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Autor: Lothar Kachida
Fach: Medien / Kommunikation - Fachkommunikation, Sprache
Details
Zusammenfassung / Abstract
Soll Satire mehr sein als Spaßmacherei für den Massenkonsum, stößt sie gelegentlich an juristische Grenzen. Dann ist es die Aufgabe staatlicher Organe, Kunst zu beurteilen. Die Arbeit Kachidas skizziert interessante Fälle der Konfrontation von Satire als Kunstform mit von ihr vermeintlich oder tatsächlich Geschädigten, seien dies nun Einzelpersonen oder Institutionen des Staates.
Textauszug (computergeneriert)
Deutsche Fachjournalisten Schule
Abschlussarbeit zur Erlangung des Titels
„Fachjournalist (DFJS)“
Satire vor Gericht
Lothar Kachida
07.2005
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ... 3
1. Was ist Satire? ... 4
2. Satirische Presselandschaft und rechtliche Konsequenzen ... 9
3. Juristische Auseinandersetzungen mit Satire – exemplarische Fälle ... 13
3.1 Verunglimpfung des Staates nach §90a StGB ... 13
3.2 Ehrverletzung nach §§185ff. StGB ... 14
3.3 Religionsbeschimpfung nach §166 StGB ... 15
3.4 Anzeigenparodien ... 16
4. Fazit ... 17
Verwendete Literatur ... 20
Witz und Satire haben eins gemeinsam: Ebenso wie ein guter Witz nur funktioniert, wenn es mindestens einen gibt, der nicht darüber lachen kann, so geht auch die Satire immer zu Lasten eines Dritten.
Prof. Dr. Dieter Meurer Strafrichter am Landesgericht Frankfurt a.M.
Einleitung
Die vorliegende Arbeit gibt einen schematischen Überblick zum Themenkomplex „Satire und Justiz“, um aufzuzeigen, dass zwar Privatpersonen, Firmen und Institutionen sich von Kunst angegriffen fühlen und rechtliche Schritte einleiten, es jedoch keine Zensur im eigentlichen Wortsinn gibt. Zu Anfang wird historisch- etymologisch und rechtlich geklärt, was unter dem Begriff Satire in seiner Eigentlichkeit zu fassen ist. Danach wird die satirische Zeitschriftenlandschaft in Deutschland nach 1945 beschrieben, und es werden schon hier rechtliche Aspekte zur Charakterisierung der jeweiligen Publikationen bemüht. Darauf folgend stehen vier Prozesse im Mittelpunkt, die exemplarisch für die Vielzahl der Zusammenstöße von Kunst und Recht stehen und jeweils einen anderen Teilaspekt abdecken. Weder Vor noch Nachzensur lässt sich hier – und in der Satiregeschichte nach 1945 allgemein – entdecken, auch wenn dies dem Selbstverständnis mancher Künstler, geradezu staatsfeindlich zu sein, widerspricht. Wer juristische Verfolgung benötigt, um auf seine Kunst aufmerksam zu machen, hat nicht viel vorzuweisen. Dies trifft insbesondere Moralsatiriker, eine Gattung, die unten kurz vorgestellt wird, und Kabarettisten. So heißt es beispielsweise in der kommunistischen Wochenzeitung Unsere Zeit zum 70. Geburtstag des Kabarettisten und Satirikers Dietrich Kittner: „Die Zensur, die angeblich wider die Verfassung ist, funktioniert perfekt.“1 Die Begründung ist, dass der öffentlich- rechtliche Rundfunk kein Interesse an einer Ausstrahlung seines Programms hatte.
1. Was ist Satire?
Gegenstand und Geschichte
Der Schriftsteller Eckard Henscheid schrieb über Satire als etwas schwer Fassbares, das dennoch zwingend gegen Literaturgattungen wie Polemik oder Invektive abgegrenzt werden muss. Für ihn bedeutet Satire „bald dieses, bald jenes; meist alles, nur nichts Gutes“2. Hier wird stilistisch elegant angedeutet, was wissenschaftlich verifizierbar und auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft intendiert, aber problematisch ist: dass der Begriff Satire wie der kategoriell übergeordnete der Kunst in der Alltags- und außerhalb literaturwissenschaftlicher Fachsprache nahezu inflationär genutzt und dabei häufig nicht der Kern der eigentlichen Bedeutung getroffen wird. Zum grundlegenden Umreißen eines Begriffes ist es sinnvoll, zu Anfang von einer Definition aus einem Standard- Lexikon auszugehen. Dort heißt es über Satire u.a.:
„(...) Literaturgattung, die durch Spott, Ironie, Übertreibung bestimmte Personen, Anschauungen, Ereignisse oder Zustände kritisieren oder lächerlich machen will.“3
Die etymologische Herleitung aus dem lateinischen „Satura“, also der gemischt gefüllten Fruchtschale, deutet ebenfalls auf die Vielseitigkeit der Genres und der Formen hin, mit denen Satire betrieben werden kann, jedoch nicht auf den Aspekt der Kritik. Es sind satirische Rezensionen, Romane und Comics möglich; Satiren können für alle Medien produziert werden, wobei ein Schwerpunkt auf Printmedien und – etwas geringer – Rundfunk liegt. Satire im Internet entwickelt sich nur langsam, dabei auch häufig organisatorisch angelehnt an Websites von Printmedien.
Dem Begriff Satire inhärent ist immer etwas nicht nur Kritisches, sondern auch Offensives, Aggressives; Satire ist eine Kunstform der Verurteilung und der Anprangerung. Schon Herder schrieb Anfang des 19. Jahrhunderts: „Kritik und Satyre begegneten einander; diese grüßete jene und nannte sie Schwester“4, was er im Folgenden mit der Moralität von Satire begründete.
[...]
1 www.dkp-online.de/uz/3721/s0901.htm, 10.07.2005
2 Henscheid in: Henscheid/ Henschel/ Kronauer (1997), S. 188
3 Meyers Lexikonredaktion (2003), S. 6481
4 zit. nach Zehrer (2002), S. 65
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