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Intellectual Capital Reporting als Instrument zur Stärkung des True and Fair View

Diplomarbeit, 2004, 128 Seiten
Autor: Jens Droege
Fach: Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern

Details

Kategorie: Diplomarbeit
Jahr: 2004
Seiten: 128
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 143  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V42605
ISBN (E-Book): 978-3-638-40602-4

Dateigröße: 810 KB
Anmerkungen :
Heutzutage läßt sich eine deutliche Unzufriedenheit mit der gängigen Rechnungslegungspraxis bezüglich der Veröffentlichung von immateriellen Wertreibern nach HGB und IFRS feststellen. Hauptargument ist, dass auf die zunehmende Bedeutung des Intellectual Capitals und damit auf die zukünftige Abbildung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht adäquat reagiert wird. Diesem könnte durch eine Veröffentlichung der strategischen immtateriellen Werte im Rahmen eines IC Reports entgegen getreten werden.



Textauszug (computergeneriert)

Fachhochschule Landshut
Fachbereich Betriebswirtschaft

Intellectual Capital Reporting als Instrument zur Stärkung des True and Fair View

Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades:
Diplom-Betriebswirt (FH) an der Fachhochschule Landshut

vorgelegt von

Jens-Daniel Dröge

06. September 2004

 


Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.

Benjamin Franklin (1706 – 1790), Amerikanischer Politiker, Schriftsteller und Naturwissenschaftler

 

Inhaltsverzeichnis

Danksagung
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung ... 1
1.1. Einführung in die Aufgabenstellung ... 1
1.2. Aufbau der Arbeit ... 3

2. Intellectual Capital ... 6
2.1. Begriffsbestimmung ... 6
2.2. Bedeutung von Intellectual Capital ... 10
2.2.1. Human Capital ... 10
2.2.2. Organisational Capital ... 12
2.2.3. Intellectual Capital als kritischer Erfolgsfaktor ... 14

3. Intellectual Capital als Bestandteil des immateriellen Anlagevermögens ... 16
3.1. Begriff des Vermögensgegenstands ... 16
3.1.1. Vermögensgegenstand nach HGB ... 16
3.1.2. Vermögensgegenstand nach IAS/IFRS ... 17
3.2. Immaterielle Vermögensgegenstände ... 18
3.2.1. Klassifizierung immaterieller Vermögenswerte ... 18
3.2.2. Immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB ... 20
3.2.3. Immaterielle Vermögenswerte im Sinne des IAS/IFRS 38 ... 21
3.3. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ... 23
3.3.1. Zugehörigkeit zum Anlagevermögen nach HGB ... 23
3.3.2. Zugehörigkeit zum Anlagevermögen nach IAS/IFRS ... 24
3.4. Intellectual Capital als immaterieller Vermögenswert des Anlagevermögens ... 25

4. Bilanzielle Ansatzfähigkeit von Intellectual Capital ... 27
4.1. Handelsrechtlicher Ansatz ... 27
4.2. Ansatz nach IAS/IFRS 38 ... 29

5. Ausweismöglichkeit von Intellectual Capital im Jahresabschluss ... 34
5.1. Handelsrechtliche Möglichkeiten ... 34
5.2. Ausweismöglichkeiten nach IAS/IFRS ... 38

6. Bewertungsmöglichkeiten von Intellectual Capital ... 41
6.1. Klassifizierung von Bewertungsverfahren ... 41
6.2. Ansätze zur Bewertung von Intellectual Capital ... 42
6.2.1. Cost-Approach ... 42
6.2.2. Market Approach ... 44
6.2.2.1. Marktwert – Buchwert – Relationen ... 45
6.2.2.2. Tobin’s q ... 46
6.2.2.3. Calculated Intangible Value (CIV) ... 47
6.2.3. Analytical Approach ... 50
6.2.3.1. Balanced Scorecard nach Kaplan/Norton ... 51
6.2.3.2. Skandia Navigator nach Edvinsson ... 53
6.2.3.3. Intellectual Asset Monitor (IAM) nach Sveiby ... 56
6.2.4. Income Approach ... 58

7. Intellectual Capital Reporting ... 60
7.1. True and Fair View in der Rechnungslegung ... 60
7.2. Entwicklung und Unterscheidung von traditionellen Instrumenten der Rechnungslegung ... 62
7.3. Bedeutung für das Management und die Unternehmensberichterstattung ... 63
7.4. Aufbau ... 70
7.4.1. Kategorisierung des Intellectual Capital ... 70
7.4.2. Selektion der relevanten Informationen ... 72
7.4.3. Aufarbeitung und Darstellung ... 74
7.5. Grenzen ... 76
7.5.1. Grenzen in der Verlässlichkeit ... 76
7.5.2. Grenzen in der Vergleichbarkeit ... 78
7.6. Verifizierbarkeit im Rahmen einer risikoorientierten Abschlussprüfung ... 79

8. Zusammenfassung ... 87

9. Fazit ... 94

Appendix
Appendix I: Status Quo der Berichterstattung über Intellectual Capital bei DAX 30–Unternehmen
Appendix II: Beispiel eines prüferischen Testats über veröffentlichte Zusatzinformationen

Literaturverzeichnis

 

1. Einführung
1.1. Einführung in die Aufgabenstellung
Seit in Kraft treten des HGB am 1.1.1900 hat dieses mehrfache Reformen erfahren. Dennoch ist die in der Bundesrepublik Deutschland übliche externe Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Vorschriften nach wie vor geprägt von der klassischen Fremdfinanzierung durch die Aufnahme fremder Mittel. Ziel des Handelsrechts ist in erster Linie der Schutz der Gläubiger vor falschen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Zieht man jedoch in Betracht, dass durch den Wandel von einer Industriegesellschaft hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft die Wertschöpfung in zunehmendem Maße von immateriellen Vermögensgegenständen abhängt und vielfach über die Kompetenz und das Know-how der Mitarbeiter erfolgt, so mutet die Aussagefähigkeit einer Handelsbilanz anachronistisch an.

Wenngleich die Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards1 durch den ‚fair value’-Gedanken und eine vergleichsweise stärkere Ausrichtung an Investoreninteressen einen wesentlich höheren Informationsgehalt über die finanzielle Situation eines Unternehmens (financial position, changes in financial position) und über die im Unternehmen erbrachten Leistungen aufweist, werden auch bei der Bilanzierung nach IAS/IRFS immaterielle strategische Erfolgsfaktoren originären Ursprungs nicht erfasst. Fragen, wie diese Werte in gesteigerten Ertrag umgewandelt werden können, wie diese gesteuert und über den bilanziellen Gewinn hinaus quantifizierbar gemacht werden können, bleiben unbeantwortet.2

Insbesondere durch die steigende Bedeutung des tertiären Sektors sowie Hochtechnologieunternehmen an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung3 zeigt sich, dass der Wert und die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens nicht mehr allein anhand des traditionellen Zahlenmaterials bewertet werden können; vielmehr verlangt das Zusammenwachsen der Märkte für Investitionen, Wissen und Mitarbeiter nach internationaler Standardisierung und Vergleichbarkeit vorhandener immaterieller Ressourcen. Hinzu kommen Bilanzierungsskandale und Unternehmenszusammenbrüche, wie etwa die von Enron4 in den USA oder die italienische Parmalat5, welche die Kapitalmärkte hinsichtlich der Verlässlichkeit der durch das Unternehmen publizierten und kommunizierten Informationen verunsichert haben. Hier haben die Gesetzgeber zwar bereits reagiert,6 gleichzeitig aber wachsen die Informationsanforderungen der Kapitalmarktteilnehmer an die Bewertungsrelevanz der verfügbaren Informationen.

Die Unternehmensleitung steht somit vor der Herausforderung, nicht nur den rechtlichen Standards in der Unternehmenskommunikation zu genügen, sondern darüber hinaus durch effektive Offenlegung relevanter immaterieller Werttreiber den Informationsanforderungen der Kapitalmärkte gerecht zu werden.

Verschiedene Ansätze zur materiellen Unterlegung der originären immateriellen strategischen Werttreiber werden bereits seit geraumer Zeit von verschiedenen Institutionen erarbeitet und angewandt.7 Darüber hinaus finden kontroverse Diskussionen über Fragen der Klassifizierung interner immaterieller Werttreiber, deren Bewertung und Steuerung, sowie über deren externe Berichterstattung immer häufiger Einzug in die betriebswirtschaftliche Literatur.8 Gemein ist allen die Orientierung weg vom patagorischen Ursprung der Investition, hin zu den bereits in der Praxis bewährten Methoden des Controllings, wie z.B. der Balanced Scorecard.

Aus den geschilderten Umständen ergibt sich die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine solche Berichterstattung dazu beitragen kann, einen umfassenderen Überblick über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu liefern und den gesteigerten Anforderungen an die Rechnungslegung gerecht zu werden.

1.2. Aufbau der Arbeit
Nach einer allgemeinen Beschreibung im ersten Kapitel hinsichtlich der Forderungen nach einer erweiterten Rechungslegung über immaterielle Werttreiber, wird im nachfolgenden Abschnitt zunächst eine einheitliche Diskussionsgrundlage geschaffen. Dies geschieht, in dem Intellectual Capital als einheitlicher Begriff für diese immateriellen Ressourcen festgelegt und dieser anschließend einer Definition unterzogen wird. Gleichzeitig wird in diesem Kapitel der besondere Belang des Intellectual Capital für das Unternehmen herausgestellt.

Inhalt des dritten Kapitels ist die Einordnung der diskutierten Größe in das immaterielle Anlagevermögen des Unternehmens. Am Ende des Abschnitts wird gezeigt werden, dass diese so definierten Größen als selbsterstellte Vermögenswerte zu den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gezählt werden können. Dazu erfolgt zunächst eine Klärung des Vermögensgegenstandsbegriffs in der Rechnungslegung nach IAS/IFRS und HGB, woran sich eine Klassifizierung immaterieller Werte anschließt und diese dann unter Berücksichtigung von IAS/IFRS und HGB nähere Erläuterung finden. Dieser Aufbau erscheint notwendig um darzulegen, inwieweit sich das Intellectual Capital von den übrigen immateriellen Vermögenswerten unterscheidet.

Aufbauend auf der gängigen Untersuchungsmethode bilanzieller Problemstellungen nach deren Ansatz und Ausweis, erfolgt die Klärung der Frage hinsichtlich der jeweiligen Ansatz- und Ausweisvorschriften für Intellectual Capital in Kapitel vier und fünf. Dabei wird insbesondere auf eine eventuelle alternative Berichtslegung in Anhang und Lagebericht eingegangen werden. Um im Anschluss auf die Bewertungsproblematiken von Intellectual Capital hinzuweisen, befasst sich der sechste Teil der Arbeit ausführlich mit den gängigen Methoden einer solchen Bewertung. Hier wird eine Kategorisierung der verschiedenen Ansätze vollzogen und jeder dieser Ansätze auf seine Praktikabilität und seine Einschränkungen hin untersucht.

Hauptteil der Arbeit stellt der siebte Abschnitt dar. Dieser befasst sich mit einer erweiterten Rechnungslegung im Rahmen des Intellectual Capital Reporting, wobei zunächst kurz auf den Grundsatz des ‚true and fair view’ in der Rechnungslegung eingegangen wird. Schwerpunkt des Abschnitts liegt jedoch neben einer Unterscheidung des Intellectual Capital Reporting vom traditionellen Rechnungswesen insbesondere auf der Bedeutung einer solchen zusätzlichen Informationsgewährung für die internen und externen Berichtsempfänger. In dessen Folge wird die Frage zu klären sein, wie ein Intellectual Capital Report aufgebaut sein sollte, damit dieser das Ziel die Entscheidungsrelevanz zu erhöhen, optimal verfolgen kann und somit zu einer Stärkung des ‚true and fair view’ beiträgt. Zusätzlich werden jedoch auch die Grenzen bezüglich einer uneingeschränkten Aussagefähigkeit erläutert, und es wird letztlich diskutiert werden, inwieweit bei einer separaten Berichtslegung über die immateriellen Werttreiber eine Überprüfung durch einen Abschlussprüfer sinnvoll ist, bzw. wie eine solche Verifizierung durchgeführt werden könnte.

Im achten Kapitel wird die Arbeit nochmals zusammengefasst wiedergegeben, bevor diese im neunten Kapitel mit einer Schlussfolgerung sowie einem Ausblick in die Zukunft abschließt.

[...]


1 Seit der Reform des IASB 2001 werden die zukünftig neu verabschiedeten Standards als IFRS bezeichnet. Gemeinhin findet für die einzelnen Standards die Bezeichnung IAS/IFRS Anwendung. Für die Rolle der Standards innerhalb einer internationalisierten Rechnungslegung vgl. Wagenhofer, S. 230 ff.

2 Aus diesem Grund sollen die IAS mittelfristig um die Abbildung dieser Werte erweitert werden. Zu diesem Zweck ist Ende 2003 ein Forschungsauftrag vergeben worden. Vgl. DB 49/2003, S. 2615

3 Der Anteil von Dienstleistungs- und Technologieunternehmen an der Wertschöpfung lag in Deutschland bereits 1997 bei ca. 43 % (USA 53%); Vgl. Europäische Union

4 Der US-amerikanische Energiekonzern Enron musste 2001 auf Grund jahrelanger betrügerischer Buchführung Konkurs anmelden. In der Folge wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen wegen unrechtmäßiger Manipulation und Vernichtung von Unterlagen schuldig gesprochen, was letztlich zu deren Auflösung geführt hat. Vgl. ausführlicher Fischermann/Kleine-Brockhoff

5 Der italienische Molkereikonzern Parmalat hat im Lauf der Jahre fiktive Gesellschaften gegründet, deren einziges Ziel es war, zu betrügerischen Zwecken Milliardenbeträge aus dem Unternehmen abzuziehen.

6 z.B. mit dem ‚Sarbanes-Oxley Act of 2002’ zur Verschärfung der Rechnungslegungsvorschriften. Das Gesetz gilt für Unternehmen, die an US-Börsen gelistet sind und beinhaltet u.a. erweiterte finanzielle Offenlegungspflichten, die Errichtung interner Kontrollsysteme, die persönliche Haftung der Vorstände für die veröffentlichten Angaben und Anforderungen an die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.

7 Insbesondere in Dänemark war man Vorreiter in diesem Bereich. Auch das Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation ist maßgeblich mit der Entwicklung einheitlicher Standards befasst.

8 Vgl. u.a. Küting/Ulrich in DStR 23-24/2001, S. 953 – 960 und 1000 – 1004; Kahre/Schwetje in KoR 3/2003, S. 123 – 134; Bruns et al. in Controlling 3-4/2003, S. 137 – 142


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