und bedarfsgerecht sein müssen; und Leistungsverträge, in denen Ziele und Leistungsprofile vereinbart sowie die Handhabung von Fehlbeträgen/ Überschüssen festgelegt werden. (vgl. Ebd.: 375-381. Knorr/Offer 1999: 142-144. Olk 2001: 1917-1921)
2.4. Gründe für die Notwendigkeit alternativer Finanzierungsformen
Der bereits erwähnte hohe Anteil öffentlicher Mittel an der Finanzierung bedingt nicht nur eine große Einflußnahme öffentlicher Geldgeber auf Entscheidungen freier Träger, sondern auch eine große finanzielle Abhängigkeit. Angesichts leerer öffentlicher Kassen infolge einer schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage sinken einerseits die zweckfreien kommunalen Zuschüsse, andererseits erhöht sich das Risiko eines Zahlungsausfalls bei zweckgebundenen Zuwendungen für freie Träger wegen fehlender diesbezüglicher Rechtsansprüche. Hinzu kommt, daß sowohl sich verändernde Förderprogramme und -richtlinien permanente Umstellungen, hohe Vorlaufkosten ohne Gewährleistung späterer Amortisierung, vorgeschriebene finanzielle Eigenanteile und Vorfinanzierungen mit sich bringen, als auch die Prospektivität von Pflegesätzen, Leistungsentgelten und Budgetierungen das Risiko einer Fehlplanung auf die Seite der freien Träger verlagert. Wettbewerbselemente durch eine Gleichstellung mit privat-gewinnwirtschaftlichen Trägern sowie durch die Niederlassungsfreiheit im Europäischen Wirtschaftsraum bedingen hier eine zunehmende Konkurrenz um öffentliche Mittel, wie auch dort rückläufige Spenden- und Kirchensteueraufkommen verstärkte Konkurrenz um Spendengelder und kirchliche Unterstützungsleistungen nach sich ziehen.
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