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Die leitungsgebundene Energieversorgung

Scholary Paper (Seminar), 2004, 20 Pages
Author: Jörg Thurm
Subject: Economics / Business: Economic Policy

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2004
Pages: 20
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 17  Entries
Language: German
Archive No.: V43902
ISBN (E-book): 978-3-638-41594-1

File size: 248 KB


Excerpt (computer-generated)

Die leitungsgebundene Energieversorgung

von: Gundolf Thurm

 


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung  4

B. Das Zieldreieck der Energieversorgung  4

I. Einleitung  4
II. Wettbewerbsfähigkeit  5

1. Sonderrolle der Energieversorgung  5
2. Natürliches Monopol und Bottlenecks  7
3. Disaggregierte Betrachtung des Stromsektors  8
4. Wettbewerbspolitische Eingriffe  9

III. Versorgungssicherheit  10

1. Ausgangspunkt  10
2. Preisregulierung und Versorgungssicherheit  11
3. Ansätze der Preisregulierung 11
4. Preisregulierung und Qualität  13

IV. Umweltschutz 14

C. Aktuelle gesetzliche Situation und Entwicklung  15

I. Rechtlicher Rahmen durch die EU 15
II. Ausgestaltung in Deutschland  17

D. Zusammenfassung  18

E. Literaturverzeichnis 19



 

A. Einleitung

Die Stromausfälle in europäischen und amerikanischen Metropolen im Sommer 2003 werfen die Frage auf, in wie fern die Energie- Versorgungssicherheit trotz (oder gerade auf Grund von) Deregulierung und Liberalisierung zukünftig gegeben sein wird. Diese Fragestellung ist von großem wirtschaftlichem Interesse, da in einer modernen arbeitsteiligen Gesellschaft eine sichere und kontinuierliche Energieversorgung von außerordentlicher Wichtigkeit ist.

Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Konformität von Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit auseinander. Zunächst soll dazu im Abschnitt B. das energiepolitische Zielsystem im Einzelnen vorgestellt werden. Abschnitt C. stellt die europäische Rahmengesetzgebung sowie die Umsetzung in Deutschland dar. Eine Zusammenfassung und Bewertung folgt in Abschnitt D.

B. Das Zieldreieck der Energieversorgung

I. Einleitung

Die europäische Energieversorgung sieht sich mit einem Zieldreieck konfrontiert, dessen drei „Ecken“ von aktueller Bedeutung sind: 1. In den letzten Jahren vollzog sich in vielen Wirtschaftsbereichen ein politischer Paradigmenwechsel von der staatlichen Regulierung hin zur Liberalisierung, um ökonomischeres und kundenfreundlicheres Wirtschaften zu ermöglichen. Für die Energieversorgung bedeutet dies, historisch begründete Monopole abzubauen und den ehemaligen Monopolisten sowie potenziellen Marktneulingen ein faires Wettbewerbsumfeld zu bieten. Doch ist die Energiewirtschaft überhaupt wettbewerbsfähig? Und wenn dies partiell nicht der Fall sein sollte, verhindert dies dann Wettbewerb auf dem Gesamtmarkt? 2. Ferner spielt die Versorgungssicherheit eine wichtige Rolle: Angesichts der großen Wichtigkeit einer zuverlässigen Energieversorgung für die Wirtschaft muss es Ziel der Energieversorger sein, Energie kontinuierlich zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft einerseits die Verfügbarkeit geeigneter (i.d.R. fossiler) Energiequellen (Primärenergie), andererseits die zuverlässige Produktion und Distribution von Strom (Sekundärenergie) zu den Endverbrauchern. 1 Dabei stellt sich die wichtige Frage, wie für ein sicheres, d.h. modernes und hinreichend leistungsstarkes Netz gesorgt werden kann. 3. In Anbetracht der engen Verknüpfung von Energiegewinnung und Umweltbelastung2 muss eine moderne Klimapolitik stets auch den Umweltschutz als Ziel vor Augen haben. Durch die Anerkennung von Umweltschutz als Staatsziel3 und das geplante Kyoto- Abkommen wird dieses Ziel unterstrichen. Aber was bedeutet dies für die erstgenannten Ziele? Die aktuellen Herausforderungen der Strompolitik können nur bewältigt werden, wenn alle drei Zieldimensionen – trotz teilweiser Widersprüche - gemeinsam und gleichrangig verfolgt werden4. Die nachfolgende Betrachtung wird den Schwerpunkt auf die beiden erstgenannten Dimensionen legen.

II. Wettbewerbsfähigkeit

1. Sonderrolle der Energieversorgung

Im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland herrscht, gilt die Grundmaxime, Wirtschaftsprozesse dezentral und privat organisieren zu lassen. Somit hat der Staat „lediglich“ die Aufgabe, einen geeigneten rechtlichen Rahmen sicherzustellen. Wenn aber der „(...) Marktmechanismus aus Angebot und Nachfrage nicht zu den volkswirtschaftlich wünschenswerten Ergebnissen führt und die Produktionsfaktoren nicht so verwendet werden, dass sie den größtmöglichen Ertrag für die Gesamtwirtschaft bringen (...)“5, spricht man von Marktversagen. Dies dient dem Staat als Legitimation für Interventionen. Im Energiesektor fanden solche Interventionen lange Zeit umfangreich statt. Die Präambel des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von 19356, das bis zur Marktöffnung 1998 galt, gab die Richtung vor: „(...) den notwendigen öffentlichen Einfluss in allen Angelegenheiten der Energieversorgung zu sichern und volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen des Wettbewerbs zu verhindern (...)“. Auch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 macht bezüglich der Stromversorgung Ausnahmen. Begründet wurde diese Jahrzehnte andauernde ordnungspolitische Sonderstellung nicht nur mit der besonderen Bedeutung einer zuverlässigen Energieversorgung (dies wäre wohl kaum ausreichend), sondern mit einigen technischökonomischen Besonderheiten7:„

[...]


1 Wenngleich die Erschließung von Energiequellen ein zukünftig immer wichtigeres Thema sein wird (bereits heute deckt die EU ihren Energieverbrauch zu 50% durch eingeführte Energieträger, Tendenz steigend), konzentriert sich diese Arbeit auf die Sicherheit der Dis tribution von elektrischer Energie mit Hilfe von Transportnetzen

2 Ca. ¾ der CO2-Emissionen sind auf die Verbrennung fossiler Energielieferanten zurückzuführen.

3 Art. 20a Grundgesetz.

4 Adamowitsch (2003), S. 692.

5 Duden (2001).

6 Die Tatsache, dass das Gesetz zur Zeit des Dritten Reiches verabschiedet wurde, sollte zwar beachtet werden, hat nach Ansicht diverser Autoren jedoch keine wirtschaftspolitische Bedeutung (z.B. Renz (2001), S. 64).

7 Renz (2001), S.65.


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