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Jugendschutz und Internet in Deutschland

Hausarbeit, 2002, 26 Seiten
Autor: Julia Kemper
Fach: Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien

Details

Institution/Hochschule: Universität Siegen
Tags: Jugendschutz, Internet, Deutschland
Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2002
Seiten: 26
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 25  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V44849
ISBN (E-Book): 978-3-638-42366-3

Dateigröße: 237 KB
Anmerkungen :
Die Arbeit liefert im ersten Teil einen Überblick über alle relevanten Jugendschutz Regelungen in Bezug auf das Internet. Im zweiten Teil geht es um pädagogische Ansätze zum Umgang mit dem Medium Internet und Medienkompetenz.



Textauszug (computergeneriert)

Hausarbeit

 in der Veranstaltung
Einführung in den Medienstudiengang
an der Universität GH Siegen

Jugendschutz und Internet in Deutschland

vorgelegt von

Julia Kemper

Siegen, September 2002

 


1. Einleitung 3

2. Aufbau und Inhalte des Internet 4

3. Jugendmedienschutz - Rechtliche Grundlagen in Deutschland 6
3.1 Strafgesetzbuch 7
3.2 Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte 8
3.3 GjS und JÖSchG 10
3.4 Das Informations- und Kommunikationsdienste- Gesetz des Bundes und der Mediendienste- Staatsvertrag der Bundesländer 11
3.4.1 §§ 5 TDG und MDStV 12
3.4.2 Artikel 6 des IuKDG 13
3.4.3 § 8 des MDStV 13
3.4.4 Problematik der Unterscheidung zwischen Telediensten und Mediendiensten 14
3.5 Problematik der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf das Internet 14
3.6 Kontrollorgane zur Durchsetzung und Überwachung des Jugendmedienschutzes im Internet 15

4. Pädagogische Ansätze zum Umgang mit dem Medium Internet 17
4.1 Bewahrpädagogischer Ansatz 18
4.2 Förderung von Medienkompetenz 20

5. Resümee 23

6. Abkürzungsverzeichnis 24

7. Literaturverzeichnis 25

 

 

1. Einleitung

In Deutschland nutzten im Jahr 2001 24,8 Millionen Menschen das Internet. Das sind 38,8 Prozent der Deutsch sprechenden Bevölkerung ab 14 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr nutzen damit 36 % mehr Menschen das Internet (vgl. ARD/ZDF 2001: S. 2 ff).

Zu dieser großen Zahl von Nutzern gehören auch Kinder und Jugendliche, da besonders junge Menschen dem Internet aufgeschlossen und neugierig begegnen und die vielfältigen Möglichkeiten, die in ihm geboten werden für sich nutzen möchten. Es gibt Internetseiten zu vielen ihrer Interessen, sei es Schule, Hobbys, Spiele oder andere aktuelle Neuigkeiten. Über Kinderportale können die Kinder Informationen zu speziell ausgewählten Themen finden und erste Versuche mit Chat und E-Mail durchführen.

Doch wie bei den traditionellen Medien, wie Buch, Fernsehen und Video, gibt es auch im Internet Inhalte, vor denen Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Inhalte, von denen die Eltern nicht möchten, das sie die Kinder in die Hand bekommen, aber auch solche, die als jugendgefährdend und sogar verfassungsfeindlich eingestuft werden. Längst ist bekannt, dass das liberale Internet auch Anbietern unseriöser Inhalte eine Plattform bietet; dass bei der Suche nach pornographischem Material eine Vielzahl von Webseiten gefunden werden, bei denen man, teilweise kostenlos, pornographische Bilder und Filme herunterladen kann. Die gezielte Suche nach verfassungsfeindlichem Material, wie Kinderpornographie oder rechtsextremistischen Inhalten, gestaltet sich da schon schwieriger, aber hat man einmal eine solches Angebot gefunden, ist es relativ einfach, über angegebene Links weitere Internetseiten dieser Art zu finden.

In dieser Arbeit sollen einige Mechanismen zum Jugendschutz im Internet vorgestellt und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Dazu werde ich zunächst im zweiten Kapitel einen kurzen Überblick über die Entwicklung des Internet und über seinen groben Aufbau geben. In diesem Zusammenhang soll die Kontrollproblematik beschrieben werden, die sich durch den technischen Aufbau des Internet ergibt, sowie ihre Relevanz für den Jugendschutz.

Nach diesem kurzen Überblick wende ich mich den staatlichen Jugendschutzbestimmungen, also den gesetzlichen Grundlagen des Jugendmedienschutzes, in Deutschland zu. Hier sollen zum einen Gesetze vorgestellt werden, die den Jugendmedienschutz in Deutschland schon lange gewährleisten, wie z.B. das Gesetz über die Verbreitung Jugendgefährdender Schriften und die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches. Zum anderen sollen aber auch relativ neue Gesetze vorgestellt werden, wie das Informations- und Kommunikationsdienste- Gesetz und der Mediendienste- Staatsvertrag von 1997, die den gesetzlichen Jugendmedienschutz durch Neuregelungen und Gesetzesänderungen an die Anforderungen der neuen Medien anpassen sollten. Auch auf die zukünftigen Entwicklungen im staatlichen Jugendmedienschutz soll ein kurzer Blick geworfen werden. Neben der Vorstellung der Gesetze sollen auch die Schwierigkeiten aufgezeigt werden, die sich durch einige Regelungen ergeben. Abgeschlossen werden soll dieser Teil durch eine kurze Darstellung der Problematik der Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf das Internet und einer Vorstellung der Kontrollorgane des Jugendmedienschutzes sowie ihrer Arbeitsweise.

Im vierten Teil der Hausarbeit sollen zwei medienpädagogische Ansätze zum Umgang mit neuen Medien auf Extrempositionen vorgestellt und auf das Internet bezogen werden.

Im fünften Teil möchte ich dann abschließend ein Resümee aus den herausgearbeiteten Ergebnissen und Problematiken ziehen.

2. Aufbau und Inhalte des Internet

Amerikanischen Wissenschaftlern gelang es erstmals 1969 vier Computer miteinander zu vernetzen. Das war die Geburtsstunde des ARPANET, einem Vorgänger des heutigen Internet. Das ARPANET war das Ergebnis eines Regierungsprojektes mit dem Ziel ein Kommunikationsnetzwerk zu entwickeln, das selbst einem Atomschlag standhalten sollte. Selbst, wenn Teile dieses Netzwerkes zerstört würden, sollte die Kommunikation nicht unterbrochen werden. Um dies zu gewährleisten wurde das ARPANET als ein dezentrales Netzwerk konstruiert. D.h. es gibt keine Schaltzentrale, mit der man das Netz außer Funktion setzen könnte. Als theoretische Grundlage diente der 1962 von Paul Baran1 gemachte Entwurf eines "verteilten Netzwerkes". Dieser dezentrale Aufbau, der auch für das heutige Internet charakteristisch ist, erklärt allerdings auch die heutigen mangelhaften Kontrollmöglichkeiten. (vgl. Sieber 1996: 429 ff).

In den 70er Jahren entwickelten sich parallel zum ARPANET weitere eigenständige Netzwerke. 1974 wurde dann das Übertragungsprotokoll TCP/IP vorgestellt, die Basis des heuti-gen weltweiten Erfolges des Internet (vgl. Wagner 1996: S. 14). Bei diesem Protokoll werden die Daten durch das "Transmission Control Protocol" (TCP) in einzelne Pakete aufgeteilt und durch das "Internet Protocol" (IP) an ihren Zielort versandt. Dabei nehmen die einzelnen Pakete unterschiedliche Wege, um so schnell wie möglich ohne Störung zum Bestimmungsort zu gelangen. Das Netzwerkprotokoll TCP/IP sorgt dafür, dass wenn ein Datenknoten gesperrt ist, die Pakete über einen anderen geleitet werden. Dass diese Versandart schwer zu kontrollieren ist, zeigt zum Beispiel, dass ein Bild mit illegalem Inhalt in 50 Datenpakete zer-legt über 16 Netzwerkknoten durch 7 Länder laufen kann (vgl. Klötzer 1998: S. 6).

1983 wird der militärische Teil des ARPANET abgetrennt und die in der Zwischenzeit entstandenen unabhängigen Netze schließen sich ihm an. Ab diesem Zeitpunkt ist zunehmend vom Internet die Rede.

[....]


1 Wegen seiner Erfindung des verteilten Netzwerks gilt Paul Baran als geistiger Vater des Internet. Der gebürtige Pole arbeitete damals als Ingenieur bei der RAND Corporation, einem Forschungslabor und Thinktank des US-Militärs. Obwohl Paul Baran der erste war, der dieses revolutionäre Netzwerksystem formulierte, und seine theoretischen Arbeiten weit fortgeschritten waren, hatte er mit der Entwicklung des späteren Internets nichts zu tun.


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