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Autor: Pamina Russek
Fach: Medien / Kommunikation - Rundfunk und CD
Details
Tags: Lokaler, Hörfunk, Bayern, Eine, Institution, Zukunft
Jahr: 2005
Seiten: 20
Note: 2,3
Literaturverzeichnis: ~ 21 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 263 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-40486-0
Textauszug (computergeneriert)
LMU München
Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienlehre
Proseminar II / Kurs C: Medienlehre
Lokaler Hörfunk in Bayern - Eine Institution mit Zukunft?
von: Pamina Russek
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Die Entstehung und Entwicklung des bayerischen Lokalradios 2
2.1 Von Anfang an 2
2.2 Rechtliche Grundlagen 2
2.3 Das Medienerprobungs– und –entwicklungsgesetz (MEG) und seine Folgen 3
2.4 Die wirtschaftliche Lage des Lokalradios Ende der 80er 4
3 Die wirtschaftliche Weiterentwicklung 6
3.1 Die Wirtschaftssituation 2001 – 2003 6
3.2 Haupteinnahmequelle Werbevermarktung 7
3.3 Landesweiter vs. Lokaler Hörfunk 7
4 Wirtschaftliche Optimierungsmaßnahmen für den lokalen Hörfunk 8
4.1 Allgemeine Überlegungen 8
4.2 Mögliche Verbesserungskonzepte 8
4.2.1 Das Markenradio 8
4.2.2 Reduzierung der lokalen Mindestsendezeiten 9
4.2.3 Veränderung des BLR – Konzepts 10
4.2.4 Regionale Kooperationen 11
4.2.5 Das Zweitfrequenzkonzept 11
4.3 Beschluss des Medienrats zur Weiterentwicklung des Hörfunkkonzepts 12
5 Eigene Ansicht und Ausblick auf die Zukunft 13
6 Literaturverzeichnis
7 Anlagen
1 Einleitung
Radio. Jeder von uns hört manchmal Radio. Zwangsläufig oder freiwillig. Musik, Nachrichten, Verkehr. Nach dem Aufstehen, unter der Dusche, im Auto. Radio „all around us “. Für viele Menschen ist das Radiohören ein Bestandteil ihres Lebens. Und viele können und wollen sich „ein Leben ohne“ auch gar nicht vorstellen. Vielleicht werden wir das aber in ferner Zukunft müssen. Vielleicht gibt es bald keine lokalen, vielfältigen, individuellen Lokalradiostationen mehr, bei denen für jeden Geschmack was dabei war. Dann hören wir bald alle den gleichen Schmus.
Bleibt das Radio seinen Grundprinzipien Lokalität, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit treu? Ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit auc h in ferner Zukunft noch gegeben? Hat der bayerische Lokalhörfunk eine reelle Zukunftschance? Zu Beginn dieser Arbeit werde ich die prägnantesten Punkte in der Anfangsgeschichte des bayerischen Lokalradios erläutern, um dem Leser einen Überblick über die wesentlichen Aspekte zu verschaffen und um die Verstrebungen und Zusammenhänge zu den folgenden Optimierungsmaßnahmen besser vermitteln zu können. Ein kurzer Überblick über die derzeitige wirtschaftliche Situation des Lokalradios reiht sich vor die Optimierungsmaßnahmen, die ich im 3. Teil der Arbeit genauer erläutern möchte, um dann im Schlussteil die wesentlichen Punkte zusammenzufassen und meinen persönlichen Ausblick auf die Zukunft festzuhalten. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die aufgeführten Optimierungsmaßnahmen auf den Besonderheiten der Entstehungsjahre fußen, und es somit für die vollständige Beantwortung der Arbeitsfrage von großer Wichtigkeit ist, sich in einem Teil der Arbeit mit der Gründung des Lokalradios zu beschäftigen.
2 Die Entstehung und Entwicklung des bayerischen Lokalradios
2.1 Von Anfang an...
Das erste wichtige Jahr in der Geschichte des Bayerischen Lokalfunks war wohl das Jahr 1982, als aufgrund eines Beschlusses der Ministerpräsidenten im Jahr 1978, vier Versuche mit Breitbandkabeln durchzuführen, in München das Kabelpilotprojekt mit 11 Hörfunkanbietern in Angriff genommen wurde. Zum Sendestart am 01.04.1984 war das Radio, ganz im Gegensatz zum Fernsehen als neues Medium nahezu unbekannt. Das sollte sich bald ä ndern. Die ersten Erfolge
Durch das am 01.12.1984 verabschiedete Medienerprobungs- und Entwicklungsgesetz fußte das Kabelpilotprojekt endlich auf einer gesetzlichen Grundlage. Zusätzlich, durch die in Genf 1984 abgehaltene internationale UKWRundfunk- Konferenz, in der die Ausdehnung des Radiobereichs von 100 MHz auf 108 MHz beschlossen wurde, „...kam es zur entscheidenden technologischen Innovation...“1, denn nun „...waren genügend terrestrische 2 Frequenzen für die Realisierung zweier zusätzlicher landesweiter Hörfunkketten bzw. einer entsprechend höheren Anzahl von Lokalradios...“3 geschaffen. Aufgrund der gleichzeitig stattfindenden, wie sich später herausstellte, auch äußerst erfolgreichen Versuche mit der drahtlosen Übertragung von UKW-Frequenzen, konnten bereits Anfang 1985 die ersten 3 Frequenzen, unter der Schirmherrschaft der Münchner Pilotgesellschaft für Kabel-Kommunikation mbH, unter den über 20 Interessenten vergeben werden. Mit dem Sendestart der drei vergebenen Frequenzen am 29.05.1985, nun in Form von Anbietergemeinschaften4, war München die erste Stadt, deren Lokalradios drahtlos senden konnten.
2.2 Rechtliche Grundlagen
Die Rundfunkhoheit der Länder
Träger der Rundfunkhoheit in Deutschland sind jeweils die Länder, welche die Gesetzgebungskompetenz in organisationsrechtlicher, sowie in programm- und materiellrechtlicher Hinsicht innehaben. Für Zulassung von privaten Rundfunkveranstaltern sind deshalb grundsätzlich die Länder zuständig. Aufgrund des Artikels 111a der Bayerischen Verfassung ist in Bayern jedoch generell keine Zulassung privater Rundfunkanstalten möglich. Der Artikel 111a der Bayerischen Verfassung Eine Besonderheit in der rechtlichen Situation des privaten Rundfunks in Bayern: Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft. Das erfolgreiche Volksbegehren von 1973, ins Leben gerufen von F.D.P, SPD und den Gewerkschaften um „...dem wachsenden Einfluss des Staates im ‚Bayerischen Rundfunk’ (BR) sowie den möglichen Privatfunkplänen der CSU langfristig ‚einen Riegel vorzuschieben’.“5, hatte eine Änderung in der Bayerischen Verfassung zur Folge. Der Artikel 111a. Dieser sieht vor, dass der Bayerische Rundfunk von nun an ausschließlich in öffentlich-rechtlicher Hand liegt.
„Rundfunk wird in öffentlicher Verantwortung und in öffentlichrechtlicher Trägerschaft betrieben. An der Kontrolle des Rundfunks sind die in Betracht kommenden bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu beteiligen. Der Anteil, der von der Staatsregierung, dem Landtag und dem Senat in die Kontrollorgane entsandten Vertreter darf ein Drittel nicht übersteigen. Die weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen wählen oder berufen ihre Vertreter selbst.“6 Um aber auch den privaten Sendern die Möglichkeit zu verschaffen, sich am bayerischen Lokalfunk zu beteiligen, war eine „...raffinierte Rechtskonstruktion...“7 von Nöten.
2.3 Das Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz (MEG) und seine Folgen
[...]
1 Schick, Paul: Privater Hörfunk in Bayern. München: Fischer 1991, S. 16
2 Terrestrisch = Kabellos; Die Frequenzen werden über die Hausantenne empfangen
3 Schick, Paul 1991, S. 16
4 Eine Anbietergemeinschaft organisiert und stellt ein Rundfunkprogramm zusammen, um es dann anzubieten, wobei es sich um ein Unternehmen, gegründet von verschiedenen Gesellschaftern, handelt.
5 Schick, Paul: Privater Hörfunk in Bayern. München: Fischer 1991, S.14
6 Bayerischer Landtag (Hrsg.): Bayerische Verfassung. Zweiter Hauptteil. Grundrechte und Grundpflichten. http://www.bayern.landtag.de/bayer_verfassung_zweiter_hauptteil.html
7 Schick 1991, S. 15
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