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Scholary Paper (Seminar), 2005, 30 Pages
Author: Kathleen Beutner
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Tags: Ertragsteuerlicher, Vergleich, Transaktionsformen, Preiswirkungen
Year: 2005
Pages: 30
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 26 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-42894-1
File size: 339 KB
Es werden detailliert beide Transaktionsformen vorgestellt. Dabei wird sowohl die Sicht des Käufers als auch des Verkäufers beleuchtet.
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Excerpt (computer-generated)
Technische Universität Chemnitz
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
BWL I – Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
7. Semester
Ertragsteuerlicher Vergleich der Transaktionsformen
share und asset deal und dessen Preiswirkungen
von: Kathleen Beutner
Inhaltsverzeichnis
1 PROBLEMDARSTELLUNG 1
1.1 EINLEITUNG 1
1.2 INTERESSEN VON KÄUFER UND VERKÄUFER 2
2 TRANSAKTIONSFORMEN 3
2.1 SHARE DEAL 3
2.1.1 Ertragsteuerliche Wirkungen beim Veräußerer 3
2.1.1.1 Beteiligung im Privatvermögen einer natürlichen Person 4
2.1.1.2 Beteiligung im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft 5
2.1.1.3 Beteiligung im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft 5
2.1.2 Ertragsteuerliche Wirkungen beim Erwerber 6
2.1.2.1 Beteiligung im Privatvermögen einer natürlichen Person 6
2.1.2.2 Beteiligung im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft 6
2.1.2.3 Beteiligung im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft 7
2.2 ASSET DEAL 7
2.2.1 Ertragsteuerliche Wirkungen beim Veräußerer 7
2.2.1.1 Veräußerung durch eine natürliche Person 7
2.2.1.2 Veräußerung durch eine Mitunternehmerschaft 8
2.2.1.3 Veräußerung durch eine Kapitalgesellschaft 8
2.2.2 Ertragsteuerliche Wirkungen beim Erwerber 9
2.3 VORTEILHAFTIGKEITSANALYSE AUS SICHT DES VERÄUßERERS 10
2.3.1 Nettozufluss beim Asset Deal 11
2.3.2 Nettozufluss beim Share Deal 12
2.3.3 Ergebnisse 13
3 GRENZPREISERMITTLUNG UND BILDUNG VON EINIGUNGSBEREICHEN 13
3.1 HARMONISIERUNG DER INTERESSEN DURCH STEUERARBITRAGE 13
3.2 BILDUNG VON PREISGRENZEN 14
3.3 ERMITTLUNG VON EINIGUNGSBEREICHEN 15
4 SCHLUSSBEMERKUNGEN 16
ANHANG 18
LITERATURVERZEICHNIS 24
1 Problemdarstellung
1.1 Einleitung
Alle Unternehmenstransaktionen befinden sich im Schnittfeld von betriebswirtschaftlichen, zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen1. Deshalb sind sie durch ein hohes Maß an Komplexität gekennzeichnet. Während strategische Überlegungen und subjektive Wertvorstellungen im Fokus betriebswirtschaftlicher Betrachtungen stehen, beschäftigt sich der juristische Teil mit der vertragsrechtlichen Gestaltung der Transaktionen2. Darüber hinaus ist es notwendig eine zuverlässige Steuerplanung und - gestaltung im Rahmen der aktuellen Steuergesetzgebung durchzuführen, welche infolge der regen Tätigkeit des Steuergesetzgebers durch Unsicherheiten beeinträchtigt werden3. Der Eigentümerwechsel eines Unternehmens kann zivilrechtlich auf zwei Arten erfolgen: Durch direkte Übertragung der einzelnen Wirtschaftsgüter (Asset Deal) oder durch Übertragung der Gesellschaftsanteile (Share Deal)4. Daraus resultieren deutliche Unterschiede sowohl für die Gestaltung des Kaufvertrages, die tatsächliche Übertragung des Unternehmens als auch für die steuerlichen Folgen für Käufer und Verkäufer5. Eine Änderung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen durch das StSenkG und UntStFG6 hat nicht zuletzt dazu beigetragen, dass sich diese Unsicherheiten deutlich vergrößert haben. Diese Interessenunterschiede werden Gegenstand von Kapitel 1.2 sein. Ziel von Kapitel 2 ist es, die beiden Transaktionsformen Share und Asset Deal hinsichtlich der ertragsteuerlichen Belastung für Käufer sowie Verkäufer zu vergleichen, um daraus im Anschluss in Kapitel 3 die Wirkungen auf die Bildung von Preisunter- und Preisobergrenzen beim Kauf und Verkauf einer Kapitalgesellschaft zu analysieren.
1.2 Interessen von Käufer und Verkäufer
Trotz einer Verschärfung der Interessengegensätze durch die Unternehmensteuerreform haben sich die wesentlichen Interessen von Käufer und Verkäufer kaum geändert7. Der Unternehmenskauf wird größtenteils durch die Zielsetzungen des Käufers beeinflusst8. Als steuerliches Hauptziel des Käufers kann die bestmögliche steuerliche Nutzung der entrichteten Gegenleistung bezeichnet werden9. Da der Käufer Zahlungen an den Fiskus vermeiden möchte, ist für ihn maßgeblich, ob er die Anschaffungskosten für das Unternehmen in steuerwirksame Abschreibungen umwandeln kann. Denn die Abschreibungsoptimierung ist eine wesentliche Voraussetzung zur Verbesserung des Cash-flows10. Dabei spielt die Rechtsform des zu erwerbenden Unternehmens eine wichtige Rolle11. Außerdem steht für den Käufer die Sicherung der steuerlichen Verlustvorträge des akquirierten Unternehmens im Mittelpunkt, um diese mit künftigen Gewinnen verrechnen zu können. Weiterhin ist eine Steuerermäßigung durch Transaktionskosten (z.B. laufende Finanzierungskosten) in die Überlegungen einzubeziehen12. Praktische Bedeutungen haben für den Käufer darüber hinaus die Reduktion von grunderwerb- und umsatzsteuerlichen Belastungen.
Steuerliches Hauptziel des Verkäufers ist eine Vermeidung der Besteuerung des beim Unternehmensverkauf erzielten Veräußerungsgewinns 13. Dies ist nur möglich, wenn der Veräußerungsgewinn nicht steuerbar, steuerbefreit oder auf eine Reinvestition übertragbar ist. Wenn der Gewinn der Besteuerung unterliegt, dann möchte der Veräußerer einen möglichst hohen Nettozufluss erreichen14. Im Veräußerungsverlustfall wird die volle Steuerrelevanz des Veräußerungsverlustes angestrebt15. Weiterhin von Interesse des Verkäufers ist, sowohl die anfallenden Veräußerungskosten vollständig steuerlich geltend zu machen, die umsatzsteuerlichen Belastungen zu vermeiden als auch die steuerlichen Gewährleistungsrisiken zu verringern.
2 Transaktionsformen
2.1 Share Deal
Der Share Deal ist zivilrechtlich ein Rechtskauf16 nach § 453 Abs. 1 BGB17. Es wird somit nicht das Unternehmen selbst sondern die Anteile an der unternehmenstragenden Gesellschaft vom Verkäufer auf den Käufer übertragen18. Dabei sind die Gesellschaftsanteile nach der Rechtsform19 aber genau zu unterscheiden. Als steuerrechtliche Besonderheit gilt der Kauf der Anteile an einer Personengesellschaft20. Aufgrund der Gleichstellung einer Personengesellschaft mit einem Einzelunternehmen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ist die Übertragung dieser Anteile steuerrechtlich dem Erwerb der einzelnen Wirtschaftsgüter (Asset Deal) der Gesellschaft gleichgestellt21. Es wird im Folgenden als Share Deal lediglich der Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft verstanden. Der Gründerfall22 soll Gegenstand weiterer Betrachtungen sein.
2.1.1 Ertragsteuerliche Wirkungen beim Veräußerer
Die ertragsteuerliche Belastung (mit ESt, KSt, GewSt, SolZ und evtl. KiSt) des Veräußerers hängt davon ab, ob die Anteile im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen gehalten werden.
2.1.1.1 Beteiligung im Privatvermögen einer natürlichen Person
[...]
1 Vgl. im folgenden Schaumburg, H. , Steuerorientierter Unternehmenskauf, in: Schaumburg, H. (Hrsg.), Unternehmenskauf im Steuerrecht (2004), S. 3.
2 Vgl. Rödder, T./Hötzel, O./Mueller-Thuns, T., Unternehmenskauf (2003), S. 4 ff.
3 Vgl. Rotthege, G./Wassermann, B.; Mandatspraxis Unternehmenskauf (2002), S. 246.
4 Vgl. Memento-Redaktion, Memento Gesellschaftsrecht für die Praxis (2003), S. 71.
5 Vgl. im folgenden Weigl, G., Unternehmenskauf (BB 2001), S. 2188.
6 Mehr zu den Änderungen im Rahmen des StSenkG und des UntStFG im BGBl. Teil 1 2000 S. 1433 ff. und 2001 S. 3858 ff.
7 Vgl. Elser, T., Asset deal versus share deal (DStR 2002), S. 1827.
8 Vgl. Rödder, T./Hötzel, O./Mueller-Thuns, T., Unternehmenskauf (2003), S. 537 f.
9 Vgl. im folgenden Heyd, R./Prohaska, D., Einfluss von Steuern auf die Gegenleistung (StuB 2004), S. 395.
10 Vgl. Rödder, T./Hötzel, O./Mueller-Thuns, T., Unternehmenskauf (2003), S. 538.
11 Vgl. im folgenden Rotthege, G./Wassermann, B.; Mandatspraxis Unternehmenskauf (2002), S. 247 f.
12 Vgl. im folgenden Rödder, T., Unternehmensverkauf/Unternehmenskauf, in: Müller, W./Rödder, T. (Hrsg.), Beck’sches Handbuch der AG (2004), S. 961 f.
13 Vgl. im folgenden Rödder, T., Steuerstatus des Unternehmensverkäufers, in: Schaumburg, H. (Hrsg.), Unternehmenskauf im Steuerrecht (2004), S. 69.
14 Vgl. Heyd, R./Prohaska, D., Einfluss von Steuern auf die Gegenleistung (StuB 2004), S. 395.
15 Vgl. im folgenden Rödder, T./Hötzel, O./Mueller-Thuns, T., Unternehmenskauf (2003), S. 518.
16 Handelt es sich bei einem Share Deal um die Übertragung eines Unternehmens, spricht man bei diesem Erwerb der Anteilsrechte ebenso von einem Sachkauf, weil eine Sach- und Rechtsgesamtheit übergeht. So auch: Vgl. Rödder, T./Hötzel, O./Mueller-Thuns, T., Unternehmenskauf (2003), S. 9 ff.
17 Vgl. Rödder, T./Hötzel, O./Mueller-Thuns, T., Unternehmenskauf (2003), S. 9.
18 Vgl. im folgenden Klein-Blenkers, F., Entwicklung des Unternehmenskaufrechts (NZG 2003), S. 906.
19 Organschaften bleiben unberücksichtigt. Für weitere Ausführungen siehe dazu auch Dötsch, E., Organschaftsfragen, in: Schaumburg, H. (Hrsg.), Unternehmenskauf im Steuerrecht (2004), S. 199 ff.
20 Vgl. Heyd, R./Prohaska, D., Einfluss von Steuern auf die Gegenleistung (StuB 2004), S. 395.
21 Vgl. Elser, T., Asset deal versus share deal (DStR 2002), S. 1827.
22 Beim Gründerfall hat der Gesellschafter die Anteile bei Gesellschaftsgründung übernommen. Es werden in dem Zeitraum, in dem der Veräußerer an der Kapitalgesellschaft beteiligt war, offene Rücklagen und stillen Reserven gebildet. D.h. die Anschaffungskosten der Anteile stimmen mit dem Nennkapital überein. Vgl. Scheffler, W., Das Verkäufer-Umwandlungsmodell (StuB 2002), S. 584.
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