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Autor: Hannah Schelter
Fach: Geschichte - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Details
Institution/Hochschule: Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Tags: Strafen, Ekkehard, Proseminar
Jahr: 2001
Seiten: 13
Note: 2+
Literaturverzeichnis: ~ 11 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 200 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-41969-7
Interpretation der St. Galler Klostergeschichten bezüglich der weltlich/geistlichen und metaphysischen Strafpraxis bz. -vorstellungen.
Textauszug (computergeneriert)
Otto-Friedrich Universität Bamberg
Proseminar: Kloster als mittelalterliche Lebenswelt
Strafen bei Ekkehard IV.
eingereicht von:
Hannah Schelter
Wintersemester 2000/01
I. Einleitung ... 3
II. Zusammenstellung der beschriebenen Strafen ... 4
1. Regelkonforme Strafen im Kloster ... 4
1. 1. Sindolf ... 4
1. 2. Sandrat und Ruomo ... 5
1. 3. Wolo ... 6
2. Nicht – regelkonforme Strafe im Kloster: Sindolf ... 6
3. Strafen außerhalb des Klosters: Tuotilo ... 7
4. Nicht durch Menschenhand herbeigeführte „Strafen“ ... 8
4. 1. Notker und der Kapellan des Königs ... 8
4. 2. Heinrich und der hl. Otmar ... 9
4. 4. Ulrichs Mitschüler ... 10
4. 5. Hugo ... 10
III. Zusammenfassung ... 11
IV. Bibliographie ... 13
I. Einleitung
Das Thema „Strafen bei Ekkehard IV“, lässt den Leser, wenn er weiß, dass es sich bei Ekkehards Werk um die St. Galler Klostergeschichten handelt und er um 1050 bereits Vergangenes aufschreibt, erst einmal an die Art von Strafen denken, die der hl. Benedict in seinen Regeln festgelegt hat – also Ermahnungen, Zurechtweisungen, körperliche Züchtigung, Ausschluss, etc.. Bei der genaueren Lektüre mit Blick auf dieses Thema fällt jedoch schnell auf, dass eben jene Strafen keinen hohen erzählerischen Stellenwert haben. Sie werden eher am Rande und vermutlich oft überhaupt nicht erwähnt. Das ist verwunderlich, da Strafen unvermeidlich waren, wollte man die Disziplin im Kloster aufrecht erhalten. In der Benediktregel wird in 18 Kapiteln ausdrücklich erwähnt, dass bei Zuwiderhandlung entsprechend gestraft werden soll1, nimmt man die Strafe der Ausschließung hinzu, sogar noch in weiteren. Dafür fallen Arten von Strafen auf, an die man vorher vielleicht gar nicht gedacht hat: regelwidrige Bestrafungen und vor allem solche, die nicht durch Menschenhand ausgeführt werden, wie z. B. plötzlicher Tod, Krankheit oder Unfall nach begangenem Frevel.
Weiter kommen noch eine Reihe weltlicher Strafen vor, wie Todesurteile wegen Majestätsverbrechen und ähnliche, auf die ich jedoch nicht eingehen möchte, da sie einen interpretatorischen Gehalt bieten, welcher sich von dem übrigen zu weit abhebt. Ich möchte mich mit den Strafen auseinandersetzen, die der Ordnung und Disziplin im Kloster dienen und damit anhand der Benediktregel interpretierbar sind und mit solchen Phänomenen wie plötzlicher Tod etc., die wirken, als würden sie von Gott direkt ausgeführt, um einen Sündigen nicht straflos entkommen zu lassen. Das Thema scheint bisher wenig Beachtung gefunden zu haben. Diesen Eindruck vermittelt zumindest die Suche nach Literatur, bei der man auf kaum ein Werk stößt, welches sich mit diesen Arten von Strafen im Mittelalter beschäftigt. Das ist erstaunlich, weil die Rolle der Klöster im Mittelalter keine geringe war und Strafen unweigerlich zu einem Klosterleben dazugehörten.
Ekkehard IV. berichtet von einem Mönch, Ratpert, der für das Strafen im Kloster St. Gallen verantwortlich war und welcher selbst die Straflosigkeit als „größtes Verderben für ein Kloster2“ bezeichnete. Die Tatsache, dass dafür ein eigenes Amt vorgesehen war und die vielen Anweisungen diesbezüglich in der Benediktregel weisen auf eine hohe Wichtigkeit dieser Einrichtung hin.
Außerdem war der Glaube der Menschen im Mittelalter an das direkte Eingreifen Gottes in das Geschehen auf Erden so groß, dass Schilderungen wie die Ekkehards, welche Unglücksfälle direkt auf vorhergehendes sündiges Verhalten des Opfers beziehen, mehr Beachtung verdienen.
[...]
1 Regula Benedicti Prol. 6f; 2,25;5,19; 6,2; 23; 28,1; 30; 32,5; 33,8; 34,7; 45,1; 48,20; 54,5; 55,17; 65,19; 67,6; 70,6.
2 Casus S. Galli 34, S. 79.
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