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Details

Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2005
Seiten: 27
Note: 2
Literaturverzeichnis: ~ 21  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 406 KB
Archivnummer: V43233
ISBN (E-Book): 978-3-638-41077-9

Textauszug (computergeneriert)

 

Elisabeth Schmid

Arbeitspapiere des Wirtschaftsprüfers

SS 2005 Prüfung

eingereicht am 12.05.2005

am Institut für BWL der Industrie (WU Wien)

 

 

Inhaltsverzeichnis


1 EINLEITUNG 1

1.1 PROBLEMSTELLUNG 1
1.2 GANG DER UNTERSUCHUNG 2

2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR DIE FÜHRUNG VON ARBEITSPAPIEREN  3

3 ZWECK DER ARBEITSPAPIERE 5

3.1 DOKUMENTATION DER PRÜFUNGSPLANUNG 5

3.2 DOKUMENTATION DER PRÜFUNGSHANDLUNG UND PRÜFUNGSFESTSTELLUNG 5
3.2.1 Prüfung internes Kontrollsystem 6
3.2.2 Materielle Prüfung  7
3.2.3 Untersuchungen interne Revision 7
3.2.4 Untersuchungen Dritter 7
3.2.5 Prüfung mehrerer Abschlussprüfer  7

3.3 ABLEITUNG DES PRÜFUNGSERGEBNISSES  7
3.4 KONTROLLE DER PRÜFUNGSQUALITÄT  8
3.5 ERSTELLUNG DES PRÜFBERICHTS  9
3.6 NACHWEIS IM REGRESSFALL 9

4 ARBEITSPAPIERE ENTLANG DES PRÜFUNGSPROZESSES 10

4.1 DAUERAKT ALS GRUNDLAGE DER PRÜFUNGS-VORBEREITUNG 10

4.1.1 Rechtsverhältnisse  11
4.1.2 Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane  12
4.1.3 Wirtschaftliche Verhältnisse 12
4.1.4 Organisation und Rechnungswesen 12
4.1.5 Prüfungsdurchführung 13

4.2 JÄHRLICHE, LAUFENDE ARBEITSPAPIERE ALS GRUNDLAGE DES PRÜFUNGSABLAUFS  13
4.2.1 Auftrag und Auftragsbestätigung 13
4.2.2 Prüfungsplan  13
4.2.3 Unterlagen zum Jahresabschluss  16
4.2.4 Unterlagen über die Prüfung des internen Kontrollsystems und über die Berücksichtigung der Innenrevision  17
4.2.5 Arbeitspapiere zur Prüfung und Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse  17
4.2.6 Arbeitspapiere zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses 17
4.2.7 Arbeitspapiere zur Prüfung des Anhanges und Lageberichtes 18
4.2.8 Unterlagen über abschließende Feststellungen 18

5 HANDHABUNG DER ARBEITSPAPIERE 19

6 KRITIK AN DEN ARBEITSPAPIEREN 20

7 ZUSAMMENFASSUNG 21

 

 ABBILDUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNG 1:  AUSSCHNITT ARBEITSPAPIERE DER VORPRÜFUNG DES PRÜFFELD: ANLAGENVERRECHNUNG,

 ANLAGENVERZEICHNIS
(QUELLE: DR. HAFNER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND STEUERBERATUNG GMBH)   15

TABELLENVERZEICHNIS
TABELLE 1: ÜBERSICHT PRÜFFELDER DER VOR- UND HAUPTPRÜFUNG (QUELLE: DR. HAFNER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND STEUERBERATUNG GMBH)  14

 

 

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

In den Richtlinien des Instituts der Österreichischen Wirtschaftsprüfer werden Arbeitspapiere wie folgt definiert: „Arbeitspapiere sind alle Aufzeichnungen und Unterlagen, die der Abschlussprüfer im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der Jahresabschlussprüfung und zur Ableitung des Prüfungsergebnisses selbst erstellt, sowie alle Schriftstücke und Unterlagen, die er vom geprüften Unternehmen oder von Dritten als Ergänzung seiner eigenen Unterlagen zur Erfüllung des Prüfungszwecks erhält.“1

Sollte ein Zivilprozess gegen einen Wirtschaftsprüfer eingeleitet werden, dann sind die Arbeitspapiere die wichtigsten Unterlagen. Durch ihre Auswertung soll entweder bewiesen bzw. widerlegt werden, dass der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt hat oder nicht. Darum ist es auch besonders wichtig, dass die Arbeitspapiere so detailliert wie möglich geführt werden. Hier ist anzumerken, dass es zwar Richtlinien gibt die von den Wirtschaftsprüfern auch verwendet werden sollen, die Nichtbeachtung hat allerdings keine rechtlichen Folgen für den Wirtschaftsprüfer. Arbeitspapiere stellen somit ein sehr wichtiges Dokumentationsinstrument dar, welches nach internationalen Bestimmungen sehr unterschiedlichen Richtlinien Folge zu tragen hat. Ebenso unterschiedlich sind die Möglichkeiten der qualitativen Überprüfungen.

2 Rechtliche Grundlagen für die Führung von Arbeitspapieren

Die Jahresabschlussprüfung unterliegt Gesetzen die im HGB verankert sind. So klärt der § 272 HGB, dass der Abschlussprüfer, sofern es für seine ordnungsmäßige Prüfung als relevant erscheint, berechtigt ist, vom gesetzlichen Vertreter alle Aufklärungen und Nachweise zu verlangen.

Des weiteren enthält der § 273 HGB die rechtlichen Bestimmungen für die Erstellung des Prüfberichts. Er besagt unter anderem, dass die Verpflichtung zur Vorlage des Prüfberichts beim Abschlussprüfer liegt.2

Rechtliche Grundlagen über die Form der Arbeitspapiere und somit der Dokumentation des Prüfungsablaufs sind aber weder im HGB noch im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz enthalten.

Um diese Gesetzeslücke auszufüllen wurden entsprechende Richtlinien und Fachgutachten erstellt. So wurde im Jahre 1993 erstmals eine Sammlung der Richtlinien des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer und des Fachsenats für Handelsrecht und Revision mit Unterstützung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegeben.

Dr. Ernst Traar, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Univ. Prof. Dr. Anton Egger, Präsident des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zeigten die Bedeutung der Fachgutachten und Richtlinien für den Berufsstand folgendermaßen auf:

„Auch wenn Fachgutachten und Richtlinien keine normative Kraft zukommt, so wird deren Berücksichtigung in der täglichen Berufspraxis vor dem etwaigen Vorwurf, nicht lege artis vorgegangen zu sein, jedenfalls schützen“3

Darunter ist zu verstehen, dass es im Fall etwaiger Schadenersatzansprüche bzw. Haftungsausfällen zu einer positiven Beurteilung der Arbeit des Wirtschaftsprüfers kommen kann.4

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer hat bisher rund 600 Mitglieder und vertritt somit 80% aller tätigen Wirtschaftsprüfer. Verstöße gegen Richtlinien bzw. auch die verankerte Weiterbildungsverpflichtung wird streng geahndet und kann sogar zum Ausschluss der Wirtschaftsprüfer aus dem Verein führen.5

3 Zweck der Arbeitspapiere

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, handelt es sich bei den Arbeitspapieren um Unterlagen die nur vom zuständigen Abschlussprüfer geführt werden. Demnach haben sie auch unterschiedlichste Funktionen zu erfüllen, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.

3.1 Dokumentation der Prüfungsplanung

Arbeitspapiere dienen unter anderem zur Dokumentation der Prüfungsplanung. Die Prüfungsplanung sieht eine Aufteilung in personelle, sachliche und zeitliche Planung vor.

Im Zuge der personellen Planung erfolgt die Auswahl geeigneter Mitarbeiter welche die Prüfung durchführen.

Die sachliche Planung bezieht sich auf die Erstellung eines den Erfordernissen des Prüfungsauftrags angepassten schriftlichen Prüfungsprogramms. Sie wird für die Vor- und Hauptprüfung separat durchgeführt. Die Planung der Hauptprüfung wird des weiteren beeinflusst durch den Stand des internen Kontrollsystems und den Ergebnissen der Vorprüfung.

Im Rahmen der zeitlichen Planung wird jedem Prüfungsgebiet eine bestimmte Zeitvorgabe zugewiesen, in der die Prüfung zu erfolgen hat. 6

3.2 Dokumentation der Prüfungshandlung und Prüfungsfeststellung

Des weiteren dienen Arbeitspapiere zur Dokumentation der Prüfungshandlung und Prüfungsfeststellung. „Die Prüfungshandlungen sind unter Berücksichtigung des Wirkungsgrades des internen Kontrollsystems, der Größe und der wirtschaftlichen Lage des zu prüfenden Unternehmens, nach der (absoluten oder relativen) Bedeutung des jeweiligen Prüfungsgebietes und der Höhe des Fehlerrisikos so festzulegen, dass eine sichere Beurteilung der Gesetzmäßigkeiten und Ordnungsmäßigkeiten der Rechnungslegung unter Beachtung der Aufgaben und der Zielsetzung der Abschlussprüfung möglich ist.“7

[...]


1 Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer: „Die Arbeitspapiere des Abschlussprüfers“, Wien 1991, S. 2

2 Vgl. Fachsenat für Handelsrecht und Revision: „Verpflichtung Abschlussprüfer auf Vorlage des Prüfbericht gemäß § 273 Abs.3 HGB“, 1992, S. 1

3 Egger A., Traar E.: Vorwort in: „Fachgutachten, Richtlinien, Stellungnahmen, herausgegeben von der KWT“, 1993, S.1

4 Vgl. Hilber: „ABC der Jahresabschlussprüfung“, Band 22,Wien 1998, S.34

5 Vgl. o.V.: „Wirtschaftsprüfer verschärfen nach US-Bilanzskandale die Kontrolle“, in: SWK, 77 Jg., Wien 2002, Nr. 25, S. 956

6 Vgl. Fachsenat für Handelsrecht und Revision: „Richtlinien zur Gewährleistung der Prüfungsqualität, Wien 1990, S.5-6

7 Fachsenat für Handelsrecht und Revision: „Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen nach den Vorschriften des RLG“, Wien 1992, S. 5-6

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