Die Legitimation staatlicher Ordnung bei Rousseau

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Details
Autor: Robert Schütte
Fach: Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts
Veranstaltung: Hobbes und seine Kritiker
Institution/Hochschule: Universität zu Köln (Philosophie)
Jahr: 2004
Seiten: 8
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 7 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 220 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-42935-1
Zusammenfassung / Abstract
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Legitimation gesellschaftlicher Ordnung im „Gesellschaftsvertrag“ Jean-Jacques Rousseaus, wobei in erster Linie auf das erste Buch zurückgegriffen wird. Die Arbeit widmet sich unter anderem der Frage, wie und weshalb Rousseau damalige Ansätze zur Rechtfertigung gesellschaftlicher Realität kritisierte. Des weiteren wird der vorliegende Essay in Grundzügen darstellen, auf welche Weise eine legitime Gesellschaft gemäß Rousseau gegründet werden müsste. Es wird eine Trennung vorgenommen werden zwischen einer Legitimation der Gesellschaft, welche argumentativ auf der natürlichen Realität basiert, und einer Gesellschaftslegitimation, die auf Übereinkunft fußt. Der vorliegende Essay wird zeigen, dass gemäß der rousseau’schen Argumentation eine legitime Gesellschaftsordnung nicht über die Natur begründet werden kann sondern ausschließlich auf der Übereinkunft seiner Mitglieder beruhen muss.
Textauszug (computergeneriert)
Universität zu Köln, Philosophisches Seminar
Seminar: PS Hobbes und seine Kritiker
Die Legitimation staatlicher Ordnung bei Rousseau
von: Robert Schütte
1. Einleitung:
Kapitel I Legitimationsansätze sozialer Ordnung per Natur
1.1. Legitimation über die Familie:
1.2.Legitimation über das Recht des Stärkeren:
1.3. Schlussfolgerung:
Kapitel II Legitimationsansätze sozialer Ordnung per Übereinkunft
2.1. Legitimität durch Unterwerfungsvertrag:
2.2. Legitimität durch Versklavung:
2.3. Schlussfolgerung:
Kapitel III Legitimation der sozialen Ordnung per Gesellschaftsvertrag
3.1. Grundsatz für die Bildung einer legitimen Gesellschaftsordnung:
3.2. Modalitäten einer rechtmäßigen Soziogenese:
3.3. Die Verwandlung des Menschen als Konsequenz des Gesellschaftsvertrags:
Kapitel IV Fazit
Kapitel V Literaturhinweise
1. Einleitung:
Das von Rousseau im Jahr 1769 veröffentlichte Werk „Du Contract Social“ gehört zur Pflichtlektüre eines jeden, der sich mit neuzeitlicher Staatstheorie und den Themen Gesellschaft und Recht beschäftigt. Der Text ist Bestandteil der großen Diskussion ab Mitte des 17. Jahrhunderts über Ursprung und Rechtmäßigkeit der Gesellschaft, welche Thomas Hobbes mit seinem kontroversen wie bedeutendem Werk „Leviathan“ anstieß und auf welche illustre Philosophen wie Locke, Hume, Rousseau, Kant und viele mehr reagierten. In diesem Zusammenhang gewinnt der Gesellschaftsvertrag nicht durch thematische oder theoretische Innovation an Bedeutung, sondern vielmehr durch die Weiterentwicklung und Radikalisierung bereits bestehender vertragstheoretischer Ansätze. Rousseaus Ideen und Vorschläge sind auch in unserer heutigen sich globalisiereden Welt von Bedeutung, in welcher Raum und Zeit eine immer geringere Bedeutung zukommt, in dem Staaten immer näher zusammenrücken und daher immer stärker interagieren. Besonders der Zustand des Staatensystem, welches dem „status naturalis“ sehr ähnelt, sind die Gedanken Rousseaus über eine legitime Ordnung der (Welt)Gesellschaft von inspirierender Relevanz, vor allem für Tochterdisziplinen der Philosophie wie der Politikwissenschaft.
Der vorliegende Essay beschäftigt sich mit der Legitimation gesellschaftlicher Ordnung im „Gesellschaftsvertrag“ Jean-Jacques Rousseaus, wobei in erster Linie auf das erste Buch zurückgegriffen wird. Die Arbeit widmet sich unter anderem der Frage, wie und weshalb Rousseau damalige Ansätze zur Rechtfertigung gesellschaftlicher Realität kritisierte. Des weiteren wird der vorliegende Essay in Grundzügen darstellen, auf welche Weise eine legitime Gesellschaft gemäß Rousseau gegründet werden müsste. Es wird eine Trennung vorgenommen werden zwischen einer Legitimation der Gesellschaft, welche argumentativ auf der natürlichen Realität basiert, und einer Gesellschaftslegitimation, die auf Übereinkunft fußt. Der vorliegende Essay wird zeigen, dass gemäß der rousseau’schen Argumentation eine legitime Gesellschaftsordnung nicht über die Natur begründet werden kann sondern ausschließlich auf der Übereinkunft seiner Mitglieder beruhen muss. Im Verlauf dieser Arbeit wird auf wichtige Quellentexte rekurriert werden wie z.B. dem „Leviathan“ von Thomas Hobbes und „The Second Treaties on Government“ von John Locke.
Kapitel I Legitimationsansätze sozialer Ordnung per Natur
1.1. Legitimation über die Familie:
Für Rousseau stellt die Familie die erste und einzige natürliche Form der Gesellschaft dar. Die Kinder unterstehen den Eltern, welche Herrschaftsrechte über sie ausüben und ihnen Anordnungen erteilen dürfen, bis sie die Volljährigkeit und Mündigkeit erreicht haben. 1 Ab diesem Zeitpunkt beruht das familiäre Zusammenleben auf der Übereinkunft rechtlich gleichgestellter Individuen. Eine Legitimation sozialer Ordnung lässt sich nach rousseau’scher Argumentation allerdings aus 2 Gründen nicht über eine Analogie zwischen der Beziehung Kind - Vater und Untertan – Monarch herstellen: Zum einen würde so den Untertanen die Unfähigkeit zur Mündigkeit bzw. zum „erwachsen werden“ unterstellt. Nur über unmündige Kinder oder Schwachsinnige könne jedoch Vormundschaft bestehen, weil beide nicht in der Lage sind, ihre Vernunft zu benutzen. Dies widerspricht dem Menschenbild Rousseaus in extremen Maße, da er ja gerade Freiheit, Gleichheit und Mündigkeit als unveräußerliches Attribut des Menschen angibt.2 Seiner Ansicht nach lässt sich keine Herrschaft des Menschen von Natur aus über seinesgleichen feststellen. Ein weiteres Argument gegen eine solche Analogie ist, dass ein Vater kein Recht auf Leben und Eigentum seiner Schutzbefohlenen. Dies würde dem Monarchen in der Praxis allerdings zugestanden. Die Schlussfolgerung der vorangegangenen Argumentation ist, dass sich aus der natürlichen Ordnung der Familie keine legitime Gesellschaftsordnung ableiten lässt!
1.2. Legitimation über das Recht des Stärkeren:
[...]
1 Rousseau, Jean-Jacques; Gesellschaftsvertrag, 1. Buch, 2. Kapitel. Vergleiche ebenfalls hierzu: Locke, John; Two Treaties on Government, 2. Buch, Kapitel 6
2 Rousseau, Jean-Jacques; Gesellschaftsvertrag, 1. Buch, 4. Kapitel
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