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Neue Wege der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Werkstatt für behinderte Menschen im Spannungsfeld zwischen sozialer Zielsetzung und ökonomischer Realität

Termpaper, 2005, 61 Pages
Authors: Michael Schumann, Andreas Greth
Subject: Nursing / Foster Care Management / Social Services

Details

Category: Termpaper
Year: 2005
Pages: 61
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 47  Entries
Language: German
Archive No.: V42968
ISBN (E-book): 978-3-638-40875-2

File size: 350 KB


Excerpt (computer-generated)

 

Fachhochschule Braunschweig Wolfenbüttel

Hausarbeit 
Fernstudiengang Sozialmanagement

 

Neue Wege der Teilhabe am Arbeitsleben 
durch die Werkstatt für behinderte
Menschen im Spannungsfeld zwischen 
sozialer Zielsetzung und ökonomischer Realität

Eingereicht 
von: 

Michael Schumann,

Coautor:  Andreas Greth,

 

 

Inhalt

Einleitung

1 Die Werkstatt für behinderte Menschen

1.1 Die Rechtsgrundlagen der WfbM
1.1.1 Das Sozialgesetzbuch IX
1.1.2 Weitere Rechtsgrundlagen

1.2 Die Entwicklung der beruflichen Rehabilitation nach 1945

1.3 Der Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe seit 1974 und seineAuswirkungen auf die Gesetzgebung
1.3.1 Die Grundsätze der Konzeption der Werkstatt für Behinderte
1.3.2 Der Wandel der Rechtsnormen
1.3.3 Die Entwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen

1.4 Der Zielkonflikt zwischen Förderauftrag und Produktionsorientierung

1.5 Werkstätten für behinderte Menschen in der Gesellschaft
1.5.1 Einflussfaktoren für die Arbeit der WfbM

2 Werkstattarbeit und Erwerbsarbeit
2.1 Arbeit
2.1.1 Begriffsgeschichte
2.1.2 Arbeit und ihre Bedeutung für die Identitätsentwicklung

2.2 Erwerbsarbeit
2.2.1 Strukturen von Erwerbsarbeit in industriellen Gesellschaften
2.2.2 Bedeutung von Arbeit für Menschen mit Behinderungen

2.3 Werkstattarbeit

3 Veränderungen für Werkstätten für behinderte Menschen durchdas SGB IX

3.1 Das neunte Sozialgesetzbuch
3.1.2 Rehabilitation, Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe
3.1.3 Rehabilitation und Eingliederung

3.2 Teilhabe als politisches Gestaltungsprinzip

4 Neue Teilhabewege für Werkstattbeschäftigte

4.1 Ausgelagerte Arbeitsplätze
4.1.1 Erweiterte rechtliche Grundlagen
4.1.2 Sichtweisen zu ausgelagerten Arbeitsplätzen
4.1.3 Ausblick

4.2 Integrationsprojekte
4.2.1 Die Systematik der Förderung von Integrationsfirmen
4.2.2 Aufgaben der lntegrationsunternehmen
4.2.3 Chancen für die Werkstätten für behinderte Menschen

4.3. Weitere Zugangsmöglichkeiten zum ersten Arbeitsmarkt
4.3.1 Arbeitsassistenz
4.3.2 Integrationsfachdienste
4.3.3 Ambulante Berufsbildung

5 Perspektiven, Tendenzen: Alles bleibt anders
5.1 Konsequenzen für behinderte Menschen aus den sozioökonomischen Entwicklungen und daraus abzuleitende mögliche Auswirkungen auf die WfbM

5.2 Potenzielle Reaktionsmöglichkeiten der WfbM: Von der Gegenwart in die Zukunft

6 Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

 

 

Einleitung

Zentrale Aufgabe der Werkstätten für behinderte Menschen ist die Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzungsmöglichkeiten dieser Aufgabe werden in jüngster Zeit zunehmend kritisch betrachtet. Die Gründe dafür liegen unter anderem in der Konkurrenz um knapper werdende Ressourcen wie auch in den mittlerweile gesetzlich definierten Ansprüchen der Beteiligten nach gleichberechtigter Teilhabe und Selbstbestimmung.

Ausgehend von der These, dass eine umfassende Integration von behinderten Menschen nur in den Bereichen erfolgreich sein kann, in denen diese Menschen auch tätig sind, stehen auch Werkstätten für behinderte Menschen vor der Herausforderung, traditionelle Angebote von Teilhabeleistungen zu überdenken. Zum einen, um dem Perspektivenwechsel der letzten Jahre in der Behindertenhilfe Rechnung zu tragen, und zum anderen, um sich einem zunehmend marktwirtschaftlich orientierenden Segment der öffentlichen Wohlfahrt zu positionieren.

Die hier vorliegende Hausarbeit setzt sich mit der folgenden Fragestellung auseinander: Bieten moderne Teilhabeleistungen in Krisenzeiten eine Chance für Aufbruch und neue Ideen in der Werkstattarbeit oder ist die Werkstatt für behinderte Menschen ein teurer Weg am Arbeitsleben vorbei?

Im Rahmen einer deskriptiven Literaturanalyse werden in Kapitel 1 zunächst Begriff, Aufgabe und rechtliche Rahmenbedingungen der Werkstatt für behinderte Menschen beschrieben. Im weiteren werden die Auswirkungen der gewandelten Sichtweisen in der beruflichen Rehabiltation seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland dargestellt.

In Kapitel 2 wird eine Abgrenzung der Begriffe Werkstattarbeit und Erwerbsarbeit vorgenommen.

Aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Teilhabe, Rehabilitation und Eingliederung werden in Kapitel 3 vor dem Hintergrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen eingegrenzt.

Beispielhaft für neue Wege der Teilhabe für Werkstattbeschäftigte bildet eine besondere Betrachtung von ausgelagerten Arbeitsplätzen und Integrationsprojekten den Schwerpunkt des Kapitels 4. Hierbei wurde bewusst auf umfangreiche Aufzählung von Beispielprojekten verzichtet, da dies den Rahmen der Hausarbeit sprengen würde. Perspektiven, Tendenzen, Entwicklungen und daraus abzuleitende potentielle Auswirkungen auf die WfbM der Zukunft werden in Kapitel 5 aus der Sichtweise verschiedener Autoren entwickelt.

Die Kapitel 1 und 2 wurden von Andreas Greth erstellt, die Kapitel 3 bis 5 von Michael Schumann. Die Einleitung und Kapitel 6 wurden gemeinsam erarbeitet. 

1 Die Werkstatt für behinderte Menschen

Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) haben seit Entstehung ihrer Vorformen in den 1950er Jahren den gesamten wirtschaftlichen Entwicklungsprozess durchlaufen, für den gesellschaftlich 150 Jahre benötigt wurden. Alle Stadien „[...] von der Handwerksproduktion zur Manufaktur, von der vorindustriellen Serienarbeit zur industriellen Konfektion, von der sozialistischen Produktionsweise zum leistungsstarken Outsourcing - Partner für kapitalistische Groß- und Mittelbetriebe“ (MOSEN 2003, S.10) wurden in kurzer Zeit durchlaufen.

Entsprechend unterschiedlich präsentieren sich heute Träger von WfbM in ihrer Präferierung von Förder- oder Produktionsaspekten, wie auch in ihrer Einschätzung über Umfang und Richtung von Veränderungsbedarf.

1.1 Die Rechtsgrundlagen der Werkstatt für behinderte Menschen

1.1.1 Das Sozialgesetzbuch IX

Wesentliche Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Werkstätten für behinderte Menschen ist das Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, vom 1.7.2001. Es legt die Konzeption der Werkstätten fest, definiert den Rechtsstatus der behinderten Menschen in den Werkstätten, beschreibt die Grundsätze ihrer Förderung, bestimmt die Art und Mindesthöhe der Entgelte und regelt die Mitwirkungsrechte. (BAG-WfbM, www.bagwfbm.de)

Die bisherige Bezeichnung „Werkstatt für Behinderte“ wurde in „Werkstatt für behinderte Menschen“ geändert. Teil 1 enthält allgemeine Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, der Teil 2 besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht). Das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) wurde mit Inkrafttreten des SGB IX aufgehoben, die wichtigsten werkstattbezogenen Bestimmungen wurden in das SGB IX übernommen.

§ 2 Abs. 1 S 1 SGB IX legt fest:


„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“

Als schwerbehindert gelten nach § 2 Abs. 2 SGB IX Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. Die Schwerbehinderung wird nach § 69 SGB IX vom Integrationsamt festgestellt. § 4 Abs. 1 sichert die notwendigen Sozialleistungen zu, um „[...] die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern“.

Eingestuft werden die Auswirkungen einer Behinderung auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Nach §136 Abs. 1 SGB IX ist die WfbM eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und


„[...] hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,

1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt anzubieten und

2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit zu entwickeln.“

Abweichend von früheren Regelungen, beispielsweise der Kriegsopferversorgung, sind also nicht Erscheinungsform oder Ursache der Behinderung Kriterien für den Aufnahmeanspruch in die WfbM, sondern der Bedarf an beruflichen Rehabilitationsleistungen. Auch eine festgesellte Schwerbehinderung muß nicht notwendigerweise vorliegen.

 

Nach §136 Abs. 2 SGB IX


„[...] steht die Werkstatt allen behinderten Menschen unabhängig von der Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden“

Damit wird aber nicht eine messbare Mindestleistung gefordert, sondern das Arbeitsergebnis muss, nach entsprechender Qualifizierung im Berufsbildungsbereich, die Werkstatt insgesamt durch eine wirtschaftliche Verwertbarkeit bereichern (vgl. NEUMANN 2004, S.682).

[...]

 


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