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Autor: Sirko Stenz
Fach: Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien
Details
Tags: Barrierefreie, Internetseiten, Umsetzung, Internetseiten, Anforderungen, Verordnung, Schaffung, Informationstechnik
Jahr: 2005
Seiten: 54
Note: sehr gut
Literaturverzeichnis: ~ 5 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 271 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-40271-2
Zunächst erfolgt eine kurze Einführung in das Thema Barrierefreiheit und ein Überblick über die rechtlichen Situation in Deutschland und einigen anderen Ländern. Anschliessend werden die 14 Bedingungen analysiert und Umsetzungshinweise gegeben. Dabei wurden sowohl die Anforderungen der Priorität 1 als auch der Priorität 2 berücksichtigt.
Textauszug (computergeneriert)
Universität Hamburg
Fachbereich Sprach-, Literatur - und Medienwissenschaften
Seminar: Grundlagen des Internet
Semester: 1
Barrierefreie Internetseiten - Umsetzung von Internetseiten
gemäß den Anforderungen der Verordnung zur Schaffung
barrierefreier Informationstechnik (BITV)
von: Sirko Stenz
Inhalt
1. Einleitung 6
2. Barrierefreiheit 7
2.1. Was bedeutet Barrierefreiheit? 7
2.2. Zielgruppe von barrierefreien Internetseiten 7
2.3. Barrieren im Internet 9
3. Rechtliche Situation in Deutschland und international 10
3.1. Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) 11
3.2. Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) 12
3.2.1. § 1 Sachlicher Geltungsbereich 12
3.2.2. § 2 Einzubeziehende Gruppen behinderter Menschen 13
3.2.3. § 3 Anzuwendende Standards 13
3.2.4. § 4 Umsetzungsfristen für die Standards 14
3.2.5. § 5 Folgenabschätzung 15
3.2.6. § 6 Inkrafttreten 15
3.3. Die Gleichstellungsgesetze in den Bundesländern 15
3.4. Internationale Abkommen und der Americans With Disability Act 16
3.4.1. Vereinte Nationen 16
3.4.2. Europäische Union 16
3.4.3. Americans With Disability Act 17
4. Anforderungen und Bedingungen an angebotene elektronische Inhalte und Informationen laut BITV 18
4.1. Anforderung 1 - Alternative Inhalte 18
4.1.1. Bedingung 1.1 (Priorität 1) 18
4.1.2. Bedingung 1.2 (Priorität 1) 19
4.1.3. Bedingung 1.3 (Priorität 1) 19
4.1.4. Bedingung 1.4 (Priorität 1) 20
4.1.5. Bedingung 1.5 (Priorität 2) 20
4.2. Anforderung 2 - Farbe von Texten und Grafiken 20
4.2.1. Bedingung 2.1 (Priorität 1) 20
4.2.2. Bedingung 2.2 (Priorität 1) 21
4.2.3. Bedingung 2.3 (Priorität 2) 21
4.3. Anforderung 3 - Einhaltung von Code-Standards 22
4.3.1. Bedingung 3.1 (Priorität 1) 22
4.3.2. Bedingung 3.2 (Priorität 1) 22
4.3.3. Bedingung 3.3 (Priorität 1) 22
4.3.4. Bedingung 3.4 (Priorität 1) 23
4.3.5. Bedingung 3.5 (Priorität 1) 23
4.3.6. Bedingung 3.6 (Priorität 1) 24
4.3.7. Bedingung 3.7 (Priorität 1) 24
4.4. Anforderung 4 - Sprachliche Besonderheiten 24
4.4.1. Bedingung 4.1 (Priorität 1) 24
4.4.2. Bedingung 4.2 (Priorität 2) 25
4.4.3. Bedingung 4.3 (Priorität 2) 25
4.5. Anforderung 5 – Einsatz und Gestaltung von Tabellen 25
4.5.1. Bedingung 5.1 – (Priorität 1) 26
4.5.2. Bedingung 5.2 – (Priorität 1) 26
4.5.3. Bedingung 5.3 – (Priorität 1) 27
4.5.4. Bedingung 5.4 – (Priorität 1) 27
4.5.5. Bedingung 5.5 – (Priorität 2) 28
4.5.6. Bedingung 5.6 – (Priorität 2) 28
4.6. Anforderung 6 – Fallback-Lösungen 28
4.6.1. Bedingung 6.1 – (Priorität 1) 28
4.6.2. Bedingung 6.2 – (Priorität 1) 29
4.6.3. Bedingung 6.3 – (Priorität 1) 29
4.6.4. Bedingung 6.4 – (Priorität 1) 29
4.6.5. Bedingung 6.5 – (Priorität 1) 30
4.7. Anforderung 7 – Dynamik von Webseiten 30
4.7.1. Bedingung 7.1 – (Priorität 1) 30
4.7.2. Bedingung 7.2 – (Priorität 1) 31
4.7.3. Bedingung 7.3 – (Priorität 1) 31
4.7.4. Bedingung 7.4 – (Priorität 1) 31
4.7.5. Bedingung 7.5 – (Priorität 1) 32
4.8. Anforderung 8 - direkte Zugänglichkeit 32
4.8.1. Bedingung 8.1 (Priorität 1) 32
4.9. Anforderung 9 – Unabhängigkeit 33
4.9.1. Bedingung 9.1 (Priorität 1) 33
4.9.2. Bedingung 9.2 (Priorität 1) 33
4.9.3. Bedingung 9.3 (Priorität 1) 33
4.9.4. Bedingung 9.4 (Priorität 2) 34
4.9.5. Bedingung 9.5 (Priorität 2) 34
4.10. Anforderung 10 – Kompatibilität 34
4.10.1. Bedingung 10.1 (Priorität 1) 34
4.10.2. Bedingung 10.2 (Priorität 1) 35
4.10.3. Bedingung 10.3 (Priorität 2) 35
4.10.4. Bedingung 10.4 (Priorität 2) 36
4.10.5. Bedingung 10.5 (Priorität 2) 36
4.11. Anforderung 11 – Verwendung von Standards 36
4.11.1. Bedingung 11.1 (Priorität 1) 36
4.11.2. Bedingung 11.2 (Priorität 1) 37
4.11.3. Bedingung 11.3 (Priorität 1) 37
4.11.4. Bedingung 11.4 (Priorität 2) 38
4.12. Anforderung 12 – Bereitstellung von Informationen zur Orientierung 39
4.12.1. Bedingung 12.1 (Priorität 1) 39
4.12.2. Bedingung 12.2 (Priorität 1) 39
4.12.3. Bedingung 12.3 (Priorität 1) 40
4.12.4. Bedingung 12.4 (Priorität 1) 40
4.13. Anforderung 13 – Gestaltung der angebotenen Navigation 40
4.13.1. Bedingung 13.1 (Priorität 1) 40
4.13.2. Bedingung 13.2 (Priorität 1) 41
4.13.3. Bedingung 13.3 (Priorität 1) 41
4.13.4. Bedingung 13.4 (Priorität 1) 41
4.13.5. Bedingung 13.5 (Priorität 2) 42
4.13.6. Bedingung 13.6 (Priorität 2) 42
4.13.7. Bedingung 13.7 (Priorität 2) 43
4.13.8. Bedingung 13.8 (Priorität 2) 43
4.13.9. Bedingung 13.9 (Priorität 2) 43
4.13.10. Bedingung 13.10 (Priorität 2) 43
4.14. Anforderung 14 – Allgemeines Verständnis der angebotenen Inhalte 44
4.14.1. Bedingung 14.1 (Priorität 1) 44
4.14.2. Bedingung 14.2 (Priorität 2) 44
4.14.3. Bedingung 14.3 (Priorität 2) 44
5. Fazit 45
Literatur 48
Quellenverzeichnis 49
1. Einleitung
"The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless
of disability is an essential aspect." 1
Tim Berners-Lee
Tim Berners Lee, der Vater des Internet und Direktor des World Wide Web Consortium (W3C) betont, welche Bedeutung das Internet für behinderte Menschen haben kann. Seine universelle Zugänglichkeit, bietet Menschen mit Behinderungen vielfältige Möglichkeiten: Informationen austauschen, Kontakte aufbauen, einkaufen oder Bankgeschäfte erledigen. Allerdings stößt diese universelle Zugänglichkeit sehr schnell an praktische Grenzen, weil bei der Konzipierung , Gestaltung und Umsetzung von Internetseiten nicht über die Barrieren für behinderte Menschen nachgedacht wird. Technische und gestalterische Hindernisse sind für Behinderte und die von ihnen verwendete Technik (Screenreader, Braillezeile usw.) oft unüberwindbar. Entwickler von Internetseiten gehen meist davon aus, dass behinderte Menschen das Internet nicht oder nur in geringem Maße nutzen. Dabei ist diese Zielgruppe wesentlich häufiger im Netz vertreten als Nichtbehinderte. „Mit 80 Prozent sind sie weit öfter drin als der Bevölkerungsdurchschnitt mit rund 42 Prozent.“2 Unter anderem um diese Diskrepanz zu verringern und Behinderten einen ungehinderten Zugang zu den Informationen auf Webseiten des Bundes zu gewährleisten, hat dieser im „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (BGG) den §11 zur Barrierefreien Informationstechnik aufgenommen. Die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) regelt die praktische Umsetzung des BGG. Am 31.12.2005 enden die im Gesetz verankerten Übergangsfristen. Bis dahin müssen alle öffentlich zugänglichen Internet- und Intranetangebote der Bundesverwaltungen den in der Verordnung festgeschriebenen Anforderungen entsprechen. In dieser Hausarbeit setze ich mich mit der BITV und den in ihr definierten verschiedenen Anforderungen an barrierefreie Internetseiten auseinander. Ich werde zunächst den Begriff „barrierefrei“ erklären und anschließend auf die Gesetze und Richtlinien eingehen. Ich werde praktische Tipps zur Umsetzung der Anforderungen geben und zeigen, dass die Erfüllung dieser versierte Webdesigner vor keine großen Schwierigkeiten stellen sollte.
2. Barrierefreiheit
2.1. Was bedeutet Barrierefreiheit?
Der Gesetzgeber hat den Begriff Barrierefreiheit in §3 des BGG wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“3 Eine barrierefreie Internetseite sollte dementsprechend für jeden Nutzer lesbar, bedienbar und verständlich sein. Welche Anforderungen eine Seite mindestens erfüllen muss, um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird in Deutschland durch die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik“ (BITV) geregelt. Auf diese Verordnung werde ich später im Detail eingehen.
2.2. Zielgruppe von barrierefreien Internetseiten
Auf die universelle Zugänglichkeit für Informationen und Internetangebote wird heute noch sehr wenig geachtet. Wie verschiedene Studien zeigten, erfüllen weder die Webauftritte großer Unternehmen4 noch die Onlineausgaben von Tageszeitungen und Nachrichtenmagazinen5 die Anforderungen zur Barrierefreiheit in vollem Umfang. Die wenigsten Verantwortlichen wissen, wie groß die Gruppe der Menschen ist, die von diesen Missständen betroffen sind bzw. wie groß die Konsumentengruppe ist, die keine Beachtung findet. Laut Statistisches Bundesamt lebten im Mai 2003 rund 8,4 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung in Deutschland. Rund 6,7 Millionen davon waren schwer behindert.6 Somit war jeder zehnte Einwohner behindert. Eine Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt deutlich, dass überproportional viele behinderte Menschen das Internet nutzen.7 93% der Internetkenner unter den Befragten sehen die Eröffnung vieler neuer Chancen durch das Internet. Fast die Hälfte der Teilnehmer an der Umfrage gab an, auf technische Barrieren zu stoßen.
Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland wird auch die Zahl der Senioren unter den Internetnutzern immer größer. Schon heute sind über 18% der Deutschen älter als 65 Jahre.8 „Bereits 2010 wird ein Viertel der Bevölkerung 60 Jahre oder älter sein.“9 Oft lassen im Alter Sehkraft und Reaktionszeit nach. Somit sind ältere Menschen besonders z.B. auf flexible Layouts und veränderbare Schriftgröße angewiesen. Barrierefreie Internetseiten sind aber nicht nur für die beiden genannten Gruppen interessant. Immer mehr Nutzer greifen über andere Ein- und Ausgabegeräte als Maus, Tastatur und Monitor auf Informationen im Internet zu. Internetpräsenzen, die für Screenreader und Braillezeile keine Hindernisse bereithalten, können auch problemlos von alternativen Endgeräten wie z.B. PDA, Handy oder dem Bordcomputer eines Autos abgerufen werden. Eine Beachtung der Richtlinien für barrierefreie Seiten kann sich auch für den Betreiber einer Webpräsenz auszahlen. Die Trennung von Inhalt und Layout durch Verwendung von Stylesheets verringert die Größe der Seiten erheblich. Dadurch reduziert sich die Belastung des Servers. Bei größeren, stark frequentierten Webpräsenzen kann das eine beträchtliche Kostenersparnis ausmachen. Der Nutzer profitiert gleichzeitig von schnelleren Ladezeiten. Die Trennung von Inhalt und Aussehen einer Internetseite hat einen weiteren entscheidenden Vorteil. Je weniger komplex und verschachtelt eine Seite ist, desto schneller gelangen Suchmaschinen an die benötigten Informationen. Mit Hilfe von Transcripten werden auch Inhalte von Videos optimal für Suchmaschinen aufgearbeitet.
2.3. Barrieren im Internet
[...]
1 Internetseite der Web Accessibility Initiative (WAI) URL: http://www.w3.org/WAI/ (Stand: 22.03.2005)
2 Christian Schmitz: „Ein Netz voller Scheren, Barrieren und Chancen“ URL: http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/barrieren/ (Stand: 22.03.2005)
3 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) URL: http://behindertenbeauftragter.de/gesetzgebung/behindertengleichstellungsgesetz/ gesetzestext (Stand: 22.03.2005)
4 Sven Hansel: „Viele Top-100-Firmen reißen die Hürde Barrierefreiheit" (VDI nachrichten) URL: http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktuelle_ausgabe/ akt_ausg_detail.asp?source=newsletter&cat=2&id=20502 (Stand: 22.03.2005)
5 Pressemitteilung des Projektes barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK) „Stern ist Sieger im Zeitungstest“ URL: http://www.bik-online.info/test/zeitungen/presse.php#sieger (Stand: 22.03.2005)
6 Dipl.-Volkswirt Heiko Pfaff und Mitarbeiter, Statistisches Bundesamt Wiesbaden „Lebenslagen der behinderten Menschen“ (Tabelle 1) URL: http://www.destatis.de/download/d/wista/behindertemenschen.pdf (Stand: 22.03.2005)
7 Christian Schmitz: „Ein Netz voller Scheren, Barrieren und Chancen“ URL: http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/barrieren/ (Stand: 22.03.2005)
8 Statistisches Bundesamt Deutschland Bevölkerung nach Altersgruppen, Familienstand und Religionszugehörigkeit URL: http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoetab5.php (Stand: 22.03.2005)
9 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Fachtagungsreihe: „Wirtschaftliche Potenziale des Alters“ URL: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/aeltere-menschen,did=19698.html (Stand: 22.03.2005)
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